Die Umweltchronik
Wichtige Umwelt-Ereignisse
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Vom 23. Oktober bis zum 1. November 2002 fand die achte Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention (COP 8) in Neu-Delhi, Indien statt. Die Klimakonferenz mit dem Schwerpunkt „Nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz“ hatte eine Übergangsfunktion inne. Die Verhandlungen über die Ausgestaltung des Kyoto-Protokolls waren weitgehend abgeschlossen und sein Inkrafttreten wurde für das Jahr 2003 erwartet. Dennoch sollte mit den Verhandlungen über eine zweite Verpflichtungsperiode vor Inkrafttreten des Kyoto-Protokolls nicht begonnen werden. Deshalb fanden erste Gespräche über Möglichkeiten einer fairen Übernahme von Verpflichtungen für Entwicklungsländer mit Schlüsselländern wie Brasilien, Indien und China nur auf informeller Ebene statt. Daneben gab es inhaltliche Entscheidungen über die Ausgestaltung des Clean Development Mechanism und die Verwendung der Mittel, die Industriestaaten in Entwicklungsländern für Klimaschutzmaßnahmen bereitstellen werden. Ergänzend wurden neue Richtlinien für die von Entwicklungsländern zu erstellenden Nationalberichte diskutiert. In Neu-Delhi beschloss man außerdem ein Arbeitsprogramm, um das Thema Klimaschutz verstärkt in der Öffentlichkeit und der Bildungslandschaft der Vertragsstaaten zu verankern.
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Hauptergebnis der bis dahin größten Konferenz der Vereinten Nationen war ein Aktionsplan zur Umsetzung des Leitbildes nachhaltiger Entwicklung. Der Aktionsplan enthält eine Reihe von wichtigen neuen Zeitzielen wie: Bis zum Jahr 2015 soll weltweit der Anteil der Menschen, die keinen Zugang zu sanitärer Grundversorgung haben, halbiert werden. Bis zum Jahr 2010 soll der Rückgang der biologischen Vielfalt deutlich reduziert werden. Bis zum Jahr 2020 soll eine Minimierung der gesundheits- und umweltschädlichen Auswirkungen bei der Produktion und dem Gebrauch von Chemikalien erreicht werden.
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Vom 29. Oktober bis 10. November 2001 fand in Marrakesch, Marokko die 7. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention (COP 7) statt. Zentrales Ergebnis der UN-Klimakonferenz war das Übereinkommen von Marrakesch, ein Paket von 15 Entscheidungen zur Ausgestaltung und Umsetzung des Kyoto-Protokolls, unter anderem zum System der Erfüllungskontrolle, zur Nutzung der sogenannten Kyoto-Mechanismen, zur Anrechenbarkeit von Senken sowie zur Förderung des Klimaschutzes in Entwicklungsländern. Mit dem Abkommen von Marrakesch hat die Konferenz den Weg frei gemacht für das in Kraft treten des Kyoto-Protokolls.
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Vom 16. bis zum 27. Juli 2001 fand in Bonn die Fortsetzung der im November 2000 in Den Haag ohne Ergebnis vertagten 6. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention (COP 6 PART 2) statt. Hier kam es zu einer Einigung über zentrale offene Fragen des Kyoto-Protokolls. Zentraler politischer Erfolg war der 'Bonner Beschluss' ('Bonn Agreement') zur Ausgestaltung des Kyoto-Protokolls zur Begrenzung der Treibhausgasemissionen am Ende des fünftägigen Ministersegments vom 19. bis 23. Juli 2001. Der Bonner Beschluss zur internationalen Klimapolitik war ein historisches Ergebnis: Den Vertragsstaaten - und voran der EU - gelang, trotz des Ausstiegs der USA aus dem Kyoto-Protokoll im März 2001 und des zögerlichen Verhaltens einiger Staaten, eine Einigung zu erreichen und die Voraussetzungen für die Ratifikation und Umsetzung des Kyoto-Protokolls zu schaffen. Gleichzeitig gebührt der Bonner Klimakonferenz das Verdienst, dass sie den zuletzt stark in die Kritik geratenen internationalen Klimaverhandlungsprozess wiederbelebt hat. Ein Scheitern der Klimaverhandlungen in Bonn hätte voraussichtlich das Ende für das Kyoto-Protokoll bedeutet, nachdem bereits die Konferenz im November 2000 in Den Haag ohne Ergebnis geblieben war.
