Die Umweltchronik
Wichtige Umwelt-Ereignisse
- v. Chr. 2 Ereignisse (Maßnahme)
- 1 0 Ereignisse (Maßnahme)
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- 1300 3 Ereignisse (Maßnahme)
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- 1500 2 Ereignisse (Maßnahme)
- 1600 0 Ereignisse (Maßnahme)
- 1700 4 Ereignisse (Maßnahme)
- 1800 26 Ereignisse (Maßnahme)
- 1900 5 Ereignisse (Maßnahme)
- 1910 6 Ereignisse (Maßnahme)
- 1920 6 Ereignisse (Maßnahme)
- 1930 7 Ereignisse (Maßnahme)
- 1940 7 Ereignisse (Maßnahme)
- 1950 15 Ereignisse (Maßnahme)
- 1960 25 Ereignisse (Maßnahme)
- 1970 106 Ereignisse (Maßnahme)
- 1980 139 Ereignisse (Maßnahme)
- 1990 271 Ereignisse (Maßnahme)
- 2000 30 Ereignisse (Maßnahme)
- 2001 32 Ereignisse (Maßnahme)
- 2002 39 Ereignisse (Maßnahme)
- 2003 37 Ereignisse (Maßnahme)
- 2004 44 Ereignisse (Maßnahme)
- 2005 47 Ereignisse (Maßnahme)
- 2006 46 Ereignisse (Maßnahme)
- 2007 57 Ereignisse (Maßnahme)
- 2008 119 Ereignisse (Maßnahme)
- 2009 286 Ereignisse (Maßnahme)
- 2010 315 Ereignisse (Maßnahme)
- 2011 293 Ereignisse (Maßnahme)
- 2012 231 Ereignisse (Maßnahme)
- 2013 331 Ereignisse (Maßnahme)
- 2014 366 Ereignisse (Maßnahme)
- 2015 374 Ereignisse (Maßnahme)
- 2016 341 Ereignisse (Maßnahme)
- 2017 310 Ereignisse (Maßnahme)
- 2018 25 Ereignisse (Maßnahme)
- 2019 4 Ereignisse (Maßnahme)
- 2020 0 Ereignisse (Maßnahme)
- 2021 0 Ereignisse (Maßnahme)
- 2022 0 Ereignisse (Maßnahme)
- 2023 0 Ereignisse (Maßnahme)
- 2024 0 Ereignisse (Maßnahme)
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Die Stadt Stuttgart legt ihr Vermögen nur noch in Unternehmensanleihen und Aktien an, die nachweislich nachhaltig sind. Dazu führt sie zum 1. September 2016 eine neue Richtlinie ein, die bestimmte Kriterien für die Anlagen ausschließt. Der Gemeinderat hat am Mittwoch, 27. Juli 2016, den dazugehörigen Beschluss gefasst. Die Stadt wird ihr Vermögen nicht bei Unternehmen anlegen, die in den Rohstoffabbau von Kohle und Öl investieren oder Erdgas durch Fracking fördern, deren Geschäftsfeld (auch) die Energieerzeugung mit Kohle und Öl ist, die Atomenergie erzeugen, die Kinder- oder Zwangsarbeit zulassen, die Produkte herstellen, die die Menschenwürde durch verunglimpfende und erniedrigende Darstellungen von Personen verletzen, die Militärwaffen und/oder Militärmunition herstellen oder vertreiben, die Pflanzen oder Saatgut gentechnisch verändern, die gesetzlich nicht vorgeschriebene Tierversuche für die Herstellung von Kosmetika durchführen, die einen unangemessenen Umgang mit Korruptions- und Bestechungsvorfällen pflegen. Die Stadt wird in den kommenden Monaten solche Papiere aus ihrem Portfolio verkaufen, die den Kriterien nicht entsprechen. Beim Kauf neuer Papiere gelten die neuen Nachhaltigkeitsgrundsätze ab 1. September 2016. Die Verwaltung orientierte sich bei der Erarbeitung dieser Strategie an den Anlagerichtlinien der Stadt Münster, dem Norwegischen Pensionsfonds sowie Richtlinien der Katholischen und Evangelischen Kirche.
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Der Gerichtshof der EU hat falsche Urteile bezüglich des Klagerechts von Verbänden in Umweltangelegenheiten gefällt. Dies geht aus einem am 27. Juni veröffentlichten Entscheidungsentwurf des Compliance-Ausschusses des Aarhus-Übereinkommens hervor. Compliance-Ausschusses des Aarhus-Übereinkommens mahnt außerdem die Umsetzung der Konvention in der EU an. Im Januar 2015 hatte der Europäische Gerichtshof in zwei Urteilen das Klagerecht von Umweltverbänden in Umweltangelegenheiten eingeschränkt. Die Aarhus-Konvention trat im Oktober 2001 in Kraft und soll den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten sicherstellen. Insbesondere eine Erleichterung beim Zugang zu Gerichten in der EU ist bisher nach Auffassung des Ausschusses nicht erkennbar. Der Ausschuss stellte nun offiziell einen Rechtsbruch der EU bei der Aarhus Konvention fest und forderte eine Gesetzesänderung ein.
