Die Umweltchronik

Wichtige Umwelt-Ereignisse

  1. Einer Studie zufolge, die am 27. Juli 2015 im Fachblatt National Climate Change veröffentlicht wurde, haben 40 Prozent aller Erwachsenen weltweit haben noch nie etwas vom Klimawandel gehört. Forscher um Anthony Leiserowitz werteten die "Gallup World Poll", eine Umfrage aus den Jahren 2007 und 2008 in 119 Ländern, aus. Die Daten repräsentieren nach Angaben des Umweltforschers von der Yale University mehr als 90 Prozent der Weltbevölkerung. In Nordamerika, Europa und Japan kennen mehr als 90 Prozent der Bevölkerung das Konzept des Klimawandels. In Ländern wie Ägypten, Bangladesch, Nigeria und Indien indes haben zwei Drittel der Bevölkerung noch nie etwas davon gehört, wie aus der Gollup-Umfrage hervorgeht. Entscheidend für das Klimawissen sind der Studie zufolge höhere Bildung, Zugang zu Medien und eigenes Engagement.

  2. Die US-Regierung hat 13 Grossunternehmen für den Kampf gegen den Klimawandel verpflichtet. Gemeinsam mit den Großkonzernen stellte US-Präsident Barack Obama im Weißen Haus am 27. Juli 2015 eine entsprechende Vereinbarung vor. Darin verpflichten sich die Wirtschaftsvertreter, den Ausstoß von Kohlendioxid bei der Produktion zu senken, Müll zu vermeiden und in erneuerbare Energien zu investieren. Zu den Unterzeichnern gehören die Technologiekonzerne Apple, Google und Microsoft, der Aluminiumkonzern Alcoa, die Getränkeriesen Coca Cola und Pepsi, der Autobauer General Motors, die Geldhäuser Bank of America und Goldman Sachs, der Energieversorger Berkshire Hathaway Energy, der Nahrungs- und Futtermittelkonzern Cargill, der Einzelhandelsgigant Walmart sowie das Logistikunternehmen UPS.

  3. 520 325 Europäerinnen und Europäer haben sich an der öffentlichen Befragung der EU-Kommission unter dem Titel „Fitness-Check“ zu den europäischen Naturschutz-Richtlinien beteiligt. Konkret geht es um die EU-Vogelschutzrichtlinie, die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH). Nie zuvor verzeichnete eine EU-Konsultation eine solche Resonanz. Dies ist vor allem auf die Mobilisierungsaktion von 120 Umweltorganisationen in den 28 Mitgliedstaaten zurückzuführen. Die Konsultation endete am 26. Juli 2015 um Mitternacht. Unter dem Motto "Nature Alert.eu" hatten auch in Deutschland der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Naturschutzbund Deutschland (NABU), WWF Deutschland sowie der Dachverband Deutscher Naturschutzring (DNR)aufgerufen, sich an der Konsultation zur Zukunft der EU-Naturschutzrichtlinien zu beteiligen.

  4. Am 24. Juli 2015 gab das indonesische Forstministerium grünes Licht für eine auf 95 Jahre angelegte Naturschutzkonzession. Mehr als fünf Jahre lang hat sich die Zoologische Gesellschaft Frankfurt gemeinsam mit dem WWF dafür eingesetzt, das Management-Recht für zwei Forstkonzessionsblöcke zu bekommen. Die Fläche mit 39.000 Hektar grenzt unmittelbar an den 145.000 Hektar großen Bukit Tigapuluh Nationalpark an. Seit 2002 wildert die Zoologische Gesellschaft Frankfurt im Auftrag der indonesischen Naturschutzbehörde in Bukit Tigapuluh Orang-Utans aus, die zuvor illegal privat gehalten und dann beschlagnahmt worden waren. Ziel ist es, eine eigenständige, überlebensfähige Population von Sumatra Orang-Utans in Bukit Tigapuluh aufzubauen. Neben einer neuen Orang-Utan-Heimat ist die Konzessionsfläche auch ein wichtiger Lebensraum für die hochgradig bedrohten Sumatratiger und Sumatraelefanten. Das Management der Konzession wird in den ersten fünf Jahren mit knapp 3,6 Millionen Euro vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) im Rahmen der Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI) über die KfW Entwicklungsbank finanziert. Der Lizenzerteilung war ein jahrelanges Ringen mit der Papierindustrie voraus gegangen, die das Regenwaldgebiet gerne zur Umwandlung in Akazienplantagen für sich beansprucht hätte.