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Die 6. Vertragskonferenz fand vom 13. bis zum 24. November 2000 in Den Haag, Niederlande statt. Die Erwartungen an die sechste Vertragsstaatenkonferenz waren groß. In den Details des Kyoto-Protokolls, die auf COP 6 hätten geklärt werden sollen, kam es zwischen der so genannten "umbrella group" (USA, Australien, Kanada, Japan, Russland u. a.), der Gruppe der Entwicklungsländer und der Europäischen Union nicht zu einer Einigung. Daraufhin wurde eine Fortsetzung der Konferenz geplant, auf der ein halbes Jahr später ein neuer Einigungsversuch gestartet werden sollte.
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Vom 25. Oktober bis zum 5. November 1999 fand in Bonn die 5. Vertragsstaatenkonferenz zur Klimarahmenkonvention (COP 5) statt. Die Vertragsparteien diskutierten über ein System der Kontrolle von Verpflichtungen und die Ausgestaltung der Kyoto-Mechanismen, insbesondere des Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung. Weiterhin wurden Richtlinien erstellt, wie nationale Berichte der Industrieländer über ihre Emissionen aussehen sollen.
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Die dritte Konferenz "Umwelt und Gesundheit" ist die größte politische Veranstaltung zu diesem Thema in Europa. Es beteiligen sich Gesundheits-, Umwelt- und Verkehrsminister aus 51 europäischen Ländern. Erfolg der Konferenz sind drei Hauptdokumente: ein Protokoll über Wasser und Gesundheit, eine Charta betreffend Verkehr, Umwelt und Gesundheit sowie eine Erklärung der Minister. Nichtstaatliche Organisationen, Unternehmen, und Fachexperten haben sich im Rahmen eines Forums "Gesunder Planet" an der Konferenz beteiligt.
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Vom 2. bis zum 14. November 1998 fand in Buenos Aires die 4. Vertragsstaatenkonferenz (COP 4) statt. Ziel der UN-Klimakonferenz war es vor allem, die nähere inhaltliche Ausgestaltung maßgeblicher Bestimmungen des Kyoto-Protokolls zu konkretisieren. Der verabschiedete Aktionsplan von Buenos Aires zielte darauf ab, dass bei der 6. Vertragsstaatenkonferenz im Jahr 2000 eine abschließende Entscheidung über die Regeln und über die Ausgestaltung der flexiblen Instrumente und entsprechende Sanktionsmechanismen getroffen wird.
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Die dritte Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention fand vom 1. bis zum 11. Dezember in Kyoto, Japan statt. Nach langwierigen Verhandlungen kam es am 11. Dezember zum Durchbruch und damit zur Verabschiedung des Kyotos-Protokolls. Es enthielt erstmals rechtsverbindliche Begrenzungs- und Reduzierungsverpflichtungen für die Industrieländer. Konkrete Details zur Umsetzung des Protokolls wurden nicht festgelegt, diese wurden in den nachfolgenden Klimakonferenzen geklärt.
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Zur Allgemeinen Ernährungssicherung wird ein Aktionsplan "Abschaffung des Hungers in allen Ländern" beschlossen.
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Die zweite UN-Klimakonferenz fand vom 7. bis zum 19. Juli 1996 in Genf statt. Im Dezember 1995 war der zweite Sachstandsbericht des IPCC vom Zwischenstaatlichen Ausschuss für Klimaänderungen herausgegeben worden. Der Bericht bestätigte den erkennbaren anthropogenen Einfluß auf das globale Klima. Dieser Bericht wurde von der zweiten Vertragsstaatenkonferenz gebilligt und machte deutlich, wie dringlich ein verbindliches Protokoll zur Reduktion von Treibhausgasen benötigt wurde. Einen großen Schritt in diese Richtung machten auf der COP2 vor allen Dingen die USA: Sie gaben hier zum ersten Mal ihren Widerstand gegen ein rechtsverbindliches Protokoll auf.
