Die Umweltchronik
Wichtige Umwelt-Ereignisse
- v. Chr. 2 Ereignisse (Maßnahme)
- 1 0 Ereignisse (Maßnahme)
- 100 0 Ereignisse (Maßnahme)
- 200 0 Ereignisse (Maßnahme)
- 300 0 Ereignisse (Maßnahme)
- 400 0 Ereignisse (Maßnahme)
- 500 0 Ereignisse (Maßnahme)
- 600 0 Ereignisse (Maßnahme)
- 700 0 Ereignisse (Maßnahme)
- 800 0 Ereignisse (Maßnahme)
- 900 0 Ereignisse (Maßnahme)
- 1000 0 Ereignisse (Maßnahme)
- 1100 0 Ereignisse (Maßnahme)
- 1200 2 Ereignisse (Maßnahme)
- 1300 3 Ereignisse (Maßnahme)
- 1400 2 Ereignisse (Maßnahme)
- 1500 2 Ereignisse (Maßnahme)
- 1600 0 Ereignisse (Maßnahme)
- 1700 4 Ereignisse (Maßnahme)
- 1800 26 Ereignisse (Maßnahme)
- 1900 5 Ereignisse (Maßnahme)
- 1910 6 Ereignisse (Maßnahme)
- 1920 6 Ereignisse (Maßnahme)
- 1930 7 Ereignisse (Maßnahme)
- 1940 7 Ereignisse (Maßnahme)
- 1950 15 Ereignisse (Maßnahme)
- 1960 25 Ereignisse (Maßnahme)
- 1970 106 Ereignisse (Maßnahme)
- 1980 139 Ereignisse (Maßnahme)
- 1990 271 Ereignisse (Maßnahme)
- 2000 30 Ereignisse (Maßnahme)
- 2001 32 Ereignisse (Maßnahme)
- 2002 39 Ereignisse (Maßnahme)
- 2003 37 Ereignisse (Maßnahme)
- 2004 44 Ereignisse (Maßnahme)
- 2005 47 Ereignisse (Maßnahme)
- 2006 46 Ereignisse (Maßnahme)
- 2007 57 Ereignisse (Maßnahme)
- 2008 119 Ereignisse (Maßnahme)
- 2009 286 Ereignisse (Maßnahme)
- 2010 315 Ereignisse (Maßnahme)
- 2011 293 Ereignisse (Maßnahme)
- 2012 231 Ereignisse (Maßnahme)
- 2013 331 Ereignisse (Maßnahme)
- 2014 366 Ereignisse (Maßnahme)
- 2015 374 Ereignisse (Maßnahme)
- 2016 341 Ereignisse (Maßnahme)
- 2017 310 Ereignisse (Maßnahme)
- 2018 25 Ereignisse (Maßnahme)
- 2019 4 Ereignisse (Maßnahme)
- 2020 0 Ereignisse (Maßnahme)
- 2021 0 Ereignisse (Maßnahme)
- 2022 0 Ereignisse (Maßnahme)
- 2023 0 Ereignisse (Maßnahme)
- 2024 0 Ereignisse (Maßnahme)
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Am 13. Juli 2017 beschloss die Europäische Kommission, Polen wegen des verstärkten Holzeinschlags im Białowieża-Wald, einem geschützten Natura-2000-Gebiet, vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen. Da der Holzeinschlag in großem Umfang begonnen hat, beantragte die Kommission beim Gerichtshof zudem einstweilige Anordnungen, um Polen zur Einstellung dieser Tätigkeiten zu veranlassen.
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Der Pflanzenmittelwirkstoff Glyphosat wird im US-Staat Kalifornien auf eine schwarze Liste gesetzt. Wie die zuständige Aufsichtsbehörde OEHHA mitteilte, wird Glyphosat ab dem 7. Juli 2017 auf die Liste der Chemikalien gelistet, die nach Erkenntnissen des Staates Kalifornien Krebs verursachen können.
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Am 7. Juli 2017 veröffentlichte das Bundeswirtschaftsministerium die ersten Ergebnisse einer Verbraucherstudie zur Vorbereitung der Überarbeitung der EU-Energielabel-Verordnung zu Waschmaschinen. Ziel der Studie ist es, über eine Verbraucherbefragung bessere Hinweise auf das tatsächliche Verbraucherverhalten zu bekommen z. B. bei der Nutzung von Waschprogrammen. Die Ergebnisse der Studie wurden vom Bundeswirtschaftsministerium zugleich an die Europäische Kommission übermittelt, um Verbesserungen bei der Aussagekraft des EU-Energielabels durch verbesserte Vorgaben und Anforderungen an Messverfahren zu erreichen. Die produktspezifischen Rechtsakte zum EU-Energielabel werden von der EU-Kommission auf europäischer Ebene festgelegt. Die Studie wurde vom Ökoinstitut und der Universität Bonn durchgeführt. Ziel ist, Messverfahren näher am Verbraucherverhalten zu orientieren. Die Studie kommt u. a. zu dem Ergebnis, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher: deutlich häufiger die schnelleren Standard-Baumwollprogramme nutzen als die entsprechenden längeren vierstündigen Energiesparprogramme, die allerdings die Grundlage für die Angabe des Energieverbrauchs auf dem Label bilden; bereit sind, energiesparende Waschprogramme zu wählen, wenn die Waschdauer nicht länger als drei Stunden dauert; die im Politikprozess vorgeschlagenen neuen Energiespar-Programme „Eco 30-60°C“ für leicht verschmutzte Wäsche und „Eco 40-60°C“ für normal verschmutzte Wäsche nutzen und dabei Wäscheposten stärker zusammen waschen und mit den oben beschriebenen Programmkombinationen gegenüber der Ausgangssituation bis zu 8 Prozent Wasser und 15 Prozent Energie sparen können.
