Die Umweltchronik
Wichtige Umwelt-Ereignisse von 2017 bis 2017 Auswahl aufheben
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- 2001 32 Ereignisse
- 2002 39 Ereignisse
- 2003 37 Ereignisse
- 2004 44 Ereignisse
- 2005 47 Ereignisse
- 2006 46 Ereignisse
- 2007 57 Ereignisse
- 2008 119 Ereignisse
- 2009 286 Ereignisse
- 2010 315 Ereignisse
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- 2015 374 Ereignisse
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- 2017 310 Ereignisse
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Das irische Parlament stimmte am 26. Januar 2017 dafür, dass der staatliche „Strategic Investment Fund“ seine Gelder aus fossilen Investments abziehen soll. Das Gesetz wurde von dem parteilosen Abgeordneten Thomas Pringle initiiert. Der staatliche Fond verfügt über Gelder in Höhe von acht Milliarden Euro, von den rund 17 Prozent in Geldanlagen mit fossilen Energien angelegt sind. Nach der Zustimmung des Finanzausschusses kann das Gesetz in Kraft treten. Nach dem Inkrafttreten blieben dem staatlichen Fonds fünf Jahre, um seine Gelder aus fossilen Investitionen abzuziehen. Neue Investitionen in dem Sektor wären künftig untersagt.
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Am 26. Januar 2017 wurde das Forschungslabor für Turbulenz und Windenergiesysteme (WindLab) der Universität Oldenburg eingeweiht. Herzstück des Neubaus mit 2.300 Quadratmetern Nutzfläche ist ein turbulenter Windkanal, mit dessen Hilfe das Zusammenspiel von atmosphärischen Strömungen mit Windparks, Windenergieanlagen und ihren Komponenten untersucht werden soll. Ziel sind exakte Daten über das Betriebsverhalten von Windenergieanlagen und großen Offshore-Windparks. Das vierstöckige WindLab bietet Platz für Physiker, Meteorologen, Ozeanographen und Ingenieurswissenschaftler. Im Vergleich zu Windkanälen, wie sie beispielsweise in der Luftfahrt genutzt werden, lassen sich in dem turbulenten Oldenburger Windkanal Windfelder simulieren, wie sie in der Natur vorkommen. Die Untersuchungen sollen dazu beitragen, die Effizienz von Windparks zu steigern und technische wie finanzielle Risiken zu vermeiden.
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Am 26. Januar 2017 legte der Bergführer und Kleinbauer Saúl Luciano Lliuya aus Peru Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Essen in seinem Zivilverfahren gegen RWE ein. Gemeinsam mit seiner Rechtsanwältin Dr. Roda Verheyen (Hamburg) kämpft er vor dem Oberlandesgericht Hamm weiter dafür, dass RWE sich als größter CO2-Emittent Europas an Schutzmaßnahmen gegen Klimawandelfolgen in den peruanischen Anden beteiligen muss.
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Am 25. Januar 2017 beschloss das Bundeskabinett den Entwurf eines Strahlenschutzgesetzes. Bisher war das Strahlenschutzrecht in der auf dem Atomgesetz basierenden Strahlenschutzverordnung und der Röntgenverordnung geregelt. Aus Anlass der Umsetzung einer EU-Richtlinie wurden nun erstmals alle Bereiche des Schutzes vor ionisierender Strahlung systematisch in einem Gesetz zusammenfasst. Das neue Strahlenschutzgesetz regelt erstmals den Einsatz von Stoffen oder ionisierender Strahlung zur Früherkennung von Krankheiten. Voraussetzung ist, dass der Nutzen das Risiko der eingesetzten Strahlung überwiegt. Auch der Umgang mit dem Edelgas Radon wird zum Schutz der Bevölkerung in dem Gesetz umfassender geregelt. Außerdem wird der radiologische Notfallschutz optimiert. Alle Behörden und Organisationen, die zur Notfallbewältigung gebraucht werden, müssen ab sofort ihre Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung miteinander eng abstimmen und in Notfallplänen beschreiben. Neu ist zudem die Einrichtung eines radiologischen Lagezentrums unter Leitung des Bundesumweltministeriums, das bei einem überregionalen Notfall eine einheitliche Lagebewertung erstellt. Das Lagezentrum wird auch Koordinierungs- und Meldeaufgaben übernehmen und als Ansprechpartner für Behörden im In- und Ausland und für internationale Organisationen fungieren.
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"Allen Unkenrufen zum Trotz" - der Name ist Programm für ein Projekt, das die Verbesserung der Lebensbedingungen der bundesweit stark gefährdeten Gelbbauchunke zum Ziel hat. Die Auftaktveranstaltung fand am 24. Januar 2017 im oberbayerischen Freising statt. Das Bundesumweltministerium fördert das Projekt in den nächsten fünf Jahren mit insgesamt fast 495.000 Euro im Bundesprogramm Biologische Vielfalt. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) begleitet das Projekt fachlich. Die Gelbbauchunke ist selbst in ihren Hauptverbreitungsgebieten in Bayern gefährdet. Das Projekt beinhaltet für alle bayerischen Kernareale der Unke verschiedene Maßnahmen zum Schutz der kleinen Froschlurche. Dazu gehört unter anderem das Schaffen von neuen Verbreitungskorridoren, um der zunehmenden Isolation der Tiere entgegen zu wirken. Zudem wird das Angebot an Laichplätzen durch das regelmäßige Anlegen neuer Kleingewässer als kurzzeitige Lebensräume erhöht. Ein wesentlicher Projektbestandteil ist dabei die Kooperation mit den Beteiligten aus Land- und Forstwirtschaft. Die Gefährdung der Gelbbauchunken resultiert aus dem fortschreitenden Verlust von nur zeitweilig Wasser führenden Klein- und Kleinstgewässern wie zum Beispiel kleine flache Tümpel oder Pfützen in Traktorspuren, welche die Gelbbauchunken zur Eiablage benötigen. Ein weiteres Problem ist die zunehmende Zerschneidung der Landschaft durch Verkehrswege und andere Infrastruktur, wodurch die Lebensräume verschiedener Populationen immer stärker voneinander getrennt werden.
