Die Umweltchronik
Wichtige Umwelt-Ereignisse von 2016 bis 2016 Auswahl aufheben
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Die Eisfläche der Arktis war im November 2016 so klein wie nie zuvor im November seit Beginn der Satellitenmessungen vor 38 Jahren. Die Meereis-Ausdehnung betrug 9,08 Millionen Quadratkilometer und war damit 1,95 Millionen Quadratkilometer kleiner als im November-Durchschnitt der Jahre 1981 bis 2010. Das teilte das Nationale Schnee- und Eisdatenzentrum (NSIDC) der USA mit. Grund für den Negativrekord seien ungewöhnlich hohe Temperaturen über dem arktischen Ozean, hohe Wassertemperaturen und anhaltender Südwind.
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Bundespräsident Joachim Gauck übergab am 30. Oktober 2016 in Würzburg den 24. Deutschen Umweltpreis der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU). Die mit 500.000 Euro höchstdotierte unabhängige Umweltauszeichnung Europas geht 2016 an Fairphone-Gründer Bas van Abel sowie Recycling-Experten Prof. Dr.-Ing. Angelika Mettke und Walter Feeß. Alle drei Umweltpreisträger seien nach Darstellung der DBU in ihrer Branche kreative Wegbereiter für eine nachhaltige Nutzung von wertvollen Ressourcen. Während van Abel, Gründer und Geschäftsführer von Fairphone B.A., in der Informations- und Kommunikationsbranche neue Wege finde, um dem übersteigerten Verbrauch von Handys und Smartphones entgegenzutreten, würden Prof. Dr.-Ing. Angelika Mettke von der Brandenburgischen Technischen Universität (BTU) Cottbus-Senftenberg und Walter Feeß, Geschäftsführer der Heinrich Feeß GmbH & Co. KG, den Einsatz von wiederverwertbaren Betonteilen und Recycling-Beton vorantreiben. Durch ihre Pionierleistung beim Recycling fördern sie die Kreislaufschließung in der Baubranche. Nicht nur dort, auch in der Informations- und Kommunikationssparte zerstöre der Abbau der Rohstoffe flächendeckend wertvolle Lebensräume. Und in beiden Branchen gebe es Möglichkeiten, diese Nutzung zu drosseln, indem auf einen längeren Lebenszyklus der Produkte gesetzt werde.
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Die Internationale Seeschifffahrts-Organisation (IMO) will die Schwefeloxid-Emissionen durch Schiffskraftstoffe deutlich verringern. Der Beschluss der 70. Sitzung des Umweltausschusses der IMO (das Marine Environment Protection Committee - MEPC), sieht vor, den maximal zulässigen globalen Schwefelgrenzwert für Schiffskraftstoffe im Jahr 2020 auf 0,5% zu senken. Dadurch sollen die gesundheits- und umweltgefährdenden Auswirkungen von Schiffen verringert werden. Schweröle, die von Schiffen verwendet werden, können derzeit einen Schwefelgehalt von 3,5% aufweisen. Wäre die Absenkung weiter auf 2025 verzögert worden, hätte es zu mehr als 570.000 zusätzlichen vorzeitigen Todesfällen im Vergleich zum dem jetzt beschlossenen früheren Inkrafttreten von 2020 kommen können. Die Entscheidung geht auf eine Maßnahme im MARPOL-Übereinkommen zur stufenweisen Begrenzung des Schwefelgehaltes durch die IMO im Jahre 2008 zurück. Sie gilt für alle Schiffstypen.
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Die Mitgliedsstaaten der internationalen Kommission zur Erhaltung lebender Meeresressourcen (CCAMLR) einigten sich im Australischen Hobart darauf, eine riesige Fläche von 1.550.000 Quadratkilometern im Rossmeer besser zu schützen. Die ausgewiesene Zone im Rossmeer bildet die größte geschützte Meeresfläche der Welt und ist so groß wie Frankreich, Deutschland und Spanien zusammen. WWF begrüßt die Ausweisung des Gebiets ausdrücklich, sieht jedoch die zeitliche Befristung der Vereinbarung auf eine Laufzeit von 35 Jahren kritisch.
