Die Umweltchronik
Wichtige Umwelt-Ereignisse
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Am 22. Mai 2015 gab das Landwirtschaftsministerium der Republik Kasachstan bekannt, dass bis zu 85.000 Saiga-Antilopen in Kasachstan in wenigen Tage gestorben sind. Das betroffene Gebiet umfasst etwa 16.000 Hektar und liegt in der Koustanay-Region. Hier wurden die ersten toten Tiere Mitte Mai gefunden und die Zahlen seither täglich nach oben korrigiert. Das kasachische Landwirtschaftsministerium geht davon aus, dass das Sterben weitergeht und die Zahl der toten Tiere noch weiter ansteigt. Ein solches Massensterben von Saigas ist nicht neu: 1984 starben etwa 100.000 Tiere, 1988 waren es sogar 634.000. „Saiga-Antilopen sind bereits ohne derartige Katastrophen stark bedroht. Ein Massensterben dieses Ausmaßes bedeutet einen dramatischen Rückschlag für die Schutzbemühungenzum Erhalt dieser Art“, sagte NABU-Vizepräsident Thomas Tennhardt.
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Am 30. April 2015 eröffneten Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel, Schwedens Wirtschaftsminister Mikael Damberg sowie Olaf Scholz, Erster Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg und Torsten Albig, Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein, zusammen mit Magnus Hall, Präsident und CEO von Vattenfall und Dr. Florian Bieberbach, Vorsitzender der SWM Geschäftsführung, im Rahmen einer Festveranstaltung in Hamburg den Offshore-Windpark „DanTysk“ . Das Offshore-Windkraftwerk DanTysk 70 Kilometer westlich der Insel Sylt ist das erste gemeinsame Infrastrukturprojekt, das Vattenfall und die Stadtwerke München im Rahmen der Energiewende erfolgreich umsetzen. An der für den Bau und den Betrieb zuständigen DanTysk Offshore GmbH hält Vattenfall 51 Prozent, die SWM halten 49 Prozent der Anteile. Errichtet wurden 80 Siemens-Windenergieanlagen der 3,6-Megawatt (MW)-Klasse mit einer gesamten installierten Leistung von 288 MW. Das Investitionsvolumen beläuft sich auf mehr als eine Milliarde Euro. DanTysk wird klimaneutralen Strom erzeugen, der dem Jahresverbrauch von mehr als 400.000 deutschen Durchschnittshaushalten entspricht. Der Baubeginn auf See war im Februar 2013.
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Am 29. April 2015 stellte die Deutsche Umwelthilfe in Berlin ihre Kampagne „Mehrweg ist Klimaschutz“ vor. Gemeinsam mit mehr als 5.000 teilnehmenden Partnern informiert die aus der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und mehrwegorientierten Verbänden der Getränkewirtschaft bestehende „Mehrweg-Allianz“ im bereits neunten Jahr Verbraucherinnen und Verbraucher über die umweltschonenden Eigenschaften von Mehrwegflaschen. Ziel der Initiative, die auch vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) unterstützt wird, ist es, Kundinnen und Kunden zu einem umweltbewussten Kauf von Mehrwegflaschen und zum Verzicht auf umweltschädliche Getränkedosen und Einweg-Plastikflaschen zu bewegen. Das Getränke-Mehrwegsystem gerät durch den Vormarsch unökologischer Einwegflaschen immer weiter unter Druck – nicht zuletzt wegen des jüngsten Generalangriffs von Coca-Cola.
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Am 29. April 2015 entschied der Oberste Gerichtshof des Vereinigten Königreiches in einer Klage gegen das Land über die anhaltende Überschreitung von Luftschadstoffgrenzwerten. In seinem Urteil beschloss der Oberste Gerichtshof einstimmig, dass die Regierung des Vereinigten Königreiches bis zum 31. Dezember 2015 bei der Europäischen Kommission neue Luftqualitätspläne vorlegen muss.
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Am 29. April 2015 ordnete der US-Gouverneur Jerry Brown für seinen Bundesstaat Kalifornien das ambitionierteste Klimaziel der USA an. Bis zum Jahr 2030 soll der Ausstoß von Treibhausgasen um 40 Prozent sinken in Kalifornien an, verglichen mit 1990.
