Zeitangabe

Zeitpunkt
2015-02-25

Beschreibung

de

Die Bundesnetzagenturgab am 25. Februar 2015 die erste Ausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen bekannt. Die finanzielle Förderung erneuerbaren Stroms soll nach dem EEG 2014 nicht mehr gesetzlich vorgegeben werden, sondern in einem Marktmechanismus ermittelt werden. Ziel der Ausschreibungsverfahren ist die Reduzierung der Kosten des Ausbaus der erneuerbaren Energien unter Wahrung der heute vorhandenen Vielfalt der Akteure. Gleichzeitig sollen die gesetzlichen Ausbauziele erreicht werden. Das Pilotverfahren für PV-Freiflächenanlagen dient der Erprobung des Verfahrens, bevor ab spätestens 2017 auch für alle anderen erneuerbaren Energieträger Ausschreibungsverfahren eingeführt werden sollen.

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