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Die Menschheit verbraucht jedes Jahr 60 Prozent mehr Ressourcen, als die Erde innerhalb dieses Zeitraums regenerieren und damit nachhaltig zur Verfügung stellen kann. Setzt sich diese Entwicklung ungebremst fort, sind 2030 zwei komplette Planeten nötig, um den Bedarf an Nahrung, Wasser und Energie zu decken. Das ist das Ergebnis des „Living Planet Reports 2016“, den die Naturschutzorganisation WWF am 27. Oktober 2016 in Berlin vorgelegt hat. Laut dem globalen Zustandsbericht nehmen die ökologischen Reserven der Erde immer weiter ab. So zeigt etwa der Living Planet Index (LPI) steil nach unten. Der LPI erfasst den Zustand der biologischen Vielfalt. Er basiert auf Daten zu 14.152 untersuchten Populationen von Wirbeltierarten auf der ganzen Erde. Für den Zeitraum von 1970 bis 2012 ermittelt der globale LPI einen Rückgang von 58 Prozent. Die Auswirkungen des Raubbaus sind laut WWF bereits heute spürbar: Dürre und extreme Wetterereignisse, Hungersnöte oder Artensterben nehmen immer dramatischere Ausmaße an. Insgesamt sind vier von neun ökologischen Belastungsgrenzen, die die Stabilität der planetaren Lebensräume definieren, überschritten: beim Klimawandel, dem Verlust der Biodiversität, der Landnutzung sowie den biogeochemischen Kreisläufen von Stickstoff und Phosphor. Der Living Planet Report misst die Veränderungen der weltweiten Biodiversität und des menschlichen Konsums. Die Studie wird alle zwei Jahre vom WWF gemeinsam mit der Zoologischen Gesellschaft London (ZSL) und dem Global Footprint Network (GFN) erstellt.
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Der stark bedrohte Irawadi-Delfin hat seinen Kampf ums Überleben in Laos offenbar verloren. Der WWF erklärte die Art in dem ostasiatischen Land für de-facto ausgestorben. Allein in diesem Jahr sei die Population, die in Laos ausschließlich im Mekong-Fluss beheimatet ist, erneut um die Hälfte geschrumpft auf nun lediglich drei Individuen.
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Am 26. Oktober 2016 verliehen Bundesbauministerin Barbara Hendricks und der Präsident der Bundesingenieurkammer e. V. Hans-Ullrich Kammeyer in Berlin den Deutschen Ingenieurbaupreis, der 2016 Jahr erstmalig ausgelobt wurde. Der mit 30.000 Euro dotierte Preis geht an die Hypro Paulu & Lettner (hpl) Ingenieurgesellschaft, Berlin, in Arbeitsgemeinschaft mit Lahmeyer Hydroprojekt Ingenieurgesellschaft, Weimar, für das Sturmflutsperrwerk in der Hansestadt Greifswald. Die Jury unter Vorsitz des Darmstädter Universitätsprofessors Carl-Alexander Graubner zeigte sich bei der Entscheidung im Juli 2016 von der außergewöhnlich innovativen Lösung zum Hochwasserschutz der Menschen in Greifswald beeindruckt.
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Der Versuch der Anrainerstaaten im Südatlantik ein Schutzgebiet für Wale einzurichten, ist gescheitert. Der Schutzgebietsvorschlag erzielte in der Abstimmung der 66. Jahrestagung der Internationalen Walfangkommission im slowenischen Portoroz am 25. Oktober 2016 nicht die erforderliche Drei-Viertel-Mehrheit. Argentinien, Brasilien, Gabun, Südafrika und Uruguay hatten beantragt, ein 20 Millionen Quadratkilometer großes Meeresgebiet zwischen der Ostküste Südamerikas und der Westküste Afrikas zur Schutzzone für Wale zu erklären, scheiterten jedoch am Widerstand von Pro-Walfang-Staaten.
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Das Bundesumweltministerium, Umweltbundesamt, Jury Umweltzeichen und die RAL gGmbH riefen am 25. Oktober 2016 erstmals zum „Aktionstag Blauer Engel“ auf. Unter dem Motto "Gut für mich. Gut für die Umwelt." möchte das Umweltzeichen engagierten Akteuren aus Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft eine Plattform bieten, um gemeinsam das Bewusstsein für das Thema nachhaltiger Konsum in der Öffentlichkeit zu steigern und die Rolle des Blauen Engel als praktischen Wegweiser beim Einkauf zu unterstreichen. Der jährlich wiederkehrende Aktionstag soll eine langfristige Planung und Kooperation der Teilnehmenden, insbesondere für das 40-jährige Jubiläum des Umweltzeichens im Jahr 2018 ermöglichen.
