Die Umweltchronik
Wichtige Umwelt-Ereignisse
- v. Chr. 2 Ereignisse (Maßnahme)
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- 1900 5 Ereignisse (Maßnahme)
- 1910 6 Ereignisse (Maßnahme)
- 1920 6 Ereignisse (Maßnahme)
- 1930 7 Ereignisse (Maßnahme)
- 1940 7 Ereignisse (Maßnahme)
- 1950 15 Ereignisse (Maßnahme)
- 1960 25 Ereignisse (Maßnahme)
- 1970 106 Ereignisse (Maßnahme)
- 1980 139 Ereignisse (Maßnahme)
- 1990 271 Ereignisse (Maßnahme)
- 2000 30 Ereignisse (Maßnahme)
- 2001 32 Ereignisse (Maßnahme)
- 2002 39 Ereignisse (Maßnahme)
- 2003 37 Ereignisse (Maßnahme)
- 2004 44 Ereignisse (Maßnahme)
- 2005 47 Ereignisse (Maßnahme)
- 2006 46 Ereignisse (Maßnahme)
- 2007 57 Ereignisse (Maßnahme)
- 2008 119 Ereignisse (Maßnahme)
- 2009 286 Ereignisse (Maßnahme)
- 2010 315 Ereignisse (Maßnahme)
- 2011 293 Ereignisse (Maßnahme)
- 2012 231 Ereignisse (Maßnahme)
- 2013 331 Ereignisse (Maßnahme)
- 2014 366 Ereignisse (Maßnahme)
- 2015 374 Ereignisse (Maßnahme)
- 2016 341 Ereignisse (Maßnahme)
- 2017 310 Ereignisse (Maßnahme)
- 2018 25 Ereignisse (Maßnahme)
- 2019 4 Ereignisse (Maßnahme)
- 2020 0 Ereignisse (Maßnahme)
- 2021 0 Ereignisse (Maßnahme)
- 2022 0 Ereignisse (Maßnahme)
- 2023 0 Ereignisse (Maßnahme)
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Der Bundesrat beschloss am 16. Dezember 2016 einen Verordnungsentwurf zur Entsorgung von Styropor. Seit Oktober 2016 gilt Styropor, das das Brandschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD) enthält, wegen europäischer Vorgaben als gefährlicher Abfall und darf deshalb nicht mehr zusammen mit anderem Bauschutt entsorgt werden. Seitdem geriet die Entsorgung dieses Sondermülls erheblich ins Stocken, da viele Müllverbrennungsanlagen die erforderliche Sondergenehmigung nicht besitzen. Die wenigen Ausnahmen verlangen hohe Vergütungen. Die Länderkammer möchte deshalb die Umsetzung der europäischen Vorgaben von Oktober um eine auf ein Jahr befristete Ausnahmeregelung für HBCD ergänzen. Der Bundesrat hat seine erforderliche Zustimmung zum Verordnungsentwurf bereits im Voraus erteilt.
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Deutschland muss damit rechnen, seine Klimaschutzziele für das Jahr 2020 nicht zu erreichen. Das geht aus dem Klimaschutzbericht 2016 hervor, den das Bundeskabinett am 14. Dezember 2016 verabschiedet hat. Darin räumt die Regierung ein, dass ihre Schätzungen zur Reduzierung der Emission klimaschädigender Treibhausgase wohl zu optimistisch gewesen seien. Geplant ist eigentlich, bis 2020 den Treibhausgas-Ausstoß im Vergleich zu 1990 um 40 Prozent zu senken. 2015 betrug das Minus erst rund 27 Prozent. Laut Klimaschutzbericht wird bis 2020 eine Minderung von 37 bis 40 Prozent vorausgesagt. Erwartet wird aber eher eine Minderung am unteren Rand. Anders ausgedrückt: Die Große Koalition wollte den Ausstoß bis 2020 um 62 bis 78 Millionen Tonnen pro Jahr drücken. Jetzt erwartet sie, dass die Minderung nur bei 47 bis 58 Millionen Tonnen liegen wird.