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Das Europäische Umweltbüro EEB und der BUND Sachsen, unterstützt von der Anwaltskanzlei Baumann, haben eine EU-Beschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland bei der EU-Kommission eingereicht. Der Regierung und den Vollzugsbehörden in Sachsen wird vorgeworfen, Vattenfall/EnBW für das Braunkohlekraftwerk Lippendorf eine unberechtigte Ausnahme von strikteren Grenzwerten für Schwefeldioxid gestattet zu haben, welches nicht die Bedingungen der EU-Vorgaben – so die Einschätzung EEB und BUND Sachsen – erfülle. Die Genehmigung seitens der Behörden erlauben Schwefelemissionen bis zu 375 mg/Nm³, die EU-Vorgaben erlauben bis zu maximal 200 mg/Nm³. Das EU-Recht erlaubt eine Abweichung jedoch nur, falls eine technische Begründung der Behörde zuvor übermittelt wird. Diese muss belegen, dass der reguläre Emissionsgrenzwert nicht durchführbar ist. Das EEB und die Anwaltskanzlei Baumann bemängeln, dass keine entsprechende Begründung vorliegt und die Behörde die Sonderverschmutzungsrechte dennoch gestattet hätte.
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Bertrand Piccard und André Borschberg haben mit ihrem Solarflugzeug "Solar Impulse 2", das von vier solarbetriebenen Elektromotoren angetrieben wird, die Welt umrundet. Die beiden Wissenschaftler waren am 9. März 2015 in Abu Dhabi gestartet und sind nach über 40.000 Kilometern Flugstrecke über zwei Ozeane und vier Kontinente am 26. Juli 2016 wieder dort gelandet. Dies ist die erste Weltumrundung mit einem Flugzeug, das erneuerbare Energien statt fossiler Brennstoffe als Energiequelle nutzt. Die beiden Männer wollten mit ihrer Mission für den Einsatz erneuerbarer Energien und den Kampf gegen den Klimawandel werben.
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Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt unterzeichnete eine Verordnung mit der Bienen dauerhaft vor Neonikotinoid-haltigem Staub geschützt werden , der bei der Aussaat von mit Neonikotinoiden behandeltem Wintergetreide entstehen kann. Die Verordnung entspricht der Eilverordnung des Ministers aus dem Sommer 2015 und verschärft die EU-Regeln langfristig. Die Verordnung zur Anwendung von Saatgut wurde notwendig, weil die befristete Eilverordnung aus dem Juli 2015 ausgelaufen war. Wie die Eilverordnung verbietet die neue Verordnung ausnahmslos Handel und Aussaat von Wintergetreide-Saatgut, das mit in Deutschland nicht zugelassenen Neonikotinoiden behandelt wurde. Die Saatgutbehandlung mit diesen Insektiziden war in Deutschland bei Wintergetreide bereits unzulässig; die neue Verordnung verhindert dauerhaft, dass aus anderen Ländern derart behandeltes Saatgut nach Deutschland verbracht und ausgesät wird.
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Die Europäische Kommission ließ am 22. Juli 2016 drei Sorten genveränderter Sojabohnen zur Nutzung in Lebens- und Futtermitteln zu. Die Genehmigung gilt nicht für den Anbau. Die Europäische Kommission musste über die Zulassung entscheiden, da es seitens der Mitgliedstaaten bei den Abstimmungen im Ständigen Ausschuss und im Berufungsausschuss „keine Stellungnahme“ gab – also weder eine ausreichende Mehrheit für noch gegen die Zulassung.
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Am 21. Juli 2016 kündigten die mexikanische Regierung ein permanentes Verbot von Stellnetzen und von Nachtfischerei im oberen Teil des Golfes von Kalifornien an, um die vom Aussterben bedrohten Vaquita-Schweinswale besser zu schützen. Der Vaquita (kalifornischer Schweinswal) ist der weltweit kleinste und eines der am stärksten bedrohten Tiere, dessen Population nur mehr auf rund 60 Individuen geschätzt wird. Diese leben ausschließlich in Mexiko, im nördlichen Teil des Golfs von Kalifornien, wo Stellnetze zum illegalen Fang des Totoaba verwendet werden. Das Verbot der Stellnetze tritt ab September 2016 in Kraft. Das Verbot der Nachtfischerei wird gegen Ende diesem Jahres in Kraft treten.
