Definition

öffentliche Straßen, die ein zusammenhängendes Verkehrsnetz bilden und einem weiträumigen Verkehr dienen oder zu dienen bestimmt sind. In der geschlossenen Ortslage gehören zum zusammenhängenden Verkehrsnetz die zur Aufnahme des weiträumigen Verkehrs notwendigen Straßen. (Bundesfernstraßengesetz (FStrG), §1 Abs. 1)

Alternative Benennungen

de
  • Bundesstraße
  • Bundesstraße des Fernverkehrs
  • Bundesautobahn
en
  • federal trunk road

Oberbegriffe