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Am 14. Dezember 2016 verabschiedete das Europäische Parlament und der Rat die Richtlinie über neue nationale Emissionshöchstmengen (NEC-Richtlinie), die auf der Grundlage eines Kommissionsvorschlags strengere Grenzwerte für die fünf wichtigsten Schadstoffe in Europa festlegt. Sie tritt am 31. Dezember 2016 in Kraft. Nach der vollständigen Umsetzung der Richtlinie werden sich die negativen gesundheitlichen Auswirkungen der Luftverschmutzung, beispielsweise Atemwegserkrankungen und vorzeitige Todesfälle, bis 2030 um fast 50 % verringert haben. Die Richtlinie ist der zentrale Bestandteil des umfassenderen Programms „Saubere Luft für Europa“. Den Mitgliedstaaten kommt bei der Koordinierung und Umsetzung der Richtlinie auf nationaler Ebene eine sehr wichtige Rolle zu. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis zum 30. Juni 2018 in nationales Recht umsetzen und bis 2019 ein nationales Luftreinhalteprogramm ausarbeiten, dessen Maßnahmen sicherstellen, dass die Emissionen der fünf wichtigsten Luftschadstoffe bis 2020 bzw. 2030 um die vereinbarten Prozentsätze verringert werden. Außerdem müssen sie diese Programme mit Plänen in anderen Bereichen wie Verkehr, Landwirtschaft, Energie und Klima abstimmen.
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Das EU-Parlament stimmte am 13. Dezember 2016 in zweiter Lesung einer neuen Verordnung zu, durch die die Schleppnetzfischerei unter 800 Metern Tiefe ab dem Jahr 2017 verboten ist. Die Verordnung verbietet Tiefseefischerei unter 800 Metern Tiefe, hat gesonderte Vorschriften für besonders empfindliche Meereszonen unter 400 Metern Tiefe und enthält die Möglichkeit für strengere Kontrollen auf See und Vorschriften für transparentere Datensammlungen.
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Am 8. Dezember 2016 veröffentlichte die Weltnaturschutzorganisation IUCN ihr Update der Roten Liste der bedrohten Tierarten auf der UN-Biodiversitätskonferenz in Cancún. Das größte Landsäugetier der Erde ist vom Aussterben bedroht. Die Weltnaturschutzunion IUCN hat den Status der Giraffe (Giraffa camelopardalis) auf der Roten Liste für gefährdete Tier- und Pflanzenarten 2016 von „ungefährdet“ auf „bedroht“ hochgestuft. Hintergrund ist eine dramatische Abnahme der Giraffenbestände um bis zu 40 Prozent in den letzten 30 Jahren. Während 1985 noch 163.000 Tiere gezählt wurden, waren es 2015 nur noch 97.000. Das liegt nach Auffassung der IUCN vor allem daran, dass die Tiere immer weniger Lebensraum haben und illegal gejagt werden. Zudem tragen Unruhen in den Verbreitungsgebieten der Giraffe - im Süden und Osten Afrikas - zum Schwund bei.
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Am 7. Dezember 2016 bescheinigte die Europäische Kommission dem europäischen Naturschutzrecht in ihrer Sitzung Fitness und Effektivität. Die Kommission hob hervor, dass die Fauna-Flora-Habitat- und die Vogelschutz-Richtlinie wesentliche Instrumente für die Erhaltung der biologischen Vielfalt darstellen. Die Europäische Kommission kündigte außerdem die Erstellung eines Aktionsplans an, mit dem die Umsetzung der Naturschutzrichtlinien in den kommenden Jahren gezielt verbessert werden soll.
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Am 6. Dezember 2016 entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, dass das "Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes vom 31. Juli 2011" zum endgültigen Ausstieg aus der Atomkraft für die Atomindustrie weitgehend zumutbar ist. Jedoch stehe den Energiekonzernen wegen des beschleunigten Atomausstiegs nach der Katastrophe von Fukushima eine "angemessene" Entschädigung zu. Dem Urteil zufolge muss der Gesetzgeber bis Ende Juni 2018 eine entsprechende Regelung schaffen. Mit der Entscheidung des Verfassungsgerichtes wird den Unternehmen Eon, RWE und Vattenfall noch kein Geld zugesprochen. Sie schafft aber die Grundlage dafür, um Ansprüche außergerichtlich oder in weiteren Prozessen durchzusetzen.
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Ende November 2016 wurde die neue Schutzhülle für den havarierten Block 4 des Atomkraftkraftwerks Tschernobyl fertiggestellt. Die Montage der Schutzhülle erfolgte aus Gründen des Strahlenschutzes auf einer speziell dazu eingerichteten Montageplattform in einiger Entfernung vom Sarkophag. Sechs Jahre lang wurde daran gebaut. Die Schutzhülle wurde dann über den Sarkophag geschoben. Die neue Hülle hat meterdicke Wände aus Edelstahl und ein Drucksystem, das die Strahlung innerhalb der Hülle hält. Bei der Abschlusszeremonie am 29. November 2016 würdigte der ukrainische Präsident Petro Poroschenko die Schutzhülle als einzigartig.
