Gericht in Japan ordnet Abschaltung zweier Atomreaktoren an Ereignis
Zeitangabe
- Zeitpunkt
- 2016-03-09
Beschreibungen
Nach Medienberichten ordnete ein japanisches Bezirksgericht in der Präfektur Shiga am 9. März 2016 die Abschaltung der Atomreaktoren 3 und 4 des Kernkraftwerks Takahama an, da die vom Betreiber Kansai Electric Power vorgelegten Notfall- und Evakuierungsmassnahmen ungenügend seien. Anwohner der Präfektur Shiga hatten gegen den Betrieb geklagt. Das AKW Takahama befindet sich in der Präfektur Fukui, doch die benachbarte Präfektur Shiga liegt teilweise im 30-Kilometer-Radius, in dem entsprechende Evakuierungspläne für den Notfall ausgearbeitet werden müssen. Kansai Electric Power nahm die Reaktoren erst im Januar und Februar 2016 nach bestandenen strengeren Sicherheitsprüfungen nach Fukushima wieder in Betrieb. Reaktor 4 musste jedoch nach einer Panne bereits wieder abgeschaltet werden und wird nach dem Urteil nicht wieder hochgefahren. Die Abschaltung von Reaktor 3 wurde eingeleitet. Der Betreiber kündigte jedoch an gegen das Urteil in Berufung zu gehen.
On 9 March 2016 the Otsu District Court in Japan ordered Kansai Electric Power to halt operations at Takahama reactors numbers three and four. It was the first time a Japanese court shut down an operational nuclear power plant.