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Der Comoé Nationalpark in Côte d'Ivoire und der Simien Nationalpark in Äthiopien wurden aufgrund erfolgreicher Schutzmaßnahmen aus der Liste des gefährdeten Welterbes ausgetragen. Dies beschloß das Welterbe-Komitee am 4. Juli 2017 auf seinem 41. Treffen in Krakau, Polen. Der Comoé Nationalpark in Côte d'Ivoire wurde 2003 vom UNESCO-Welterbekomitee als gefährdet eingestuft. Gründe dafür waren politische Konflikte, Brände und Wilderei, Überweidung sowie das Fehlen eines effizienten Managements. Durch erfolgreiche Schutzmaßnahmen konnten die Probleme weitestgehend behoben werden, wie die Stabilisierung der Tierpopulationen und die Präsenz von Elefanten und Schimpansen im Jahr 2016 zeigten. 1996 hatte das Welterbekomitee den Simien Nationalpark in Äthiopien aufgrund des Baus einer Durchgangsstraße, exzessiver Beweidung, intensiver landwirtschaftlicher Nutzung und einem Zurückgang der Tierpopulationen insbesondere des Walia Steinbocks und des Simien Fuches in die Liste des gefährdeten Welterbe aufgenommen. Das Komitee begrüßte nun die erfolgreichen Schutzmaßnahmen: den Bau einer Umgangsstraße und Maßnahmen für einen nachhaltigen Tourismus.
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Am 3. Juli 2017 unterzeichneten UN-Habitat, das Programm der Vereinten Nationen für menschliche Siedlungen, und das Institut für Verkehrsforschung des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) eine Absichtserklärung, um die Kooperation im Bereich nachhaltiger urbaner Mobilität zu stärken. Mit der Unterzeichnung bekunden beide Organisationen zukünftig gemeinsam an Themen zur nachhaltigen urbane Mobilität zu arbeiten, um so einen Beitrag zur Umsetzung der auf der Habitat III Konferenz in Quito, Ecuador, im Oktober 2016 beschlossene New Urban Agenda zu leisten. Die Zusammenarbeit erfolgt in den Themenfeldern Digitalisierung im Verkehr, Erreichbarkeiten, Barrierefreiheit, Klimawandel, Elektromobilität und aktive Mobilität. UN-Habitat und das DLR bringen beide ihre jeweiligen spezifischen Kompetenzen in die Zusammenarbeit mit ein: Das Institut für Verkehrsforschung verfügt über langjährige Erfahrung in der multi-disziplinären, methodisch fundierten wissenschaftlichen Bearbeitung verkehrswissenschaftlicher Fragestellungen auf nationaler und internationaler Ebene. Als offizielles Programm der vereinten Nationen für menschliche Siedlungen ist UN-Habitat in der Lage, nachhaltige urbane Mobilitätslösungen weltweit zu befürworten und zu fördern. Beide Institutionen verfolgen das Ziel, angewandte und maßgeschneiderte Lösungen für die Herausforderungen, denen sich urbane Mobilität des 21. Jahrhunderts gegenübersieht, zu liefern.
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Am 3. Juli 2017 gab die Initiative „Wildnis in Deutschland“, die von 18 Naturschutzorganisationen getragen wird, die Broschüre „Wir für Wildnis“ heraus. Mit diesem „Wegweiser zu mehr Wildnis in Deutschland“ unterstreichen die Verbände und Stiftungen ihre Geschlossenheit mit elf gemeinsamen Positionen. Die Zoologischen Gesellschaft Frankfurt ist Koordinator der Initiative. In der Broschüre geben die Experten Handlungsempfehlungen für mehr Wildnis und nennen Argumente, warum Wildnisgebiete in Deutschland für die Natur und für den Menschen von so großer Bedeutung sind. Deshalb fordern die Naturschutzorganisationen von der Bundesregierung einen Fonds, der Anreize schafft, neue Wildnisgebiete auszuweisen. Unterstützung für die Idee eines solchen Finanzierungsinstrumentes kommt auch von den Umweltministern der Bundesländer, die sich im Mai 2017 auf ihrer Konferenz in Bad Saarow geschlossen für die Einrichtung eines nationalen Wildnisfonds ausgesprochen haben. Mindestens zwei Prozent der deutschen Landesfläche sollen bis 2020 zu Wildnisgebieten werden, fordert die Initiative „Wildnis in Deutschland“, und so sieht es auch die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt der Bundesregierung von 2007 vor. Bisher sind allerdings erst 0,6 Prozent erreicht. Mit einem Wildnisfonds soll für Privatpersonen, Kirchen und Kommunen ein Anreiz geschaffen werden, Flächen für Wildnisentwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Flächenbesitzer könnten damit für ihren freiwilligen Dienst an der Umwelt einen adäquaten Ausgleich erhalten.
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Am 3. Juli 2017 zahlten die Betreiber der deutschen Kernkraftwerke fristgerecht und vollständig Einzahlungen in Höhe von insgesamt rund 24,1 Milliarden Euro auf Konten des Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung (Fonds) bei der Deutschen Bundesbank ein, teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit. Damit ist die Haftung der Energieversorgungsunternehmen für Kosten der nuklearen Entsorgung im Bereich Zwischen- und Endlagerung beendet. Die Verantwortung für die Durchführung und Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung ging mit Eingang der vollständigen Einzahlungen auf den Bund über. Die Konzerne bleiben jedoch für die Stillegung und den Rückbau der Kernkraftwerke sowie die Verpackung der radioaktiven Abfälle und deren Finanzierung voll verantwortlich.
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Auf der Grundlage eines Vorschlags des Europäischen Patentamts hat der Verwaltungsrat eine Regeländerung beschlossen, wonach Pflanzen und Tiere, die ausschließlich durch im Wesentlichen biologische Züchtungsverfahren gewonnen werden, von der Patentierbarkeit ausgeschlossen sind. Die neuen Bestimmungen treten ab 1. Juli 2017 in Kraft.
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Nach der neuen Klärschlammverordnung, die der Bundestag am 29. Juni 2017 billigte, müssen Klärschlämme für die Wiedergewinnung von Phosphor recycelt werden. Ziel ist es, nach und nach den Stoffkreislauf Phosphor zu schließen und damit die Abhängigkeit Deutschlands von Phosphorimporten abzubauen. Die neugefasste Klärschlammverordnung verpflichtet vor allem Betreiber größerer Abwasserbehandlungsanlagen zur Phosphorrückgewinnung aus phosphorreichen Klärschlämmen. Um geeignete Rückgewinnungsverfahren zu entwickeln und zu genehmigen, sieht die Verordnung Übergangsfristen vor. Für Betreiber von Abwasserbehandlungsanlagen mit einer Ausbaugröße ab 100.000 Einwohnerwerten greift die Pflicht zur Rückgewinnung von Phosphor 12 Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung; Anlagen mit einer Ausbaugröße ab 50.000 Einwohnerwerten müssen die Pflicht zur Phosphorrückgewinnung 15 Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung erfüllen. Zeitlich parallel wird die unmittelbare Düngung mit Klärschlämmen aus solchen Anlagen nicht mehr zulässig sein. Lediglich bei Anlagen mit einer Ausbaugröße bis 50.000 Einwohnerwerten wird es noch zulässig sein, Klärschlämme unmittelbar zur Düngung einzusetzen. Dabei gelten allerdings strengere Anforderungen als bisher.