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Am 27. November 2016 sprach sich die Schweiz mehrheitlich in einer Volksabstimmung gegen einen vorzeitigen Atomausstieg aus. Die Bevölkerung stimmte über eine Initiative der Grünen Partei für einen geordneten Ausstieg aus der Atomkraft ab, die vorsah, dass alle fünf Atomkraftwerke spätestens nach 45 Betriebsjahren stillgelegt werden müssen. 54,2 Prozent der Stimmenden votierten mit Nein, in nur gerade sechs Kantonen fand das Anliegen der Grünen eine Mehrheit.
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Am 25. November 2016 bestätigte die Bundesnetzagentur den Offshore-Netzentwicklungsplan (O-NEP) für das Zieljahr 2025, der die Anbindungen von Winderzeugung auf der Nord- und Ostsee an das deutsche Übertragungsnetz regelt. Der O-NEP 2025 umfasst vier Netzanbindungen für Offshore-Winderzeugung in der Nordsee und drei Netzanbindungen in der Ostsee. Er gibt die Reihenfolge der einzelnen Anbindungen sowie den Zeitpunkt ihrer Beauftragung und der geplanten Fertigstellung vor. Der Plan setzt auch die Vorgaben des sogenannten Windenergie-auf-See-Gesetzes zum Ausbaukorridor für Offshore-Windenergie in den Jahren 2021 bis 2025 um und sieht Anbindungen für bestehende Windparkprojekte vor, die an den Ausschreibungen für die Jahre 2021 bis 2025 teilnehmen.
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Am 25. November 2016 wurde der Sonderpreis "PartnerStadt – Nachhaltige Infrastrukturen lokal und global" des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) an die Stadt Solingen verliehen. Mit der Auszeichnung wird Stadt für ihre Nachhaltigkeitsnetzwerke gewürdigt. Der erstmals verliehene Preis wurde von Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks im Rahmen der Gala des Deutschen Nachhaltigkeitspreises in Düsseldorf überreicht. Solingen pflegt Partnerschaften mit Thiès, der drittgrößten Stadt Senegals, und Jinotega in Nicaragua. Im Rahmen beider Partnerschaften konnten vielfältige Maßnahmen angestoßen werden. In einem Projekt zur Rehabilitierung der Ökosysteme werden in Thiès städtische Grünflächen angelegt und eine Aufforstung betrieben. In Zusammenarbeit mit Jinotega wurde u. a. ein Bildungszentrum namens "La Cuculmeca" gebaut, in dem Fächer wie Agrarökologie gelehrt werden.
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Am 23. November 2016 sprach sich das Europäische Parlament für strengere nationale Grenzwerte für Emissionen von bestimmten Schadstoffen aus. Die Grenzwerte waren bereits informell mit der niederländischen Ratspräsidentschaft vereinbart worden. Die neuen Vorschriften legen nationale Emissionsreduktionsverpflichtungen für Schwefeldioxid (SO2), Stickoxide (NOx), flüchtige organische Verbindungen außer Methan (NMVOC), Ammoniak (NH3) und Feinstaub (Partikel unter 2,5 Mikrometer Durchmesser) fest.
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Am 19. November 2016 starteten die USA in Cape Canaveral den neuen Wettersatelliten GOES-R ("Geostationary Operational Environmental Satellite – R Series"). "GOES-R" wird bei seinen Erdumkreisungen in der Lage sein, Hurrikane und schwere Schneestürme mit größerer Auflösung zu sehen als jeder andere Satellit seiner Art vor ihm.
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Auf der Weltklimakonferenz der Vereinten Nationen in Marrakesch wurde am 15. November 2016 eine globale Klima-Partnerschaft gegründet, die insbesondere Entwicklungsländer bei der Umsetzung des Pariser Klimaabkommens unterstützen soll. Die Bundesregierung hatte die Partnerschaft gemeinsam mit Marokko, dem Gastgeber der diesjährigen Klimakonferenz, sowie dem Forschungsinstitut World Ressource Institute initiiert. Mehr als 40 Industrieländer, Entwicklungsländer und internationale Organisationen gehören zu den Gründungsmitgliedern. Die Partnerschaft soll eine ambitionierte und schnelle Umsetzung der nationalen Klimapläne sicherstellen. Hierfür werden sich die Mitglieder eng vernetzen und untereinander koordinieren sowie den Zugang zu Finanzierung und technischer Unterstützung für Entwicklungsländer verbessern.
