Endosulfan, alchlor and aldicarb listed under Rotterdam Convention Event
Timestamp
- time of event
- 2011-06-24
Definitions
On 24 June 2011 the Conference of the Parties to the Rotterdam Convention, meeting in Geneva, decided to list endosulfan, alchlor and aldicarb under annex III to the Convention.
Im Rahmen der fünften Vertragsstaatenkonferenz des Rotterdamer Übereinkommens wurde am 24. Juni 2011 die Liste der Chemikalien erweitert, deren internationaler Handel zukünftig die Zustimmung des Empfängerlandes zum Import voraussetzt. Dem jeweiligen Importland müssen bei diesem so genannten "Prior Informed Consent"-Verfahren zudem Informationen über die Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt bereitgestellt werden, um einen verantwortlichen Umgang sicherzustellen. Diese Regeln des Rotterdamer Übereinkommens gelten jetzt auch für den Handel mit den Chemikalien Endosulfan, Alachlor sowie Aldicarb.