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Die erste UN-Klimakonferenz nach dem Inkrafttreten der Klimarahmenkonvention fand vom 28. März bis zum 7. April 1995 in Berlin statt. Die Delegierten aus 116 Vertragsstaaten der Klimakonvention stimmten in Berlin einem Abschlussdokument, dem "Berliner Mandat", zu. Darin verpflichten sie sich, bis 1997 ein Protokoll auszuarbeiten, um den Ausstoß von Treibhausgasen über das Jahr 2000 hinaus zu begrenzen und zu reduzieren. Es wurde beschlossen, das UN-Sekretariat der Klimarahmenkonvention ab 1996 in Bonn anzusiedeln.
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Die Konferenz widmet sich dem Doppelthema Bevölkerung und Entwicklung. Das Dilemma entsteht zwischen der Industrialisierung der Dritten Welt (u.a. für die Steigerung der Lebensverhältnisse der Frauen - was zu einem Geburtenrückgang führt) einerseits und den zu erwartenden negativen Umweltveränderungen andererseits.
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Zur Konferenz der WHO in Helsinki wurde ein umfassender Situationsbericht vorgelegt: "Sorge um Europas Zukunft". Aufbauend auf diesen Bericht wurde ein Europäischer Aktionsplan "Umwelt und Gesundheit für Europa" verabschiedet. Durch "Nationale Aktionspläne Umwelt und Gesundheit" soll er umgesetzt und von dem neu eingerichteten "European Environment and Health Committee" koordiniert werden.
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Vom 3. bis zum 14. Juni 1992 fand die Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung (auch Erdgipfel oder Rio-Konferenz genannt) in Rio de Janeiro statt. Die Agenda 21, die Deklaration von Rio über Umwelt und Entwicklung und die Weltdeklaration wurden als Ergebnis des Erdgipfels verabschiedet. Am 9. Mai 1992 wurde die Klimarahmenkonvention in New York City verabschiedet und auf der Rio-Konferenz von 154 Staaten unterschrieben. Sie trat am 21. März 1994 in Kraft. Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity - CBD) war ein weiteres Abkommen, das bei der Konferenz zur Unterzeichnung auslag. Das Übereinkommen trat am 29. Dezember 1993 in Kraft.
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Vom 29. Oktober bis zum 7. November 1990 trafen sich Experten und Regierungsvertreter erneut bei der Weltorganisation für Meteorologie (WMO) in Genf zur Zweiten Weltklimakonferenz (SWCC). Im selben Jahr legte der IPCC auch seinen Ersten Sachstandsbericht zur Klimaforschung vor. Wichtige Themen waren die Veränderungen in der Zusammensetzung der Erdatmosphäre und die Auswirkungen auf die Klimaentwicklung. Als Resultat gab diese Konferenz unter anderem den Anstoß für die UN-Rahmenklimakonvention (United Nations Convention on Climate Change, UNFCCC) und zur Einrichtung des globalen Klimabeobachtungssystems (Global Climate Observing System, GCOS).
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Auf der Konferenz in Frankfurt wurde als zentrales und wegweisendes Dokument die Europäische Charta "Umwelt und Gesundheit" verabschiedet. In dieser Charta werden u.a. Rechte und Pflichten definiert. Es wird ein Europäisches Zentrum für Umwelt und Gesundheit eingerichtet.
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Vom 9. Oktober bis zum 15. Oktober 1985 lud die Weltorganisation für Meteorologie (WMO) gemeinsam mit dem Umweltprogramm (UNEP) und den Internationalen Wissenschaftsrat (ICSU) internationale Klimaexperten nach Villach in Österreich ein. Wegen der steigenden Emissionen von Kohlendioxid und anderen Treibhausgasen, hieß es in der Abschlusserklärung, dass "in der ersten Hälfte des nächsten Jahrhunderts mit einer Erderwärmung zu rechnen sei, die größer ist als je zuvor in der Geschichte der Menschheit".
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Auf der Konferenz wird die Notwendigkeit betont, die Programme der Familienplanungsdienste durch sozialwissenschaftliche Forschung zu verbessern. Des Weiteren wird das Recht auf demographische Selbstbestimmung der Individuen und Staaten proklamiert.
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Die Konferenz zur London Dumping Convention, ein Abkommen gegen Meeresverschmutzung, beschließt mit großer Mehrheit ein weltweites Moratorium zur Verklappung jeglichen Atommülls. Nur Großbritannien will sich nicht beteiligen.