  5. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt unterzeichnete am 21. Juli 2015 zum Schutz vor massenhaftem Bienensterben eine Eilverordnung, die den Handel mit und das Aussäen von Wintergetreide-Saatgut, das mit Pflanzenschutzmitteln mit bestimmten Neonikotinoiden behandelt wurde, verbietet. Die Saatgutbehandlung mit diesen Insektiziden ist in Deutschland bei Wintergetreide bereits untersagt. Mit der Eilverordnung soll der Import derart behandeltes Saatgut aus anderen Ländern verhindert werden. Die Eilverordnung trat am 22. Juli 2015 in Kraft.

  6. Am 22 Juli 2015 stimmte die französische Nationalversammlung dem "Gesetz zur Energiewende für grünes Wachstum" zu. Es sieht unter anderem vor, den Ausstoß von Treibhausgasen deutlich zu reduzieren, weniger Energie zu verbrauchen und mehr Strom aus erneuerbaren Energien zu gewinnen. Bis 2050 soll der Energieverbrauch halbiert werden und ein Drittel des Bedarfs aus erneuerbaren Energien kommen. Die Senkung des Anteils der Atomkraft an der Stromproduktion soll von derzeit 75 auf 50 Prozent im Jahr 2025 gesenkt werden. Im Jahr 2030 sollen erneuerbare Energien 32 Prozent der französischen Stromproduktion ausmachen, der Anteil fossiler Energieträger wird bis dahin um 30 Prozent gesenkt werden. Der Ausstoß von Treibhausgasen soll bis 2030 im Vergleich zu 1990 um 40 Prozent reduziert werden. Das Gesetz sieht auch Vorgaben zur energetischen Gebäudemodernisierung vor.

  7. Das australische Umweltministerium sieht die Artenvielfalt in Australien durch verwilderte Katzen bedroht. Deshalb verkündete der australische Umweltminister Greg Hunt am 16. Juli 2015 auf einer nationalen Konferenz für bedrohte Tierarten, dass u.a. in den nächsten 5 Jahren 2 Millionen verwilderte Hauskatzen getötet werden sollen. Nach Angaben des Umweltministerium sind Katzen für das Aussterben von 27 einheimischen Tierarten mitverantwortlich, 120 weitere Tierarten seien bedroht. Die heimische Tierwelt müsse vor einem vom Menschen eingeschleppten Raubtier geschützt werden, sagte Hunt. Fünf Inseln sowie zehn Gebiete auf dem Festland sollen als Sicherheitszonen ganz von Katzen befreit werden. Die Katzen kamen im 17. Jahrhundert mit den Siedlern nach Australien. Rund 30 Millionen wilde Katzen sollen frei in der australischen Wildnis leben.

  8. Die Anrainer-Staaten der Arktis einigten sich am 16. Juli 2015 auf ein Fischfangverbot in den Gewässern rund um den Nordpol. Die USA, Russland, Kanada, Dänemark für Grönland und Norwegen unterzeichneten in Oslo ein entsprechendes Abkommen, wonach die kommerzielle Fischerei in einer 2,8-Millionen-Quadratkilometer-Zone verboten ist.

  9. Im Rahmen der Strategie der Energieunion, die von der Europäischen Kommission im Februar 2015 auf den Weg gebracht wurde, schlug die Kommission am 15. Juli 2015 eine Überarbeitung der Rechtsvorschriften zur Energieeffizienzkennzeichnung vor. Um den Verbrauchern die Beurteilung und den Vergleich von Produkten zu erleichtern, soll nur noch ein einheitliches „A-G“-Energieetikett verwendet werden. Die Kommission schlägt damit eine Rückkehr zum bekannten und bewährten Etikett mit der Skala „A-G“ für energieeffiziente Produkte vor, einschließlich eines Verfahrens zur Neuskalierung der bestehenden Etikette. Zusätzlich schlug die Kommission vor, alle neuen auf den EU-Markt gebrachten Produkte in einer Online-Datenbank zu registrieren, um mehr Transparenz zu schaffen und den nationalen Behörden die Marktüberwachung zu erleichtern.

  10. Am 14. Juli 2015 verkündete die der staatliche Ölkonzern ENAP, dass in Chile der Bau des ersten Geothermiekraftwerks in Südamerika begonnen hat. Die Baustelle des Projekts Cerro Pabellón liegt im Geothermalgebiet El Tatio in der Region Antofagasta in den Anden, rund 1.400 Kilometer nördlich der Hauptstadt Santiago. "Cerro Pabellón wird nicht nur das erste geothermische Kraftwerk in Chile und Südamerika sein, sondern auch das erste in der Welt, das in einer Höhe von 4.500 Metern über dem Meeresspiegel errichtet wird", sagte der Chef der staatlichen Ölfirma ENAP.