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Am 29. April 2015 stimmte das Bundeskabinett zwei Gesetzentwürfe zu, die den Beitritt Deutschlands zum Nagoya-Protokoll ermöglichen. Zukünftig soll das Bundesamt für Naturschutz kontrollieren, ob Nutzer von genetischen Ressourcen die einschlägigen Regeln zu Zugang und Vorteilsausgleich befolgen. Zudem wird das Patentgesetz geändert, so dass künftig auch bei der Anmeldung von Patenten nachvollzogen werden kann, ob biologisches Material aus anderen Ländern verwendet wurde und ob dieses gegebenenfalls legal erlangt wurde.
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Am 28. April 2015 stellte die Umweltorganisation WWF die Ergebnisse der Studie "Living Forests Report: Chapter 5" in Berlin vor. Global droht bis 2030 ein Waldverlust von bis zu 170 Millionen Hektar, wenn die aktuellen Entwicklungen nicht aufgehalten werden, so der WWF. In der Studie werden elf Entwaldungsfronten identifiziert, an denen weltweit mit den größten Verlusten zu rechnen sei. Die überwiegende Zahl dieser Brennpunkte liegt in den Tropen, zu den wichtigsten zählen der Amazonas, die Mekong-Region sowie Borneo.
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Am 28. April 2015 stimmte das Plenum des Europäischen Parlaments für eine neue EU-Waldstrategie ab. Diese wurde mit 566 Stimmen angenommen, es gab 66 Gegenstimmen und 45 Enthaltungen. Das Parlament betont in seiner Position, dass der Forstwirtschaft in europäischen Strategien mehr Bedeutung zugemessen werden müsse. Energie- sowie Umweltpolitik wirkten sich auf Waldflächen aus. Die neue Strategie soll auch Lösungsansätze für grenzüberschreitende Herausforderungen wie Waldfeuer, Klimawandel, Naturkatastrophen und die Invasion fremder Arten bieten. Außerdem soll es weniger Bürokratie für Waldbesitzer und Forstwirte geben. Die neue EU-Waldstrategie soll diejenige ablösen, die seit 1998 in Kraft ist.
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Der Bund wird bis 2018 300 Millionen Euro in den präventiven Hochwasserschutz investieren. Damit löst diser Zusagen ein, die nach der Flut im Sommer 2013 gemacht und im Nationalen Hochwasserschutzprogramm verankert worden sind. Dies gaben das Bundesumweltministerium und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft in einer gemeinsamen Pressemiteilung am 28. April 2015 in Berlin bekannt.
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Am 28. April 2015 trafen sich UN-Generalsekretär Ban Ki Moon und Papst Franziskus im Vatikan und sprachen unter anderem über die Bekämpfung des Klimawandels. Wie das Presseamt des Heiligen Stuhls mitteilte, hat der Papst eine Enzyklika angekündigt, in der Franziskus die Menschheit zu einem Bewusstseinswandel und einem neuen Lebensstil aufrufen will, um der Erderwärmung Einhalt zu gebieten. Ein entsprechendes päpstliches Rundschreiben soll im Juni veröffentlicht werden. Der UNO-Generalsekretär bezeichnete den Papst als eine der wichtigsten Stimmen für eine sozial gerechtere und ökologisch nachhaltigere Welt. Der UN-Generalsekretär eröffnete außerdem eine Konferenz der Päpstlichen Akademie der Wissenschaften.
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EU-Länder müssen den Verbrauch von leichte Plastiktüten verringern. So steht es in einem Gesetzentwurf, den das Parlament am 28. April 2015 angenommen hat. Nach dem jetzigen Wortlaut der Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten zwischen zwei Verpflichtungen wählen: Entweder sie ergreifen Maßnahmen, die sicherstellen, dass der jährliche Verbrauch im Durchschnitt nicht mehr als 90 leichte Kunststofftragetaschen pro Person bis Ende 2019 und nicht mehr als 40 leichte Kunststofftragetaschen pro Person bis 2025 beträgt. Oder sie stellen sicher, dass leichte Kunststofftragetaschen bis Ende 2018 in den Verkaufsstellen von Waren nicht mehr kostenfrei abgegeben werden, falls keine gleichermaßen wirksamen Instrumente angewendet werden. Die EU-Kommission ist außerdem verpflichtet, die Auswirkungen von „oxo-biologisch abbaubaren“ Plastiktüten, bei denen der Kunststoff in Mikropartikel zerfällt, auf die Umwelt zu untersuchen und geeignete Maßnahmen vorzuschlagen. Bis 2017 muss sie Einzelheiten für eine EU-weite Kennzeichnung von biologisch abbaubaren und kompostierbaren Kunststoffsäcken festlegen.