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Erstmals hält ein Smartphone die strengen Nachhaltigkeitskriterien des Blauen Engel ein. Es ist ein Fabrikat des niederländischen Herstellers Fairphone. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks verlieh dem Unternehmen am 24. Oktober 2016 offiziell das Umweltzeichen. Mobiltelefone mit dem Blauen Engel müssen unter anderem einen Wechsel-Akku und eine Garantiedauer von mindestens zwei Jahren haben. Der Hersteller muss ein eigenes Rücknahmesystem für Altgeräte bereitstellen und bei den Arbeitsbedingungen die ILO-Kernarbeitsnormen einhalten.
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Am 21. Oktober 2016 wurde in Oviedo die Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) mit dem Prinzessin-von-Asturien-Preis in der Kategorie Internationale Zusammenarbeit ausgezeichnet. Der Preis wird "für mehr als zwei Jahrzehnte Arbeit an der Verminderung des menschlichen Einflusses auf die globale Erwärmung", verliehen. Man betrachte das Abkommen von Paris im Dezember 2015 als einen Moment historischer Bedeutung, hieß es seitens der Jury.
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Die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen einigte sich erstmals auf eine gemeinsame politische Richtschnur für die Stadtentwicklung der nächsten Jahrzehnte. Mit der Verabschiedung der sogenannten "New Urban Agenda" endet am 20. Oktober 2016 die dritte UN-Weltkonferenz zu Wohnen und nachhaltiger Stadtentwicklung, UN-Habitat, in der ecuadorianischen Hauptstadt Quito. Mit der Verabschiedung der Neuen Urbanen Agenda bekennen sich die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen dazu, in ihren Politiken und Maßnahmen Städte stärker einzubeziehen und die Rahmenbedingungen für die Realisierung einer nachhaltigen und integrierten Stadtentwicklung zu verbessern. Dadurch sollen Handlungsfähigkeit, finanzielle Möglichkeiten und Partizipation auf lokaler Ebene gestärkt werden. Übergeordnetes Ziel ist die Umsetzung der Agenda 2030 und des Klimaabkommens von Paris auf lokaler Ebene.
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Am 20. Oktober 2016, dem Tag der Alleen, kürte die Jury des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) die Allee des Jahres 2016, um auf die Gefährdung von Alleenbäumen aufmerksam zu machen. Die Allee des Jahres ist eine etwa 1,5 Kilometer lange Ahornallee zwischen Pölitz und Warnkenhagen im Landkreis Rostock.
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Der Bundestag beschloss am 20. Oktober 2016, einen Antrag von CDU/CSU und SPD (18/10019) für einen besseren internationalen Schutz von Walen und Delfinen. Der Bundestag forderte die Bundesregierung auf, bei der anstehenden Jahrestagung der Internationalen Walfangkommission jeder "Aushöhlung" des 1986 in Kraft getretenen Walfang-Moratoriums "entschieden entgegenzutreten". Die Bundesregierung soll sich dafür einsetzen, dass Japan "seinen als wissenschaftlich deklarierten Walfang, der tatsächlich als kommerzieller Walfang betrieben wird, beendet". Ebenso sollen Norwegen und Island dazu bewegt werden, auf den Fang und die Verwertung von Walen zu verzichten.
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Das Bundeskabinett verabschiedete am 19. Oktober 2016 das Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung der kerntechnischen Entsorgung, das die Empfehlungen der Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs (KFK) umsetzt. Der Gesetzentwurf setzt die Empfehlungen der KFK um und teilt die Verantwortung zwischen Betreibern der Kernkraftwerke und dem Bund auf. Die Betreiber der Kernkraftwerke bleiben für die gesamte Abwicklung und Finanzierung der Bereiche Stilllegung, Rückbau und Verpackung der radioaktiven Abfälle zuständig. Der Bund wird künftig die Durchführung und Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung verantworten. Die Betreiber werden dem Bund die finanziellen Mittel für die Zwischen- und Endlagerung zur Verfügung stellen. Diese werden in einen Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung übertragen. Der Fonds ist als Stiftung des öffentlichen Rechts organisiert. Er vereinnahmt die Mittel, legt sie an und zahlt sie aus. Die Betreiber werden verpflichtet, einen auf den im Gesetz vorgesehenen Zahlungsstichtag anzupassenden Betrag von 17,389 Milliarden Euro in den Fonds einzuzahlen. Gegen die Zahlung eines zusätzlichen Risikozuschlages von 35,47 Prozent können die Betreiber ihre Verpflichtung zur Zahlung eines gegebenenfalls erforderlichen Nachschusses an den Fonds beenden.
