Zeitangabe

Zeitpunkt
2016-04-14

Beschreibung

de

Eine stärkere Unterstützung für kleinere Akteure und Bürgerprojekte im kommenden EEG 2016 fordert der Bundesrat in einem Antrag, den die Länderkammer auf ihrer Sitzung am 22. April 2016 annahm. Bayern hatte den Antrag gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein vorgelegt. Seit Mitte April läuft die Länder- und Verbändeanhörung des Bundeswirtschaftsministeriums zum Referentenentwurf für die Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Konkret verlangen die Länder, den im EEG-Entwurf vorgesehenen räumlichen Bezugspunkt der "lokalen Verankerung" von Bürgerenergieprojekten dahingehend zu überprüfen, ob statt an einen Landkreis besser an einen auch landkreisübergreifenden "Umkreis" angeknüpft werden sollte. Bisher verlangt der EEG-Entwurf als Bedingung, damit ein Bürgerenergieprojekt anerkannt wird, dass mindestens die Hälfte der Mitglieder oder Gesellschafter in dem Landkreis ihren Wohnsitz haben müssen, in dem das Vorhaben realisiert werden soll. Desweiteren fordert der Bundesrat, dass kleine Akteure sich an den vorgesehenen Ausschreibungen für Erneuerbaren-Projekte beteiligen können, ohne ein eigenes Gebot abgeben zu müssen. Schließlich sollen, so der Bundesrat, die Vorteile in den Ausschreibungen, die Bürgerenergiegesellschaften gewährt werden, für alle erneuerbaren Energien gelten. Bisher ist das Landkreis-Modell im EEG-Entwurf nur für die Windkraft an Land vorgesehen. Bei der Photovoltaik soll zudem eine Bagatellgrenze von einem Megawatt gelten, bis zu der nicht ausgeschrieben werden muss.

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