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Am 27. Juni 2017 startete der Castor-Transport mit Brennstäben aus dem stillgelegten Atomkraftwerk Obrigheim. Zum ersten Mal wurden Brennstäbe über ein deutsches Binnengewässer transportiert. Weil beide Atomkraftwerke, Obrigheim und Neckarwestheim in 50 Kilometer Entfernung am Neckar liegen, setzt die EnBW auf den Transport über den Fluss statt auf der Straße. Die Brennelemente lagen in drei Transportbehältern (den Castoren) , die auf jeweils einem Lkw gelagert und auf dem Schiff vertäut wurden. Der Transport ging mit dem Lkw direkt aufs Schiff. Von dort fuhren die Lkw weiter ins Zwischenlager. Für den Transport der 342 Brennstäbe ins Zwischenlager Neckarwestheim sind insgesamt fünf Fahrten geplant. Der erste Transport kam am 28. Juni gegen 19:10 Uhr nach 13 Stunden Fahrt an. Insgesamt sechs Schleusen musste der Transport passieren. Auf der Strecke gab es mehrere Zwischenfälle durch Atomkraftgegner. Vor dem Transport war die Gemeinde Neckarwestheim mit einem Antrag gegen die Verschiffung gescheitert. Im Eilverfahren wurde die Fahrt vom Verwaltungsgericht Berlin genehmigt.
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Im Streit über die Elbvertiefung gibt es keine Annäherung zwischen Umweltverbänden und der Stadt Hamburg. Das Aktionsbündnis Lebendige Tidelbe aus BUND, NABU und WWF lehnt das Gesprächsangebot der Hamburg Port Authority (HPA) über eine mögliche Ausgleichsmaßnahme an der Billwerder Bucht in Hamburg ab. Das Aktionsbündnis teilte mit, dass bislang die mit dem Planergänzungsverfahren beauftragte HPA nur ein dünnes Maßnahmenblatt allein für die Hamburger Maßnahme vorgelegt habe. „Wir halten es im Sinne der Verfahrenseffizienz für geboten, dass die Stadt Hamburg und die Wasser- und Schifffahrtsdirektion in einem Gesamtkonzept darlegt, wie alle Kritikpunkte des Bundesverwaltungsgerichtes aus der Welt geschaffen werden sollen. Alles andere ist politischer Aktionismus. Wir erwarten im anstehenden Planergänzungsverfahren aussagekräftige Unterlagen und werden uns an dieser Stelle im Verfahren einbringen“, so die Verbände BUND, NABU und WWF.
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DAs Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) haben vereinbart, ein Nationales Forum Diesel einzusetzen. Das Forum soll Maßnahmen zur Reduzierung der Schadstoffemissionen bei Diesel-PKW vereinbaren, um die NOx-Belastung zu reduzieren und gleichzeitig die Mobilität zu gewährleisten. Neben dem BMVI und dem BMUB sollen am Forum weitere fachbezogene Ministerien und Vertreter der Automobilindustrie sowie Entscheidungsträger der Länder beteiligt werden. Die erste Sitzung des Forums findet am 2. August 2017 statt.
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Ökonomen haben die Wirtschaftsleistung des Great Barrier Riffs berechnet. Die Studie erfasste den wirtschaftlichen und sozialen Wert des Great Barrier Reef für das Land Australien. Das Ergebnis: "Zu groß, um zu scheitern", schreiben die Autoren der Great Barrier Reef Foundation in ihrem Bericht "Deloitte Access Economics", der am 26. Juni 2017 veröffentlicht wurde. "Mit 56 Milliarden australischen Dollar ist das Riff mehr als zwölf Sydney Opernhäuser wert", heißt es in einem Vergleich mit dem ebenso berühmten architektonischen Wahrzeichen der Millionenstadt Sydney. Allein für den Tourismus schlage das Great Barrier Reef mit einem Wert von 29 Millionen australischen Dollar zur Buche. Etwa 64.000 Arbeitsplätze seien an das Ökosystem gekoppelt.
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Letztmalig ging ein Transport mit bestrahlten Brennelementen aus dem Berliner Forschungsreaktor BER II auf den Weg in die USA. Der Transport mit niedrig angereichertem Uran (LEU) der untersten Sicherungskategorie III verließ am Abend des 26. Juni 2017 die Reaktoranlage Richtung Hafen Nordenham für den Transport auf dem Seeweg in die USA. Die erforderliche Transportgenehmigung wurde vom Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit noch vor Inkrafttreten des neuen Standortauswahlgesetzes erteilt. Nach neuer Rechtslage, die seit dem 16. Mai 2017 gilt, ist eine Ausfuhr abgebrannter Brennelemente generell untersagt und nur noch in schwerwiegenden Ausnahmefällen möglich. Die Rückführung bestrahlter Brennelemente aus einem Forschungsreaktor entspricht einem Abkommen mit den USA zur Nichtverbreitung von waffenfähigem Uran. Das Abkommen gilt für Brennelemente, die bis Mai 2016 bestrahlt wurden. Insgesamt wurden 33 Brennelemente des Helmholtz-Zentrums Berlin mit niedrigangereichertem Uran (LEU) transportiert. Für die danach bis zum Betriebsende (Ende 2019) anfallenden Brennelemente ist die Zwischenlagerung in Ahaus vertraglich vereinbart.
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Atomkraftgegner aus Deutschland, den Niederlanden und Belgien haben mit einer Kilometer langen Menschenkette gegen belgische Atomkraftwerke demonstriert. Die Teilnehmer an der Aktion beklagten Sicherheitsmängel in den umstrittenen Kraftwerken Tihange 2 bei Lüttich und Doel 3 bei Antwerpen. Die Teilnehmer an der Aktion forderten ein sofortiges Abschalten der Kraftwerksblöcke. Wegen Tausender kleiner Risse in den Reaktorbehältern zweifeln Experten an der Sicherheit der beiden Reaktoren bei Störfällen. An der Aktion unter dem Motto "Kettenreaktion Tihange" beteiligten sich nach Angaben der Organisatoren 50.000 Menschen. Sie stellten sich vom Atomkraftwerk Tihange in Huy bei Lüttich über die Niederlande bis nach Aachen auf. Ziel der Aktion unter dem Motto "Kettenreaktion Tihange" war es, eine 90 Kilometer lange geschlossene Kette zu bilden. Dazu wären 60.000 Teilnehmer nötig gewesen.
