Zeitangabe

Zeitpunkt
2016-02-26

Beschreibung

de

Am 26. Februar 2016 nahm die Europäische Kommission einen EU-Aktionsplan an, um innerhalb der EU und weltweit gegen den illegalen Artenhandel vorzugehen. Der Aktionsplan umfasst 32 Maßnahmen, die bis 2020 von der EU und ihren Mitgliedstaaten durchgeführt werden sollen. Dabei geht es um drei Schwerpunkte: die Verhinderung des illegalen Handels sowie Reduzierung von Angebot an und Nachfrage nach illegalen Produkten aus wildlebenden Tier- und Pflanzenarten; die Förderung der Umsetzung bestehender Vorschriften und wirksamere Bekämpfung des organisierten Verbrechens; die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Ursprungs-, Zielmarkt- und Transitländern.

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