Die Umweltchronik
Wichtige Umwelt-Ereignisse von 2016 bis 2016 Auswahl aufheben
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Am 7. September 2016 began Ecuador mit der umstrittenen Ölförderung im Yasuní-Regenwald. Vizepräsident Jorge Glas nahm den sogenannten Ishpingo-Tambococha-Tiputini-Block (ITT) offiziell in Betrieb.
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Bundesumweltministerin Barbara Hendricks hat den TV-Journalisten Dirk Steffens zum offiziellen "UN-Dekade-Botschafter für biologische Vielfalt" berufen. Steffens beschäftigt sich in seinen Fernseh-Dokumentationen und Reportagen immer wieder intensiv mit Fragen des Naturschutzes und der Erhaltung der Artenvielfalt. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks dankte Steffens für seine Bereitschaft, sich in der Öffentlichkeit "aktiv und authentisch" für den Schutz der biologischen Vielfalt und eine naturverträgliche Naturnutzung einzusetzen. Die UN-Dekade Biologische Vielfalt 2011 – 2020 hat das Ziel, die Bedeutung der Biodiversität für unser Leben und Wirtschaften bewusster zu machen und zu zeigen, dass persönliches Handeln zum Schutz und zur Erhaltung der Vielfalt der Arten und Lebensräume möglich ist. In Deutschland unterstützen zahlreiche prominente Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens und einige Jugendbotschafter und -botschafterinnen die Ziele der UN-Dekade. Mit Dirk Steffens Berufung wächst der Kreis der prominenten UN-Dekade-Botschafter und Botschafterinnen für biologische Vielfalt auf 18 Persönlichkeiten.
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Am 6. September 2016 gab die US-Meeresschutzbehörde NOAA bekannt, dass sich der Bestand der Buckelwale weltweit dermaßen erholt habe, dass die Behörde die meisten Buckelwal-Arten von der Liste der bedrohten Arten genommen hat. Eileen Sobeck von der NOAA sprach bei der Bekanntgabe der Entscheidung in Washington von einer "wirklichen ökologischen Erfolgsgeschichte".
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Die Weltnaturschutzunion (IUCN) stellte am 4. September 2016 in Hawaii auf dem Weltnaturschutzkongress, das Update der Roten Liste der vom Aussterben bedrohten Tier- und Pflanzenarten vor. Danach sind 23.892 Tier- und Pflanzenarten als gefährdet ausgewiesen. Das sind 642 Arten mehr als im Vorjahr. Rund ein Drittel (82.845) der erfassten Tier- und Pflanzenarten gilt als bedroht. Vom Aussterben bedroht gilt jetzt der Östliche Gorilla (Gorilla beringei). Die Weltnaturschutzunion stufte beide Unterarten des größten Menschenaffen in die höchste Gefährdungskategorie der Roten Liste ein. Auch das Steppenzebras wurde als potenziell gefährdet eingestuft. Sie werden wegen des Fells und des Fleischs illegal gejagt. Gute Nachrichten verkündete der IUCN zum Riesenpanda (Ailuropoda melanoleuca). Die Art wurde von stark gefährdet auf gefährdet zurückgestuft.
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Am 3. September 2016 übergaben im chinesischen Hangzhou Chinas Staatspräsident Xi und US-Präsident Obama die Ratifizierungsurkunden des Paris-Abkommens an UN-GeneralsekretärUN-Generalsekretär Ban Ki Moon. Gemeinsam sind die beiden Staaten für fast 40 Prozent der weltweiten CO2-Emissionen verantwortlich.
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Der IUCN Weltnaturschutzkongress fand vom 1. bis 10. September 2016 auf Hawaii statt. Der Kongress endete mit den "Hawaii-Vereinbarungen". Die Delegierten einigten sich unter anderem auf ein striktes Verbot des nationalen Elfenbeinhandels. Darüber hinaus soll die besonders in Südafrika verbreitete Zucht von Löwen in Gefangenschaft, die dann als leichte Beute für die Jagd freigegeben werden, die sogenannten "Gatterjagd" ab 2020 verboten werden. Des Weiteren stimmte die Konferenz für ein Verbot der Waljagd zu wissenschaftlichen Zwecken. Die IUCN-Mitglieder forderten außerdem bindende Gesetzesregelungen für den Schutz der hohen See: bis 2030 sollen 30 Prozent aller Meeresgebiete außerhalb von Hoheitsgebieten der Länder unter Schutz gestellt werden. Auch Urwälder und intakte Waldlandschaften sollen zukünftig besser geschützt werden. Die IUCN-Mitglieder wollen sich außerdem dafür einsetzen, dass noch mehr Gebiete zu "no-go-areas" erklärt werden, in denen schädliche industrielle Tätigkeiten wie Bergbau, Öl- und Gasförderung oder Infrastrukturentwicklungen verboten sind. In einer weiteren Entscheidung betonten die IUCN-Mitglieder die Notwendigkeit, intakte Wälder und Ökosysteme vor der industriellen Nutzung als Palmölplantage zu schützen.