  11. Am 8. Juli 2015 verabschiedete das Europäische Parlament die Reform des EU-Emissionshandelssystem (ETS). Das vorgeschlagene Gesetz schafft ein System, das automatisch einen Teil der ETS-Gutschriften vom Markt nimmt und in eine Reserve einstellt, wenn der Überschuss eine bestimmte Schwelle überschreitet. Andersherum können die Gutschriften dann wieder auf den Markt gebracht werden. Nach der Vereinbarung werden "einbehaltene" Zertifikate (900 Millionen Zertifikate, die mindestens bis 2019 vom Markt genommen werden) in die Reserve eingestellt. Alle restlichen Zertifikate, die bis Ende des laufenden Handelszeitraums nicht zugeteilt sind, werden ebenfalls in die Reserve gestellt, vorbehaltlich einer allgemeinen Überprüfung der ETS-Richtlinie, die die Kommission in diesem Jahr vorlegen wird. Die Marktstabilitätsreserve wird früher als bisher geplant zur Anwendung kommen, und zwar am 1. Januar 2019 anstatt wie von der EU-Kommission vorgeschlagen 2021.

  12. Am 8. Juli 2015 trat die EU als 181. Partei, dem Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten (CITES) bei. Das Übereinkommen deckt mehr als 35 000 Tier- und Pflanzenarten ab und stellt sicher, dass der Handel mit ihnen legal und nachhaltig bleibt. Im Anschluss an eine 2014 ins Leben gerufene öffentliche Konsultation haben die Dienststellen der Europäischen Kommission mit der Vorbereitung eines Aktionsplans gegen den Handel mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten begonnen. In diesem Zusammenhang stellt der Beitritt der EU zum CITES-Übereinkommen einen wichtigen Meilenstein dar.

  13. Das Team der deutsch-französischen Arktis-Forschungsstation AWIPEV des Alfred-Wegener-Instituts empfing am 8. Juli 2015 den Generalsekretär der Vereinten Nationen, Ban Ki-moon. Dieser nutzte die Gelegenheit einer Spitzbergen-Reise, um sich über Klimaforschung in der Arktis zu informieren und sich aus nächster Nähe die Auswirkungen des Klimawandels auf den Blomstrandbreen-Gletscher anzusehen. Vor Ort rief er die internationale Gemeinschaft dazu auf, „jetzt zu handeln“, um den Klimawandels zu stoppen. „Ich bin nur 250 Meter vom Gletscher entfernt. Es sieht fantastisch aus“, sagte Ban. Er sei angesichts des Rückgangs des Gletschers allerdings sehr besorgt. „Wir müssen den globalen Temperaturanstieg unbedingt unter zwei Grad halten.“ Zusammen mit dem AWI-Team und Norwegens Außenminister Borge Brende ließ Ban eine Sonde steigen, die täglich unter anderem die Temperatur und den Luftdruck misst.

  14. Große Elektrohändler sind künftig verpflichtet, Elektro-Altgeräte wie Kühlschränke oder Flachbildschirme beim Neukauf eines gleichwertigen Geräts zurückzunehmen. Kleinere Geräte, wie Föhne, Mobiltelefone oder Rasierapparate – der Gesetzgeber spricht von Geräten mit einer Kantenlänge bis zu 25 Zentimetern – müssen sie auch ohne Neukauf eines entsprechenden Geräts zurücknehmen. Die Abgabe der Elektrogeräte erfolgt immer kostenlos. Als "große Elektrohändler" gelten solche Geschäfte, die über mehr als 400 Quadratmeter Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte verfügen, zum Beispiel Elektro- oder auch Baumärkte. Kleinere Fachgeschäfte werden von der Rücknahmepflicht ausgenommen. Das so genannte ElektroG wird am 10. Juli 2015 abschließend im Bundesrat behandelt und tritt anschließend in Kraft. Der Handel wird nach Inkrafttreten neun Monate Zeit haben, seinen Verpflichtungen nachzukommen und die erforderlichen Rücknahmestellen einzurichten.