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Der auch Grauergorilla genannte Östliche Flachlandgorilla (Gorilla beringei graueri)ist nach den Ergebnissen einer am 19. Oktober 2016 in der Fachzeitschrift "Plos One" veröffentlichten Studie "vom Aussterben bedroht". Diese nur im Osten der Demokratischen Republik Kongo vorkommende Unterart des Östlichen Gorillas könnte nach Ansicht der Autoren in fünf Jahren in vielen ihrer Heimatgebiete ausgestorben sein, wenn die Regierung in Kinshasa nicht rasch gegensteuert. Nach Angaben des Leiters der Studie, Andrew Plumptre von der Wildlife Conversation Society, handelt es sich um die erste Untersuchung zu dieser Unterart seit Ausbruch des Bürgerkrieges. Seit Beginn des Bürgerkriegs 1996 ging der Bestand der Menschenaffen um 77 Prozent zurück. Statt 16.900 Tieren leben heute in dem Gebiet nur noch geschätzte 3.800 Exemplare. Als Gründe nannten die Forscher vor allem den Bürgerkrieg und den Bergbau in der Region. Demnach machten bewaffnete Bergarbeiter verstärkt Jagd auf die Affen wegen ihres Fleischs. Zum Schutz der Primaten regen die Forscher nun an, den Bergbau zu reglementieren und das Militär dazu zu motivieren, die Tiere in der Region besser gegen Jäger zu verteidigen.
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Die Europäische Union reichte den von Deutschland ausgearbeiteten Antrag auf ein Meeresschutzgebiet (MPA) im antarktischen Weddellmeer bei der Internationalen Kommission zur Erhaltung der lebenden Meeresschätze in der Antarktis (CCAMLR) eingereicht. Das wissenschaftliche Fundament dazu lieferten Forscher des Alfred-Wegener-Institutes, Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung (AWI). Anlässlich der 35. Sitzung der CCAMLR in Hobart (Tasmanien) erklärte Bundeslandwirtschafts- und Fischereiminister Christian Schmidt: "Das Meeresschutzgebiet soll allein der wissenschaftlichen Forschung vorbehalten bleiben und die internationale Kooperation auf diesem Gebiet stärken. Beides bildet die Säulen des Antarktisvertrages. Es ist unsere historische Aufgabe, einzigartige Ökosysteme wie die Antarktis zu schützen."
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Am 15. Oktober 2016 einigte sich die Staatengemeinschaft auf eine schrittweise drastische Reduzierung der besonders klimaschädlichen Fluorkohlenwasserstoffe (HFKW). HFKW werden in Kühlschränken und Klimaanlagen verwendet und ersetzen bislang das die Ozonschicht schädigende FCKW, auf dessen Verbot sich die Staatengemeinschaft 1987 mit dem Montrealer Protokoll geeinigt hatte. Mit den neuen Regeln, die die Vertragsstaaten in Kigali/Ruanda beschlossen haben, wird das Montrealer Protokoll wesentlich erweitert und wird von einem Abkommen zum Schutz der Ozonschicht zu einem wirksamen Klimaschutzinstrument.
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Am 13. Oktober 2016 haben sich 75 zivilgesellschaftliche Organisationen zu SDG Watch Europa zusammengeschlossen. Die zivilgesellschaftlichen Verbände wollen sicherstellen, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten ihre Verpflichtung der Umsetzung der UN-Nachhaltigkeitsziele (SDGs) nachkommen. Sie fordern, dass die EU eine starke und kohärente Strategie entwickelt, die einen konkreten Umsetzungsplan zur Erreichung aller Nachhaltigkeitsziele enthält.
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Nach einem Beschluss der UN-Luftfahrtorganisation ICAO werden die Treibhausgasemissionen des internationalen Luftverkehrs zukünftig kompensiert werden müssen. Nach der Verabschiedung des Pariser Klimaabkommens gibt es damit erstmals einen branchenbezogenen Klimaschutzmechanismus. Darüber hinaus kann jeder Einzelstaat weitere Klimaschutzmaßnahmen für den Luftverkehr ergreifen. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks sieht in der Einigung der ICAO einen ersten Schritt, dem weitere folgen müssen, um die klimaschädlichen Treibhausgasemissionen im Luftverkehr zu begrenzen. Die ICAO will ab 2020 ein kohlenstoffneutrales Wachstum erreichen. Dazu wurde eine so genannte globale marktbasierte Maßnahme (GBMB) vereinbart, die nach einem Stufensystem funktioniert und eine schrittweise Kompensation der Treibhausgasemissionen im Luftverkehr vorsieht. Es soll 2021 zunächst auf freiwilliger Basis starten.
