Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich Ereignis
Zeitangabe
- Zeitpunkt
- 2009-01-01
Beschreibungen
Der Deutsche Bundestag hat am 6. Juni 2008 das Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz – EEWärmeG) beschlossen. Eigentümer von Gebäuden, die neu gebaut werden, müssen ihren Wärmebedarf anteilig mit erneuerbaren Energien decken. Genutzt werden können alle Formen von erneuerbaren Energien. Wer keine erneuerbaren Energien einsetzen will, kann andere klimaschonende Maßnahmen ergreifen. Das Gesetz wird am 1. Januar 2009 in Kraft treten. Fortan muss grundsätzlich bei allen Neubauten, die nach diesem Datum errichtet werden, das Wärmegesetz beachtet werden.
On 6 June 2008 the Bundestag adopted the Act on the promotion of renewable energies in the heat sector (“Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz”). Owners of new buildings must cover part of their heat demand from renewable sources. All forms of renewables can be used. The Act will enter into force on 1 January 2009. All new buildings constructed after this date must comply with the Heat Act.