Generalanwalt des Europäische Gerichtshof nimmt zum Weser-Verfahren Stellung Event
Timestamp
- time of event
- 2014-10-23
Definition
Auf die Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Weser hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in Luxemburg Fragen zur Auslegung der Wasserrahmenrichtlinie vorgelegt. Der EU-Generalanwalt Niilo Jääskinen empfahl in seinem Rechtsgutachten, welches der Jurist des EuGH am 30. November 2014 vorlegte, die Vertiefung der Weser zwischen Bremen und der Nordseemündung allenfalls unter strengen Auflagen zu erlauben. Nach Ansicht des Generalanwalt muss der Grund für eine Flussvertiefung von übergeordnetem öffentlichem Interesse sein. Es genüge nicht, wenn ausschließlich wirtschaftliche Belange Beachtung fänden. Wasserqualität habe oberste Priorität. Ob die Weservertiefung von übergeordnetem Interesse ist, äußerte Jääskinen nicht.