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Am 19. Juli 2016 legte die Bundesregierung den ersten deutschen Bericht zur Umsetzung der globalen Nachhaltigkeitsziele vor. Präsentiert wurde der Bericht vor dem Nachhaltigkeitsforum der Vereinten Nationen in New York. Deutschland gehört damit zu den ersten Staaten, die Rechenschaft über die Umsetzung der 2015 beschlossenen Ziele ablegen. An der Erarbeitung des deutschen Umsetzungsberichts wirkten auch Vertreter der deutschen Zivilgesellschaft mit. In New York präsentierte die Bundesregierung den Bericht darum gemeinsam mit dem Bundesverband der Deutschen Industrie, dem Deutschen Gewerkschaftsbund, dem Forum Umwelt und Entwicklung und VENRO (Verband Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe).
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Am 18. Juli 2016 hat der Rat eine neue Verordnung angenommen, mit der der mehrjährige Wiederauffüllungsplan für Roten Thun im Ostatlantik und im Mittelmeer aktualisiert wird. Mit den neuen Vorschriften wird der derzeitige Wiederauffüllungsplan verbessert. Mit der Verordnung werden die von der Internationalen Kommission zur Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (ICCAT) zwischen 2012 und 2014 angenommenen Maßnahmen in Unionsrecht umgesetzt. Dies betrifft insbesondere die Empfehlung 14-04, mit der die bestehenden Kontrollvorschriften gestrafft und Verfahren festgelegt werden, was die Nutzung von Stereokameras, Freisetzungen und die Behandlung von totem Fisch im Wiederauffüllungsplan betrifft. Der Plan für Roten Thun (Thunnus thynnus) gilt von 2007 bis 2022. Er wurde von der ICCAT empfohlen, einer zwischenstaatlichen Fischereiorganisation, die für den Erhalt von Thunfischen und verwandten Arten im Atlantik und den angrenzenden Meeren verantwortlich ist. Die EU ist Vertragspartei der ICCAT. Mit der Annahme der Verordnung bestätigt der Rat die im April 2016 mit dem Europäischen Parlament erzielte Einigung in erster Lesung. Die Verordnung wird Ende 2016 rechtskräftig und anwendbar.
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Der Deutsche Wetterdienst gab am 14. Juli 2016 bekannt, dass er ab sofort statt der 400 Landkreise die rund 10 000 Gemeinden in Deutschland vor Wettergefahren warnen wird. Die ortsgenauen Warnungen sind im Internet unter www.dwd.de verfügbar. Anfang August 2016 werden sie auch den Nutzern der Warn-Wetter-App des DWD angeboten. Laut DWD ist der feinere meteorologische Zoom auf einzelne Gemeinden oder Stadtteile in Großstädten ein Quantensprung im Warnsystem. Er möglicht wurde das vor allem durch mehr Beobachtungsdaten, verbesserte Vorhersagemodelle und ein leistungsstärkeres Großrechenzentrum. Am wichtigsten seien die ortsgenauen Warnungen des DWD bei kleinräumigen Wettergefahren. Dazu gehören Gewitter und Starkregen mit ihren oft so folgenreichen Sturzfluten. Die neuen Gemeindewarnungen fügen sich nahtlos in das bestehende dreistufige Warnsystem des DWD ein. Fünf Tage vor einem Ereignis beginnt der DWD mit alarmierenden Hinweisen auf Wettergefahren. Maximal 48 Stunden vor einer Wettergefahr wird für Bundesländer oder Teile davon als Vorwarnung die ‚Vorabinformationen Unwetter‘ herausgegeben. Die dritte und konkreteste Stufe sind dann die ortsgenauen Wetter- oder Unwetterwarnungen. Der DWD verbreitet diese Warnungen frühestens zwölf Stunden vor dem erwarteten Unwetter. Bei manchen Wetterlagen ist das aber nur wenige Minuten oder ein halbe Stunde vor dem Ereignis möglich.
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Am 14. Juli 2016 teilte das Bundesumweltministerium mit, dass 22 Kommunen in ganz Deutschland einen Klimaschutz-Masterplan entwickeln und umsetzen werden. Die sogenannten Masterplan-Kommunen haben sich das Ziel gesetzt, ihre Treibhausgasemissionen bis 2050 um 95 Prozent zu senken und ihren Endenergieverbrauch gegenüber 1990 zu halbieren. Über einen Zeitraum von vier Jahre wird das Bundesumweltministerium die Kommunen mit einer Förderung von insgesamt 12 Millionen Euro aus der Nationalen Klimaschutzinitiative unterstützten und begleiten. Mit ihren ambitionierten Klimaschutzzielen sollen sie als Leuchttürme im kommunalen Klimaschutz große Ausstrahlungswirkung entfalten.