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Am 14. November 2016 beschloss das Bundeskabinett im Umlaufverfahren den von Bundesumweltministerium vorgelegten Klimaschutzplan 2050, auf den sich die Bundesregierung am 11. November 2016 nach langen Verhandlungen geeinigt hat. Damit konnte Umweltministerin Hendricks mit einem offiziellen Beschluss zur UN-Weltklimakonferenz nach Marrakesch reisen. Es ist das erste Regierungsdokument, das den Weg in ein weitgehend treibhausgasneutrales Deutschland im Jahr 2050 aufzeigt. Der Plan enthält erstmals Klimaziele für einzelne Wirtschaftszweige und gibt so eine konkrete Orientierung für strategische Entscheidungen in den nächsten Jahren.
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Auf der Tagung der Internationalen Kommission für die Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (ICCAT) vom 14. bis zum 21. November 2016 in Vilamoura/ Portugal haben sich die Vertragsstaaten auf einen Wiederauffüllungsplan für Schwertfischbestände im Mittelmeer verständigt. Der auf 15 Jahre angelegte Wiederauffüllungsplan enthält Obergrenzen für Fangmengen, zeitweise Verbote und andere technische Maßnahmen, um die Jungtiere zu schonen. 2017 gilt eine Grenze von 10.500 Tonnen, die in den nächsten fünf Jahren jeweils um 15 Prozent reduziert werden soll: 2018 wären das 10.185 Tonnen und 2022 nur noch 8.925 Tonnen.
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Am 9. November 2016 bekam Deutschland auf der UN-Klimakonferenz in Marrakesch den Negativpreis "Fossil des Tages" übergeben. Dieser Preis wird dort jeden Tag von dem Climate Action Network (CAN), einem Netzwerk von Umweltorganisationen, verliehen. Grund für die Auszeichnung war die Unfähigkeit der Bundesregierung Deutschland sich am 8. November 2016 auf einen Klimaschutzplan zu einigen.
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Die Wähler im US-Bundesstaat Washington haben sich am 8. November 2016 mehrheitlich gegen die Einführung einer CO2-Steuer ausgesprochen. Nur 42 Prozent stimmten für die "Initiative 732". Sie hatte den Ausstoß von Kohlendioxid besteuern und dafür Arbeitnehmer und Firmen entlasten und Einkommensarme unterstützen wollen. Es wäre die erste Kohlenstoff-Steuer in den USA gewesen.
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Am 10. November 2016 stellt der Gerichtshof der Europäischen Union fest, dass Griechenland gegen seine Verpflichtung zum Schutz der Meeresschildkröten (Caretta caretta) in der Bucht von Kyparissia verstoßen hat. Eine Richtlinie der Union verpflichtet die Mitgliedstaaten, zur Sicherung der Artenvielfalt durch die Erhaltung der wildlebenden Tiere beizutragen. In diesem Rahmen müssen die Mitgliedstaaten alle Maßnahmen treffen, die für die Einrichtung eines strengen Schutzsystems für bestimmte Tierarten notwendig sind.
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Mit Mosambik (Rang 1), Malawi (3), Ghana und Madagaskar (beide 8) gehörten im vergangenen Jahr gleich vier afrikanische Staaten zu den zehn Ländern, die am härtesten von Wetterextremen getroffen wurden. Dies ist ein Kernergebnis der 12. Auflage des Globalen Klima-Risiko-Index, den die Umwelt- und Entwicklungsorganisation Germanwatch am 8. November 2016 beim Klimagipfel in Marrakesch vorgestellt hat. Weltweit betrachtet haben Hitzewellen 2015 die meisten Todesopfer gefordert. Betroffen waren sowohl Entwicklungs- und Schwellenländer - ein Beispiel ist Indien mit mehr als 4300 Todesfällen - als auch Industrienationen, zum Beispiel Frankreich (3300 Todesopfer). Die Menschen litten auch unter fehlenden Schutzmaßnahmen und unzureichender Katastrophenvorsorge in armen Staaten. Alle zehn am meisten betroffenen Länder in den vergangenen 20 Jahren bis 2015 sind Entwicklungsländer, neun davon gehören zur Gruppe der Staaten mit niedrigem oder unterem mittleren Einkommen. Sie gehören zu den Staaten, die am wenigsten zum Klimawandel beigetragen und sehr wenig Mittel für Anpassungs- und Schutzmaßnahmen haben. Die am stärksten betroffenen Länder dieser längerfristigen Betrachtung - also seit 1996 - sind Honduras, Myanmar und Haiti. Weltweit forderten in den vergangenen 20 Jahren rund 11.000 Extremwetterereignisse fast 530.000 Menschenleben. Die direkten materiellen Verluste addierten sich auf knapp 3,1 Billionen US-Dollar, gerechnet in Kaufkraftparitäten (PPP).
