Flughafen Benennung
Sprache
deDefinition
Flughäfen sind im deutschen Luftrecht Flugplätze, die nach Art und Umfang des vorgesehenen Flugbetriebs einer Sicherung durch einen Bauschutzbereich bedürfen. (Bauschutzbereiche heißen die Bereiche um einen Flughafen, in denen aus Gründen der Sicherheit des Flugbetriebs - Starts und Landungen von Luftfahrzeugen - bestimmte Baubeschränkungen gelten.) Flughäfen werden genehmigt als Flughäfen des allgemeinen Verkehrs (= Verkehrsflughäfen) oder als Flughäfen für besondere Zwecke (= Sonderflughäfen).(Deutscher Aero Club, Bundesamt für Naturschutz: Luftsport und Naturschutz - Gemeinsam abheben, Braunschweig, 2003)
Wortart
Substantiv (der)Wortstamm
FlughafenSchreibweisen
Flughafen, Flughafens, FlughäfenZusammengesetzt aus
Zusammengesetzt in
Verwendungsangaben
Redaktionelle Anmerkungen
Textanalysefunktion
Benennung mit TextanalysefunktionÜbersetzungsstatus
Übersetzung geprüftQuellenangaben
Änderungsangaben
Initiale Version
foba am 06.09.1990
Letzte Änderung
Barbara Fock am 26.01.2022