  15. Forschern des Instituts für Flugzeugbau (IFB) der Universität Stuttgart ist es gelungen, mit einem spektakulären Flug über die Alpen die Leistungsfähigkeit und Alltagstauglichkeit von Flugzeugen mit Batterieantrieb nachzuweisen. Damit ist ein wichtiger Schritt hin zur einer CO2-armen und energieeffizienten Luftfahrt gelungen. Am 4. Juli 2015 vom Flugplatz Hahnweide bei Stuttgart ist das Elektroflugzeug „e-Genius“ der Universität Stuttgart über die Alpen nach Italien geflogen. Um den norditalienischen Platz „Calcinate del Pesce“ zu erreichen, musste das High-Tech-Batterieflugzeug über 320 km Distanz zurücklegen. Die über 3000 m hohen Gipfel in der Zentralschweiz überflog der e Genius dabei in einer sicheren Höhe von nahezu 4000 m. Pilotiert wurde das zweisitzige Flugzeug vom erfahrenen Alpenflieger und Rekordpiloten Klaus Ohlmann sowie Ingmar Geiß vom Institut für Flugzeugbau der Universität Stuttgart. Der Zielflugplatz wurde bereits nach gut zwei Stunden Flugzeit erreicht. Am Nachmittag waren die Akkus wieder geladen und der e-Genius startete zum Rückflug. Dieser war dabei aufgrund des steilen Alpenanstiegs in der Südschweiz eine besondere Herausforderung. Um ausreichend Zeit für den Steigflug auf 4000 m Höhe zu gewinnen, verlief die Rückflugroute über den Gotthartpass und war mit 365 km nochmals deutlich länger als der Flug am Vormittag. Neben der Emissionsfreiheit und Geräuscharmut überzeugt vor allem der geringe Energieverbrauch des Forschungsfliegers. So wurden für Hin- und Rückflug trotz der anspruchsvollen Steigflüge nur 83 kWh an elektrischer Energie verbraucht, was dem Energieinhalt von 9,2 l Benzin entspricht. Werden aktuelle deutsche Preise für Ökostrom angesetzt, entstehen gerade einmal Kosten in Höhe von 21 Euro für den Transport von zwei Personen nach Italien und zurück.

  16. Das Great Barrier Reef in Australien kommt vorerst nicht auf die Rote Liste der gefährdeten Weltnaturerbestätten. Diese Entscheidung traf das Welterbe-Komitee der UNESCO am 1. Juli 2015 auf seiner Sitzung in Bonn. Bis zum 1. Dezember 2016 muss die australische Regierung jedoch einen Fortschrittsbericht vorlegen, mit dem die Umsetzung geplanter Maßnahmen zum Schutz des Riffs dokumentiert werden. Zwar würdigte die UNESCO die von Australien vorgelegten Pläne für einen verbesserten Schutz des Riffes bis 2050. Gleichzeitig betonte sie, dass die Umsetzung der Versprechen entscheidend sei. Das Welterbe-Komitee hat sich sehr kritisch mit den Industrialisierungsplänen und den anderen Gefährdungen auseinandergesetzt und gewarnt, dass das Riff als „Welterbe in Gefahr“ gelistet werden müsse, sofern der Schutz und ökologische Zustand des Riffs nicht erheblich verbessert würden.

  17. Am 1. Juli 2015 verkündete der Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sein Urteil zur Weservertiefung. Nachdem der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) 2011 vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen die in Bremen und Niedersachsen geplante Vertiefung der Weser geklagt und das Gericht den EuGH um eine Klärung gebeten hatte, bestätige das EuGH-Urteil, dass Baumaßnahmen an Gewässern deren Zustand nicht verschlechtern dürften. Der Umweltverband hatte sich bei seiner Klage auf die EU-Wasserrahmenrichtlinie berufen, die ein ausdrückliches "Verbesserungsgebot" für sämtliche Gewässer in Europa enthält. In dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Weservertiefung sieht Hubert Weiger, Vorsitzender BUND, einen substantiellen Fortschritt im europäischen Gewässerschutz. "Wenn wir naturnahe Flüsse statt Kanalisierungen fordern, die Sicherung einer hohen Wasserqualität, des Fischreichtums und die Wiederherstellung von Flussauen, dann steht ab jetzt das höchste europäische Gericht hinter uns. Der 1. Juli 2015 ist ein bedeutender Tag für Schutz der Flüsse in Europa. Das Urteil des EuGH ist nicht nur für die Weser, sondern für alle Fließgewässer in Deutschland und Europa ein Fortschritt. Jetzt sind die Länder am Zuge. Sie müssen die EuGH-Vorgaben für einen besseren Gewässerschutz umfassend umsetzen", sagte Weiger.

  18. Am 8. Januar 2015, verkündete die Stadtregierung von New York unter dem Bürgermeister Bill de Blasio, dass vom 1. Juli 2015 die Verwendung von Einwegprodukte aus dem Kunststoff Polystyro verboten ist. Plastikerzeugnisse aus Polysytrol kommen im Alltag häufig vor und umfassen unter anderem Einwegbecher, Einweggeschirr, Eierkartons und Verpackungen aller Art. Das Verbot gibt es schon in anderen US-Städten wie San Francisco, Seattle und Washington.

  19. Am 30. Juni 2015 gab China offiziell seine nationalen Klimaziele (INDC) für den internationalen Verhandlungsprozess für das Weltklimaabkommen bekannt. Dem Dokument zufolge sollen die Treibhausgas-Emissionen China bis 2030 um 60 bis 65 Prozent sinken – im Vergleich zu 2005. Zudem will China den Anteil der fossilen Rohstoffe am Primärenergieverbrauch bis 2030 um ein Fünftel senken.

