Greenpeace-Gutachten zur Rechtmäßigkeit des Exports radioaktiver Abfälle des AVR Jülich in die USA vorgelegt Ereignis
Zeitangabe
- Zeitpunkt
- 2014-09-18
Beschreibung
Ein am 18. September 2014 in Berlin vorgelegtes Rechtsgutachten von Greenepace untersucht, ob der Atommülltransport aus dem Forschungszentrum Jülich in die USA mit den Vorgaben des deutschen Rechts vereinbar ist. Die auf Umweltrecht spezialisierte Hamburger Anwaltskanzlei Günther kommt darin zu dem Ergebnis, dass der Export von Atommüll illegal wäre. Demnach verstieße die Verschickung der 152 hochradioaktiven Castoren in die US-Atomfabrik Savannah River Site (South Carolina) gegen das Verbot, Atommüll aus kommerzieller Nutzung zur Wiederaufarbeitung ins Ausland zu bringen (§9a Abs.1 Satz 2 Atomgesetz). Der BUND Nordrhein-Westfalen stellte am 22. September ebenfalls ein Rechtsgutachten vor, nach dem die geplanten Atommüllexporte aus Jülich und Ahaus in die USA illegal seien, sowohl auf deutscher als auch auf europäischer Ebene. Bundesforschungsministerin Prof. Dr. Johanna Wanka verteidigte in der vierten Sitzung der Endlagerkommission am 22. September 2014, einen möglichen Export von Atommüll aus dem Reaktor in Jülich in die USA. Die Bundesregierung sei der Auffassung, dass ein solches Vorgehen grundsätzlich rechtens sei, da es sich in Jülich um einen Forschungsreaktor handle.