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Am 13. Juli 2016 veröffentlichte die EU-Kommission die erste schwarze Liste gebietsfremder invasiver Arten. Sie beinhaltet 37 Arten, deren Besitz und Handel in der EU verboten wird, um ihre Ausbreitung in einzudämmen. Die EU-Mitgliedstaaten müssen Analysen über die unbeabsichtigte Einfuhr und Verbreitung dieser Arten durchführen und innerhalb von drei Jahren Aktionspläne entwickeln, um Ausbreitung über diese Routen zu reduzieren.
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Am 29. Juni 2016 hatte die Europäische Kommission die Lizenz für Glyphosat bis Ende 2017 verlängert. Für das Versprühen des Unkrautvernichtungsmittels während der verlängerten Nutzung gelten in Europa jedoch strengere Auflagen. Ein Expertenausschuss der 28 EU-Länder billigte am 11. Juli 2016 entsprechende Vorschläge der EU-Kommission. Bis zur endgültigen Prüfung durch die EU-Chemikalienagentur ECHA sollen demnach bestimmte Beistoffe - sogenannte PEO-Tallowamine - verboten werden. Zudem darf die Substanz in öffentlichen Parks, Spielplätzen und Gärten nicht versprüht werden. Bis Ende 2017 soll die die EU-Chemikalienagentur ECHA in einem neuen Gutachten mögliche gesundheitsschädliche Auswirkungen von Glyphosat klären. Mitgliedstaaten können den Einsatz von Glyphosat auf ihrem Gebiet auch bei einer EU-weiten Zulassung verbieten. Wenn es aber EU-weit verboten wird, darf das Mittel in der gesamten EU nicht mehr angewandt werden.
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Um sich über die konkreten Auswirkungen des Klimawandels und die Forschungsarbeiten vor Ort zu informieren, besuchte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks vom 11. bis 15. Juli 2016 Forschungsstationen in Spitzbergen. Die Reise in die norwegische Arktis fand in Kooperation mit dem norwegischen Umweltministerium statt. Karin Lochte, die Direktorin des Alfred-Wegener-Instituts für Polarforschung begleitete sie.
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Am 9. Juli 2016 wurde ein getöteter Wolf in einem Wald bei Biehain im Landkreis Görlitz gefunden. Nach Erkenntnissen des Landeskriminalamtes Sachsen wurde das Tier gezielt erschossen. Die Umweltorganisation WWF setzte eine Belohnung von 25.000 Euro für sachdienliche Hinweise, die zur Ergreifung des Täters führen, aus. Damit wurden in den vergangenen Jahren in Deutschland nachweislich achtzehn Wölfe illegal getötet, wobei der WWF von einer zusätzlichen Dunkelziffer ausgeht. Hinzu kommen getötete oder verschollene Luchse sowie unzählige gewilderte Greifvögel.
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Der Bundesrat stimmte am 8. Juli 2016 der Einführung sogenannter intelligenter Stromzähler zugestimmt. Bereits ab 2017 sollen Großkunden mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 10.000 Kilowattstunden ein entsprechendes Gerät erhalten. Für private Haushalte mit hohem Verbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden gilt die Vorgabe ab 2020. Der Bundestag hatte die Einführung 23. Juni 2016 beschlossen. Das Digitalisierungsgesetz folgt einem europäischen Rahmengesetz, nach dem 80 Prozent der Verbraucher mit intelligenten Messsystemen auszustatten sind, sofern eine Analyse zum Ergebnis kommt, dass dies nicht mehr Kosten als Nutzen verursacht.
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Am 6. Juli 2016 beschloss das Bundeskabinett den vom Bundesumweltministerium vorgelegten Gesetzentwurf zur Ratifikation des Pariser Klimaschutzabkommens. Damit zählt Deutschland zu den ersten EU-Mitgliedstaaten, die den Prozess zur Ratifikation formell gestartet haben.
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Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Bundestages verabschiedete am 6. Juli 2016 die EEG-Novelle 2016. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD nahm das Gremium den von den Koalitionsfraktionen gemeinsam eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien (18/8860) an. Die Koalitionsfraktionen hatten zuvor zahlreiche Änderungen an dem Entwurf vorgenommen. Wegen der ihrer Ansicht nach zu kurzfristigen Vorlage des Änderungspakets lehnten die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen eine Teilnahme an der Abstimmung und der Abstimmung über den Änderungsantrag der Koalition ab. Mehrere von der Opposition vorgelegte Änderungsanträge und Entschließungsanträge wurden von der Koalitionsmehrheit abgelehnt.