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Am 31. August 2016 wurden die Ergebnisse einer pan-afrikanischen Studie über Savannenelefanten "Great Elephant Census" auf der IUCN-Weltnaturschutzkonferenz in Hawaai vorgestellt. Die Ergebnisse zeigen, dass die Zahl der afrikanischen Savannenelefanten in den letzten Jahren um fast ein Drittel zurückgegangen ist. Wissenschaftler haben in 18 Ländern Afrikas nur noch 352,271 Exemplare gezählt. 2014 gab es 30 Prozent weniger Savannenelefanten als 2007. Seither sinke die Zahl pro Jahr um weitere acht Prozent. Die Forscher machen vor allem die Wilderei für diese Entwicklung verantwortlich.
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Am 30. August 2016 stellte die Umweltorganisation Greenpeace ihr Mobilitätskonzept für die rasch wachsende Stadt Berlin vor. Das vom Stadtplanungsbüro Urban Catalyst im Auftrag von Greenpeace erarbeitete Konzept zeigt Wege und Maßnahmen auf, wie Berlins Mobilität klima-freundlicher und ressourcenschonender werden kann und wie die Stadt gleichzeitig an Lebensqualität gewinnt. Als kurzfristige Lösung nennen die Stadtplaner den schnelleren Ausbau des Radverkehrs vor allem innerhalb des S-Bahn-Rings. Mittelfristig müssen auch die Bewohner der äußeren Stadt durch eine bessere Anbindung ans ÖPNV-Netz attraktive Alternativen für das eigene Auto erhalten. „Berlin muss Fahrradstadt werden. Das will nicht nur die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung, es ist auch die einzige schnelle Lösung für Probleme wie schlechte Luft und mehr Klimaschutz“, so Greenpeace-Verkehrsexperte Daniel Moser.
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Mehr als 300 Millionen Menschen in Asien, Afrika und Südamerika laufen Gefahr wegen verunreinigten Wassers an lebensgefährlichen Krankheiten wie Cholera oder Typhus zu erkranken, teilte das UN-Umweltprogramm (UNEP) in seinem am 30. August 2016 vorgestellten Bericht "Snapshot of the World's Water Quality" mit. Zwischen 1990 und 2010 hat sich die Wasserqualität in mehr als der Hälfte der beobachteten Flussabschnitte auf den drei Kontinenetn verschlechtert.
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Der Naturschutzbund Deutschland stellte am 29. August 2016 das Ergebnis des NABU-Kreuzfahrt-Rankings 2016 vor. Der NABU kommt zum Ergebnis, dass auf keinem der europäischen Kreuzfahrtschiffe eine Reise aus Umwelt- und Gesundheitssicht derzeit uneingeschränkt empfehlenswert ist. Für seine Übersicht wertete der NABU den europäischen Kreuzfahrtmarkt in Hinblick auf die massive Umwelt- und Gesundheitsbelastung durch Schiffsabgase aus. Wie bereits in den Vorjahren wurden die Installation von Systemen zur Abgasreinigung, der verwendete Kraftstoff sowie die Nutzung von Landstrom während der Liegezeit im Hafen untersucht. Der NABU kommt zum Ergebnis, dass sämtliche Schiffe weiterhin Schweröl verfeuern. 80 Prozent der Flotte der in Europa fahrenden Schiffe verfügt über gar keine Abgasreinigung oder kommt allenfalls dem gesetzlichen Mindeststandard nach, der zumindest für Nordeuropa einen Abgaswäscher zur Reduktion der Schwefelemissionen vorschreibt. Zur Minderung stark gesundheitsgefährdender Luftschadstoffe wie Ruß, ultrafeinen Partikeln oder Stickoxiden werden an Bord dieser Schiffe hingegen nach wie vor keine effektiven Maßnahmen ergriffen. Auch die Menschen der Mittelmeerregion mit ihren beliebten Zielhäfen profitieren in der Regel nicht von diesen Nachrüstungen. Lediglich elf Schiffe gehen über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus, um die Belastung von Mensch und Umwelt zu reduzieren. Am besten schnitt die AIDAprima ab, gefolgt von Hapag-Lloyds „Europa 2“ und den neuesten Schiffen von TUI Cruises, Mein Schiff 3, 4 und 5. Der NABU sieht den Sieger des dies- und letztjährigen Rankings, AIDA Cruises, aber keineswegs als ein mustergültiges Vorzeigeunternehmen. So fahre das Unternehmen bis heute mit giftigem und umweltschädlichem Schweröl. Auch die vor drei Jahren für die gesamte Flotte versprochenen Rußpartikelfilter sind bis heute auf keinem einzigen Schiff in Betrieb.
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Im Auftrag des WWF Deutschland hat forsa Politik- und Sozialforschung GmbH eine Befragung von 1.002 Personen ab 14 Jahren in vier Landkreisen des Sauerlandes durchgeführt. Dabei wurden im Kreis Siegen-Wittgenstein, im Hochsauerlandkreis, im Kreis Olpe sowie im Märkischen Kreis jeweils 250 Personen befragt. Die Erhebung wurde vom 29. August bis zum 8. September 2016 durchgeführt. Über 83 Prozent der Befragten bewerten die Wiederansiedlung des Europäischen Bisons als „gute Maßnahme“. Zudem erwarten 78 Prozent der Befragten, das die Wiederansiedlung des Wisents den Tourismus in der Region fördert und sind demnach der Auffassung, dass die Tiere im Rothaargebirge bleiben sollten. Auch als die Befragten gebeten wurden, ihre persönlichen Gefühle gegenüber Wisenten zu beschreiben, wurde deutlich, dass eine Mehrheit den Tieren wohlwollend gegenüber steht. Demnach sind 51 Prozent der Befragten den Wisenten sehr bzw. eher positiv eingestellt. 39 Prozent steht den Tieren neutral gegenüber. Nur 7 Prozent hegen negativ Gefühle.