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Seit einem Jahr verpflichtet der Energieausweis Vermieter und Verkäufer dazu, potentielle Käufer oder Mieter über den energetischen Zustand eines Gebäudes aufzuklären. Die Mehrheit der Immobilienanbieter jedoch missachtet diese Informationspflicht nach wie vor. Gleichzeitig finden praktisch keine behördlichen Kontrollen statt. Zu diesem Schluss kommen die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Deutsche Mieterbund (DMB). Grundlage für die neuen Informationspflichten ist die EU-Gebäuderichtlinie 2010/31/EU. Sie ist in Deutschland durch das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und die Energieeinsparverordnung (EnEV) in nationales Recht umgesetzt. Eine Abfrage des Kontrollverhaltens der zuständigen Landesbehörden durch die DUH im Frühjahr 2015 ergab, dass kein Bundesland die Vorlage des Energieausweises kontrolliert und auch keine anlassunabhängigen Stichprobenkontrollen durchführt. Nur die vier Bundesländer Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen erklärten, dass sie bei ausdrücklichen Bürgerbeschwerden hin tätig werden.Nach einer Stichprobe der DMB-Mietervereine Berlin, München, Hannover und Stuttgart haben 75 Prozent der Anbieter bei Wohnungsbesichtigungen den DMB-Testpersonen den Energieausweis nicht wie gesetzlich vorgeschrieben unaufgefordert vorgelegt. Erst auf Nachfrage legte ein Viertel der Vermieter bzw. Makler einen Energieausweis vor. Insgesamt machten 50 Prozent der Vermieter selbst auf Nachfrage keine Angaben zur Energieeffizienz der Wohnobjekte. Aus Sicht des Deutschen Mieterbundes ist das ein katastrophales Ergebnis.
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Am 25. April wird international der Weltpinguintag begangen. Pinguine sind durch den Klimawandel bedroht. Mehrere Forschungsergebnisse zeigen zum Teil dramatische Rückgänge bei Pinguinbeständen auf. Ursache ist der klimabedingte Rückgang des Meereises, der wiederum mancherorts zu geringeren Krillbeständen geführt hat.
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Am 24. April 2015, erteilte die Europäische Kommission 10 Neuzulassungen für genetisch veränderte Organismen (GVO) zur Verwendung in Lebens-/Futtermitteln. Sie erneuerte 7 bereits geltenden Zulassungen und genehmigte die Einfuhr von 2 GV-Schnittblumensorten genehmigt (nicht zur Verwendung in Lebens- oder Futtermitteln). Diese GVO haben ein vollständiges Zulassungsverfahren durchlaufen, das auch eine positive wissenschaftliche Bewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) umfasst. Die Zulassungsbeschlüsse gelten nicht für den Anbau. Die Zulassungen gelten 10 Jahre, und jedes aus diesen GVO hergestellte Erzeugnis unterliegt den EU-Vorschriften in Bezug auf Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung.
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Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass eine portugiesische Regelung zur Förderung von Technologien für die Nutzung erneuerbarer Energiequellen mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. Im Rahmen der Regelung sollen Demonstrationsprojekte zur Nutzung erneuerbarer Energie aus dem Meer (Wellenenergie und Gezeitenenergie) sowie innovative Offshore-Windenergie-Technologien gefördert werden. Im Rahmen dieses Vorhabens werden auf einer schwimmenden Plattform montierte Windturbinen im realen Betrieb getestet, während herkömmliche Offshore-Windkraftanlagen auf dem Meeresboden verankert werden. Im Gegensatz zu den herkömmlichen Anlagen kann die neue Technologie somit auch in tieferen Gewässern genutzt werden. Die Förderung wird für einen Zeitraum von 25 Jahren über einen Einspeisetarif gewährt, mit dem die höheren Kosten der neuen Technologien ausgeglichen werden sollen. Außerdem erhält das Projekt WindFloat eine Investitionsbeihilfe sowie Unterstützung aus dem EU-Förderprogramm NER 300 für innovative Demonstrationsprojekte im Energiesektor zur Verringerung der CO2-Emissionen.
