Urteil des EuGH: Schutz vor Feinstaub Ereignis
Zeitangabe
- Zeitpunkt
- 2008-08-25
Beschreibungen
Judgment of the European Court of Justice in Case C-237/07: Where there is a risk that the limit values for particulate matter may be exceeded, persons directly concerned can require the competent authorities to draw up an action plan. The Member States are obliged only to take such measures in the short term in an action plan as are capable of reducing to a minimum the risk that limit values may be exceeded and of ensuring a gradual return to a level below those values.
Urteil des Europäischen Gerichtshofes im Fall in der Rechtssache C-237/07: Im Fall der Gefahr einer Überschreitung der Grenzwerte für Feinstaubpartikel können unmittelbar betroffene Bürger bei den zuständigen Behörden (Gemeinden und Länder) die Erstellung eines Aktionsplans erwirken. Die zuständigen Behörden sind nur verpflichtet, im Rahmen eines Aktionsplans kurzfristig Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, die Gefahr der Überschreitung der Grenzwerte auf ein Minimum zu verringern und schrittweise zu einem Stand unterhalb dieser Werte zurückzukehren.