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Das letzten Wochenende im August widmen Fledermausschützer weltweit den Fledermäusen. Zahlreiche Aktionen und Veranstaltungen finden an diesem Wochenende statt. Mit der Aktion soll auf die Bedrohung der Tiere aufmerksam gemacht werden. Ausgerufen wird die Internationale Fledermausnacht seit 1997 von EUROBATS, dem in Bonn angesiedelten Sekretariat des „Abkommens zum Erhalt der Europäischen Fledermauspopulationen“. In Deutschland liegt die Organisation beim NABU. Vom 28. bis zum 29. August 2016 fand die 20. Internationale Fledermausnacht statt.
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Am 26. August 2016, unterzeichnete US-Präsident Barak Obama ein Dekret, das Papahānaumokuākea Marine National Monument vor Hawaii zum größten Schutzraum der Erde auszubauen. 2006 hatte der damalige Präsident George W. Bush das Gebiet zum National Monument gemacht. Obama weitete das Gebiet unter Ausnutzung seiner Exekutivrechte um mehr als das Vierfache aus. Mit seinen 1,5 Millionen Quadratkilometern Fläche löst das Papahanaumokuakea Marine National Monument ein Schutzgebiet vor den Cook-Inseln als größtes Meeresschutzgebiet der Welt ab.
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Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) legte am 26. August 2016 gegen den Kabinettsbeschluss vom 3. August zum Bundesverkehrswegeplan (BVWP) bei der EU-Kommission Beschwerde ein. Kern der Beschwerde ist die Verletzung der Rechte des Umweltverbandes im Rahmen einer zuvor durchgeführten sechswöchigen Öffentlichkeitsbeteiligung. Der BUND stütze sich in seiner EU-Beschwerde auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), die eine umfassende Alternativenprüfung vorschreibe und hohe Standards vor allem dann verlange, wenn die besonders geschützten NATURA-2000-Gebiete betroffen seien. Auch der zum BVWP gehörende Umweltbericht sei mangelhaft, weil vom Gesetz geforderte Maßnahmen fehlten, mit denen erhebliche Umweltauswirkungen vermieden, vermindert oder ausgeglichen werden könnten. Außerdem lägen weder für Schienen- noch für Straßenbauvorhaben vollständige Netzplanungen vor.
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Schon 1872 wurde in den USA der erste geschützte Nationalpark eröffnet. Doch erst am 25. August 1916 unterzeichnete der damalige Präsident Woodrow Wilson das Gesetz zur Schaffung des National Park Service. Ihr obliegt die Verantwortung für über 380 Gebiete im Bundesbesitz mit kultureller, historischer oder landschaftlich herausragender Bedeutung. Die Aufgaben des National Park Service bestehen darin, die verwalteten Orte der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und die natürliche Landschaft und Tierwelt und historische Denkmäler für künftige Generationen zu erhalten. Zum 100. Geburtstag des National Park Service heißt es immer wieder, die Nationalparks seien eine der besten Ideen Amerikas.
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Am 25. August 2016 wurde die neue Rote Liste der Brutvögel Deutschlands von einem Fachgremium veröffentlicht. Das aus sechs Experten bestehende bundesdeutsche Rote Liste-Gremium hat für die neue Liste alle 248 heimischen Brutvogelarten hinsichtlich ihrer Gefährdung wissenschaftlich bewertet. 118 Arten sind in einer Gefährdungsstufe der Roten Liste gelandet, weitere 18 Arten in einer Vorwarnliste. Insgesamt fällt die Bilanz dieser Roten Liste im Vergleich zu den vorherigen Fassungen negativ aus. Besonders erschreckend ist die Tatsache, dass sich die Anzahl der in der Kategorie „gefährdet“ stehenden Arten von 14 auf nun 27 fast verdoppelt hat. Den größten Verlust haben die im Offenland brütenden Arten zu verzeichnen. Knapp drei Viertel dieser Arten ist bereits gefährdet oder sogar ausgestorben, rechnet man die Arten der Vorwarnliste hinzu, sind es sogar 87 Prozent. Äußerst dramatisch ist der Bestand des Wiesenpiepers zurückgegangen, eine vormals weit häufige Art in Deutschland. Auch das Braunkehlchen wird nun gemeinsam mit ihm bei den stark gefährdeten Arten geführt. Erstmals mussten die Offenlandbrüter Wachtel und Goldammer in die Vorwarnliste aufgenommen werden.
