EU-Kommission leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein Ereignis
Zeitangabe
- Zeitpunkt
- 2013-05-30
Beschreibung
Am 30. Mai 2013 leitete die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein. Zuvor hatte die Europäische Kommission unter anderem Beschwerden über die nachträgliche Änderung von Flugrouten am Flughafen Berlin-Brandenburg (BER) erhalten. Gegenstand sind jedoch nicht die Flugrouten am Flughafen BER oder einem anderen spezifischen Flughafenprojekt, sondern das deutsche Luftverkehrsrecht allgemein. Aus Sicht der Kommission steht die deutsche Gesetzgebung in diesem Bereich zum Teil nicht in Einklang mit zwei EU-Richtlinien: der Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (2011/92/EU) und der Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, 92/43/EWG). Die Kommission verlangt deshalb, dass Deutschland sein Luftverkehrsrecht an die EU-Gesetzgebung anpasst und die Planung von Flugrouten vollständig in die Umweltverträglichkeitsprüfung einbezieht.