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Methoden und Normen zur Bewertung der Reparierbarkeit von Elektro- und Elektronikgeräten Stärkung der Materialeffizienz unter der Ökodesign-Richtlinie Die Reparatur von energieverbrauchsrelevanten Produkten ist mit zahlreichen ökologischen, sozialen und ökonomischen Vorteilen verbunden, dennoch werden defekte Produkte in der Praxis bisher kaum repariert. Das Vorhaben zielt daher darauf ab, die Materialeffizienz von energieverbrauchsrelevanten Produkten zu stärken, wobei die Reparierbarkeit von defekten elektrischen und elektronischen Geräten im Fokus steht. In diesem Sinne wird zunächst ein konzeptioneller Rahmen zur Bewertung der Reparierbarkeit entwickelt. Darauf aufbauend werden, basierend auf bestehenden Ansätzen, Indikatoren identifiziert, welche die Reparierbarkeit beeinflussen. Anschließend wird die Anwendbarkeit der als zentral bewerteten Indikatoren beispielhaft anhand praktischer Fallstudien für mehrere Wäschetrockner und Drucker überprüft. Basierend auf den empirischen Erkenntnissen wird ein Bewertungssystem zur Reparierbarkeit von energieverbrauchsrelevanten Produkten entwickelt. Abschließend werden Empfehlungen formuliert, die in produktpolitische Instrumente intergiert werden können, um die Reparierbarkeit und damit die Materialeffizienz von energieverbrauchsrelevanten Produkten zu stärken. Die Reparatur bildet eine zentrale Maßnahme der Abfallvermeidung und ist somit zum einen auf der ersten Stufe der im Kreislaufwirtschaftsgesetzt verankerten Abfallhierarchie (§6 KrWG) zu verorten. Zum anderen spielt sie auch bei der zweiten Stufe der Abfallhierarchie, der sog. (Vorbereitung zur) Wiederverwendung eine zentrale Rolle (§3 Abs. 24 KrWG). Denn statt Produkte aufgrund eines Defekts während der Nutzung zu entsorgen, wird durch eine Reparatur die Lebensdauer des Produkts verlängert. Dadurch fallen zum einen weniger Abfälle an, zum anderen werden auch Ressourcen eingespart, die ansonsten für die Neuproduktion erforderlich wären. Ob ein defektes Produkt repariert wird, hängt im Allgemeinen von zahlreichen verschiedenen Faktoren ab. Darunter fällt unter anderem die technische Umsetzbarkeit (z. B. Verfügbarkeit von Ersatzteilen, zerstörungsfreie Demontage), die ökonomische Rentabilität (u. a. Reparaturdauer, Ersatzteilkosten) und informatorische Situation (z. B. Verfügbarkeit von Reparaturanleitungen, Transparenz hinsichtlich Reparierbarkeit auf Käuferseite). Auf Seite der Kaufenden führen fehlende Informationen zur Reparierbarkeit zu einer Informationsasymmetrie. Ob ein Produkt reparierbar ist, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht als Kriterium für eine bewusste Kaufentscheidung herangezogen werden, da diesbezügliche Informationen für Kaufinteressierte nicht verfügbar sind. Betont wird daher die Notwendigkeit mehr Transparenz zu schaffen, insbesondere auch auf europäischer Ebene in der Abfallrahmenrichtlinie (2018/851/EU), sowie auf nationaler Ebene im Kreislaufwirtschaftsgesetz (§ 23 KrWG). Ein Bewertungssystem für Reparierbarkeit könnte einerseits dieser Informationsasymmetrie auf Seite der Kaufenden entgegenwirken, andererseits aber auch einen Anreiz für herstellende Unternehmen darstellen, reparaturfähige Produkte herzustellen. Auf der Herstellerseite sind hierfür jedoch auch verbindliche Vorgaben für ein reparaturbegünstigendes Produktdesign, inklusive entsprechender Rahmenbedingungen erforderlich. Solche Richtlinien dienen herstellenden Unternehmen nicht nur als Orientierung, wie Produkte reparaturfreundlich konstruiert werden können, sondern verpflichten sie dazu ein solches Design tatsächlich in die Praxis umzusetzen. Dies ist erforderlich, da das Produktdesign häufig eine Reparatur hindert – wie auch die praktischen Fallstudien in diesem Vorhaben zeigen werden. Ein Instrument zur Festlegung verbindlicher Vorgaben bildet die Ökodesign-Richtlinie. Im Ökodesign-Arbeitsplan (2016-2019) benennt die Europäische Kommission zum Beispiel produktspezifische oder horizontale Anforderungen, die produktübergreifend angewendet werden können, im Bereich der Langlebigkeit, Reparierbarkeit, Nachrüstbarkeit, Demontierbarkeit und Informationsweitergabe. Insgesamt fehlt bisher eine fundierte wissenschaftliche Basis, welche Faktoren einzeln und insgesamt eine Reparatur begünstigen und somit als Anforderung an herstellende Unternehmen festgelegt sowie über eine entsprechende Kennzeichnung an die Kundschaft weitergegeben werden können. An dieser Stelle setzt das geplante Vorhaben an. Im Rahmen dieses Vorhabens werden für komplexe Produkte, allen voran Elektro- und Elektronikgeräte, reparaturbegünstigende Faktoren im Wechselverhältnis zwischen Theorie und Empirie erarbeitet.

Gefundene Schlagwörter

  • Reparierbarkeit
  • Reparatur
  • Energieverbrauchsrelevantes Produkt
  • Kreislaufwirtschaftsgesetz
  • Elektrogerät
  • Ökodesign-Richtlinie
  • Materialeffizienz
  • Produktdesign
  • Bewertungsverfahren
  • Fallstudie
  • Abfallhierarchie
  • Abfallvermeidung
  • Abfallrahmenrichtlinie
  • Drucker
  • Wäschetrockner
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