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Seit dem 24. Juli 2016 können Verbraucher bestimmte Elektrogeräte bei großen Händlern abgeben, damit diese ordnungsgemäß entsorgt werden. Tests der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zeigen jedoch, dass Handelsunternehmen ihre neuen Pflichten nicht ernst nehmen. Von Juli bis August 2016 hat die DUH 45 große Elektrofachgeschäfte, Baumärkte, Möbelhäuser und Online-Händler untersucht. Das Ergebnis: Die Mehrheit informiert die Verbraucher nicht oder fehlerhaft, erschwert die Rückgabe alter Geräte durch zusätzliche Kosten, lange Wartezeiten und einen hohen Packaufwand oder nimmt sie gar nicht zurück. Große Probleme gibt es nach Angaben der DUH auch bei der Rückgabe von Energiesparlampen im Handel. Weil diese geringe Mengen des Schwermetalls Quecksilber enthalten, ist die getrennte Sammlung für eine ordnungsgemäße Entsorgung besonders wichtig. Viele Händler bieten Verbrauchern jedoch keine Rücknahme an, obwohl sie gesetzlich dazu verpflichtet sind.
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Wissenschaftler der James Cook University, der University of Sydney und der Queensland University of Technology haben am Great Barrier Reef ein weiteres riesiges Algenriff entdeckt. Die Wissenschaftler haben Daten der Royal Australian Navy ausgewertet, die den Meeresboden mit einer Art Laser-Radar (Lidar)untersucht hatte. Dabei entdeckten die Forscher in 20 bis 40 Meter Tiefe das mehr als 6.000 Quadratkilometer große Riff, wie sie im Fachjournal "Coral Reefs" vom 24. August 2016 berichten. "Wir wussten seit den 1970er- und 1980er-Jahren von diesen geologischen Strukturen im nördlichen Great Barrier Reef, aber ihre wahre Form, Größe und gewaltigen Ausmaße waren nie zuvor offenbart worden", sagte Robin Beaman von der James Cook University in Townsville. Das nun entdeckte Algenriff besteht aus 200 bis 300 Meter breiten und bis zu zehn Meter tiefen, kreisförmigen Hügeln. Es könnte Aufschluss darüber geben, welche Umweltfaktoren in den vergangenen 10.000 Jahren auf das Great Barrier Reef eingewirkt haben, hieß es von den Forschern.
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Am 24. August 2016 legt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) einen Gesetzentwurf zur Begrenzung und Verminderung der Umweltauswirkungen von Intensivtierhaltungsanlagen vor. Im Bereich des Bauplanungsrechts sind landwirtschaftliche Tierhaltungsanlagen im Außenbereich nach geltender Rechtslage privilegiert. Sie erhalten in aller Regel eine Genehmigung, wenn der Betreiber über ausreichende Flächen verfügt, um das benötigte Futter selbst produzieren zu können (§ 35 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 201 BauGB). Nicht vorausgesetzt wird dabei, dass das Futter auf diesen Flächen tatsächlich erzeugt wird. Daher ist die bestehende Privilegierung missbrauchsanfällig. Das BMUB hält es deshalb für notwendig, die bestehende Privilegierungsregelung zu verändern. Große Tierhaltungsanlagen sollen, auch wenn es sich um landwirtschaftliche Betriebe handelt, künftig grundsätzlich nur noch zugelassen werden, wenn die Gemeinde einen entsprechenden Bebauungsplan erlässt. Ausnahmen gäbe es dann nur noch für kleine Anlagen, bei denen keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Das ist nur bei Anlagen der Fall, die weder einer UVP noch einer UVP-Vorprüfung bedürfen.
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Das Bundesumweltministerium und die Deutsche Post DHL Group stellten am 23. August 2016 in Aachen den 1000sten StreetScooter vor. Mit dem von der Post-Tochter StreetScooter GmbH entwickelten Elektrofahrzeug gestaltet der führende Logistikkonzern seine Brief- und Paketzustellung CO2-frei und geräuscharm. 1000 StreetScooter wurden vom Bundesumweltministerium mit rund 9,5 Millionen Euro gefördert. Das Förderprojekt "CO2-freie Zustellung" sollte als zusätzliche Starthilfe für die Serienfertigung der StreetScooter wirken. Ab 2017 will die Deutsche Post DHL jährlich 10.000 StreetScooter produzieren. Mittelfristig will der Logistikkonzern seine Zustellflotte in Deutschland durch die Elektrofahrzeuge ersetzen.
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Erstmals haben Wissenschaftler die durch den Auftauprozess in Thermokarst-Seen frei werdende Menge an Methan bestimmt. Sie fanden heraus, dass das Methangas genauso alt ist wie der vorher im Permafrost gespeicherte, zum Teil Jahrtausende alte Kohlenstoff und konnten somit den quantitativen Nachweis für den direkten Rückkopplungseffekt zwischen tauenden Permafrostböden und dem Klimawandel erbringen. Die gewonnenen Zahlen sind für Klimamodelle wichtig. Untersucht wurden Seen in Alaska, Kanada, Schweden und Sibirien. Obwohl von Modellen ein großer Ausstoß an klimawirksamem Kohlenstoff in die Atmosphäre im Laufe des 21. Jahrhunderts und auch danach erwartet wird, zeigt die neue Studie jedoch auch, dass die Menge in den vergangenen 60 Jahren noch relativ gering war. Die Studie wurde von der Universität von Alaska Fairbanks geführt und im Journal Nature Geoscience am 22. August 2016 veröffentlicht.
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Die Crystal Serenity durchquerte als das bislang größte Kreuzfahrtschiff die Nordwestpassage. Am 16. August 2016 startete das Kreuzfahrtschiff in Seward/ Alaska mit 1070 Passagieren und 665 Besatzungsmitgliedern an Bord escotiert von einem Eisbrecher. Am 16. September 2016 erreichte das Kreuzfahrtschiff New York.
