Sprache

de

Definition

Der § 2 BJagdG enthält den Katalog der Tierarten, die dem Jagdrecht unterstellt sind. Nach § 2 II BJagdG können die Länder darüber hinaus weitere Tierarten dem Jagdrecht unterstellen.

Wortart

Substantiv (das)

Wortstamm

Jagdbares Tier

Schreibweisen

Jagdbares Tier, Jagdbare Tiere

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Übersetzungen

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Übersetzungsstatus

Übersetzung geprüft

Quellenangaben

Änderungsangaben

Initiale Version
foba am 05.09.2006
Letzte Änderung
Barbara Fock am 20.12.2017