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Das Volksbegehren zur Beschränkung der Windkraftanlagen in Brandenburg ist gescheitert. Am 6. Juli 2016 endete die sechsmonatige Eintragungsfrist des Volksbegehrens, das sich für größere Mindestabstände von Windrädern sowie keine Windräder im Wald einsetzt. Landesabstimmungsleiter Bruno Küpper gab bekannt, dass sich insgesamt 47.172 Bürgerinnen und Bürger an dem Volksbegehren beteiligt haben. Das sind 2,25 Prozent der Eintragungsberechtigten (2,09 Millionen). Von den insgesamt geleisteten Eintragungen waren 1.902 Eintragungen ungültig. Somit haben 45.270 Brandenburgerinnen und Brandenburger das Volksbegehren unterstützt. Um den Landtag zur Auseinandersetzung mit dem Anliegen zu zwingen, wären 80.000 Unterstützer nötig gewesen, die Marke wurde also weit verfehlt.
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Am 5. Juli 2016 stimmte das EU-Parlament einer Überarbeitung der Typgenehmigungsvorschriften und Emissionsgrenzwerte für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte (NSBMMG) zu. Dazu gehören Rasenmäher, Bulldozer, Diesellokomotiven und Binnenschiffe. NSBMMG-Maschinen machen ungefähr 15% aller Stickoxid- und 5% aller Partikelemissionen in der EU aus. Die neuen Vorschriften legen Motorklassen fest, die wiederum in Unterklassen je nach Leistungsbereich unterteilt sind. Für jede Klasse wurden Umweltschutzanforderungen in Form von Grenzwerten für Abgasemissionen (CO, HC, NOx und Partikel) festgelegt, sowie Fristen zur Umsetzung ab 2018. Die geplanten Vorschriften sehen ein System zur Leistungsüberwachung von Motoren während des Betriebs vor, um die Unterschiede zwischen den Messwerten im Labor und unter realen Fahrbedingungen auszugleichen.
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Sommerliche Hitzewellen können dazu führen, dass sich krankheitserregende Bakterien in Nord- und Ostsee stark vermehren. In den vergangenen Jahren waren darunter auch Bakterien der Gattung Vibrio, die Durchfallerkrankungen oder schwere Entzündungen hervorrufen können. Wissenschaftler des Alfred-Wegener-Instituts haben Proben aus dem Meer untersucht und es ist ihnen erstmalig gelungen, lebende, potentiell humanpathogene Vibrio-Spezies in Biofilmen auf Mikroplastikpartikeln nachzuweisen. Für ihre Studie, die am 5. Juli 2016 online in der Fachzeitschrift Marine Environmental Research publiziert wurde, hatten die AWI-Wissenschaftler mit dem Forschungsschiff Heincke an 62 Stationen in Nord- und Ostsee Wasserproben genommen. Zusätzlich nutzten sie einen sogenannten Neuston-Katamaran, mit dessen Hilfe sie Mikroplastikpartikel direkt unterhalb der Wasseroberfläche abfischten und im Labor weiter untersuchten. Insgesamt hatten die Wissenschaftler 185 Partikel gesammelt. Davon wurden auf 19 Plastikpartikeln Vibrionen nachgewiesen, welche auch überwiegend in den Wasserproben an denselben Stationen vorhanden waren. Die gute Nachricht: Im Rahmen ihrer Untersuchungen stießen die Helgoländer AWI-Forscher nicht auf krankheitserregende Genotypen.
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Der Verbrauch an Plastiktüten soll in den kommenden zehn Jahren fast halbiert werden. Das ist das Ziel einer freiwilligen Vereinbarung zwischen dem Handelsverband Deutschland und Bundesumweltministerium. Die teilnehmenden Unternehmen sagen darin zu, Kunststofftragetaschen zukünftig nur noch gegen ein Entgelt abzugeben. Weitere Handelsverbände und Unternehmen haben bereits erklärt, sich an der Vereinbarung zu beteiligen. Deutschland setzt diese Vorgaben vorerst mit einer freiwilligen Vereinbarung zwischen dem Handel und dem Bundesumweltministerium um. Diese tritt zum 1. Juli 2016 in Kraft und bezieht auch Plastiktüten über 50 Mikrometer Wandstärke ein. Ausgenommen sind sehr leichte Plastiktüten, die zum Beispiel für Obst und Gemüse benutzt werden. Der Handel verpflichtet sich darüber hinaus, jährlich einen unabhängigen Monitoring-Bericht zum Erfolg seiner Maßnahmen vorzulegen. Nach zwei Jahren prüft das Bundesumweltministerium, ob das langfristige Reduktionsziel der EU-Richtlinie erreicht werden kann. Sollte dies nicht möglich sein, kann das Bundesumweltministerium von seiner Möglichkeit Gebrauch machen, die Vereinbarung zu kündigen und durch eine ordnungsrechtliche Maßnahme zu ersetzen.