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Am 11. August 2016 veröffentlichte das Bundesumweltministerium einen Entwurf eines neuen Verpackungsgesetzes. Danach sollen die Kommunen in eigener Regie entscheiden, ob Verpackungsabfälle und andere Wertstoffe gemeinsam in einer Wertstofftonne gesammelt werden. Hauptziel des Gesetzes ist es, wesentlich mehr Abfälle aus privaten Haushalten zu recyceln. Verpackungshersteller sollen stärker dazu angehalten werden, die Recyclingfähigkeit ihrer Verpackungen zu berücksichtigen. Die getrennte Sammlung von Abfällen soll noch effizienter und einfacher werden. Nachdem eine Einigung mit den Ländern auf das ursprünglich geplante Wertstoffgesetz nicht möglich war, konzentriert sich das Verpackungsgesetz auf die erforderliche ökologische Weiterentwicklung der Verpackungsverordnung. In den kommenden Wochen können die Verbände zu dem Gesetzesentwurf Stellung nehmen. Das Umweltbundesamt sieht es kritisch, dass das ursprünglich geplante Wertstoffgesetz vom Tisch ist und somit keine einheitlichen Regeln geschaffen werden für die Sammlung von sogenannten stoffgleichen Nichtverpackungen wie Spielzeuge, Töpfe oder andere Haushaltsgegenstände zusammen mit Verpackungen. Kritisch sieht das UBA mit Blick auf die Abfallvermeidung außerdem, dass ein Monitoring der Mehrweg-Getränkeverpackungen zukünftig nicht mehr vorgeschrieben wird. Damit wird nicht transparent, inwieweit getroffene Maßnahmen wie die Kennzeichnungspflicht im Einzelhandel erfolgreiche Anreize zur Vermeidung setzen.
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Am 8. August 2016 hat die Menschheit das Budget der Natur für das Jahr 2016 aufgebraucht. Dies berechnete Global Footprint Network, eine Forschungsorganisation, welche dafür mit dem Fussabdruck eine Buchhaltungsmethode entwickelt hat. Der „Earth Overshoot Day“ markiert den Tag, ab dem aus ökologischer Sicht die Menschheit über ihre Verhältnissen lebt. Das bedeutet, dass die Menschheit vom 1. Januar bis zum 8. August so viel von der Natur verbraucht hat, wie die Erde im ganzen Jahr regenerieren kann.
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Am 5. August 2016 erteilte die brasilianische Umweltbehörde IBAMA dem geplante Wasserkraftwerk São Luiz do Tapajós im nordbrasilianischen Bundesstaat Pará im Herzen des Amazonas eine Absage. Der Energiekonzern Elektrobrás hatte versucht, für das geplante Wasserkraftwerk São Luiz do Tapajós die bauliche Genehmigung der Behörde zu erhalten. Durch das Projekt war das Territorium der 12.000 Indigene vom Stamm der Munduruku bedroht. Der gigantische Staudamm sollte mit einer Länge von 7,6 Kilometern die Nennleistung von 8.000 Megawatt erreichen, dafür hätten riesige Flächen des tropischen Regenwaldes weichen müssen.
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Die fast 1000-jährigen Eichen im Ivenacker Tiergarten sind das erste Nationale Naturmonument Deutschlands. Die Ivenacker Eichen sind durch die jahrhundertelange menschliche Nutzung als Waldweide und später als Wildgatter im Zusammenspiel mit den natürlichen Gegebenheiten entstanden. Einzelne Uralteichen haben so die Jahrhunderte überdauert und konnten zu Baumriesen heranwachsen. Einer dieser Bäume ist die volumenreichste Eiche Europas. Die Schutzkategorie "Nationales Naturmonument" ist mit der Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes von 2010 in Deutschland eingeführt worden und orientiert sich an internationalen Vorbildern. Landschaftsausschnitte oder flächenhafte Naturerscheinungen von gesamtstaatlich herausragender Bedeutung können als Nationales Naturmonument ausgewiesen und so einem herausgehobenen Schutz unterstellt werden. Die Ivenacker Eichen belegen, welchen Wert alte Bäume für die biologische Vielfalt haben, jenseits von wirtschaftlichen und Holzertrags- Interessen.