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Eine vollständige Versorgung mit Strom aus erneuerbaren Energien im Jahr 2050 ist möglich – auch ohne erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft. Allerdings erfordert dies ambitionierte politische Rahmensetzungen für die Planung des Energiesystems und eine schnelle Umsetzung energietechnischer Innovationen. Zu diesem Schluss kommt die Studie eines interdisziplinären Forschungsteams unter Leitung der Leibniz Universität Hannover. Am 23. Juni 2017 stellt Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks in Berlin Kriterien zum naturverträglichen Ausbau Erneuerbarer Energien vor. Den wissenschaftlichen Rahmen bildet die Ergebnispräsentation des Forschungsprojektes „Naturverträgliche Energieversorgung aus 100 % Erneuerbaren Energien 2050“ des Instituts für Umweltplanung der Universität Hannover. Das Forschungsvorhaben wurde als F+E durch das Bundesamt für Naturschutz im im Rahmen des Forschungsschwerpunktes „Naturschutz und Erneuerbare Energien“ gefördert. Zu den zentralen Elementen gehören ambitionierte Effizienzmaßnahmen und ein stärkerer Ausbau gebäudenaher Anlagen wie Solarmodulen auf Dächern und Fassaden oder Wärmepumpen. Weitere Elemente eines naturverträglichen Ausbaus sind ein schonender und standortoptimierter Ausbau der Windenergie an Land und See, die Gewinnung von Biomasse aus Rest- und Abfallstoffen sowie eine naturverträgliche Nutzung der Wasserkraft. Diese Leitlinien werden auch bisher schon zunehmend bei der Energiewende berücksichtigt, müssen aber für die weitere Entwicklung hin zu einer komplett erneuerbaren Energieversorgung in den nächsten Jahrzehnten noch stärker verankert werden.
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Am 20. Juni 2017 legte Brasiliens Präsident Michel Temer ein vorläufiges Veto gegen zwei umstrittene Dekrete (Veto gegen MP 756/2016 und Teil-Veto gegen MP 758/2016 in allen relevanten Bereichen) ein, deren Inkrafttreten die Verkleinerung von Amazonas-Schutzgebieten um rund 600.000 Hektar zur Folge gehabt hätte. Die brasilianische Regierung erklärte, der Kongress werde nun ein neues Gesetz erarbeiten. Die Umweltorganisationen WWF begrüßt die Entscheidung, wendet jedoch ein, dass die betreffenden Gebiete damit keineswegs gerettet sind: „Mit dem Veto haben wir Zeit gewonnen. Aus der Schusslinie ist der Amazonas jedoch nicht. Es steht zu befürchten, dass die Pläne bestenfalls leicht abgeschwächt werden“, sagt Christoph Heinrich, Vorstand Naturschutz beim WWF Deutschland.
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Insgesamt zwölf neue Tier- und Pflanzenarten hat der zuständige Ausschuss der EU-Mitgliedstaaten am 19. Juni 2017 benannt, die in die Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung aufgenommen werden, weil sie potenziell negative Auswirkungen auf die biologische Vielfalt haben können.
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Am 19. Juni 2017 fand im Bundeswirtschaftsministerium die konstituierende Sitzung des Kuratoriums des neu errichteten Entsorgungsfonds statt. Die EU-Kommission hatte am 16.6.2016 grünes Licht für das Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung gegeben. Mit der beihilfenrechtlichen Genehmigung ist dieses Gesetz in Kraft getreten. Damit ist die Stiftung „Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung“ errichtet. Bei der Sitzung hat sich das Kuratorium als Aufsichts- und Gründungsorgan der Stiftung konstituiert und wichtige organisatorische Entscheidungen getroffen. Erste und wichtigste Aufgabe der Stiftung ist es, Geldmittel in Höhe von rund 24 Milliarden Euro von den Betreibern der Kernkraftwerke in Deutschland Anfang Juli 2017 zu vereinnahmen und in der errichteten Fonds-Stiftung zu sichern.
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Am 16. Juni 2017 wurde der Weichmacher Bisphenol A (BPA) als endokriner Disruptor klassifiziert. Somit gilt BPA in zwei Kategorien als besonders besorgniserregender Stoff (SVHC). BPA gilt bereits seit September 2016 als schädlich für die Fortpflanzung und erfüllt damit ein Kriterium der SVHC-Einstufung. Der Ausschuss der Mitgliedstaaten der europäischen Chemikalienagentur (ECHA) stimmte nun einstimmig der Forderung Frankreichs von Februar 2017 zu, BPA zusätzlich als hormonellen Störfaktor zu deklarieren.
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Besonders ausgeprägte und andauernde Hitzeperioden gab es in Deutschland in den Jahren 2003, 2010 und 2015. Steigende Temperaturen führen auch zu steigenden Gesundheitsrisiken. Hitze kann die Menschen stark belasten und führte in den letzten Jahren zu einer hitzebedingten Zunahme von Krankheits- und Todesfällen. Mit Hitzeaktionsplänen können sich Länder und Kommunen für solche länger dauernden Hitzeperioden rüsten, um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Dafür hat das Umweltbundesamt einen Masterplan entwickelt. Dabei soll zum Beispiel das Zusammenspiel unterschiedlicher Akteure in Krankenhäusern und Kindertageseinrichtungen verbessert werden. Sie umfassen kurzfristig sowie langfristig umsetzbare Aktivitäten, unter anderem: die koordinierte Kommunikation von Informationen, Tipps, Verhaltenshinweisen für die Bevölkerung zur individuellen Anpassung; die Einrichtung einer Nachbarschaftshilfe, um Risikogruppen aktiv zu unterstützen; die Installation von gebäudebezogenen Kühlungsmaßnahmen (Rollläden, Markisen und Außenjalousien); an extremer Hitze ausgerichtete Architektur, Stadt- und Bauplanung. Die Handlungsempfehlungen des Umweltbundesamtes wurden im Auftrage des BMUB zusammen mit zahlreichen Fachleuten unterschiedlicher Disziplinen erstellt.
