Güterfernverkehr Benennung
Sprache
deDefinition
jede Beförderung von Gütern mit einem Kraftfahrzeug für andere über die Grenzen der Nahzone (50 km vom Standort) hinaus oder außerhalb dieser Grenzen mit Ausnahme des Umzugsverkehrs. Er ist genehmigungspflichtig. Vgl. §§ 3und 8 Güterkraftverkehrsgesetz. (http://www.ratgeberrecht.de/worte/rw01102.html)
Wortart
Substantiv (der)Wortstamm
GüterfernverkehrSchreibweisen
Güterfernverkehr, Güterfernverkehres, GüterfernverkehrsBevorzugte Benennung von
Alternative Benennung von
BK-Benennung von
Zusammengesetzt aus
Zusammengesetzt in
Verwendungsangaben
Redaktionelle Anmerkung
de
BK-Syn
Textanalysefunktion
Benennung mit TextanalysefunktionÜbersetzungsstatus
Übersetzung geprüftQuellenangaben
Änderungsangaben
Initiale Version
foba am 29.04.1992
Letzte Änderung
Barbara Fock am 29.06.2018