Jagdbares Tier Benennung
Sprache
deDefinition
Der § 2 BJagdG enthält den Katalog der Tierarten, die dem Jagdrecht unterstellt sind. Nach § 2 II BJagdG können die Länder darüber hinaus weitere Tierarten dem Jagdrecht unterstellen.
Wortart
Substantiv (das)Wortstamm
Jagdbares TierSchreibweisen
Jagdbares Tier, Jagdbare TiereBevorzugte Benennung von
Alternative Benennung von
BK-Benennung von
Übersetzungen
Verwendungsangaben
Redaktionelle Anmerkungen
Textanalysefunktion
Benennung mit TextanalysefunktionÜbersetzungsstatus
Übersetzung geprüftQuellenangaben
Änderungsangaben
Initiale Version
foba am 05.09.2006
Letzte Änderung
Barbara Fock am 20.12.2017