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Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) schaltete am 14. Juni 2017 eine Website mit Informationen zu Nanomaterialien auf dem EU-Markt online. Dies ist die erste Aktion der EU-Beobachtungsstelle für Nanomaterialien. Die Beobachtungsstelle der ECHA soll sich als verlässliche Quelle im Verbraucher-, Arbeits- und Wissenschaftsbereich etablieren. Im Vordergrund stehen dabei Gesundheits- und Sicherheitsaspekte bei der Nutzung von Nanomaterialien sowie Informationen zur Forschung und Regulierung der Stoffe. Nanomaterialien finden sich inzwischen in vielen alltäglichen Produkten. Eine klare Definition von Nanomaterialien wird zwar auf EU-Ebene gerade diskutiert – eine Einigung ist jedoch noch nicht in Sicht. Bisher werden Nanomaterialien, wie alle anderen Chemikalien in der EU, unter dem Chemikalienregister REACH gelistet.
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Die international bedeutendste Auszeichnung für Pioniere der Nachhaltigkeitsforschung wird im Herbst 2017 an den Direktor des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung (PIK), Hans Joachim Schellnhuber, verliehen. Das gab die japanische Asahi Glas Stiftung am 14. Juni 2017 in Tokio bekannt. Ihr mit 50 Millionen Yen dotierter Blue Planet Prize ehrt Vordenker, die entscheidende Ansätze zur Lösung globaler Umweltprobleme vorgelegt haben. Schellnhuber erhält den Preis für seinen wegweisenden Beitrag zur Etablierung der Zwei-Grad-Grenze der globalen Erwärmung, auf die sich die Staaten der Welt im Klimavertrag von Paris geeinigt haben. Zudem habe der Physiker Schellnhuber die Erdsystemanalyse als wissenschaftliches Feld maßgeblich gestaltet, erklärte die Stiftung, und das einflussreiche Konzept der Kippelemente entwickelt.
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Am 13. Juni 2017 stimmten die Abgeordneten des Europäischen Parlament für ein neues System, das den Kunden ermöglicht, Elektrogeräte besser zu erkennen, die Energieverbrauch und Energiekosten senken. Die neue, dem technologischen Fortschritt angepasste Bewertungsskala von A bis G, welche die Energieeffizienz von Haushaltsgeräten anzeigen soll, wurde mit 535 Stimmen angenommen, bei 46 Gegenstimmen und 79 Enthaltungen. Die Kunden werden die ersten Haushaltsgeräte mit Energielabels der neuen Bewertungsskala ohne das Pluszeichen („A+/A++/etc.“) voraussichtlich frühestens Ende 2019 in den Läden vorfinden. Um mit Verbesserungen bei der Energieeffizienz Schritt zu halten, werden zukünftige Neuklassifizierungen automatisch eingeleitet, sobald 30% der auf dem EU-Markt verkauften Produkte in die oberste Energieeffizienzklasse „A“ fallen, oder wenn 50% dieser Produkte in die obersten zwei Energieeffizienzklassen „A“ und „B“ fallen. Die Labels werden auf die Produkte aufgedruckt. Die jeweiligen Online-Versionen und Produktinformationen können im Internet heruntergeladen werden. Im Fall von Aktualisierungen, die sich auf die Energieeffizienz eines bereits erworbenen Produkts auswirken würden, sollte der Anbieter den Kunden informieren, so der Entschließungstext. Jede visuelle Werbung oder jedes technische Werbematerial sollte die Energieeffizienzklasse und die dem Label zugrundeliegende Bewertungsskala nennen. Informationskampagnen für Verbraucher sollen auf die neu eingeführten Versionen der Labels aufmerksam machen. Die EU-Kommission muss eine Produktdatenbank mit einem technischen Teil erstellen, um den nationalen Behörden bei der Überwachung der Einhaltung der Vorgaben zu helfen. Sie soll außerdem ein Onlineportal für die Öffentlichkeit schaffen, um die Marktüberwachungsbehörden zu unterstützen und den Verbrauchern zusätzliche Informationen über die Produkte zur Verfügung zu stellen. Die Kommission soll außerdem Durchführungsrichtlinien für diese Verordnung erarbeiten, die „best practices“ für Produkttests und Informationsaustausch enthalten.
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Mehrwegflaschen schonen natürliche Ressourcen, vermeiden Verpackungsmüll und tragen zum Klima- und Umweltschutz bei. Deutschland verfügt (noch) über das größte und vielfältigste Mehrwegsystem der Welt im Getränkebereich. Das sind die Kernbotschaften der am 13. Juni 2017 in Berlin vorgestellten Kampagne „Mehrweg ist Klimaschutz“. Gemeinsam mit mehr als 5.000 teilnehmenden Partnern informiert die aus der Deutschen Umwelthilfe (DUH), der Stiftung Initiative Mehrweg (SIM), dem Verband des deutschen Getränkefachgroßhandels (GFGH), dem Verband des Deutschen Getränke-Einzelhandels (EHV) und dem Verband der Privaten Brauereien Deutschlands bestehende „Mehrweg-Allianz“ Verbraucher über die umweltschonenden Eigenschaften von Mehrwegflaschen. Ziel der Initiative ist es, Kunden zu einem umweltbewussten Kauf von Mehrwegflaschen und zum Verzicht auf umweltschädliche Getränkedosen und Einweg-Plastikflaschen zu bewegen.
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Das Nationale Naturerbe ist eine herausragende Initiative des Bundes. Rund 156.000 Hektar wertvoller Naturflächen im Eigentum des Bundes wurden nicht privatisiert, sondern in die Hände des Naturschutzes gegeben. Hierzu zählen ehemals militärisch genutzte Gebiete, Flächen entlang der innerdeutschen Grenze ("Grünes Band"), Treuhandflächen aus dem DDR-Volksvermögen und stillgelegte DDR-Braunkohletagebaue. Viele Naturschutzakteure kümmern sich um das Nationale Naturerbe: der Bundesforst, die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU Naturerbe GmbH), Naturschutzverwaltungen der Länder sowie große und kleine Naturschutzverbände und -stiftungen. Sie pflegen vielfältige Naturerbeflächen wie Wälder, Heiden, Moore und Gewässer. Am Wochenende des 9. bis 11. Juni 2017 öffneten eine Reihe von Akteuren ihre Pforten und luden auf ihren Naturerbeflächen zu einem "Tag des Nationalen Naturerbes" ein. Angeboten wurden zum Beispiel Exkursionen, Wanderungen und viele weitere Aktionen in verschiedenen Regionen Deutschlands. Der Auftakt fand auf der DBU-Naturerbefläche Wahner Heide statt. Unter Federführung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) feierten das Bundesamt für Naturschutz (BfN), die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) und die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) gemeinsam mit den verschiedenen Flächeneigentümern des Nationalen Naturerbes, Vertretern aus Naturschutzstiftungen und Umweltverbänden sowie aus Politik und Gesellschaft erstmalig den „Tag des Nationalen Naturerbes“.