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Am 22. April 2015, am Earth Day, veröffentlichte die Earth League, eine weltweite Initiative führender Klimawissenschaftler, die wichtigsten Elemente eines globalen Klimaabkommens in einer gemeinsamen Erklärung. Verfasst von 17 renommierten Wissenschaftlern umreißt ihr Earth Statement acht zentrale Elemente, die eine am Zwei-Grad-Ziel ausgerichtete Klimavereinbarung in Paris im Dezember enthalten sollte. Um ein erfolgreiches internationales Abkommen zur Begrenzung der Risiken gefährlichen Klimawandels auf den Weg zu bringen, seien mutige Schritte von Entscheidungsträgern nötig, so die Mitglieder der Earth League. 2015 sei ein entscheidendes Jahr: „Es ist unsere moralische Pflicht und in unserem eigenen Interesse, eine grundlegende Dekarbonisierung der globalen Wirtschaft fair und gemeinsam zu erreichen. Das erfordert eine emissionsfreie Gesellschaft bis Mitte des Jahrhunderts oder kurz danach, die so die globale Erwärmung auf unter zwei Grad Celsius begrenzt, ein Ziel, dass die Länder 2010 beschlossen hatten. Dieser Weg ist kein Weg der wirtschaftlichen Mühen, sondern ein Weg wirtschaftlicher Chancen, des Fortschritts und der Gemeinsamkeit. Diese Gelegenheit sollten wir nicht verpassen“. Sie umreißen acht zentrale Elemente für die Verhandlungen in Paris, von der Umsetzung der Zwei-Grad-Leitlinie, über das noch bleibende globale Kohlenstoff-Budget, die Transformation der Wirtschaft, gerechte CO2-Reduktionspfade, Klimainnovationen, den Aufbau von Widerstandsfähigkeit, Schutz von Kohlenstoffsenken und lebenswichtigen Ökosystemen bis hin zur Realisierung neuer Größenordnungen und Quellen der Finanzierung von Klimaschutz und Anpassung in Entwicklungsländern.
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Zollbehörden in Thailand haben sieben Tonnen geschmuggeltes afrikanisches Elfenbein innerhalb einer Woche beschlagnahmt. Nach Medienberichten wurden 739 Stoßzähne in einem Container im Hafen Klong Toey in Bangkok entdeckt. Der Wert liegt bei umgerechnet etwa 5,8 Millionen Euro. Der Container stammte aus der Demokratischen Republik Kongo und sollte weiter nach Laos verschifft werden. Weitere drei Tonnen Elfenbein im Wert von 5,5 Millionen Euro wurden im Hafen von Chonburi im Osten Thailands sichergestellt. Die insgesamt 511 Elefanten-Stoßzähne seien in Säcken mit Teeblättern versteckt gewesen. Sie kamen aus Kenya und waren ebenfalls Richtung Laos unterwegs. Thailand zählt zu den Top-Zielen für afrikanische Elfenbeinschmuggler. Dem Land drohen internationale Sanktionen, falls es im Kampf gegen dieses Problem keine Fortschritte erzielt.
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Am 20. April 2015 teilte Kyocera TCL Solar LLC mit, dass die Errichtung der weltgrößten schwimmenden Solaranlagen fertiggestellt ist. Die beiden Solarparks wurden Ende März eingeweiht und schwimmen auf den Seen Nishihira und Higashihira in Kato City in der Präfektur Hyogo auf der südlichen Hauptinsel Japans, Honshu. Die Anlagen, die aus insgesamt 11.256 Solarmodulen bestehen, sollen jährlich 3.300 Megawattstunden für rechnerisch 920 Haushalte liefern.
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Ziel eines Naturschutzgroßprojekts, das der Bund bis 2025 mit 10,8 Millionen Euro fördert, ist der Erhalt und die Renaturierung der Natur- und Kulturlandschaft zwischen Siebengebirge und Sieg. Am 20. April 2015 übergab die Bundesumweltministerin Barbara Hendricks im Kloster Heisterbach den Förderbescheid an den Rhein-Sieg-Kreis als Projektträger. Das Projekt trägt den Namen "Chance 7", weil sich hier sieben Gemeinden rund um das Siebengebirge zusammengetan haben. Das Fördergebiet umfasst acht Teilgebiete mit einer Gesamtfläche von 11.300 Hektar. Das bis 2025 projektierte Vorhaben umfasst ein Fördervolumen von rund 14 Millionen Euro. Der Bund beteiligt sich mit 75 Prozent, das Land Nordrhein-Westfalen mit 15 Prozent und der Projektträger mit zehn Prozent an den Kosten des Projektes. Ein kleiner Teil des Fördergebietes umfasst auch die Stadt Bonn, die mit dem Rhein-Sieg-Kreis als Träger eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung geschlossen hat und sich entsprechend ihres Anteils am Fördergebiet auch finanziell am Projekt beteiligt.