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Am 5. Oktober 2016 trat Deutschland dem Pariser Klimaschutzabkommen offiziell bei. Zusammen mit der EU-Kommission und anderen EU-Staaten hinterlegte die Bundesregierung die Ratifizierungsurkunde bei den Vereinten Nationen in New York.
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Am 4. Oktober 2016 stimmte das Europäischen Parlaments im Beisein des Präsidenten der Europäischen Kommission Jean-Claude Juncker, des Generalsekretärs der Vereinten Nationen Ban Ki-moon und der Vorsitzenden der COP21 Ségolène Royal der Ratifizierung des Übereinkommens von Paris durch die Europäische Union zu.
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Indien wird das Klimaabkommen von Paris am 2. Oktober ratifizieren. Das verkündete Ministerpräsident Narendra Modi am 26. September 2016. Der 2. Oktober ist der Geburtstag von Mahatma Gandhi, der von vielen Indern als Gründungsvater des modernen Indien gilt. Indien ist der drittgrößte Produzent von Treibhausgasen nach China und den USA.
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Zum 1. Oktober steigt der Berliner Dom zu 100% auf Ökostrom um. Damit spart das Haus gegenüber dem Vorjahr 105 Tonnen CO². Der Berliner Dom ist flächenmäßig die größte evangelische Kirche Deutschlands und die größte Kirche Berlins. Jährlich werden in dem Gotteshaus mehr als etwa 260.000 Kilowattstunden Strom für Beleuchtung und Technik benötigt.
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Bei einem Sondertreffen in Brüssel haben die EU-Umweltminister am 30. September 2016 beschlossen, dass die EU das Klimaabkommen von Paris ratifizieren kann. Stimmt das Europäische Parlament zu, kann der EU-Ministerrat für die EU als Ganzes den Beitritt zu dem Abkommen erklären, ohne die Zustimmung aller nationalen Parlamente abzuwarten.
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Weder ihr Schuppenpanzer noch Einschränkungen des Handels haben Schuppentiere bislang ausreichend vor Wilderei geschützt. Am 28. September 2016 sprachen sich die Delegierten der Artenschutzkonferenz (CITES) dafür aus, den kommerziellen, internationalen Handel mit allen acht Schuppentier-Arten zu verbieten. Die Tiere sollen in die höchste Schutzkategorie, Anhang I des Washingtoner Artenschutzübereinkommens, aufgenommen werden.
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Die vier großen Umwelt- und Naturschutzorganisationen BUND, Greenpeace, NABU und der WWF nahmen am 27. September 2016 nicht an der Verbändeanhörung zum Klimaschutzplan 2050 teil. Der vorliegende Entwurf sei für sie weder zustimmungsfähig noch glaubwürdig, erklärten sie gemeinsam am 26. September 2016 in einem offenen Brief an die Bundeskanzlerin und den Vizekanzler. Der Entwurf stehe nicht in Einklang mit den Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens. Nach einem breiten Beteiligungsprozess mit hunderten eingebrachten Vorschlägen liege ein Text vor, der weder ehrgeizige Ziele setze noch starke Maßnahmen vorsehe. Es brauche politische Entscheidungen, die Deutschland auf einen tragfähigen Pfad hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft und Gesellschaft bringen, heißt es in dem Brief. Die vier Umweltorganisationen fordern eine grundsätzliche Überarbeitung des Entwurfs. Ein zustimmungsfähiger Klimaschutzplan müsse wichtige Eckpunkte aus dem Beteiligungsprozess beinhalten, darunter die klare Festlegung des Treibhausgas-Minderungsziels für 2050 auf mindestens 95 Prozent gegenüber 1990.
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Auf Initiative von Karin Montag, der Herausgeberin der pilzkundlichen Zeitschrift „Der Tintling“, fand am 24. September 2016 der erste Europäische Pilztag statt. Noch immer ist viel zu wenigen Menschen bekannt, dass die Pilze ein eigenständiges Reich bilden, neben den Pflanzen und Tieren. Das Ziel ist daher, das Wissen um die Pilze zu vermehren und den Pilzen die Bedeutung zu verschaffen, die ihnen zusteht. Die Bandbreite der möglichen Aktionen umfasst dabei ganz normale Pilzwanderungen, aber auch Veranstaltungen extra für Kinder, ökologische Pilz-Exkursionen, Speisepilzberatung für ausländische Mitbürger, Pilzausstellungen, Themenabende, Pilzberaterfortbildungen bis hin zu mehrtägigen Pilzmikroskopieseminaren und Lehrgängen für klinische Pilz-Toxikologie.