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Auf der ersten Weltklimakonferenz vom 12. bis zum 23. Februar 1979 in Genf, dem Sitz der Weltorganisation für Meteorologie (WMO), diskutierten internationale Experten über den Stand der Klimaforschung. Sie warnten vor einem massiven Anstieg der Kohlendioxid-Konzentration in der Atmosphäre und vor möglichen langfristigen Änderungen des globalen Klimas durch anthropogene Aktivitäten. In Folge der Konferenz wurde das Weltklimaprogramm (WCP) gegründet, welches bei der WMO angesiedelt ist.
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Die Jury Umweltzeichen hat ihre erste Sitzung. Das Umweltzeichen wird für den Konsumenten ein Wegweiser zum umweltgerechteren Einkauf. Die Vergabe des Umweltzeichens ("Blauer Engel") erfolgt unter enger Abstimmung mit den Verbraucherverbänden, den Umweltorganisationen und der Wirtschaft. Mittlerweile hat das Label viele Nachahmer. Um Klarheit zu schaffen, veröffentlicht das Umweltbundesamt 1998 einen Wegweiser für 40 Ökosiegel.
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Die 30. Weltgesundheitsversammlung legte den Grundstein für eine globale Gesundheitsstrategie mit der Resolution WHO 30.43. Die Resolution legt als wichtigstes Ziel für die kommenden Jahzehnte fest, dass "alle Bürgerinnen und Bürger der Welt bis 2000 ein gesundheitliches Niveau erreicht haben (sollen), das es ihnen erlaubt, ein gesellschaftlich und wirtschaftlich produktives Leben zu führen".
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Die Konferenz widmet sich der Koordination von Maßnahmen zur Bekämpfung von Hunger und Unterernährung. Die Gründung des Internationalen Fonds für Agrarentwicklung (IFAD) und eines Welternährungsrates wird beschlossen.
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Auf der UNO-Konferenz wird den Regierungen ein Weltbevölkerungsaktionsplan empfohlen, um das Problem des Bevölkerungswachstums besser beurteilen zu können.
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Hier wird die Gründung des Umweltprogramms der UN beschlossen (United Nations Environment Programme UNEP) und der internationale Tag der Umwelt für den 5. Juni festgelegt. Auf der Konferenz wird außerdem der Beschluss gefasst, Wissenschafts-Organisationen außerhalb des UN-Systems zur Verwirklichung des Aktionsplanes mit einzubeziehen ("Paralleler Aktionsplan" der Wissenschafts-Organisationen). Des Weiteren möchte man versuchen, verstärkt als Vermittler zwischen Industrie- und Entwicklungsländern aufzutreten.
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Der Umweltschutz wird auf diesem Gipfel zur politischen Realität.
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Auf der Konferenz wird die Europäische Naturschutz-Deklaration verabschiedet.
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Vom 4. bis zum 13. September 1968 fand eine zwischenstaatliche Konferenz mit Experten in Paris statt, deren offizieller Titel „Wissenschaftliche Grundlagen für eine rationale Nutzung und Erhaltung des Potenzials der Biosphäre“ hieß. Die sogenannte Biosphären-Konferenz wurde von der UNESCO zusammen mit den Vereinten Nationen, deren Sonderorganisationen für Ernährung (FAO) und Gesundheit (WHO), der Weltnaturschutzunion (IUCN) und dem Internationalen Biologischen Programm (IBP) organisiert. Teil nahmen mehr als 300 Abgesandte aus 60 Ländern. Dies war die erste Konferenz auf der auf zwischenstaatlicher Ebene erklärt wurde, dass Schutz und Nutzung natürlicher Ressourcen Hand in Hand gehen müssen und dass dazu interdisziplinäre Ansätze nötig sind. Die Biosphärenkonferenz war somit das erste zwischenstaatliche Forum, das sich mit nachhaltiger Entwicklung befasste. Der Begriff Biosphäre wurde ins internationale Vokabular eingeführt.
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Die erste internationale Konferenz für Naturschutz findet in Bern statt.
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Das Fazit des Kongresses: Gewässerverunreinigung "bedroht die Fischerei mit gänzlichem Ruin".
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Auf ihrer 26. Generalversammlung verabschieden die Land- und Forstwirte eine Resolution zum Schutz der für Land- und Forstwirtschaft nützlichen Vögel. 1902 folgt eine internationale Vereinbarung.