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Am 7. Juni 2017 verabschiedete das Bundeskabinett eine Verordnung, die den Umgang mit Abfällen regelt, die persistente organische Schadstoffe (POP) enthalten. Das betrifft zurzeit vor allem Dämmplatten mit dem Flammschutzmittel HBCD. Der Vorschlag des Bundesumweltministeriums sieht vor, solche Abfälle zukünftig getrennt zu sammeln. Die direkte Entsorgung in Verbrennungsanlagen darf zwar zusammen mit anderen Abfällen erfolgen, der Weg dorthin muss aber nachgewiesen werden. POP müssen nach den Vorgaben der EU-POP-Verordnung wegen ihrer schädlichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt aus dem Wirtschaftskreislauf ausgeschlossen und zerstört werden. Alle POP-haltigen Abfälle werden nur dann als „gefährlicher Abfall“ eingestuft, wenn dies auch EU-rechtlich geboten ist. Das heißt, in den Abfällen müssen die jeweiligen gesetzlichen Grenzwerte für die POP überschritten werden. Gleichzeitig wird mit der Verordnung sichergestellt, dass POP-haltige Abfälle unabhängig von ihrer Einstufung als gefährlicher oder nicht gefährlicher Abfall in vergleichbarem Maße getrennt gesammelt werden. Gleichwohl dürfen sie wie bisher in entsprechenden Entsorgungsanlagen vermischt werden. Durch die Anwendung von Nachweis- und Registerpflichten können die Abfallbehörden der Länder den Entsorgungsweg dieser Abfälle stringent überwachen.
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Am 6. Juni 2017 startete mit einer Auftaktsitzung offiziell die EU-Plattform für Tierschutz. Die Plattform vereint 75 Vertreter von Interessengruppen, NRO, Wissenschaft, Mitgliedstaaten, Ländern des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum), internationalen Organisationen und der EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit). Damit kommen erstmals alle wichtigen EU-Akteure zusammen, um Erfahrungen auszutauschen und einen Beitrag zur Verbesserung des Tierschutzes zu leisten. Mit der Plattform soll der Dialog zwischen den zuständigen Behörden, den Unternehmen, der Zivilgesellschaft und Wissenschaftlern über Fragen des Tierschutzes gefördert werden, die für die Bürgerinnen und Bürger der EU relevant sind. Die Plattform soll die Kommission dabei unterstützen, koordinierte Maßnahmen zum Tierschutz zu entwickeln und auszutauschen, und zwar mit folgendem Schwerpunkt: 1. bessere Anwendung der EU-Tierschutzvorschriften durch den Austausch von Informationen und bewährten Verfahren sowie die direkte Einbeziehung von Interessengruppen, 2. Ausbau und Nutzung von freiwilligen Verpflichtungen der Unternehmen, 3. Förderung von EU-Tierschutzstandards weltweit. Die Plattform wird zweimal im Jahr zusammenkommen.
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Die G20-Staaten haben sich unter deutscher Präsidentschaft auf einen Aktionsplan gegen Meeresmüll geeinigt. Dieser wurde am 1. Juni 2017 in Bremen bei einem Treffen von Regierungsvertretern, Fachleuten sowie Vertretern und Vertreterinnen aus Wirtschaft, Zivilorganisationen und Wissenschaftsvertretern aller G20-Staaten beschlossen. Darin verpflichten sich die Länder, den Eintrag von Abfällen aus Flüssen und Abwässern in die Meere deutlich zu verringern. Dazu wollen sie ihre Politik stärker auf Abfallvermeidung, nachhaltiges Abfallmanagement und Ressourceneffizienz ausrichten. Die G20 folgen damit den G7-Staaten, die 2015, ebenfalls unter Vorsitz Deutschlands, einen Aktionsplan gegen Meeresmüll beschlossen hatten. Im Zentrum der Beratungen stand zudem die Erkenntnis, dass die Etablierung einer funktionierenden Abfallwirtschaft nicht nur zu verbessertem Meeresschutz, sondern auch zu besseren Einkommensverhältnissen in den betroffenen Ländern beitragen kann. Zu besseren Vernetzung und zum Erfahrungsaustausch unter den G20-Staaten soll es zudem ein freiwillige Plattform geben, das "Global Network of the Committed" (GNC). Dieses soll die Umsetzung des G20-Aktionsplanes sicherstellen. Gleichzeitig sollen damit auch Stakeholder jenseits der G20 Staaten eingebunden werden.
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Am 1. Juni 2017 verkündete US-Präsident Donald Trump den Rückzug seines Landes aus dem Pariser Klimaschutz-Abkommen. Die Vereinbarung sei "auf höchster Ebene ungerecht für die USA", sagte der US-Präsident. Die Reduzierung von Treibhausgasen würde die Vereinigten Staaten zu viel kosten. Mit sofortiger Wirkung werde seine Regierung die Umsetzung von Maßnahmen einstellen, die der Erfüllung der Vorgaben aus dem Pariser Abkommen dienten.