  20. Am 29. Juni 2015 schwächte der Oberste Gerichtshof der USA Obamas Klimaschutzpläne ab. Der Supreme Court sprach sich gegen die Regelung der Umweltschutzbehörde Epa aus, die den schädlichen Bleiausstoß von Kohlekraftwerken eindämmen sollte. Die Behörde habe das Gesetz zur Verbesserung der Luftqualität falsch interpretiert, so das Gericht. Die Kosten für die vorgeschriebenen Filteranlagen seien durch den gesundheitlichen Nutzen für die Bevölkerung nicht gerechtfertigt.

  21. Am 1. Juli 1975 trat das Washingtoner Artenschutzübereinkommen ("CITES") in Kraft – in diesem Jahr feiert es sein 40-jähriges Jubiläum. Aus diesem Anlass hat Bundesumweltministerin Barbara Hendricks auf das Schicksal einer besonders bedrohten Art hingewiesen. Im Berliner Zoo übernahm sie am 29. Juni 2015 die Patenschaft für ein junges Spitzmaulnashorn. Hendricks: "Nashörner gehören zu den gefährdetsten Tierarten der Welt. Die Wilderei auf sie hat erschreckende Ausmaße angenommen. Aber auch viele andere Tier- und Pflanzenarten leiden unter Raubbau und Übernutzung. Das Nashorn ist für mich daher ein Symbol für die Artenvielfalt, für die es sich zu kämpfen lohnt. Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen ist dabei das weltweit wichtigste und erfolgreichste Instrument. Aber wir brauchen Engagement auf allen Ebenen. Darum unterstütze ich auch die wichtige Arbeit des Berliner Zoos für den Erhalt der seltenen Spitzmaulnashörner."

  22. Am 27. Juni 2015 wilderte Ecuador 201 Riesenschildkröten auf den Galapagos- Inseln aus. Die aus einer Zucht stammenden Tiere wurden auf der Insel Santa Fe ausgesetzt, auf der vor über 150 Jahren das letzte Exemplar einer verwandten Unterart der Landschildkröte Chelonoidis hoodensis gestorben war, nachdem das Ökosystem der Insel schweren Schaden durch menschlichen Einfluss genommen hat. Nach Aussagen der Mitarbeiter des Galapagos-Nationalparks ,haben die freigelassenen Tiere morphologische und genetische Ähnlichkeiten mit Chelonoidis sp. Wissenschaftler wollen unter anderem den Einfluss der Schildkröten auf das einzigartige Ökosystem der Galapagos-Inseln untersuchen. Deshalb wurden 30 der freigelassenen Schildkröten mit einem Peilsender ausgestattet, um den Forschern Auskunft über ihre Wanderbewegungen zu geben.

  23. Rund um den internationalen Ambrosia-Tag am 27. Juni 2015 wurden erstmals auch in Deutschland Aktionen gegen die weitere Ausbreitung der Pflanze geplant. Das Umweltbundesamt (UBA), das Julius Kühn-Institut (JKI), die Freie Universität (FU) Berlin und die Stiftung Deutscher Polleninformationsdienst (PID) klärten gemeinsam auf, wie Ambrosia bekämpft werden kann. Beispielhafte Aktionen fanden in Berlin, Karlsruhe und Vetschau/Brandenburg statt. Maria Krautzberger, Präsidentin des UBA: „Auch der Klimawandel kann die Ausbreitung der hoch allergenen Ambrosia begünstigen. Das zeigt sich in ganz Europa, auch in Deutschland. Gartenbesitzer sollten gegen die Pflanze vorgehen, etwa indem sie die Pflanze den Behörden melden oder die Ambrosia selber ausrupfen.“ In der Schweiz und Ungarn sind Landbesitzer sogar gesetzlich verpflichtet, das Aufblühen der Pflanze durch rechtzeitiges Ausreißen zu verhindern. Die Pollen der aus Nordamerika stammenden Pflanze können schon in kleinsten Mengen heftige gesundheitliche Reaktionen auslösen. Dazu zählen Heuschnupfen, Bindehautentzündung und allergisches Asthma.

  24. Am 27. Juni 2015, nur vier Tage nachdem Start des Sentinel -2A, liefert der Erdbeobachtungssatellit seine ersten Schnappschüsse von der Erde. Mit einer Bildbreite von 290 Kilometern ermöglicht der Sentinel-2A einen bisher ungekannten Blick auf die Erde.