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Der Ökodesign-Regulierungsausschuss der EU entschied am 17. April 2015, das Verbot von Glühbirnen mit ungebündeltem Licht ab der Energieeffizienzklasse D um zwei Jahre auf den 1. September 2018 zu verschieben. Die EU-Kommission hatte den Aufschub unter Berufung auf Bedenken der Industrie vorgeschlagen, LED-Technologien seien 2016 noch nicht bereit, Halogenlampen zu ersetzen.
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In der Woche nach Ostern 2015 gelang es einem Team der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) Baden-Württembergs erstmals einen in Freiheit lebenden Luchs im Hochschwarzwald mit einem Halsbandsender auszustatten. Bereits seit Januar 2015 wurden vereinzelte Luchsfährten aus dem mittleren Schwarzwald an die FVA gemeldet. Dieser Luchs sendet nun während seiner Streifzüge durch den Schwarzwald regelmäßig Daten über seinen Aufenthaltsort an die Wissenschaftler. Damit kann u.a. die Fläche festgestellt werden, die dieser Luchs im Schwarzwald als Lebensraum nutzt, welche Tiere er bevorzugt erbeutet und ob er längerfristig im Schwarzwald bleiben wird.
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Die Nairobi-Konvention zur Regelung von Schiffswracks ist am 14. April 2015 in Kraft getreten. Die Konvention stellt weltweit für Staaten eine legale Regelung der Entsorgung von Schiffswracks dar, worunter auch Schiffe zählen, die in Gefahr stehen, zu sinken oder zu stranden.
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Der Klimaschutzplan Nordrhein-Westfalen ist das zentrale Instrument, um die im Klimaschutzgesetz festgelegten Minderungsziele für Treibhausgase zu erreichen. Die Grundlagen für den ersten Klimaschutzplan wurden im Rahmen eines zweiphasigen Beteiligungsprozesses gelegt. Im Anschluss wurde der Planentwurf durch die Landesregierung unter der Federführung des NRW-Umwelt- und Klimaschutzministeriums erstellt und am 14. April 2015 vom Kabinett gebilligt. Der Klimaschutzplan NRW konkretisiert Strategien und Maßnahmen, mit denen die Ziele des Klimaschutzgesetzes erreicht werden können – Reduktion der Treibhausgasemissionen bis 2020 um mindestens 25 Prozent und bis 2050 um mindestens 80 Prozent (jeweils im Vergleich zum Basisjahr 1990) sowie die Anpassung an die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels.
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Am 14. April 2015 stoppte ein japanisches Bezirksgericht, die Wiederinbetriebnahme zweier Atomreaktoren des Atomkraftwerk Takahama im November 2015. Mit dem Urteil reagierte das Bezirksgericht in der Präfektur Fukui auf einen Antrag von Anwohnern nahe des Atomkraftwerks Takahama. Die japanische Atomregulierungsbehörde hatte angesichts neuer Sicherheitsstandards erst im Dezember 2014 grünes Licht für den Neustart der Reaktoren 3 und 4 des Kraftwerks gegeben.
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Am 14. April 2015 sank der ausgebrannte russische Fischtrawler Oleg Naydenov südlich von Gran Canaria. Das Schiff war am 11. April 2015 im Hafen von Las Palmas in Brand geraten. Auf Veranlassung der spnischen Behörden wurde das brennende Schiff auf das offene Meer geschleppt, wo es mit über 1.400 Tonnen Treibstoff an Bord sank. Das Wrack wurde in 2.700 Meter Tiefe geortet etwa 25 Kilometer vor der Küstenstadt Maspalomas, Gran Canaria.
