Jagdbare Tierart Benennung
Sprache
deDefinition
Der § 2 BJagdG enthält den Katalog der Tierarten, die dem Jagdrecht unterstellt sind. Nach § 2 II BJagdG können die Länder darüber hinaus
weitere Tierarten dem Jagdrecht unterstellen.
Wortart
Substantiv (die)Wortstamm
Jagdbare TierartSchreibweisen
Jagdbare Tierart, Jagdbare TierartenVerwendungsangaben
Redaktionelle Anmerkungen
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Benennung mit TextanalysefunktionÜbersetzungsstatus
Übersetzung geprüftQuellenangaben
Änderungsangaben
Initiale Version
Barbara Fock am 20.12.2017
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Letzte Änderung
Barbara Fock am 20.12.2017
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