Deutsche Umwelthilfe leitet weitere 45 formale Rechtsverfahren für „Saubere Luft in unseren Städten“ ein Event
Timestamp
- Beginning
- 2017-08-24
- Ende
- 2017-09-21
Definition
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) erhöht den Druck auf Bundesländer und Städte. In 16 Städten klagt die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation bereits auf schnellstmögliche Einhaltung der Luftqualitätsgrenzwerte. In Hamburg unterstützt sie die Klage des BUND. Am 24. August 2017 leitete die DUH weitere Rechtsverfahren gegenüber nun insgesamt 45 Städte ein. Die angeschriebenen Kommunen bzw. Länderbehörden haben bis zum 21. September 2017 Zeit, der DUH darzulegen, mit welchen kurzfristig wirksamen Maßnahmen sie eine sichere Unterschreitung der NO2-Luftqualitätswerte ab dem 1. Januar 2018 sicherstellen wollen. Die für die Luftreinhaltung zuständigen Behörden werden aufgefordert, den geltenden Luftreinhalteplan unverzüglich so zu ändern, dass dieser die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung der Grenzwerte enthält. Sollten die geplanten Maßnahmen nicht ausreichen, die bereits seit dem 1. Januar 2010 vorgeschriebene Einhaltung der NO2-Luftgrenzwerte sicherzustellen, wird die DUH weitere Klageverfahren einleiten.