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Zunehmende Wärme und Trockenheit können den wild wachsenden Arabica-Kaffee gefährden. Zu diesem Schluss kommt eine Studie des internationalen Forschungsprogramms zu Klimawandel, Landwirtschaft und Nahrungsmittelsicherheit CCAFS, die am 14. April 2015 in der PLOS veröffentlicht wurde. Arabica-Kaffee reagiere sehr empfindlich auf Umweltfaktoren und gedeihe nur bei bestimmten Temperaturen und Niederschlagsmengen. Eine Temperaturerhöhung ab zwei Grad Celsius und Änderungen der Regenhäufigkeit und -menge könnten deshalb in den wichtigsten Erzeugerländern wie Brasilien, Vietnam, Indonesien und Kolumbien zu schweren Verlusten führen. Weil kommerzielle Kaffeesorten genetisch stark verarmt sind, benötigt man ständig Wildstämme als genetisches Reservoir, um den Kaffee vor neuen Schädlingen, Krankheiten oder auch Umweltveränderungen schützen zu können.
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Am 11. April 2015 sprachen sich 50,8 Prozent der Malteser in einem Referendum für die Beibehaltung der Frühjahrsjagd auf Vögel aus. Malta ist der letzte EU-Staat, der die Zugvogeljagd weiterhin erlaubt und sich mit Ausnahmeregeln über Unionsrecht hinwegsetzt. Laut dem europäischen Naturschutzverband BirdLife fallen der Bejagung auch viele geschützte, nicht zum Abschuss freigegebene Arten zum Opfer.
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Der Permafrostboden in der Arktis und den subarktischen Gebieten wird vermutlich über Jahrzehnte hinweg kontinuierlich beträchtliche Mengen von Treibhausgasen freisetzen. Zu diesem Schluss kommt ein internationales Forscherteam, nachdem es aktuelle Permafrost-Studien zusammengefasst und ausgewertet hat. Die Wissenschaftler stellen damit fest, dass die immer wiederkehrende These einer schlagartigen und großflächigen Freisetzung von Milliarden Tonnen von Kohlendioxid und Methan aus dem gefrorenen Boden sehr unwahrscheinlich ist. Die Studie erschien am 9. April 2015 mit dem Originaltitel „Climate Change and the Permafrost Carbon Feedback“ im Fachmagazin Nature.
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Am 8. April 2015 teilte der WWF Deutschland mit, dass die Umweltorganisation gegen fünf Unternehmen Anzeige bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) in Bonn erstattet. Die Umweltschützer werfen Depesche, KiK, Iden, Bentino und Carstensen vor, Papierprodukte aus Tropenwäldern zu vertreiben, ohne deren Ursprung korrekt benennen zu können. Dies sei ein Verstoß gegen die EU-Holzhandelsverordnung (EUTR), die seit 2013 gilt. Es verpflichtet Unternehmen, beim erstmaligen Import bestimmter Holz- und Papierprodukte deren legale Herkunft sicherzustellen. Die Anzeigen basieren auf Laboranalysen des WWF. Insgesamt 144 unterschiedliche Papierprodukte hatten die Umweltschützer auf ihre Zusammensetzung untersuchen lassen. In fast 20 Prozent der Fälle wurde Tropenholz nachgewiesen. Die Anzeigen müssen von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) geprüft werden, die die Einhaltung der EUTR in Deutschland überwacht.
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An einer Förderbohrung der ExxonMobil Produktion Deutschland GmbH (EMPG) im Erdölfeld Georgsdorf (Samtgemeinde Neuenhaus; Landkreis Grafschaft Bentheim) traten am 1. april 2015 durch eine Leckage circa 0,5 m³ (500 Liter) Nassöl aus. Die Förderbohrung wurde sofort außer Betrieb genommen. Der Betreiber informierte das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) über den Vorfall. Daraufhin hat das LBEG umgehend mit den Ermittlungen zur Schadensursache begonnen und die Untere Wasserbehörde des Landkreises Grafschaft Bentheim sowie die Samtgemeinde Neuenhaus in Kenntnis gesetzt. Die Undichtigkeit trat während des regulären Förderbetriebes an einer Dichtung (Stopfbuchse) zwischen dem oberirdischen Bohrlochabschluss (E-Kreuz) und dem beweglichen Fördergestänge auf. Das Nassöl verteilte sich in Form eines Sprühnebels auf einer etwa 144 m² großen angrenzenden Ackerfläche. Als Nassöl wird Erdöl bezeichnet, das durch eine Erdölbohrung gefördert wird. Es ist ein Gemisch aus Rohöl und Lagerstättenwasser.