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Nach mehrjähriger Forschungsarbeit ging am 8. November 2016 das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geförderte Projekt StEnSea (Stored Energy in the Sea) des Fraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik im Bodensee in die Erprobungsphase. Im Rahmen des Projekts wird ein neuartiges Pumpspeicherkonzept entwickelt, mit dem man große Mengen an Strom, die bei der Offshore-Windkraft erzeugt werden, bereits vor Ort zwischenspeichern kann. Die erste Prototyp-Kugel im Maßstab 1:10 mit einem Durchmesser von drei Metern wurde etwa 200 Meter vor dem Ufer in Überlingen mithilfe von Luftkissen über den See gezogen und am 9. November 2016 für eine vierwöchige Testphase 100 Meter tief in den Bodensee abgelassen. Mit den Ergebnissen des Modellversuchs sollen geeignete Standorte für ein Demonstrationsprojekt in Europa genauer untersucht werden.
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Das im Dezember 2015 in Paris beschlossene Klimaschutzabkommen tritt am 4. November 2016 offiziell in Kraft – vier Jahre früher als ursprünglich erwartet. Das Paris-Abkommen wurde bislang (Stand 3. November) von 94 Staaten ratifiziert, auf die ein Anteil von 66 Prozent der weltweiten Treibhausgasemissionen entfällt. Für das Inkrafttreten mussten mindestens 55 Staaten ratifiziert haben, die einen Emissionsanteil von mindestens 55 Prozent auf sich vereinigen.
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Zum Auftakt der Weltbiodiversitätskonferenz im mexikanischen Cancún bekannten sich Minister aus aller Welt dazu, die biologische Vielfalt auch in anderen Politikbereichen wie Landwirtschaft, Fischerei, Forst und Tourismus zu verankern. Das geht aus der Cancún-Erklärung hervor, die am 3. Dezember 2016 zum Abschluss des Ministersegments verabschiedet wurde. Mit der Erklärung bekräftigen die Minister den Beschluss der CBD-Staatengemeinschaft von 2010, Anreize und Subventionen abzubauen, die schädlich für die biologische Vielfalt sind. Für Deutschland nahm Bundesumweltministerin Barbara Hendricks an dem Ministertreffen teil.
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Am 2. November 2016 beschloss das Bundeskabinett den Entwurf eines "Gesetzes zur weiteren Verbesserung des Hochwasserschutzes und zur Vereinfachung von Verfahren des Hochwasserschutzes" (Hochwasserschutzgesetz II). Damit werden Planung, Genehmigung und Durchführung von Hochwasserschutzmaßnahmen erleichtert und beschleunigt. Es werden mit dem neuen Gesetz auch Regelungslücken geschlossen, um Schäden durch Hochwasser zu verhindern oder zu vermindern. Hierzu gehören z. B. das Verbot von neuen Heizölverbraucheranlagen und die Nachrüstpflicht für bestehende Anlagen in Risikogebieten. Zudem sollen die Regelungen den Kommunen und Behörden ausreichend Möglichkeiten verschaffen, das hochwasserangepasste Bauen in Risikogebieten weiter zu forcieren. Schließlich soll das Gesetz auch dabei helfen, die Entstehung von Hochwasser z. B. durch weitere Entsiegelungen einzudämmen.
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Bundespräsident Joachim Gauck übergab am 30. Oktober 2016 in Würzburg den 24. Deutschen Umweltpreis der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU). Die mit 500.000 Euro höchstdotierte unabhängige Umweltauszeichnung Europas geht 2016 an Fairphone-Gründer Bas van Abel sowie Recycling-Experten Prof. Dr.-Ing. Angelika Mettke und Walter Feeß. Alle drei Umweltpreisträger seien nach Darstellung der DBU in ihrer Branche kreative Wegbereiter für eine nachhaltige Nutzung von wertvollen Ressourcen. Während van Abel, Gründer und Geschäftsführer von Fairphone B.A., in der Informations- und Kommunikationsbranche neue Wege finde, um dem übersteigerten Verbrauch von Handys und Smartphones entgegenzutreten, würden Prof. Dr.-Ing. Angelika Mettke von der Brandenburgischen Technischen Universität (BTU) Cottbus-Senftenberg und Walter Feeß, Geschäftsführer der Heinrich Feeß GmbH & Co. KG, den Einsatz von wiederverwertbaren Betonteilen und Recycling-Beton vorantreiben. Durch ihre Pionierleistung beim Recycling fördern sie die Kreislaufschließung in der Baubranche. Nicht nur dort, auch in der Informations- und Kommunikationssparte zerstöre der Abbau der Rohstoffe flächendeckend wertvolle Lebensräume. Und in beiden Branchen gebe es Möglichkeiten, diese Nutzung zu drosseln, indem auf einen längeren Lebenszyklus der Produkte gesetzt werde.