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Der Wolf erobert sich Deutschland als Heimat zurück. Das zeigen die Monitoring-Daten, die das Bundesamt für Naturschutz (BfN) am 23. September 2016 vorgestellt hat. Mittlerweile sind in Deutschland 46 Rudel, 15 Paare und vier sesshafte Einzeltiere nachgewiesen. Im Vergleich des Monitoringjahres 2015/2016 zum vorherigen ist die Zahl der bestätigten Rudel in Deutschland von 31 auf 46 gestiegen, die Zahl der Wolfspaare ist von 19 auf 15 und die Zahl der sesshaften Einzelwölfe ist von sechs auf vier gesunken. Als Wolfsländer haben sich mittlerweile sechs Bundesländer etabliert: Sachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Niedersachsen. Die meisten Tiere leben in Sachsen und Brandenburg. Nach Sachsen war auch im Jahr 2000 erstmals nach der Ausrottung der Art in Deutschland vor 150 Jahren ein Wolfspaar aus Polen zugewandert.
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Der Eismassenverlust Grönlands ist größer als bisher angenommen. Das zeigt eine Studie eines internationalen Teams von Forscherinnen und Forschern. Die Veröffentlichung in SCIENCE Advances am 21. September 2016 belegt, dass bei der Bestimmung der Eismassenbilanz Grönlands mit der Satellitenmission GRACE die so genannte viskoelastische Hebung der Erdkruste nicht korrekt modelliert und abgezogen wurde. Damit steigt der Wert für die Eisverluste von 253 Milliarden Tonnen (Gt für Gigatonnen) pro Jahr auf 272 Gt pro Jahr im Zeitraum 2004 bis 2015. Das Team hat mit einem neuen Netzwerk aus GPS-Stationen die Hebungen des Untergrunds nun zum ersten Mal präzise vermessen. Die Landhebung resultiert aus der langsamen und verzögerten Ausgleichsbewegung der Lithosphäre nach dem Rückgang der Eismassen seit der letzten Eiszeit. Möglich wurde die direkte Messung der Landhebung zum ersten Mal durch ein dichtes Netz von GPS-Beobachtungspunkten. Die Forscher haben damit gezeigt, dass die mit GPS gemessene Landhebung deutlich höher ist als in bisherigen Modellrechnungen. Dieses Ergebnis deutet auf einen massiveren Gletscherrückgang seit der letzten Eiszeit hin. Bisher ging die Wissenschaft davon aus, dass das schmelzende Grönlandeis seit dem glazialen Maximum 3,2 Meter Meeresspiegelanstieg verursacht hat. Die neue Studie korrigiert diesen Wert auf rund 4,6 Meter.
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Der Brillant AG wurde gerichtlich untersagt, Energiesparlampen mit zu hohem Quecksilbergehalt zu verkaufen. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am 21. September 2016 in Karlsruhe. Die DUH hatte bei Laboranalysen von Energiesparlampen der Brilliant AG deutliche Überschreitungen des gesetzlich erlaubten Grenzwerts für Quecksilber festgestellt. In einem Fall überschritt der gemessene Höchstwert mit 13 Milligramm den damals gesetzlich erlaubten Grenzwert von 5 Milligramm um mehr als das Doppelte. Die Aufforderung der DUH, eine Unterlassungserklärung abzugeben und sich damit dazu zu verpflichten, zukünftig keine Energiesparlampen mit zu viel Quecksilber mehr zu verkaufen, hatte das Unternehmen abgelehnt. Daraufhin klagte die DUH im Juli 2012 gegen die Brilliant AG wegen Verstoßes gegen das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Sowohl das Landgericht Stade als auch das Oberlandesgericht Celle entschied im Sinne der DUH.
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Das niederländische Parlament stimmte mit 77 zu 72 Stimmen für eine Verminderung der CO2-Emissionen um 55 Prozent bis 2030. Um dieses Ziel zu erreichen, müssten die fünf verbliebenen Kohlekraftwerke geschlossen werden. Der Beschluss ist jedoch nicht bindend. Vergangenes Jahr hatte ein Gericht die Regierung dazu verurteilt, die Emissionen um ein Viertel bis 2020 zu senken, um internationalen Klimaschutz-Verpflichtungen nachzukommen. Diese Aufforderung findet sich nun in dem Beschluss wieder.
