EU-Beschwerde gegen Deutschland wegen Sonderverschmutzungsrechte für das Braunkohlekraftwerk Lippendorf Event
Timestamp
- time of event
- 2016-07-26
Definition
Das Europäische Umweltbüro EEB und der BUND Sachsen, unterstützt von der Anwaltskanzlei Baumann, haben eine EU-Beschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland bei der EU-Kommission eingereicht. Der Regierung und den Vollzugsbehörden in Sachsen wird vorgeworfen, Vattenfall/EnBW für das Braunkohlekraftwerk Lippendorf eine unberechtigte Ausnahme von strikteren Grenzwerten für Schwefeldioxid gestattet zu haben, welches nicht die Bedingungen der EU-Vorgaben – so die Einschätzung EEB und BUND Sachsen – erfülle. Die Genehmigung seitens der Behörden erlauben Schwefelemissionen bis zu 375 mg/Nm³, die EU-Vorgaben erlauben bis zu maximal 200 mg/Nm³. Das EU-Recht erlaubt eine Abweichung jedoch nur, falls eine technische Begründung der Behörde zuvor übermittelt wird. Diese muss belegen, dass der reguläre Emissionsgrenzwert nicht durchführbar ist. Das EEB und die Anwaltskanzlei Baumann bemängeln, dass keine entsprechende Begründung vorliegt und die Behörde die Sonderverschmutzungsrechte dennoch gestattet hätte.