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UBA-Studie: Repräsentative Erhebung von Pro -Kopf -Verbräuchen natürlicher Ressourcen in Deutschland
Eine Studie des Umweltbundesamt (UBA) zeigt, wer mehr Geld hat, verbraucht meist mehr Energie und Ressourcen – und zwar unabhängig davon, ob sich jemand als umweltbewusst einschätzt oder nicht. Vor allem Fernflüge, das Auto, der Dämmstandard der Wohnung und deren Größe und der Konsum von Fleisch entscheiden darüber, ob jemand über oder unter dem CO2-Durchschnittsverbrauch liegt. Daher haben Menschen mit hohem Umweltbewusstsein laut Studie nicht zwangsläufig eine gute persönliche Ökobilanz. Menschen aus einfacheren Milieus, die sich selbst am wenigsten sparsam beim Ressourcenschutz einschätzen und die ein eher geringeres Umweltbewusstsein haben, belasten die Umwelt hingegen am wenigsten. Die „Umweltbewussten“ besitzen zwar mehr energieeffiziente Haushaltsgeräte, kaufen mehr Bio-Produkte und essen oft weniger Fleisch. Außerdem stimmen sie umweltpolitischen Maßnahmen eher zu als weniger umweltbewusste Menschen. Aber: Andere Aspekte ihres (nicht-) nachhaltigen Konsums wie Fernreisen werden häufig von ihnen unterschätzt oder bei der Bewertung des eigenen Verhaltens nicht berücksichtigt, so dass sie in Summe deutlich mehr CO2-Ausstoß verursachen als Menschen mit niedrigerem Einkommen. Die Studie zeigt aber auch: Höheres Einkommen und hohes Umweltbewusstsein können durchaus auch zu einer guten Ökobilanz führen. Ein Beispiel hierfür ist die Gruppe der „Bewussten Durchschnittsverbraucher“, die neben anderen Energieverbrauchstypen in der Studie identifiziert wurde. Hier gehen höheres Einkommen und höheres Umweltbewusstsein tatsächlich auch mit einem durchschnittlichen bis niedrigeren Gesamtenergieverbrauch einher. Mit der vorliegenden Studie wurde erstmals ein repräsentativer Datensatz für Deutschland geschaffen, der beim Konsum anfallende Ressourcen- und Energieverbräuche sowie den CO2-Ausstoß über Konsumfelder und gesellschaftliche Gruppen hinweg analysiert. Insbesondere die Rolle des Einkommens als wichtiger Einflussfaktor für den Umweltverbrauch durch Konsum wurde umfassend belegt.
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Am 3. August 2016 gab das Bundesumweltministerium wesentliche personelle Entscheidungen zur Umsetzung der neuen Organisationsstruktur im Endlagerbereich bekanntgegeben. Zum neuen Präsidenten des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) wurde Wolfram König berufen. Zudem wurden Ursula Heinen-Esser, Dr. Ewold Seeba und Prof. Dr. Albert Lennartz zu Geschäftsführern der neugegründeten Bundesgesellschaft für Endlagerung GmbH (BGE) bestellt. Das Gesetz zur Neuorganisation im Endlagerbereich trat am 30. Juli 2016 in Kraft. Zur Gewährleistung einer eindeutigen Zuordnung von Zuständigkeiten und einer effizienten Aufgabenerledigung werden alle Betriebsführungsaufgaben in der neugegründeten, bundeseigenen privatrechtlichen Gesellschaft, der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE), zusammengeführt. Die BGE übernimmt damit sämtliche Aufgaben bei der Planung, der Errichtung, dem Betrieb und der Stilllegung von Endlagern, die bisher vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) als Betreiber und der Deutschen Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH (DBE) sowie der Asse GmbH als Verwaltungshelfer durchgeführt wurden. Dies gilt auch für die bisherigen Aufgaben des BfS als Vorhabenträger nach dem Standortauswahlgesetz. Auf behördlicher Seite sollen die staatlichen Genehmigungs- und Aufsichtsaufgaben des Bundes in den Bereichen Endlagerung, Zwischenlagerung und der Transporte von radioaktiven Abfällen im Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) konzentriert werden.
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Eine große Mehrheit der Deutschen will nicht mehr so stark auf das Auto angewiesen sein. Das ist eines der Ergebnisse der Umweltbewusstseinsstudie 2016, einer repräsentativen Umfrage des Bundesumweltministeriums und des Umweltbundesamtes, die am 12. April 2017 vorgestellt wurde. 91 Prozent der Befragten sagen demnach, dass das Leben besser werde, wenn der oder die Einzelne nicht mehr auf ein Auto angewiesen ist. 79 Prozent wünschen sich eine Stadtentwicklung, die die Alternativen zum Auto stärkt, für ihre eigene Stadt oder Gemeinde. Das Auto ist laut Studie nach wie vor das wichtigste Verkehrsmittel in Deutschland. 70 Prozent der Befragten nutzen es mehrmals in der Woche. Allerdings kann sich die große Mehrheit der Autofahrer vorstellen, unter bestimmten Bedingungen mehr zu Fuß zu gehen oder mit dem Rad zu fahren. Je nach Größe des Wohnorts können sich zudem zwischen 46 und 61 Prozent der Autofahrer vorstellen, auf Busse und Bahnen umzusteigen. Grundsätzlich ist die Idee der Nachhaltigkeit in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Umweltschutz wird dabei nicht als isoliertes Politikfeld wahrgenommen, sondern als Teil der Lösung für große ökonomische und soziale Herausforderungen. 67 Prozent der Befragten sehen Umweltschutz als notwendige Voraussetzung, damit Zukunftsaufgaben wie die Globalisierung gestaltet werden können. Große Teile der Bevölkerung sehen Umweltschutz zudem als Voraussetzung für Wohlstand (58 Prozent), Wettbewerbsfähigkeit (51 Prozent) und neue Arbeitsplätze (48 Prozent). Im Bereich der sozialen Gerechtigkeit wird dieser Zusammenhang mit 37 Prozent weniger gesehen. Dabei zeigt die Studie auch, dass gerade in sozial benachteiligten Quartieren die Umweltbelastungen besonders hoch sind. 40 Prozent der Befragten mit kleinem Einkommen fühlen sich durch Lärm besonders belastet, aber nur 27 Prozent der Befragten mit hohen Einkommen. Auch von Luftverschmutzung fühlen sich Befragte mit niedrigem Einkommen (45 Prozent) deutlich stärker belastet als Menschen mit hohem Einkommen (28 Prozent). Engagierter Umweltschutz ist daher auch Gesundheitsschutz und trägt zu sozialer Gerechtigkeit bei.