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Am 31. Mai 2017 beschloss das Bundeskabinett auf Vorschlag des Bundesumweltministerium einen Bericht zum Stickstoffeintrag in die Umwelt. Stickstoff stellt eine zunehmende Belastung für Wasser- und Ökosysteme dar. Er beeinträchtigt das Klima, die Luftqualität und die Artenvielfalt. Die Bundesregierung macht mit ihrem Stickstoffbericht deutlich, dass es eines stärkeren Zusammenwirkens verschiedener Politikbereiche bedarf. Nur durch eine gemeinsame Kraftanstrengung von Umwelt-, Landwirtschafts-, Ernährungs-, Energie-, Verkehrs-, Gesundheits-, Verbraucherschutz-, Bildungs- und Forschungspolitik kann es gelingen, Stickstoffeinträge weiter zu reduzieren. In ihrem Bericht kündigt die Bundesregierung die Entwicklung eines Aktionsprogramms zur konkreten Stickstoffminderung an. Das Programm soll dazu beitragen, Synergien zwischen den diversen Programmen der Bundesregierung besser zu identifizieren und zu stärken. Zudem soll die Anwendung des Verursacherprinzips präzisiert und überprüft werden, ob es rechtliche oder finanzielle Rahmenbedingungen gibt, die einer Minderung von Stickstoffeinträgen entgegenstehen. In den vergangenen 20 Jahren wurden erste Maßnahmen zur Stickstoffminderung vorgenommen. Die Emissionen sanken infolge dessen in Deutschland im Zeitraum zwischen 1995 und 2010 um etwa 40 Prozent. Allerdings reicht das nicht aus, um die stickstoffbezogenen Ziele der deutschen und europäischen Umweltpolitik zu erreichen. Zu diesen zählen der Grenzwert von 50 Milligramm Nitrat/l in den Gewässern oder der Jahresmittel-Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid/m³ in der Luft. Derzeit werden jährlich noch ca. 1,6 Millionen Tonnen reaktiver Stickstoffverbindungen in die Umwelt eingetragen. Die Hauptverursacherbereiche für Stickstoff-Emissionen sind der Verkehr (13 Prozent), die Industrie-/Energiewirtschaft (15 Prozent), Abwasserbehandlung und Oberflächenablauf (9 Prozent) sowie die Landwirtschaft (63 Prozent).
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Am 31. Mai 2017 ging die erste kommerzielle CO2-Filteranlage der Welt in Betrieb. Sie steht in Hinwil im Schweizer Kanton Zürich auf dem Dach einer Müllverbrennungsanlage. Die vom Zürcher Startup-Unternehmen Climeworks entwickelte Anlage soll pro Jahr 900 Tonnen CO2 aus der Umgebungsluft abscheiden. Das so gewonnene Treibhausgas wird an Kunden verkauft. Potenzielle Kunden sind Unternehmen, die ihre CO2-Bilanz verbessern wollen – aber auch Gemüsehersteller. Bereits heute wird ein Gewächshaus in der Nachbarschaft von Climeworks mit dem abgeschiedenen CO2 versorgt. Das Treibhausgas kann das Wachstum von Gemüse beschleunigen.
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Am 30. Mai 2017 legten fünf Verbände aus Tier- und Artenschutz sowie Tierärzteschaft ein gemeinsames Positionspapier zur Umsetzung der EU-Verordnung für invasive, gebietsfremde Arten in Deutschland vor. Die daraus folgenden Forderungen leiteten die Verbände an die Tierschutzbeauftragten im Bundestag, das Bundesumwelt- und Bundeslandwirtschaftsministerium und die entsprechenden Landesministerien weiter. Die Verbände möchten, dass mit dem Positionspapier ein Leitfaden zum Umgang mit den invasiven Arten geschaffen wird. Aus Tierschutzgründen sei es inakzeptabel, dass invasive Tiere, egal ob in freier Wildbahn oder Gefangenschafft, getötet werden. Diese Problematik müsse in den Managementplänen und dem Durchführungsgesetz, die von den Landesministerien erarbeitet werden, berücksichtigt werden, verlangen die Verbände. Hintergrund für die Forderungen ist, dass die EU-Verordnung, die bereits seit 2015 in Kraft ist, heimische Ökosysteme vor fremden Arten schützen soll. Die EU lässt aber offen, wie die einzelnen Mitgliedstaaten dies handhaben. Die Verbände finden die Intention dieser Verordnung zwar richtig, dennoch lehnen sie das Töten von Tieren ab.
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Das Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung stellte am 29. Mai 2017 offiziell die neu gegründete Stiftung "Blue Action Fund" vor. Die KfW brachte im Auftrag des BMZ Startkapital in Höhe von 24 Mio. EUR in den Blue Action Fund eint. Die gemeinnützige Stiftung hat ihren Sitz in Frankfurt am Main. Sie wird Nichtregierungsorganisationen beim Meeresschutz unterstützen und dabei unter anderem das Ausweisen neuer Schutzgebiete sowie nachhaltige Fischerei und umweltfreundlichen Tourismus fördern. Bis 2019 sollen rund 12 Projekte in Höhe von mindestens 20 Mio. EUR an den Start gehen.
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Im Auftrag des Bundesamt für Naturschutz(BfN) geht ein ein neues Internetportal zum Wolf in Deutschland online, wie das BfN am 29. Mai 2017 mitteilte. Das Portal wird durch die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) bereitgestellt. Verbände, Behörden, Wissenschaft und alle weiteren Interessierten finden wissenschaftliche Fakten und exakte Daten zum Wolfsvorkommen in Deutschland auf der Website. Die Internetpräsenz der DBBW führt den aktuellen Kenntnisstand über die Verbreitung, die Wolfsterritorien und Totfunde in Deutschland zusammen. Die Darstellung ermöglicht auch einen Vergleich mit den Vorjahren und liefert zusätzlich detaillierte Einblicke in den Status und die Reproduktion einzelner Wolfsterritorien. Auf den Informationsseiten zum Wolfsmanagement werden die Managementpläne der Bundesländer und die Ergebnisse der in den Bundesländern erhobenen Schadensstatistiken in Hinblick auf Nutztierübergriffe durch Wölfe dargestellt. Auch bietet die Webseite eine Zusammenstellung der im Bereich Herdenschutz von Weidetieren geleisteten Präventionszahlungen sowie der Ausgleichszahlungen. Zusätzlich sollen Informationen rund um die Biologie des Wolfes und die Angabe von Ansprechpartnern des Wolfsmanagements in den Bundesländern der Öffentlichkeit den Zugang zum Thema und zu bestimmten Fragen auch die Kontaktaufnahme mit den Naturschutzbehörden vor Ort erleichtern.
