Richtlinie 96/61/EG des Rates über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung. Ereignis
Zeitangabe
- Zeitpunkt
- 1996-09-24
Beschreibungen
Art 1 Diese Richlinie bezweckt die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (...). Sie sieht Maßnahmen zur Vermeidung und, sofern dies nicht möglich ist, zur Verminderung der Emissionen (...) in Luft, Wasser und Boden - darunter auch den Abfall betreffende Maßnahmen - vor, um unbeschadet (...) der sonstigen einschlägigen Gemeinschaftsbestimmungen ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt zu erreichen.
This guideline provides measures avoid and, where this is impossible, reduce emissions ... to air, water and soil - including measures affecting waste - in order to achieve a high level of protection for the environment, without prejudice to other relevant community regulations.