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Die Internationale Seeschifffahrts-Organisation (IMO) will die Schwefeloxid-Emissionen durch Schiffskraftstoffe deutlich verringern. Der Beschluss der 70. Sitzung des Umweltausschusses der IMO (das Marine Environment Protection Committee - MEPC), sieht vor, den maximal zulässigen globalen Schwefelgrenzwert für Schiffskraftstoffe im Jahr 2020 auf 0,5% zu senken. Dadurch sollen die gesundheits- und umweltgefährdenden Auswirkungen von Schiffen verringert werden. Schweröle, die von Schiffen verwendet werden, können derzeit einen Schwefelgehalt von 3,5% aufweisen. Wäre die Absenkung weiter auf 2025 verzögert worden, hätte es zu mehr als 570.000 zusätzlichen vorzeitigen Todesfällen im Vergleich zum dem jetzt beschlossenen früheren Inkrafttreten von 2020 kommen können. Die Entscheidung geht auf eine Maßnahme im MARPOL-Übereinkommen zur stufenweisen Begrenzung des Schwefelgehaltes durch die IMO im Jahre 2008 zurück. Sie gilt für alle Schiffstypen.
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Die Mitgliedsstaaten der internationalen Kommission zur Erhaltung lebender Meeresressourcen (CCAMLR) einigten sich im Australischen Hobart darauf, eine riesige Fläche von 1.550.000 Quadratkilometern im Rossmeer besser zu schützen. Die ausgewiesene Zone im Rossmeer bildet die größte geschützte Meeresfläche der Welt und ist so groß wie Frankreich, Deutschland und Spanien zusammen. WWF begrüßt die Ausweisung des Gebiets ausdrücklich, sieht jedoch die zeitliche Befristung der Vereinbarung auf eine Laufzeit von 35 Jahren kritisch.
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Die Menschheit verbraucht jedes Jahr 60 Prozent mehr Ressourcen, als die Erde innerhalb dieses Zeitraums regenerieren und damit nachhaltig zur Verfügung stellen kann. Setzt sich diese Entwicklung ungebremst fort, sind 2030 zwei komplette Planeten nötig, um den Bedarf an Nahrung, Wasser und Energie zu decken. Das ist das Ergebnis des „Living Planet Reports 2016“, den die Naturschutzorganisation WWF am 27. Oktober 2016 in Berlin vorgelegt hat. Laut dem globalen Zustandsbericht nehmen die ökologischen Reserven der Erde immer weiter ab. So zeigt etwa der Living Planet Index (LPI) steil nach unten. Der LPI erfasst den Zustand der biologischen Vielfalt. Er basiert auf Daten zu 14.152 untersuchten Populationen von Wirbeltierarten auf der ganzen Erde. Für den Zeitraum von 1970 bis 2012 ermittelt der globale LPI einen Rückgang von 58 Prozent. Die Auswirkungen des Raubbaus sind laut WWF bereits heute spürbar: Dürre und extreme Wetterereignisse, Hungersnöte oder Artensterben nehmen immer dramatischere Ausmaße an. Insgesamt sind vier von neun ökologischen Belastungsgrenzen, die die Stabilität der planetaren Lebensräume definieren, überschritten: beim Klimawandel, dem Verlust der Biodiversität, der Landnutzung sowie den biogeochemischen Kreisläufen von Stickstoff und Phosphor. Der Living Planet Report misst die Veränderungen der weltweiten Biodiversität und des menschlichen Konsums. Die Studie wird alle zwei Jahre vom WWF gemeinsam mit der Zoologischen Gesellschaft London (ZSL) und dem Global Footprint Network (GFN) erstellt.
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Am 26. Oktober 2016 verliehen Bundesbauministerin Barbara Hendricks und der Präsident der Bundesingenieurkammer e. V. Hans-Ullrich Kammeyer in Berlin den Deutschen Ingenieurbaupreis, der 2016 Jahr erstmalig ausgelobt wurde. Der mit 30.000 Euro dotierte Preis geht an die Hypro Paulu & Lettner (hpl) Ingenieurgesellschaft, Berlin, in Arbeitsgemeinschaft mit Lahmeyer Hydroprojekt Ingenieurgesellschaft, Weimar, für das Sturmflutsperrwerk in der Hansestadt Greifswald. Die Jury unter Vorsitz des Darmstädter Universitätsprofessors Carl-Alexander Graubner zeigte sich bei der Entscheidung im Juli 2016 von der außergewöhnlich innovativen Lösung zum Hochwasserschutz der Menschen in Greifswald beeindruckt.