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Am 30. Juni 2016 einigten sich das Europäische Parlament, der Rat und die Europäische Kommission auf Kernpositionen für eine neue Verordnung zur Tiefseefischerei. Damit soll unter anderem die Schleppnetzfischerei unter 800 Metern verboten werden. Neben dem Verbot von Bodenschleppnetzen wurden weitere, dringend notwendige Reformen für den Fischerei-Sektor beschlossen. So sind Stellnetze und Kiemennetze in Regionen unterhalb von 600 Meter zukünftig verboten. Für bisher nicht befischte Gebiete ist eine Verträglichkeitsprüfung erforderlich, bevor eine Fangerlaubnis für Tiefseefische erteilt wird. Außerdem müssen zukünftig auf 20 Prozent der Ausfahrten von Tiefseefischern innerhalb der EU-Gewässer und auf der Hohen See Beobachter eingesetzt werden. Bei Kontakt mit Tiefseekorallen, -schwämmen und anderen empfindlichen Tiefsee-Ökosystemen muss der Fang abgebrochen und anderswo fortgesetzt werden.
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Am 30. Juni 2016 beschloss die Regierung von Großbritannien ein neues Klimaziel für das Jahr 2032 beschlossen. Geplant ist eine Reduktion der Treibhausgasemissionen um 57 Prozent gegenüber 1990. Das ergibt sich aus den Kohlendioxid-Budgets, die das Land immer für fünf Jahre verbindlich festlegt. Das Ziel für die fünfte und bisher letzte Spanne von 2028 bis 2032 wurde nun in der Kabinettssitzung festgeschrieben.
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Am 6. Juni 2016 konnten die EU-Mitgliedstaaten im zuständigen Fachausschuss keine Mehrheit für die Wiederzulassung des umstrittenen Pflanzenschutzmittels Glyphosat in Europa erreichen. Medienberichten zufolge stimmten bei sieben Enthaltungen 20 Länder für den Vorschlag der EU-Kommission und ein Land dagegen. Damit wurde die nötige qualifizierte Mehrheit verfehlt. Eine qualifizierte Mehrheit auf EU-Ebene ist dann erreicht, wenn 55 Prozent der Mitgliedstaaten, die gleichzeitig 65 Prozent der Bevölkerung repräsentieren, für einen Vorschlag stimmen. Weil das zweite Kriterium von den 20 EU-Mitgliedstaaten, die sich für die Zulassung von Glyphosat aussprachen, nicht erfüllt wurde, kam die qualifizierte Mehrheit nicht zustande. Deutschland hat sich bei Abstimmung zu enthalten. Die bisherige Zulassung des Mittels läuft am 30. Juni 2016 aus.
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Die von Bundestag und Bundesrat eingesetzte Endlagerkommisson beschloss am 28. Juni 2016 ihren Abschlussbericht. Die beim abschließenden Votum stimmberechtigen Kommissionsmitglieder aus Gesellschaft und Wissenschaft verabschiedeten mit überwältigender Mehrheit den rund 500-seitigen Bericht. Dieser enthält Empfehlungen und Kriterien für die Auswahl eines Endlagerstandortes in Deutschland, der insbesondere für hoch radioaktive Abfallstoffe bestmögliche Sicherheit gewährleistet und in einem fairen und transparenten Verfahren mit umfassender Bürgerbeteiligung auszuwählen ist. Bei der Schlussabstimmung stimmten 14 Kommissionsmitglieder aus Gesellschaft und Wissenschaft für den Bericht. Ein stimmberechtigtes Kommissionsmitglied stimmte dagegen. Am 5. Juli 2016 übergibt die Kommission ihren Abschlussbericht dem Deutschen Bundestag, der Bundesregierung und anschließend auch dem Bundesrat. Außerdem stellt die Endlagerkommission den Bericht am 5. Juli in ihrer letzten Sitzung der Öffentlichkeit vor.
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Am 21. Juni 2016 einigte sich die Koalitionsfraktion auf einen Gesetzentwurf zum Fracking. Der Gesetzentwurf beinhaltet ein Verbot des sogenannten unkonventionellen Frackings. Für wissenschaftliche Zwecke ist das "unkonventionelle Fracking" weiterhin erlaubt. Es darf Probebohrungen geben, um die Folgen für die Natur zu erkunden - aber nur, wenn die betroffenen Bundesländer dem zustimmen. 2021 soll der Bundestag auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse das Verbot erneut prüfen. Der Bundestag hat die neue Vorschriften am 24. Juni 2016 abgesegnet. Die Abgeordneten verabschiedeten mit einer Mehrheit von 436 Stimmen ein Gesetzespaket, das der Technologie engere Grenzen setzt. 119 Abgeordnete stimmten dagegen, neun enthielten sich. Der Opposition und Umweltschutzorganisationen gehen diese Neuregelungen aber nicht weit genug. Sie fordern ein generelles Fracking-Verbot.