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Der Monat August 2016 war nach Messungen der US-amerikanischen Wetter- und Ozeanografiebehörde NOAA weltweit der wärmste August seit Beginn der systematischen Wetteraufzeichnungen im Jahr 1880. Die weltweite Durchschnittstemperatur lag demnach bei 16,5 Grad. Das sind 0,9 Grad über dem Durchschnitt des 20. Jahrhunderts von 15,6 Grad. Die weltweiten Durchschnittstemperaturen lagen bereits den 15. Monat in Folge über dem langjährigen Mittel.
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Am 30. Juli 2016 sind im Biosphärenreservat Pfälzerwald-Nordvogesen drei Luchse ausgewildert worden. Die Luchse wurden in der Slowakei aufgegriffen. Bei den Tieren aus den Karpaten handelt es sich um drei Luchswaisen: ein Männchen und zwei Weibchen. Die drei Luchse waren nach Auskunft der Stiftung "Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz" seit Mai in einer Quarantänestation, wurden ausführlich untersucht und geimpft. Nun wurden sie in den Pfälzerwald transportiert und südlich von Hochspeyer freigelassen, um dort angesiedelt zu werden. Insgesamt sollen in den kommenden Jahren 20 Tiere in die Gegend umziehen. Der letzte Luchs wurde vor mehr als 200 Jahren aus dem Pfälzerwald vertrieben. Die Wiederansiedlung der Tiere kostet nach Angaben des Landes rund drei Millionen Euro. Das LIFE Projekt zur „Wiederansiedlung von Luchsen im Biosphärenreservat Pfälzerwald-Nordvogesen“ der Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz wird von den Interessensgruppen Jagd, Tierhaltung und Naturschutz sowie den neun Kreisen und kreisfreien Städte des Pfälzerwaldes unterstützt. Die Luchse werden mit einem GPS Halsband ausgestattet. Damit soll beobachtet werden, welche Lebensräume sich die Tiere erschließen.
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Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) leitete zusammen mit dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) bei der EU ein Beschwerdeverfahren gegen Deutschland ein. Grund ist nach Auffassung der Umweltverbände die mangelhafte Umsetzung der europäischen Energieeffizienzvorgaben in nationales Recht. Ziel der Beschwerde ist, dass die EU ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eröffnet. Damit soll der Druck auf die Bundesregierung erhöht werden, ihre Klimaschutzpolitik voranzubringen. Die Verbände kritisieren, dass die derzeitigen Maßnahmen aus Deutschland nicht ausreichen, um das Ziel von 1,5 Prozent Energieeinsparung pro Jahr zu erfüllen.
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Die Stadt Stuttgart legt ihr Vermögen nur noch in Unternehmensanleihen und Aktien an, die nachweislich nachhaltig sind. Dazu führt sie zum 1. September 2016 eine neue Richtlinie ein, die bestimmte Kriterien für die Anlagen ausschließt. Der Gemeinderat hat am Mittwoch, 27. Juli 2016, den dazugehörigen Beschluss gefasst. Die Stadt wird ihr Vermögen nicht bei Unternehmen anlegen, die in den Rohstoffabbau von Kohle und Öl investieren oder Erdgas durch Fracking fördern, deren Geschäftsfeld (auch) die Energieerzeugung mit Kohle und Öl ist, die Atomenergie erzeugen, die Kinder- oder Zwangsarbeit zulassen, die Produkte herstellen, die die Menschenwürde durch verunglimpfende und erniedrigende Darstellungen von Personen verletzen, die Militärwaffen und/oder Militärmunition herstellen oder vertreiben, die Pflanzen oder Saatgut gentechnisch verändern, die gesetzlich nicht vorgeschriebene Tierversuche für die Herstellung von Kosmetika durchführen, die einen unangemessenen Umgang mit Korruptions- und Bestechungsvorfällen pflegen. Die Stadt wird in den kommenden Monaten solche Papiere aus ihrem Portfolio verkaufen, die den Kriterien nicht entsprechen. Beim Kauf neuer Papiere gelten die neuen Nachhaltigkeitsgrundsätze ab 1. September 2016. Die Verwaltung orientierte sich bei der Erarbeitung dieser Strategie an den Anlagerichtlinien der Stadt Münster, dem Norwegischen Pensionsfonds sowie Richtlinien der Katholischen und Evangelischen Kirche.
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Die Europäische Kommission beschloss am 27. Juli 2016 die Registrierung der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) „People4Soil“. Sie fordert die Kommission auf, „Boden als gemeinsames, auf EU-Ebene zu schützendes Erbe anzuerkennen und einen spezifischen Rechtsrahmen zu entwickeln, der den wichtigsten Gefahren für die Böden begegnet“. Die Registrierung der Initiative erfolgt am 12. September 2016. Mit der Registrierung haben die Organisatoren ein Jahr Zeit, Unterschriften zur Unterstützung ihres Vorschlags für eine EBI zu sammeln.