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Das Bundesumweltministerium, Umweltbundesamt, Jury Umweltzeichen und die RAL gGmbH riefen am 25. Oktober 2016 erstmals zum „Aktionstag Blauer Engel“ auf. Unter dem Motto "Gut für mich. Gut für die Umwelt." möchte das Umweltzeichen engagierten Akteuren aus Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft eine Plattform bieten, um gemeinsam das Bewusstsein für das Thema nachhaltiger Konsum in der Öffentlichkeit zu steigern und die Rolle des Blauen Engel als praktischen Wegweiser beim Einkauf zu unterstreichen. Der jährlich wiederkehrende Aktionstag soll eine langfristige Planung und Kooperation der Teilnehmenden, insbesondere für das 40-jährige Jubiläum des Umweltzeichens im Jahr 2018 ermöglichen.
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Der Versuch der Anrainerstaaten im Südatlantik ein Schutzgebiet für Wale einzurichten, ist gescheitert. Der Schutzgebietsvorschlag erzielte in der Abstimmung der 66. Jahrestagung der Internationalen Walfangkommission im slowenischen Portoroz am 25. Oktober 2016 nicht die erforderliche Drei-Viertel-Mehrheit. Argentinien, Brasilien, Gabun, Südafrika und Uruguay hatten beantragt, ein 20 Millionen Quadratkilometer großes Meeresgebiet zwischen der Ostküste Südamerikas und der Westküste Afrikas zur Schutzzone für Wale zu erklären, scheiterten jedoch am Widerstand von Pro-Walfang-Staaten.
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Erstmals hält ein Smartphone die strengen Nachhaltigkeitskriterien des Blauen Engel ein. Es ist ein Fabrikat des niederländischen Herstellers Fairphone. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks verlieh dem Unternehmen am 24. Oktober 2016 offiziell das Umweltzeichen. Mobiltelefone mit dem Blauen Engel müssen unter anderem einen Wechsel-Akku und eine Garantiedauer von mindestens zwei Jahren haben. Der Hersteller muss ein eigenes Rücknahmesystem für Altgeräte bereitstellen und bei den Arbeitsbedingungen die ILO-Kernarbeitsnormen einhalten.
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Am 21. Oktober 2016 wurde in Oviedo die Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) mit dem Prinzessin-von-Asturien-Preis in der Kategorie Internationale Zusammenarbeit ausgezeichnet. Der Preis wird "für mehr als zwei Jahrzehnte Arbeit an der Verminderung des menschlichen Einflusses auf die globale Erwärmung", verliehen. Man betrachte das Abkommen von Paris im Dezember 2015 als einen Moment historischer Bedeutung, hieß es seitens der Jury.
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Die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen einigte sich erstmals auf eine gemeinsame politische Richtschnur für die Stadtentwicklung der nächsten Jahrzehnte. Mit der Verabschiedung der sogenannten "New Urban Agenda" endet am 20. Oktober 2016 die dritte UN-Weltkonferenz zu Wohnen und nachhaltiger Stadtentwicklung, UN-Habitat, in der ecuadorianischen Hauptstadt Quito. Mit der Verabschiedung der Neuen Urbanen Agenda bekennen sich die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen dazu, in ihren Politiken und Maßnahmen Städte stärker einzubeziehen und die Rahmenbedingungen für die Realisierung einer nachhaltigen und integrierten Stadtentwicklung zu verbessern. Dadurch sollen Handlungsfähigkeit, finanzielle Möglichkeiten und Partizipation auf lokaler Ebene gestärkt werden. Übergeordnetes Ziel ist die Umsetzung der Agenda 2030 und des Klimaabkommens von Paris auf lokaler Ebene.
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Der Bundestag beschloss am 20. Oktober 2016, einen Antrag von CDU/CSU und SPD (18/10019) für einen besseren internationalen Schutz von Walen und Delfinen. Der Bundestag forderte die Bundesregierung auf, bei der anstehenden Jahrestagung der Internationalen Walfangkommission jeder "Aushöhlung" des 1986 in Kraft getretenen Walfang-Moratoriums "entschieden entgegenzutreten". Die Bundesregierung soll sich dafür einsetzen, dass Japan "seinen als wissenschaftlich deklarierten Walfang, der tatsächlich als kommerzieller Walfang betrieben wird, beendet". Ebenso sollen Norwegen und Island dazu bewegt werden, auf den Fang und die Verwertung von Walen zu verzichten.