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Quecksilberdampflampen (sogenannte „HQL“-Lampen), Natriumdampfniederdrucklampen sowie Kompaktleuchtstofflampen mit konventionellen Vorschaltgeräten (KVG) und elektronischen Vorschaltgeräten (EVG) unter 80 Lumen pro Watt dürfen ab 1. April 2015 nicht mehr in den Markt gelangen. Gründe sind der hohe Stromverbrauch, der Quecksilbergehalt der Leuchtmittel sowie die veraltete Technik. Rechtsgrundlage ist die EU-Richtlinie für eine umweltgerechte Gestaltung von energieverbrauchsrelevanten Produkten.
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Am 1. April 2015 verabschiedete das Bundeskabinett einen Gesetzespacket mit strengeren Regelungen zum Fracking. Das Gesetzespaket sieht Verbote zum Schutz von Trinkwasser, Gesundheit und Natur in bestimmten Regionen sowie generell weitgehende Einschränkungen für Fracking-Maßnahmen in Schiefer-, Ton-, Mergel- oder Kohleflözgestein vor. Das Paket enthält zudem ergänzende strengere Regelungen zur konventionellen Erdgas- und Erdölförderung. Umweltverbände übten erhebliche Kritik und protestieren mit einer "Probebohrung" vor dem Kanzleramt in Berlin.
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Wegen anhaltender Dürre müssen die Kalifornier ihren Wasserverbrauch reduzieren. Am 1. April 2015, hat der Gouverneur Jerry Brown drastisches Wassersparen verordnet. Der Wasserverbrauch der Gemeinden müsse um 25 Prozent im Vergleich zum Vorjahr reduziert werden.
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Am 1.04.2015 gab die Präsidentin des Umweltbundesamtes (UBA) Maria Krautzberger den Startschuss für das EU-Projekt INSPIRATION. Unter der Koordination des UBA werden 21 Institutionen aus 16 europäischen Ländern in den kommenden drei Jahren eine strategische Forschungsagenda für die Ressourcen Boden und Fläche in Europa entwickeln. „Dieses Projekt ist für uns ein Meilenstein im Internationalen Jahr des Bodens“, sagte UBA-Präsidentin Maria Krautzberger. INSPIRATION steht für “INtegrated Spatial PlannIng, land use and soil management Research AcTION”. Das Projekt wird als Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahme (Coordination and Support Action - CSA) für die Europäische Kommission durchgeführt. Die beteiligten Projektpartner repräsentieren für die Themen Boden und Fläche sowie Stadt und Raumplanung jeweils nationale Förder- und Forschungseinrichtungen aus Deutschland, Frankreich, Polen, der Tschechischen Republik, Portugal, Belgien, Italien, Slowenien, Großbritannien, Spanien, Niederlande, Schweiz, Slowakei, Österreich, Rumänien und Finnland.
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Am 19. Juli 2011 hat der Rat der Europäischen Union eine Richtlinie zur Festlegung eines Gemeinschaftsrahmens für die verantwortungsvolle und sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle, die aus der zivilen Nutzung stammen, verabschiedet. Die EU-Richtlinie 2011/70/EURATOM verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, bis zum 23. August 2015 eine Bestandsaufnahme der abgebrannten Brennelemente und radioaktiven Abfälle zu erheben und ein Nationales Entsorgungsprogramm (NaPro) vorzulegen. Das Bundesumweltministerium veröffentlichte am 1. April 2015 das Nationale Entsorgungsprogramm für radioaktive Abfälle und einen dazugehörigen Umweltbericht mit möglichen Umweltauswirkungen des Programms beteiligt die Öffentlichkeit an der Erstellung des Nationalen Entsorgungsprogramms für radioaktive Abfälle. Bürgerinnen und Bürger sowie Behörden haben bis zum 31. Mai 2015 Gelegenheit, zum Entwurf des Programms Stellung zu nehmen.
