Zeitangabe

Zeitpunkt
2015-10-15

Beschreibung

de

Am 15. Oktober 2015 stärkte der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit einem Grundsatzurteil die Klagerechte von Umweltverbänden und Bürgern bei umweltbeeinträchtigende Großprojekten in Deutschland. Nach Auffassung des EuGH verstößt die aktuelle Rechtslage in Deutschland gegen die EU-Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung. Bisher durfte die klagende Partei vor Gericht nur jene Erkenntnisse geltend machen, die sie bereits im Verwaltungsvefahren für das jeweilige Großprojekt angegeben hatte. Neue Erkenntnisse über Umweltauswirkungen durften nicht berücksichtigt werden. Dieses Verfahren hat der Gerichtshof nun für rechtswidrig erklärt. Künftig müssen die Gerichte auch neue Erkenntnisse berücksichtigen. Außerdem verschiebt der EuGH die Beweislast von den Klägern hin zu den Beklagten: die Behörden müssen nun nachweisen, dass ein Fehler in der Umweltverträglichkeitsprüfung nicht zu einem anderen Ergebnis dieser Prüfung geführt hat, nicht andersherum.

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