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Greenpeace Deutschland veröffentlichte am 27. Juli 2016 eine Liste von 209 Pestiziden, die Mensch und Umwelt besonders schaden. Die in der Lebensmittelproduktion zugelassenen Chemikalien können unter anderem Krebs auslösen, die Fruchtbarkeit beeinflussen oder neurotoxisch wirken, schreibt Greenpeace. Für „Die schwarze Liste der Pestizide“ hat ein unabhängiger Pestizidexperte im Auftrag der Umweltschutzorganisation alle in der EU zugelassenen 520 Pflanzenschutzmittel überprüft. Greenpeace fordert die Bundesregierung auf, sich für ein EU-weites Verbot der gefährlichsten Pestizide einzusetzen. In der Greenpeace-Studie schneiden 209 Wirkstoffe besonders schlecht ab: Die bienengefährdenden Neonicotinoide stehen ebenso auf der Liste wie das umstrittene Herbizid Glyphosat. Zudem listet die Studie beispielsweise auch das sehr giftige Insektizid Abamectin und die beiden chronisch toxischen Fungizide Boscalid und Cyprodinil.
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Das Europäische Umweltbüro EEB und der BUND Sachsen, unterstützt von der Anwaltskanzlei Baumann, haben eine EU-Beschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland bei der EU-Kommission eingereicht. Der Regierung und den Vollzugsbehörden in Sachsen wird vorgeworfen, Vattenfall/EnBW für das Braunkohlekraftwerk Lippendorf eine unberechtigte Ausnahme von strikteren Grenzwerten für Schwefeldioxid gestattet zu haben, welches nicht die Bedingungen der EU-Vorgaben – so die Einschätzung EEB und BUND Sachsen – erfülle. Die Genehmigung seitens der Behörden erlauben Schwefelemissionen bis zu 375 mg/Nm³, die EU-Vorgaben erlauben bis zu maximal 200 mg/Nm³. Das EU-Recht erlaubt eine Abweichung jedoch nur, falls eine technische Begründung der Behörde zuvor übermittelt wird. Diese muss belegen, dass der reguläre Emissionsgrenzwert nicht durchführbar ist. Das EEB und die Anwaltskanzlei Baumann bemängeln, dass keine entsprechende Begründung vorliegt und die Behörde die Sonderverschmutzungsrechte dennoch gestattet hätte.
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Der Gerichtshof der EU hat falsche Urteile bezüglich des Klagerechts von Verbänden in Umweltangelegenheiten gefällt. Dies geht aus einem am 27. Juni veröffentlichten Entscheidungsentwurf des Compliance-Ausschusses des Aarhus-Übereinkommens hervor. Compliance-Ausschusses des Aarhus-Übereinkommens mahnt außerdem die Umsetzung der Konvention in der EU an. Im Januar 2015 hatte der Europäische Gerichtshof in zwei Urteilen das Klagerecht von Umweltverbänden in Umweltangelegenheiten eingeschränkt. Die Aarhus-Konvention trat im Oktober 2001 in Kraft und soll den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten sicherstellen. Insbesondere eine Erleichterung beim Zugang zu Gerichten in der EU ist bisher nach Auffassung des Ausschusses nicht erkennbar. Der Ausschuss stellte nun offiziell einen Rechtsbruch der EU bei der Aarhus Konvention fest und forderte eine Gesetzesänderung ein.
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Bertrand Piccard und André Borschberg haben mit ihrem Solarflugzeug "Solar Impulse 2", das von vier solarbetriebenen Elektromotoren angetrieben wird, die Welt umrundet. Die beiden Wissenschaftler waren am 9. März 2015 in Abu Dhabi gestartet und sind nach über 40.000 Kilometern Flugstrecke über zwei Ozeane und vier Kontinente am 26. Juli 2016 wieder dort gelandet. Dies ist die erste Weltumrundung mit einem Flugzeug, das erneuerbare Energien statt fossiler Brennstoffe als Energiequelle nutzt. Die beiden Männer wollten mit ihrer Mission für den Einsatz erneuerbarer Energien und den Kampf gegen den Klimawandel werben.
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Am 26. Juli 2016 fand der erste Internationale Tag zur Erhaltung des Ökosystems Mangroven statt. In der Proklamation des Internationalen Tages der UNESCO im Jahr 2015 wird die Bedeutung von Mangroven als "einzigartiges, besonderes und anfälliges Ökosystem" unterstrichen und die Bedeutung von Mangroven u.a. für die Ernährungssicherheit, den Küstenschutz und die Eindämmung der Auswirkungen des Klimawandels hervorgehoben.
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Am 25. Juli 2016 tritt die Rücknahmepflicht für ausgediente Elektro-und Elektronikgeräte in Kraft. Diese Rücknahmepflicht gilt sowohl für den stationären Einzelhandel als auch für den Online-Handel. Außerdem führt das neue Elektrogerätegesetz strengere Regeln für den Export alter Geräte ein. Das am 24. Oktober 2015 in Kraft getretene ElektroG setzt die im Jahr 2012 neu gefasste Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte um und legt Anforderungen an die Erfassung und Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten für die unterschiedlichen Akteure fest.