Zeitangabe

Zeitpunkt
2015-06-12

Beschreibung

de

Der Bundesrat hat am 12.06.2015 zu einer Verordnung der Bundesregierung, welche die sogenannte Veränderungssperre für das Bergwerk um zehn Jahre verlängern sollte, beschlossen, dass diese spätestens mit Ablauf des 31.03.2017 außer Kraft tritt. Dies gilt jedoch nur, wenn der Salzstock nicht bereits vorher aus dem sogenannten Standortauswahlverfahren ausgeschlossen wird.

Zugewiesene Kollektionen