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Das Saarländische Umweltministerium und die RWE-Tochter innogy SE unterzeichneten am 19. September 2016 einen Vertrag zur Aalschutzkooperation an der (saarländischen) Saar. Ziel ist es, Aale in der Saar gezielt mit Reusen abzufischen, um sie anschließend nach Linz wieder in den Rhein zu setzen. Von hier aus können die Tiere ungehindert von Turbinen in Wasserkraftwerken in Richtung ihrer Laichgebiete in der Sargassosee abwandern. Mit dieser Aalschutzinitiative soll ein wichtiger Beitrag zum Arten- und Tierschutz für eine Fischart, die weltweit zu den gefährdetsten Arten gehört, geleistet werden. Die RWE-Tochter innogy finanziert die Aalschutzmaßnahmen an der Saar zunächst bis 2018 und unterstützt die projektbegleitende Arbeitsgruppe bei der Analyse der Projektergebnisse.
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Tropische Korallenriffe verlieren durch Ozeanversauerung bis zu zwei Drittel ihres Zooplanktons. Zu diesem Ergebnis kommt ein deutsch-australisches Forscherteam, welches die Riffe um Kohlendioxid-Austrittsstellen vor der Küste Papua Neuguineas untersucht hat. An diesen vulkanischen Quellen entweicht so viel Kohlendioxid aus dem Meeresboden, dass das Wasser jenen Säuregrad besitzt, den Wissenschaftler für die Zukunft der Weltmeere vorhersagen. Den Rückgang des Zooplanktons erklären die Forscher mit dem Verlust geeigneter Versteckplätze. Er wird hervorgerufen, weil sich die Korallengemeinschaft des Riffes mit zunehmender Versauerung verändert. Anstelle dicht verzweigter Geweihkorallen wachsen dann robuste helmförmige Arten von Steinkorallen, die dem Zooplankton kaum Unterschlupf bieten. Da diese Kleinstorganismen eine wichtige Nahrungsquelle für Fische und Korallen darstellen, sind die Folgen für das Nahrungsnetz des Korallenriffes weitreichend, berichten die Forscher in einer Studie, die am 19. September 2016 im Onlineportal des Fachmagazins Nature Climate Change erschienen ist.
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Am 14. September 2016 beschloss das Bundeskabinett eine Naturschutzstrategie für Bundesflächen. Die Strategie gilt für alle Flächen des Bundes, zum Beispiel Bundeswälder, Bundesliegenschaften, Bundeswasserstraßen, Bundesfernstraßen, das Schienennetz der Deutschen Bahn sowie Truppenübungsplätze der Streitkräfte. Sie umfasst Maßnahmen und Programme mit denen die verschiedenen zuständigen Stellen des Bundes, die Biodiversität heute und in den kommenden Jahren schützen, erhalten und fördern. Zu Projekten von nationaler Bedeutung zählen das "Bundesprogramm Wiedervernetzung" oder das "Bundesprogramm Blaues Band".
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Am 14. September 2016 wurde in einer gemeinsamen Pressemitteilung der Universität Hamburg, CEN – Centrum für Erdsystemforschung und Nachhaltigkeit, und dem Alfred-Wegener-Institut Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung Bilanz der Sommerschmelzperiode 2016 gezogen. Im September 2016 ist die Fläche des Arktischen Meereises auf eine Größe von knapp 4,1 Millionen Quadratkilometern abgeschmolzen. Dies ist die zweitkleinste Fläche seit Beginn der Satellitenmessungen. Weniger Meereis gab es nur im Negativ-Rekord-Jahr 2012 mit 3,4 Mio km2. Seit Ende August 2016 sind die Nordost- und die Nordwestpassage in der Arktis wieder offen. Die südliche Route der Nordwestpassage wurde in diesen Wochen von Yachten und einem Kreuzfahrtschiff durchfahren.
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Am 13. September 2016 weihte die schottische Ministerpräsidentin Nicola Sturgeon im Pentland Firth im Norden Schottlands die erste Turbine des derzeit weltweit größten Gezeitenkraftwerk ein. Die Turbine hat eine Höhe von etwa 15 Metern und einen Rotordurchmesser von 16 Metern. Weitere drei Turbinen des Unternehmens Mey Gen sollen noch in diesem Jahr am Meeresboden installiert werden und ans Netz gehen. Die Turbinen erreichen eine Leistung von je 1,5 Megawatt.