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Am 29. Mai 2017 informierten das Bundesamt für Naturschutz und das Umweltministerium in einer gemeinsamen Pressemitteilung über den Start eines neuen Bienenschutz-Projektes, das Arten und Bestäubungsleistung sichern soll. Mehr als die Hälfte der 561 Wildbienenarten stehen in Deutschland bereits auf der Roten Liste. Das Projekt "BienABest" soll helfen, dem Bienensterben Einhalt zu gebieten und die Bestäubungsleistung nachhaltig zu sichern. Das sechsjährige Projekt, in fachlicher Begleitung des Bundesamtes für Naturschutz (BfN), wird aus Mitteln des Bundesprogramms Biologische Vielfalt des Bundesumweltministeriums gefördert. Wildbienen übernehmen eine Schlüsselrolle in der Bestäubung und erfüllen so eine wichtige Funktion im Ökosystem. Sie sichern die Bestäubung von Wild- und Kulturpflanzen. Damit sind sie auch ein Garant für die Erzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse und stellen damit eine bedeutende Ökosystemleistung zur Verfügung. Der Projektname "BienABest" steht deshalb für „Standardisierte Erfassung von Wildbienen zur Evaluierung des Bestäuberpotenzials in der Agrarlandschaft“. Ein Kernstück von BienABest ist die Entwicklung eines Bestimmungsschlüssels. Dieser ermöglicht die Artbestimmung der Mehrzahl der Wildbienenarten direkt im Gelände. Das Besondere: Die Wildbienen können lebend bestimmt und anschließend wieder freigelassen werden. So sollen in Zukunft Aussagen über die Bestandsentwicklung getroffen werden können, ohne durch Entnahme in die Populationen einzugreifen. Das Projekt wird auch Sachverständige ausbilden, die entlang der zu entwickelnden Methoden und Standards beraten und prüfen können. Die Ergebnisse dienen dann als wichtige Grundlage für den Schutz der Wildbienen.
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Am 24. Juni 2017 vor dem Treffen zwischen Papst Franziskus und US-Präsident Donald Trump haben Greenpeace in Rom für mehr Klimaschutz demonstriert. Auf die Kuppel des Petersdoms projizierten sie aus rund 800 Metern Entfernung mit Laserstrahlen die Botschaft „Planet Earth First!“ als Antwort auf Trumps Regierungsmotto „America First!“. An erster Stelle muss der Schutz der Erde stehen“, sagt Greenpeace-Energieexperte Andree Böhling. „Trump darf sich beim Klimaschutz nicht auf Kosten anderer aus der Verantwortung stehlen. Die USA müssen im Pariser Klimaabkommen bleiben und ihren Beitrag leisten, um die Erderhitzung zu bremsen.“
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Seit dem 24. Mai 2017 ist offiziell Schluss mit der Energieerzeugung aus Braunkohle in der Hauptstadt Berlin. Im Heizkraftwerk Klingenberg im Berliner Stadtteil Rummelsberg erinnert nun eine Gedenktafel im Eingangsbereich des denkmalgeschützten Kraftwerksgebäudes aus dem Jahr 1926 an den Braunkohleausstieg. „24. Mai 2017 Für das Berliner Klima: Letzter Braunkohle-Einsatz im Heizkraftwerk Klingenberg“ lautet die Aufschrift der Tafel, die der Regierende Bürgermeister von Berlin, Michael Müller, Vattenfall Wärme Berlin Vorstand Gunther Müller und der Bezirksbürgermeister von Lichtenberg, Michael Grunst, gemeinsam enthüllt haben. Das Kraftwerk wurde drei Jahre früher als ursprünglich geplant abgeschaltet. Vor 1980 wurde an dem Standort Steinkohle als verheizt. Die Abschaltung der Braunkohleanlage ist Teil der Umsetzung der Klimaschutzvereinbarung, die Vattenfall mit dem Land Berlin im Jahr 2009 geschlossen hat.
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Investitionen in Klimaschutz fördern wirtschaftliches Wachstum, unterlassener Klimaschutz führt zu Wachstumseinbußen. Dies ist das zentrale Ergebnis einer Studie, welche die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) am 23. Mai 2017 beim Petersberger Klimadialog in Berlin vorgestellte. Die Studie mit dem Titel "Investieren in Klimaschutz, investieren in Wachstum" wurde vom Bundesumweltministerium unterstützt und im Rahmen der deutschen G20-Präsidentschaft erstellt. Sie zeigt, dass eine Klimaschutzpolitik, die struktur- und fiskalpolitisch unterfüttert wird, sich auf die volkswirtschaftliche Leistung aller G20-Staaten positiv auswirkt. Nur mit unverzüglichen Treibhausgasminderungen können Wachstumseinbußen vermieden werden, so die OECD-Studie. Die kommenden 10-15 Jahre sind dafür der Schlüsselzeitraum, da dann die Weichen für den Neubau und Umbau öffentlicher wie privater Infrastrukturen gestellt werden. Auch ohne Klimaschutz seien dafür bis 2030 rund 95 Billionen US-Dollar erforderlich, 6,3 Billionen US-Dollar pro Jahr. Ein Ausrichten der Planungen auf die Pariser Klimaziele erfordere zwar pro Jahr etwa 0,6 Billionen US-Dollar mehr an Investitionen – diese würden jedoch allein durch daraus resultierende Treibstoffeinsparungen von etwa 1,7 Billionen US-Dollar pro Jahr kompensiert werden, so die Berechnungen der OECD. Die OECD-Studie unterstreicht zudem, wie wichtig langfristige Klimaschutzpläne sind. Wie in Deutschland bereits im Klimaschutzplan 2050 angelegt, kommt es auf ein Zusammenspiel verschiedener Politikbereiche an, um ambitionierten Klimaschutz zu betreiben, Wirtschaftswachstum zu fördern und die Transformation hin zu einem nachhaltigen Wirtschaftssystem sozialverträglich zu gestalten.
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Vor 125 Jahren wurde auf Helgoland die Königliche Biologische Anstalt gegründet, 1924 folgte ein Zweiglaboratorium in List auf Sylt. Aus beiden Standorten entstand später die Biologische Anstalt Helgoland (BAH), die 1998 Teil des Alfred-Wegener-Instituts wurde. Anlässlich des 125-jährigen Jubiläums fand am 17. Mai 2017 eine offizielle Festveranstaltung im Helgoländer Aquariumsgebäude statt. Die Forschung auf Helgoland und Sylt nimmt mit ihrer langen Tradition und gleichzeitig zukunftsweisenden Ausrichtung einen führenden Platz in der europäischen Meeresforschung ein. Wichtige Fragestellungen, die Meeresforscher auf Helgoland und Sylt heute bearbeiten, betreffen unter anderem die Folgen von menschlichen Eingriffen in das Ökosystem der Nordsee, die Auswirkungen von Temperatur- und Nährstoffänderungen sowie die Folgen von Plastikverschmutzung. Mit den fast lückenlosen werktäglichen Messungen physikalisch-chemischer und biologischer Parameter verfügt die Biologische Anstalt Helgoland über einen der weltweit wertvollsten marinen Langzeit-Datensätze zu Temperatur, Salzgehalt und weiteren Parametern in der Nordsee.