Zeitangabe

Zeitpunkt
2013-09-27

Beschreibung

de

Auch in Landschaftsschutzgebieten dürfen unter bestimmten Voraussetzungen Windräder aufgestellt werden. Das hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof am 27. September 2013 in München entschieden. Die Richter wiesen damit eine Popularklage aus dem Landkreises Starnberg ab. Anlass der Klage ist eine Verordnung des oberbayerischen Landkreises Starnberg, mit der die Kommunalpolitiker die Errichtung von Windrädern auch in Landschaftsschutzgebieten möglich machen wollen.

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