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Das Bundeskabinett verabschiedete am 19. Oktober 2016 das Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung der kerntechnischen Entsorgung, das die Empfehlungen der Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs (KFK) umsetzt. Der Gesetzentwurf setzt die Empfehlungen der KFK um und teilt die Verantwortung zwischen Betreibern der Kernkraftwerke und dem Bund auf. Die Betreiber der Kernkraftwerke bleiben für die gesamte Abwicklung und Finanzierung der Bereiche Stilllegung, Rückbau und Verpackung der radioaktiven Abfälle zuständig. Der Bund wird künftig die Durchführung und Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung verantworten. Die Betreiber werden dem Bund die finanziellen Mittel für die Zwischen- und Endlagerung zur Verfügung stellen. Diese werden in einen Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung übertragen. Der Fonds ist als Stiftung des öffentlichen Rechts organisiert. Er vereinnahmt die Mittel, legt sie an und zahlt sie aus. Die Betreiber werden verpflichtet, einen auf den im Gesetz vorgesehenen Zahlungsstichtag anzupassenden Betrag von 17,389 Milliarden Euro in den Fonds einzuzahlen. Gegen die Zahlung eines zusätzlichen Risikozuschlages von 35,47 Prozent können die Betreiber ihre Verpflichtung zur Zahlung eines gegebenenfalls erforderlichen Nachschusses an den Fonds beenden.
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Die Europäische Union reichte den von Deutschland ausgearbeiteten Antrag auf ein Meeresschutzgebiet (MPA) im antarktischen Weddellmeer bei der Internationalen Kommission zur Erhaltung der lebenden Meeresschätze in der Antarktis (CCAMLR) eingereicht. Das wissenschaftliche Fundament dazu lieferten Forscher des Alfred-Wegener-Institutes, Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung (AWI). Anlässlich der 35. Sitzung der CCAMLR in Hobart (Tasmanien) erklärte Bundeslandwirtschafts- und Fischereiminister Christian Schmidt: "Das Meeresschutzgebiet soll allein der wissenschaftlichen Forschung vorbehalten bleiben und die internationale Kooperation auf diesem Gebiet stärken. Beides bildet die Säulen des Antarktisvertrages. Es ist unsere historische Aufgabe, einzigartige Ökosysteme wie die Antarktis zu schützen."
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Am 15. Oktober 2016 einigte sich die Staatengemeinschaft auf eine schrittweise drastische Reduzierung der besonders klimaschädlichen Fluorkohlenwasserstoffe (HFKW). HFKW werden in Kühlschränken und Klimaanlagen verwendet und ersetzen bislang das die Ozonschicht schädigende FCKW, auf dessen Verbot sich die Staatengemeinschaft 1987 mit dem Montrealer Protokoll geeinigt hatte. Mit den neuen Regeln, die die Vertragsstaaten in Kigali/Ruanda beschlossen haben, wird das Montrealer Protokoll wesentlich erweitert und wird von einem Abkommen zum Schutz der Ozonschicht zu einem wirksamen Klimaschutzinstrument.
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Am 13. Oktober 2016 haben sich 75 zivilgesellschaftliche Organisationen zu SDG Watch Europa zusammengeschlossen. Die zivilgesellschaftlichen Verbände wollen sicherstellen, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten ihre Verpflichtung der Umsetzung der UN-Nachhaltigkeitsziele (SDGs) nachkommen. Sie fordern, dass die EU eine starke und kohärente Strategie entwickelt, die einen konkreten Umsetzungsplan zur Erreichung aller Nachhaltigkeitsziele enthält.
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Nach einem Beschluss der UN-Luftfahrtorganisation ICAO werden die Treibhausgasemissionen des internationalen Luftverkehrs zukünftig kompensiert werden müssen. Nach der Verabschiedung des Pariser Klimaabkommens gibt es damit erstmals einen branchenbezogenen Klimaschutzmechanismus. Darüber hinaus kann jeder Einzelstaat weitere Klimaschutzmaßnahmen für den Luftverkehr ergreifen. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks sieht in der Einigung der ICAO einen ersten Schritt, dem weitere folgen müssen, um die klimaschädlichen Treibhausgasemissionen im Luftverkehr zu begrenzen. Die ICAO will ab 2020 ein kohlenstoffneutrales Wachstum erreichen. Dazu wurde eine so genannte globale marktbasierte Maßnahme (GBMB) vereinbart, die nach einem Stufensystem funktioniert und eine schrittweise Kompensation der Treibhausgasemissionen im Luftverkehr vorsieht. Es soll 2021 zunächst auf freiwilliger Basis starten.