Kabinett beschließt in zweiter Befassung CCS-Gesetzentwurf: Unterirdische Einlagerung von CO2 wird landesweit ausgeschlossen Event
Timestamp
- time of event
- 2013-08-06
Definition
Am 6. August 2013 beschloss die Landesregierung Schleswig-Holsteins in zweiter Befassung einen Gesetzentwurf zum Ausschluss der unterirdischen Speicherung von Kohlendioxid. Damit werden Demonstration, Forschung und dauerhafte Einlagerung von CO2 landesweit ausgeschlossen. Mit dem Gesetzentwurf macht die Landesregierung von der sogenannten Länderklausel Gebrauch, die es Bundesländern ermöglicht, unter bestimmten Voraussetzungen die CO2- Speicherung in ihrem Gebiet zu untersagen. Im Gesetzesentwurf wird Schleswig-Holstein primär nach geologischen Kriterien in fünf Gebiete gegliedert. Für jedes der Gebiete wird separat eine Abwägung vorgenommen. Diese Abwägungen ergeben, dass eine Speicherung von CO2 nicht möglich ist. Zum Teil ist Schleswig-Holstein geologisch ungeeignet, weil die Sandsteine vor allem in tieferen Lagen nicht porös genug sind. Auch eine Beeinträchtigung des Trinkwassers ist zu befürchten. In anderen Gegenden würde eine Einlagerung von Kohlendioxid eine Nutzung für Geothermie dauerhaft unmöglich machen. Auch die Bedeutung des Tourismus steht der CO2-Speicherung entgegen.