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Am 24. Juni 2016 meldete das Bundesamt für Naturschutz und das Alfred-Wegener-Institut Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung in Bremerhaven, dass sie gemeinsam ein dreijähriges Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im April 2016 gestartet haben, in dem erstmalig die mögliche Wiederherstellung der Bestände der einheimischen Europäischen Auster (Ostrea edulis) in der deutschen Nordsee eingehend im Freiland erforscht wird. In weiten Teilen Europas gilt die Europäische Auster inzwischen als ausgestorben. Austernriffe haben jedoch eine wichtige Rolle im Ökosystem des Meeres inne. Austernbänke bieten Nahrung und Lebensraum für viele Tierarten und dienen unter anderem als Kinderstube für viele Fischarten. Durch ihre hohe Filtrationsleistung verbessern sie außerdem die Wasserqualität und können lokal auch zu einer Verringerung toxischer Algenblüten beitragen. Anhand von Probennahmen und Datenrecherchen sollen geeignete Wiederansiedlungsflächen in der Deutschen Bucht bestimmt werden. Eine Voraussetzung für die Eignung bestimmter Meeresgebiete ist der Ausschluss jeglicher Boden verändernder Aktivitäten, wie z. B. bodenberührende Fanggeräte der Fischerei oder Sand- und Kiesabbau. Nach erfolgreichem Abschluss der Eignungsprüfung ist vorgesehen, zwei bis drei Standorte für erste Wiederansiedlungsversuche auszuwählen.
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Am 23. Juni 2016 wilderte Dänemark fünf junge Elche in einem Naturpark in Jütland aus. Drei Kühe und zwei Bullen wurden im Naturschutzgebiet Lille Vildmose auf rund 21 Quadratkilometern frei gelassen. Die Elche sollen dabei helfen, die natürliche Hochmoorlandschaft durch das Abgrasen von Büschen und Bäumen wieder herzustellen. Die fünf Kälber stammen aus einem südschwedischen Elchpark und leben seit November 2015 in Dänenmark in einem kleineren eingezäunten Gebiet. Der Aage V. Jensen Naturfond, dem ein großer Teil des Naturparks gehört, und die Gemeinde Aalborg in Zusammenarbeit mit dänischen Universitäten begleiten das Naturaufbauprojekt. Wenn die Ansiedlung erfolgt verläuft, sollen weitere Elche ausgewildert werden.
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Das Berliner Abgeordnetenhaus beschloss am 23. Juni 2016, dass die Hauptstadt Investitionen aus Unternehmen, deren Geschäftsmodell den Zielen der Klimaneutralität bis zum Jahr 2050 zuwiderläuft, abziehen muss. Betroffen sind Versorgungsrücklagen von rund 750 Millionen Euro.
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In Schweden ging am 22. Juni 2016 der erste eHighway auf einer öffentlichen Straße in Betrieb. Auf einem zwei Kilometer langen Autobahnabschnitt der E16 nördlich von Stockholm wird für die nächsten zwei Jahre ein Oberleitungssystem für Lkw getestet. Dabei kommen zwei Diesel-Hybrid-Fahrzeuge zum Einsatz, die für den Einsatz unter der Oberleitung angepasst wurden. Mit dem zweijährigen Testbetrieb möchten die schwedische Transportbehörde Trafikverket und der Regierungsbezirk Gävleborg Erkenntnisse darüber sammeln, ob sich das Siemens-eHighway-System für eine zukünftige dauerhafte kommerzielle Nutzung und einen weiteren Ausbau eignet.
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Die beiden weltweit wichtigsten von Städten initiierten Klimaschutz- und Energieinitiativen, der EU-Bürgermeisterkonvent und der Compact of Mayors, gaben am 22. Juni 2016 die Gründung einer in dieser Form völlig neuen globalen Initiative von Städten und Kommunalverwaltungen zur Bekämpfung des Klimawandels bekannt. Durch die Zusammenführung dieser beiden Initiativen entsteht die größte globale Koalition von Städten, die sich im Kampf gegen den Klimawandel engagieren, basierend auf den Verpflichtungen von über 7100 Städten in 119 Ländern und auf sechs Kontinenten, die über 600 Millionen Einwohner und damit über 8 % der Weltbevölkerung repräsentieren.
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Am 23. Juni 2016 überquerte das erste Solarflugzeug erfolgreich den Atlantik. Die Solar Impulse 2 startete am 20. Juni 2016 in New York und landete 71 Stunden in Sevilla in Spanien.
