Zeitangabe

Zeitpunkt
2009-10-29

Beschreibungen

de

Nachdem Deutschland nun zusätzliche Vogelschutzgebiete ausgewiesen hat, konnte die Kommission ein sich über mehrere Jahre hinziehendes Verfahren einstellen, das wegen Nichtbeachtung von Naturschutzgesetzen gegen Deutschland eingeleitet worden war. Im Jahr 2001 übermittelte die Kommission ein erstes Mahnschreiben, weil Deutschland es versäumt hatte, im Rahmen der Vogelschutzrichtlinie besondere Schutzgebiete (BSG) in ausreichender Zahl und Größe auszuweisen. Im Jahr 2006 wurde ein zweites Mahnschreiben übermittelt, weil in neun Bundesländern noch immer nicht genug Gebiete ausgewiesen waren. Seit 2006 hat Deutschland mehr als 12 000 km² als zusätzliche Gebiete ausgewiesen und bestehende Gebiete vergrößert. Die Kommission hat daher beschlossen, das Verfahren einzustellen.

en

Germany’s designation of additional bird protection areas has enabled the Commission to close a long-running case against the country for violation of nature protection legislation. In 2001 the Commission sent Germany a first warning letter for failing to designate a sufficient number and size of Special Protection Areas (SPAs) under the Birds Directive. In 2006, a second and final warning letter was sent because the designation was still insufficient in nine Länder. Since 2006, Germany has submitted more than 12,000 km² of additional site designations and enlargements of existing sites. The Commission has therefore decided to close the case.

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