Zeitangabe

Zeitpunkt
2015-03-11

Beschreibung

de

Am 11. März 2015 hat das Bundeskabinett neue Regelungen zur Rücknahme von Elektro- und Elektronik-Altgeräten beschlossen. Die neuen Regeln sollen die Sammelmenge bei Elektro- und Elektronik-Altgeräten steigern, wertvolle Metalle aus den Altgeräten rückugewinnen und für eine umweltgerechte Entsorgung der Reststoffe sorgen. Das beschlossene Elektro- und Elektronikgerätegesetz dient der Umsetzung entsprechender EU-Vorgaben. Große Vertreiber, die auf mehr als 400 Quadratmetern Verkaufsfläche Elektro- und Elektronikgeräte anbieten, sind nach dem neuen Elektrogesetz zukünftig verpflichtet, Elektro- und Elektronik-Altgeräte beim Neukauf eines gleichwertigen Geräts zurückzunehmen. Bei kleinen Geräten, die keine Kantenlänge größer als 25 cmhaben, müssen diese großen Vertreiber die Altgeräte sogar ohne Kauf eines entsprechenden Neugeräts zurücknehmen. Das neue Elektrogesetz soll zudem eine qualitativ hochwertige Behandlung des Elektroschrotts, die auf die Rückgewinnung ressourcenrelevanter Metalle ausgerichtet ist, stärken. Auch die illegale Verbringung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten ins Ausland soll mit dem neuen Gesetz eingedämmt werden.

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