Definition

ein aus Kessel und Brenner bestehender Wärmeerzeuger, der dazu dient, die durch die Verbrennung freigesetzte Wärme an einen Wärmeträger zu übertragen. (Gebäudeenergiegesetz (GEG) vom 8. August 2020, §3 Absatz 1 Nummer 14)

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  • Heizungskessel

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