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Im Städteranking zur Luftreinhaltung wurden erneut 23 europäische Städte zur Reduktion von Feinstaub und Stickoxiden miteinander verglichen. Grundlage für den Städtevergleich sind alle Maßnahmen zur Verringerung der Schadstoffemissionen, wobei der Fokus auf dem Verkehr liegt. Technische Maßnahmen wie die Filter-Nachrüstungsförderung oder andere ökonomische Anreize werden ebenfalls berücksichtigt. Das Städteranking wurde am 31. März 2015 vorgestellt. Zürich, Kopenhagen und Wien unternehmen demnach am meisten für die Luftreinhaltung, indem sie nicht nur die EU-Grenzwerte einhalten, sondern die Feinstaub- und Luftschadstoffbelastung gegenüber den Vorjahren deutlich senkten. 2011 befand sich Berlin noch auf dem Spitzenplatz. In der aktuellen Auswertung, die im Rahmen der Kampagne "Rußfrei fürs Klima" und des Projekts "Clean Air" von BUND, Deutscher Umwelthilfe (DUH), Naturschutzbund Deutschland (NABU) und Verkehrsclub Deutschland (VCD) erstellt wurde, fällt die Bundeshauptstadt auf Platz fünf zurück. Stuttgart und Düsseldorf haben bei der Luftreinhaltung ebenfalls Nachholbedarf. Schlusslicht im europäischen Städteranking ist Luxemburg.
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Gesundheitsschädigende Effekte durch Feinstaub sind schon länger bekannt. Für die Herzfunktion scheinen zusätzlich ultrafeine Partikel eine bedeutende Rolle zu spielen – auch wenn man ihnen nur wenige Minuten ausgesetzt ist, wie Wissenschaftler des Helmholtz Zentrums München nun nachweisen konnten. Die Ergebnisse wurden am 30. April 2015 in der Fachzeitschrift ‚ Particle & Fibre Toxicology’ veröffentlicht.
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Die Europäische Kommission verklagt Deutschland beim Gerichtshof der Europäischen Union wegen des Versäumnisses, bei der Genehmigung des Kohlekraftwerks in Hamburg/Moorburg die Vorschriften der FFH-Richtlinie zu beachten. Nach Auffassung der Kommission besteht die Gefahr, dass das Projekt sich negativ auf geschützte Arten wie Lachs, Flussneunauge oder Meerneunauge auswirken könnte. Diese Arten passieren das Kraftwerk auf ihrer Wanderung von der Nordsee zu den etwa 30 Natura-2000-Gebieten im Einzugsgebiet der Elbe stromaufwärts von Hamburg. Die zur Kühlung des Kraftwerks erforderliche Wasserentnahme ist schädlich für diese Tiere. Bei der Genehmigung des Kraftwerks hat Deutschland es versäumt, die in der Richtlinie vorgesehene Prüfung vorzunehmen und nach alternativen Kühlverfahren zu suchen, durch die das Sterben der betreffenden geschützten Arten vermieden werden könnte.
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Am 27. März 2015 eröffnete Bundesministerin Barbara Hendricks den Neubau der Saatgutbank der Freien Universität Berlin. Sie übernimmt die Schirmherrschaft für Deutschlands älteste Wildpflanzen-Saatgutbank. Die Dahlemer Saatgutbank war bisher eher unscheinbar in den Räumen des Wirtschaftshofes im Botanischen Garten untergebracht und zieht nun in eigene Räumlichkeiten am Sumpf- und Wasserpflanzengarten. Die Saatgutbank des botanischen Gartens besteht seit 1994 und gehört damit zu den Ältesten in Deutschland und umfasst derzeit ca.7000 Saatguteinlagerungen. Die Saatgutbank sammelt, trocknet und lagert Saatgut aus der ganzen Welt, schwerpunktmäßig aber aus Europa und der Region Berlin-Brandenburg. Die Sammlung von Saatgut dient vor allem dem Schutz gefährdeter oder geschützter Arten zur Sicherung des Artenbestandes sowie der Wissenschaft und Forschung. Dazu werden auf Expeditionen die Samen gesammelt, gereinigt und aufbereitet, anschließend wird das Saatgut in einem Trockenraum bei 15° C und 15% relativer Luftfeuchte getrocknet und schließlich in einem Kühlraum bei -20 Grad eingelagert. Auf diese Weise kann die Keimfähigkeit der Samen Jahrzehnte, manchmal sogar Jahrhunderte erhalten werden!
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Auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks beschloss das Kabinett am 25. März 2015 die Verlängerung der Veränderungssperre für den Salzstock Gorleben. Der Bund ist nach dem Standortauswahlgesetz verpflichtet, den Salzstock Gorleben unter Gewährleistung aller rechtlichen Erfordernisse offenzuhalten, solange er nicht im Auswahlverfahren für die Suche nach einem Standort zur Endlagerung der hochradioaktiven Abfälle ausgeschlossen wurde. Der Bundesrat muss der neuen Verordnung noch zustimmen.