Fristverlängerungen zur Einhaltung von Stickstoffdioxid-Grenzwerten Ereignis
Zeitangabe
- Zeitpunkt
- 2013-02-20
Beschreibungen
Der seit 2010 geltende Luftqualitäts-Jahresgrenzwert für Stickstoffdioxid von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter wurden in einigen Gebieten Deutschlands nicht eingehalten. Die europäische Luftqualitätsrichtlinie (2008/50/EG) räumt die Möglichkeit ein, für die betroffenen Gebiete bei der Europäischen Kommission eine Fristverlängerung für die Einhaltung der Grenzwerte zu beantragen. Bis zum 01.Januar 2015 kann die Grenzwerteinhaltung von den Kommunen maximal aufgeschoben werden. Voraussetzung dafür sind genaue Aufstellungen, welche Maßnahmen in den Städten wann getroffen werden sollen und welches Minderungspotential gesehen wird. In ihrem Beschluss vom 20. Februar 2013 teilte die Europäische Kommission mit, dass sie bei 33 von 57 Fristverlängerungsanträgen deutscher Regionen Einwände erhebt. Die eingereichten Unterlagen sind nach Auffassung der Kommission nicht ausreichend und gehen in einigen Fällen nicht über das Niveau von Entwürfen hinaus. Halten die Kommunen die Grenzwerte nicht ein, droht Deutschland im schlimmsten Fall ein Vertragsverletzungsverfahren von der EU mit hohen Strafzahlungen.
"Objections are raised to the notification by the Federal Republic of Germany of a postponement of the deadline for attaining the limit values for NO2 set out in Annex XI to Directive 2008/50/EC in zones 2, 3, 5-7, 9 (as regards the annual limit value), 10-14, 17, 19, 20, 23, 24 (as regards the annual limit value), 30-42, 44-46 and 56, as specified in the Annex to this Decision."