Die Umweltchronik
Wichtige Umwelt-Ereignisse von 1980 bis 1989 Auswahl aufheben
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§1 (1) im Geschäftbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit wird ein "Bundesamt für Strahlenschutz" als selbständige Bundesoberbehörde errichtet.
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§ 1(1) Unter besonderen Schutz gestellt werden die (...) aufgeführten wildlebenden Tier- und Pflanzenarten.
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In Basel (CH) wurde das so genannte Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung beschlossen. Das Übereinkommen strebt weltweit ein umweltgerechtes Abfallmanagement und die Kontrolle grenzüberschreitender Transporte gefährlicher Abfälle an und ist am 5. Mai 1992 in Kraft getreten. Die EU hat das Basler Übereinkommen in der EG-Abfallverbringungsverordnung für alle Mitgliedsstaaten rechtsverbindlich umgesetzt (Inkrafttreten 1993).
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Das Montrealer Protokoll (September 1987) ist das Ergebnis eines der ersten globalen Umweltschutzübereinkommen, das 1985 in Wien zustande gekommen war. Es setzt sich mit Stoffen, die zum Abbau der Ozonschicht führen, auseinander. Mit diesem Protokoll verpflichten sich 24 Staaten und die Mitglieder der EG, die Herstellung und Verwendung vollhalogenierter Flourchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) einzustellen. Deutschland ist bei der Umsetzung Vorreiter: 1991 erläßt die Bundesregierung die FCKW-Halon-Verbotsverordnung.
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§ 1(1) Wasch- und Reinigungsmittel dürfen nur so in den Verkehr gebracht werden, dass nach ihrem Gebrauch jede vermeidbare Beeinträchtigung der Beschaffenheit der Gewässer, insbesondere im Hinblick auf den Naturhaushalt und die Trinkwasserversorgung, und eine Beeinträchtigung des Betriebs von Abwasseranlagen unterbleibt. 1994 wird das Umweltbundesamt beauftragt, Informationen der Hersteller über die Rahmenrezepturen zu dokumentieren.
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§ 1 Zum Schutz der Bevölkerung ist 1. die Radioaktivität in der Umwelt zu überwachen, 2. die Strahlenexposition der Menschen und die radioaktive Kontamination der Umwelt im Falle von Ereignissen mit möglichen nicht unerheblichen radiologischen Auswirkungen unter Beachtung des Standes der Wissenschaft und unter Berücksichtigung aller Umstände durch angemessene Maßnahmen so gering wie möglich zu halten.
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Auf der Generalkonferenz der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) in Wien wird für einen besseren Schutz bei grenzüberschreitenden Auswirkungen von Atomreaktorunfällen das Abkommen über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällenunterzeichnet.
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Die "Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz" wird neu gefasst. Damit wird eine weitgehende Modernisierung der Industrie erreicht. Bis 1994 geht allein der Ausstoß krebserregender Stoffe einer Studie aus Nordrhein-Westfalen zufolge um 65% zurück.
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§ 1 Zweck dieses Gesetzes ist, 1. die Erforschung, die Entwicklung und die Nutzung der Kernenergie zu friedlichen Zwecken zu fördern, 2. Leben, Gesundheit und Sachgüter vor den Gefahren der Kernenergie und der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlen zu schützen und durch Kernenergie oder ionisierende Strahlen verursachte Schäden auszugleichen, 3. zu verhindern, dass durch Anwendung oder Freiwerden der Kernenergie die innere oder äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet wird, 4. die Erfüllung internationaler Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der Kernenergie und des Strahlenschutzes zu gewährleisten.
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Das Wiener Übereinkommen ist ein Rahmenvertrag zum Schutz der Ozonschicht, dessen konkrete Ausfüllung im Hinblick auf bestimmte Schadstoffe dem Abschluss von Protokollen und Anlagen überlassen bleibt.
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Die 13. Durchführungsverordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz tritt nach umfangreichen Vorarbeiten unter maßgeblicher Beteiligung des Umweltbundesamtes in Kraft. Sie regelt insbesondere die zulässigen Emissionen von Kraftwerken und industriellen Großfeuerungsanlagen. Es ist eine der erfolgreichsten Umweltschutzmaßnahmen in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Allein in den alten Bundesländern sinkt bis 1993 die Emission von Schwefeldioxid um 89 %. Die Werte um Stickoxide und Staube gehen um 72 bzw. 80 % zurück.
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U. a. durch die Robben-Kampagnen von Greenpeace, an denen 1977 auch Brigitte Bardot teilnimmt, nimmt der Widerstand gegen das Abschlachten von Robbenbabys so stark zu, dass die EU ein entsprechendes Importverbot erlässt.