  25. Am 25. Juni 2015 startete das Bundesumweltministerium den öffentlichen Dialogprozess für einen nationalen Klimaschutzplan 2050. Zum Auftakt der Konferenz in Berlin begrüßte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks neben Vertretern aus Bund, Land, Kommunen, Verbänden, Wirtschaft und Zivilgesellschaft auch interessierte Bürgerinnen und Bürger. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: "In Elmau haben sich die sieben führenden Industriestaaten verpflichtet, nationale Klimaschutzstrategien für den Weg in eine klimaneutrale, dekarbonisierte Weltwirtschaft zu entwickeln, damit die Zwei-Grad-Obergrenze für die globale Erwärmung gegenüber vorindustriellen Werten eingehalten werden kann. Wir haben uns die Erarbeitung eines Klimaschutzplans in dieser Legislaturperiode schon im Koalitionsvertrag vorgenommen. Dabei geht es darum, die Zwischenziele für das Erreichen des Langfristziels einer praktisch klimaneutralen, kohlenstoffarmen Volkswirtschaft bis 2050 zu verankern, die Reduktionsschritte nach 2020 zu beschreiben und in einem breiten Dialogprozess mit Maßnahmen zu hinterlegen." Zum Erfolg brauchen wir die breite Mitwirkung von Wirtschaft und Gesellschaft", so Hendricks. Die Empfehlungen aus dem Dialog- und Beteiligungsprozess werden in den Klimaschutzplan 2050 einfließen, der im Sommer 2016 im Kabinett verabschiedet werden soll. Der Klimaschutzplan soll in regelmäßigen Abständen angepasst und fortgeschrieben werden.

  26. Am 24. Juni 2015 urteilte ein Gericht in Den Haag, dass die niederländische Regierung sich mehr bemühen muss die Treibhausgasemissionen in den Niederlanden zu senken. Der Staat muss bis zum Jahr 2020 die Emissionen um mindestens 25 Prozent verringern, urteilte das Gericht. Das bisherige Einsparungsziel bis 2020 17 Prozent der Treibhausgasemissionen von 1990 einzusparen, werde der Verantwortung eines Industrielands im Kampf gegen den Klimawandel nicht gerecht, hieß es zur Begründung. Die niederlandische Stiftung Urgenda hatte zusammen mit 886 individuellen Mitklägern bei Gericht Klage eingereicht.

  27. Am 23. Juni 2015 veröffentlicht die Weltnaturschutzorganisation IUCN ihr Update der Rote Liste bedrohter Tier- und Pflanzenarten. Mit der Aktualisierung enthält die Rote Liste knapp 77,340 Arten, von denen 22,784 Arten in ihrem Bestand akut bedroht sind. Gründe für die kritische Situation einzelner Pflanzen- und Tierarten sind der Verlust und die Verarmung des Lebensraums, der illegale Handel und die Verdrängung durch invasive Arten, berichtet die IUCN. Auch das intensive Sammeln von Pflanzen für medizinische Zwecke spielt eine große Rolle. In Indien wurden mit der Aktualisierung 44 als medizinisch wirksam geltende Pflanzen als bedroht eingestuft. Ihre Pflanzenteile werden in großen Mengen in der ayurvedischen Medizin und in der Homöopathie eingesetzt.

  28. Am 23. Juni 2015 beschloss die österreichische Bundesregierung offiziell ihre Klage gegen die Förderung des britischen AKWs Hinkley Point mit Mitteln der Europäischen Union. Formal wurde diese am 29. Juni 2015 eingebracht. Bereits die luxemburgische Regierung, Greenpeace Energy und eine Gruppe von deutschen kommunalen Energieversorgern haben Klage beim Gerichtshof eingereicht. Aus Sicht der Atomkraftgegner verstoßen die britischen Beihilfen von rund 22 Milliarden Euro für den Bau von zwei weiteren Reaktoren gegen bestehendes EU-Recht. Die EU-Kommission hatte letztes Jahr entschieden, dass der garantierte Abnahmepreis, die die britische Regierung dem Energiekonzern EDF für den Neubau des Atomreaktors zugesagt hat, nicht gegen das EU-Beihilferecht verstoßen.

  29. Ein komplexes Wald-Klima-Observatorium hat im Harz am 23. Juni 2015 offiziell seinen Betrieb aufgenommen. Die Anlage im Hohen Holz bei Oschersleben wurde durch Umweltminister Dr. Herman Onko Aeikens eröffnet. Sie ist Teil des europaweiten ICOS-Beobachtungsnetzwerks für Treibhausgase und untersucht die Zusammenhänge zwischen Vegetation, Wasserhaushalt und Kohlenstoffkreislauf. Das Observatorium ist eine von mehreren wissenschaftlichen Großinfrastrukturen in Sachsen-Anhalt im Rahmen des TERENO-Netzwerks der Helmholtz-Gemeinschaft, mit dessen Hilfe die Auswirkungen des globalen Wandels von Landnutzung und Klima in Deutschland untersucht werden.