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Am 20. Juni 2016 fand der Relaunch der Notfall-Informations- und Nachrichten-App (NINA) des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe statt. Mit der kostenlosen Warn-App NINA kann jeder auf seinem Smartphone Warnmeldungen des Bevölkerungsschutzes mit Handlungsempfehlungen, deutschlandweite Wetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes für alle Landkreise und Städte sowie Hochwasserinformationen und allgemeine Notfalltipps erhalten, damit er sich und andere vor möglichen Gefahren schützen kann. Die wesentliche Neuerung ist, dass die Nutzerinnen und Nutzer, die Orte an denen sie gewarnt werden wollen, jetzt individuell auswählen können. Hierdurch können sie zum Beispiel Warnungen für den Heimatort, den Aufenthaltsort der Kinder, oder auch einen Urlaubsort innerhalb Deutschlands abonnieren. Optional zu den abonnierten Orten können sie auch Warnungen für ihren aktuellen Aufenthaltsort erhalten, um unterwegs informiert zu bleiben. Auch Unwetterwarnungen des DWD werden nun als Push-Benachrichtigung zugestellt.
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Nach der Prognose eines Wissenschaftsteam der Senkenberg-Gesellschaft wird es im Jahr 2099 in der Nordsee deutlich weniger heimische Arten geben. Die Studie erschien am 20. Juni 2016 im Fachjournal „Estuarine, Coastal and Shelf Science“. Durch die Erhöhung der Wassertemperatur und des Salzgehaltes werden laut den Modellierungen der Forscher über 60 Prozent der bodenlebenden heimischen Fauna ihren Lebensraum in der Nordsee verlieren. Etwa zwei Drittel der untersuchten Tiere zieht es nach Norden, ein Drittel südwärts. Das deutsch-norwegische Wissenschaftlerteam geht davon aus, dass die freiwerdenden Lebensräume zukünftig von einwandernden Arten besetzt werden.
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Norwegen ratifizierte als erstes Industrieland den Pariser Klimavertrag. Am 20. Juni 2016 hinterlegte UN-Botschafter Geir Pedersen das entsprechende Dokument bei den Vereinten Nationen in New York, nachdem das norwegische Parlament das entsprechendes Gesetz angenommen hatte. Bis zu diesem Zeitpunkt haben 18 von 197 Mitgliedern der UN-Klimarahmenkonvention dem Klimavertrag ratifiziert. Darunter sind vor allem kleine Inselstaaten wie Palau, Fidschi und die Malediven. Die 18 Staaten einschließlich Norwegens stehen nur für 0,18 Prozent des globalen Treibhausgas-Ausstoßes. Erst wenn 55 Staaten, die 55 Prozent der globalen Treibhausgasemissionen auf sich vereinen, das Klimaabkommen ratifiziert haben, tritt es in Kraft.
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Am 15. Juni 2016 legte die Europäische Kommission Kriterien zur Bestimmung endokriner Disruptoren im Zusammenhang mit Pflanzenschutzmitteln und Biozidprodukten vor. Die Kommission schlägt dem Europäischen Parlament und dem Rat vor, bei der Identifizierung von endokrinen Disruptoren einen soliden wissenschaftsgestützten Ansatz zugrunde zu legen und der Definition der WHO zu folgen.
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Die Europäische Kommission legte am 10. Juni 2016 dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Vorschlag zur Ratifizierung des Übereinkommens von Paris durch die Europäische Union zur Genehmigung vor. Die Form des Kommissionsvorschlags ist ein Beschluss des Rates. Bevor der Rat den Beschluss annimmt, muss das Europäische Parlament seine Zustimmung erteilen. Nach der Genehmigung bestellt der Rat die Personen, die die Ratifizierungsurkunde im Namen der Europäischen Union beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegen. Parallel dazu wird jeder einzelne EU-Mitgliedstaat das Übereinkommen von Paris im Einklang mit seinen nationalen parlamentarischen Verfahren ratifizieren.
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Am 8. Juni 2016 verabschiedete das EU-Parlament einen Entschließungsantrag, in dem es die Kommission aufruft, sofort zu Handeln und endokrine Disruptoren (hormonwirksame Substanzen) zu definieren. Das Parlament stimmte mit einer überwältigenden Mehrheit von 593 Stimmen für die Resolution. Bis spätestens Dezember 2013 sollte die EU-Kommission eigentlich wissenschaftliche Kriterien zur Identifikation chemischer Substanzen vorlegen, die das endokrine System des Menschen beeinflussen. Der Umweltministerrat hatte die Kriterien bereits im März 2016 von der Kommission gefordert. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) reagierte im Dezember 2015 auf eine Beschwerde der schwedischen Regierung und leitete ein Verfahren gegen die Institution ein.