Europäisches Handelsverbot für Robbenerzeugnisse XL-Label
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Europäisches Handelsverbot für Robbenerzeugnisse, Europäisches, Handelsverbot, Robbe, Robbenerzeugnisse, RobbenjagdSchreibweisen werden auch in folgenden Labels verwendet:
Erstes Europäisches Umwelt-Aktionsprogramm, Zweites Europäisches Umwelt-Aktionsprogramm, Drittes Europäisches Umwelt-Aktionsprogramm, Fünftes Europäisches Umwelt-Aktionsprogramm, Europäische Kommission schlägt vor: Verbot des internationalen Handels mit Rotem Thun zu unterstützen, Strengere Regelungen beim Handel mit Robbenprodukten, EU Handelsverbot mit Robbenprodukte tritt in Kraft, Handelsverbot für Robbenprodukte endgültig in Kraft, Gericht bestätigt die Gültigkeit der Verordnung über die Vorschriften für den Handel mit Robbenerzeugnissen, Marine Art des Monats Oktober 2010, Südafrikanisches Verfassungsgericht erlaubt den Handel mit Nashorn-Horn