  30. Am 22. Juni 2015, startete der von der ESA entwickelte Sentinel-Satelliten, Sentinel 2A, in den Weltraum. Der 1,1 t schwere Satellit hob um 22.52 Uhr Ortszeit an Bord eines Vega-Trägers von Europas Raumflughafen Kourou in Französisch-Guayana ab. Sentinel 2A wird die von dem am 3. April 2014 gestarteten ersten Satelliten der Flotte, Sentinel 1A, in jeder Wetterlage rund um die Uhr erstellten Radarbilder ergänzen. „Mit seiner optischen Kamera stellt Sentinel 2A eine Ergänzung der Radarbilder von Sentinel 1A dar“, meinte Volker Liebig, der ESA-Direktor für Erdbeobachtungsprogramme. „Der Satellit wird für die Gesellschaft äußerst nützliche Bereiche wie die Ernährungssicherheit und die Überwachung der Wälder unterstützen. Seine Kombination aus großem Abtaststreifen und häufigem Überflug wird Nutzern die Möglichkeit geben, Veränderungen der Landoberflächen und Pflanzenwachstum mit bisher ungekannter Genauigkeit zu beobachten. Durch das häufige Überfliegen von Gebieten wird eine neue Generation operationeller Produkte entstehen, die von Landoberflächen und Veränderungsdetektion über Katastrophengebiete und Blattflächenindizes bis hin zu Chlorophyllgehalt und anderen biogeophysikalischen Variablen reichen.“ Die Daten werden auf unentgeltlicher und offener Basis bereitgestellt. An der Analyse, Verarbeitung und Harmonisierung der Rohdaten werden öffentliche und privatwirtschaftliche Diensteanbieter mitwirken.

  31. Am 19. Juni 2015. einen Tag nach der Bekanntgabe der Enzyklika "Laudato Si'" zur Ökologie von Papst Franziskus veröffentlicht das Bundesamt für Naturschutz eine gemeinsame Erklärung mit neun verschiedenen Religionsgemeinschaften zum Schutz der Natur und biologischen Vielfalt. "Das Engagement der Religionsgemeinschaften freut mich außerordentlich. Ein solcher Zusammenschluss ist in dieser Form eine große Neuerung und zukunftsweisend", sagte BfN-Präsidentin Beate Jessel. Den Kern der gemeinsamen Erklärung bilden vier Eckpunkte, die die Grundlage für die weitere Zusammenarbeit bilden: Im Anschluss an den jährlichen Ökumenischen Tag der Schöpfung am ersten Freitag im September soll gemeinsam an einer religiösen Woche gearbeitet werden, in der Themen des Naturschutzes und der biologischen Vielfalt im Zentrum stehen. Freiflächen um Gebäude wie Synagogen, Tempel, Kirchen, Moscheen oder Friedhöfe sollen noch stärker als bisher Orte der biologischen Vielfalt werden. Das gilt auch für die in zahlreichen Städten entstehenden Interkulturellen Gärten. Für Gemeinden, Schulen und andere Bildungseinrichtungen sollen "Religiöse Teams für Natur und biologische Vielfalt" gebildet werden, die angesichts unterschiedlicher religiöser Traditionen die gemeinsamen Aufgaben bei der Erhaltung und Bewahrung der Natur darstellen und erörtern. Es soll ein Netzwerk der Religionen für den Naturschutz aufgebaut werden. Den Dialogprozess zwischen Religionen und Naturschutz hatten das Bundesamt für Naturschutz und das Bundesumweltministerium zusammen mit hochrangigen Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Religionsgemeinschaften auf den Weg gebracht.

  32. Am 19. Juni 2015 legte Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks ein Gesamtkonzept zur Rückführung der radioaktiven Abfälle aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich und dem Vereinigten Königreich vor. Das Konzept sieht vor, die 26 Castor‑Behälter bundesweit auf insgesamt vier Zwischenlager zu verteilen. Nach dem BMUB sollen im Standortzwischenlager Philippsburg in Baden‑Württemberg die fünf Behälter mit verglasten mittelradioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich aufbewahrt werden. Auf die Zwischenlager an den Standorten Biblis (Hessen), Brokdorf (Schleswig‑Holstein) und Isar (Bayern) sollen die insgesamt 21 Castoren mit verglasten hochradioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung in Sellafield verteilt werden. Die Rückführung erfolgt entsprechend der Vertragslage der deutschen EVU mit den ausländischen Wiederaufarbeitungsunternehmen sukzessive, beginnend mit den fünf Behältern aus Frankreich im Jahr 2017 und danach die weiteren Tranchen ab 2018 bis 2020 aus Großbritannien.