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Unter dem Motto "Umweltpolitik 3.0 – Das Festival der Zukunft" feierte das Bundesumweltministerium am 10. und 11. September 2016 auf dem EUREF-Gelände am Schöneberger Gasometer in Berlin seinen 30. Geburtstag. Über 100 Organisationen, Verbände und Umwelt-Initiativen aus dem In- und Ausland folgten der Einladung von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks und präsentierten ihre Themen, Schwerpunkte und Ideen für die Umweltpolitik der Zukunft. Zu den teilnehmenden Organisationen zählten nicht nur die großen Umweltverbände BUND, NABU, WWF und die Naturfreunde, sondern auch zahlreiche kleinere Initiativen und Kampagnen-Netzwerke wie Germanwatch, die Klima-Allianz Deutschland oder das Pestizid-Aktionsnetzwerk. Auch wissenschaftliche Einrichtungen wie das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung und das Klimageografische Institut der Humboldt-Universität Berlin beteiligten sich mit eigenen Workshops. Mit dabei waren darüber hinaus Unternehmen und Wirtschaftsverbände wie der Bundesverband der deutschen Industrie (BDI).
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Am 8. September 2016 stellte das Umweltbundesministerium (BMUB) in Berlin sein "Integriertes Umweltprogramm 2030" vor. Es enthält Vorschläge für eine umweltgerechte Wirtschafts- und Finanzpolitik, für eine Stärkung der Umweltpolitik des Bundes, für ein neues Wohlfahrtsverständnis und zur Unterstützung nachhaltigen Handelns von Bürgern und Unternehmen. In der Finanzpolitik spricht sich das Umweltprogramm für eine Weiterentwicklung der ökologischen Steuerreform aus. Dies sei ein "wesentlicher Baustein" zur Verwirklichung einer sozial-ökologischen Marktwirtschaft. Auch im Falle anderer knapper Ressourcen oder bedrohter Umweltgüter wie seltene Erden, Phosphor oder feinstaub-, hormon- oder stickstoffbelasteter Ökosysteme fehle es an Steuerungsmöglichkeiten. Mit der Sicherung und Verbesserung der Einnahmenseite öffneten sich Spielräume für die steuerliche Entlastung etwa bei den unteren und mittleren Einkommen und für den Faktor Arbeit. Zur Stärkung der Umweltpolitik des Bundes schlägt das BMUB vor, dem Bundesumweltministerium ein Initiativrecht in anderen Geschäftsbereichen der Bundesregierung einzuräumen. Ein solches Initiativrecht sei bereits heute für das Familienministerium und das Verbraucherschutzministerium in der Geschäftsordnung der Bundesregierung verankert. Zudem spricht sich das Umweltprogramm für eine deutliche Stärkung der naturnahen und ökologischen Landwirtschaft aus. Konkret schlägt das BMUB eine Beschränkung für Intensivtierhaltungsanlagen, die Erarbeitung einer Stickstoffstrategie und eine Absenkung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln vor. Durch mehrere Maßnahmen soll zudem nachhaltiges Konsumverhalten gestärkt werden. So sollen Verbraucherinnen und Verbraucher mit Hilfe eines "zweiten Preisschilds" über die Umweltkosten von besonders umweltrelevanten Produkten und Dienstleistungen (zum Beispiel Elektrogeräte) informiert werden.
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Innerhalb eines Vergleichszeitraums von nicht einmal 20 Jahren sind etwa zehn Prozent Wildnisfläche global unwiederbringlich verschwunden. Das entspricht einer Fläche, die doppelt so groß wie Alaska ist. Unter Wildnis verstehen die Forscher um James Watson, die ihre Ergebnisse am 8. September 2016 in der Fachzeitung "Current Biology" publizierten, die Landschaften, die, von menschlicher Einflussnahme weitestgehend unberührt, biologisch und ökologisch noch intakt sind. Für ihre Analyse erfasste das Team im Jahr 2009 weltweit Gebiete und verglich sie mit entsprechenden Karten aus dem Jahr 1993. Das Ergebnis: 2009 waren nur noch 30,1 Millionen Quadratkilometer naturbelassen, also etwa 20 Prozent der globalen Landmasse. Im Jahr 1993 waren es noch 3,3 Millionen Quadratkilometer mehr. Wenn sich diese Tendenz fortsetzt, so James Watson, könnte die Wildnis in wenigerals einem Jahrhundert ganz verschwunden sein. Das hätte global dramatische Auswirkungen, da diese Ökosysteme extrem wichtige klimaregulierende Funktionen haben und Lebensraum für Tier und Mensch bieten. Besonders Naturvölker hätten unter dem Verschwinden der Ökosysteme zu leiden. Sehr große Verluste von Wildnisgebieten verzeichnete laut Studie das Amazonasgebiet Südamerikas. Hier gingen circa 30 Prozent der biologisch und ökologisch intakten Landschaften verloren. Auch in Afrika gab es herbe Einbußen, 14 Prozent der Wildnisgebiete verschwanden dort in dem kurzen Zeitraum von 1993 bis 2009.