  33. Am 17. Juni 2015 beschloss der Haushaltsausschuss des Bundestages 62 Gebiete in ganz Deutschland mit einer Gesamtfläche von 31.000 Hektar an den Naturschutz zu übergeben. Die Liegenschaften sind ehemalige Militärflächen des Bundes. Insgesamt sind damit 156.000 Hektar Bundesfläche dauerhaft für den Naturschutz gesichert.

  34. Am 16. Juni 2015 stellte Papst Franziskus in Rom seine Enzyklika "Laudato Si" zum Umwelt- und Klimaschutz vor.

  35. Am 15. Juni 2015 fand der erste World Meat Free Day (Welttag ohne Fleisch) statt. Zum ersten Mal haben sich verschiedene namhafte Unternehmen und Organisationen zusammengeschlossen, um das Bewusstsein für den weltweiten Fleischkonsum nachhaltig zu schärfen sowie dessen Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit aufzuzeigen.

  36. Der Bundesrat hat am 12.06.2015 zu einer Verordnung der Bundesregierung, welche die sogenannte Veränderungssperre für das Bergwerk um zehn Jahre verlängern sollte, beschlossen, dass diese spätestens mit Ablauf des 31.03.2017 außer Kraft tritt. Dies gilt jedoch nur, wenn der Salzstock nicht bereits vorher aus dem sogenannten Standortauswahlverfahren ausgeschlossen wird.

  37. Medienberichten zufolge muss der US-amerikanischer Mineralölkonzern ExxonMobil innerhalb von 20 Tagen eine Million US-Dollar Strafe für die Ölpest im Yellowstone-Fluss 2011 bezahlen. Dies entschied das US-amerikanischen Verkehrsministerium am 12. Juni 2015 nach einer Anhörung.

  38. Greenpeace legte am 9. Juni 2015 Beschwerde bei der Europäischen Kommisson gegen den Transport von hochradioaktivem Müll aus dem AKW Jülich in die USA ein. Die EU-Beschwerde richtet sich gegen das Verhalten der beteiligten Bundesministerien, Bundesämter sowie gegen das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalens. Nach Auffassung der Umweltorganisation stellt die geplante Verbringung von 152 Castorbehältern mit Brennelementekugeln aus dem Zwischenlager des FJZ zur Wiederaufbereitungsanlage Savannah River Site und – nach deren Aufbereitung – der Verbleib der Abfälle in den USA, eine Verletzung von Art. 4 (4) der Richtlinie 2011/70/EURATOM dar. Denn EURATOM genehmigt nur den Export von Atommüll aus der Forschung. Der AVR-Reaktor in Jülich speiste jedoch als Prototyp von 1967 bis 1988 rund 1,5 Milliarden Kilowattstunden Strom ins öffentliche Netz ein und könne aus diesem Grund nicht als Forschungsreaktor bezeichnet werden. AVR steht für Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor Jülich – ein Zusammenschluss vor allem kommunaler Stromversorger.

  39. Am 6. Juni 2015 luden das Umweltbundesamt und das Bundesumweltministerium zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger zum Klimadialog in das Berliner Tagungswerk Jerusalemkirche ein. Vorbereitet und organisiert wurde die Veranstaltung vom nexus Institut, das die nationale Koordination für Deutschland übernommen hat. Doch nicht nur in Deutschland fand an diesem Tag ein Bürgerdialog statt: In 80 Ländern, auf fünf Kontinenten trafen sich Menschen, um ihre Stimme in den internationalen Diskussions- und Verhandlungsprozess einzubringen. In allen teilnehmenden Ländern liefen die eintägigen Bürgerdialoge "World Wide Views zu Klima und Energie" nach dem gleichen Schema ab, so dass nun vergleichbare Ergebnisse vorliegen. Die Abstimmungsfragen orientierten sich dabei sehr eng an den noch offenen und strittigen Fragen der internationalen Klimaverhandlungen.

  40. Am 27. Mai gab der Finanzausschuss des norwegischen Parlaments eine einstimmige Empfehlung an den Staatsfonds des Landes ab, im großen Stil seine Anteile aus der Kohleindustrie zu veräußern. Der "Norwegian Government Pension Fund Global" ist nicht nur der weltweit größte Staatsfonds; er ist auch einer der Top-Ten-Investoren in der globalen Kohleindustrie. Zuvor hatten Umwelt-und Menschenrechtsorganisationen den Staatsfonds dafür kritisiert, immer noch in Kohle zu investieren. Das zeigte die Studie "Still Dirty, Still Dangerous". Die Parlamentarier fordern die Regierung auf, Unternehmen auszuschließen, die mehr als 30 Prozent ihrer Einkünfte oder ihrer Stromproduktion mit Kohle generieren. Dem Beschluss stimmte das norwegische Parlament am 5. Juni 2015 zu.