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Am 24. Januar 2017 unterzeichnete US-Präsident Donald Trump zwei Dekrete, mit denen er die umstrittene Pipeline-Projekte wiederbelebt, die sein Vorgänger Barack Obama gestoppt hatte. Bei einem der beiden Projekte geht es um die Erweiterung der 2010 in Betrieb genommenen Keystone Pipeline, die von Kanadas in die USA führt. Die zweite Pipeline verläuft durch North Dakota und soll Öl von den Tausenden Frackingbohrstellen in den Staat Illinois transportieren. Die geplante Route führt an einem Indianerreservat entlang.
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Das Bundesumweltministerium zeichnete am 24. Januar 2017 auf der Internationalen Grünen Woche in Berlin das Projekt "Summendes Rheinland - Landwirte für Ackervielfalt", das die Stiftung Rheinische Kulturlandschaft in der Niederrheinischen Bucht durchführt, als offizielles Projekt der UN-Dekade Biologische Vielfalt aus. Im Projekt "Summendes Rheinland" der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft verfolgen Landwirte und Naturschützer gemeinsam das Ziel, die Lebensbedingungen für Wildbienen und andere bestäubende Insekten in der Niederrheinischen Bucht zu verbessern. Dabei wird auf drei Maßnahmen gesetzt: die Einsaat blühender Zwischenfrüchte, die Anlage mehrjähriger Blühstreifen aus regionalem Saatgut an Ackerrändern und die Installation von Wildbienen-Nisthilfen. Das "Summende Rheinland" wurde aber nicht nur als offizielles Projekt der UN-Dekade ausgezeichnet. Es wird als Projekt mit Modellcharakter auch mit 800.000 Euro aus dem Bundesprogramm Biologische Vielfalt durch das Bundesumweltministerium gefördert.
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Essen wurde am 21. Januar 2017 offiziell Grüne Hauptstadt Europas. Bei der Eröffnungsveranstaltung übergab Karmenu Vella, Kommissionsmitglied für Umwelt, Meerespolitik und Fischerei, den Titel für das Jahr 2017 von Ljubljana an Essen. Kommissionsmitglied Vella erklärte: „Ich gratuliere Essen zum Titel Grüne Hauptstadt Europas 2017 und zur Umwandlung der Stadt in einen gesünderen Lebensraum. Die beeindruckende Umwandlung einer Kohle- und Stahlstadt zur grünsten Stadt in Nordrhein-Westfalen ist Ausdruck des erfolgreichen Strukturwandels in Essen. Diese großen Fortschritte im Bereich der ökologischen Nachhaltigkeit waren nur mit Weitblick, verantwortungsvoller Verwaltung, starker Führungskraft und der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger möglich.“
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Der NABU hat den Brandenburger Forstwissenschaftler Dietrich Mehl am 20. Januar 2017 für seinen konsequenten und vorbildlichen Einsatz für den Naturschutz im Wald mit der NABU-Waldmedaille 2016 ausgezeichnet. Als Leiter der brandenburgischen Landeswaldoberförsterei Reiersdorf betreut Dietrich Mehl rund 21.500 Hektar Wald im Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin. Dort setzt er sich dafür ein, wichtige Waldstrukturen für die Artenvielfalt zu erhalten und naturferne Forste zu naturnahen Laubmischwäldern zu entwickeln. Mit seiner Arbeit als Oberförster in Brandenburg und als Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße Waldwirtschaft (ANW) Brandenburg zeigt er eindrucksvoll in der Praxis, wie Naturschutzmaßnahmen in den Wirtschaftswald integriert werden können.
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Am 18. November 2017 beschloss das Bundeskabinett den Entwurf des Antarktis-Haftungsgesetzes. Mit diesem Gesetz setzt die Bundesrepublik Deutschland den sogenannten Haftungsannex zum internationalen Antarktis-Umweltschutzprotokoll in innerstaatliches Recht um. In Kraft treten werden die Regel in Deutschlandaber erst, wenn alle beteiligten Staaten den Beschluss ratifiziert haben. Mit dem Antarktis-Haftungsgesetz sollen Notfälle vermieden werden, die die Umwelt in der Antarktis gefährden beziehungsweise sollen die Auswirkungen solcher Notfälle auf die antarktische Umwelt beschränkt werden. Dieses Ziel wird durch Regelungen in drei Bereichen erreicht. Zum einen gibt es eine Art Pflichtenheft für in der Antarktis tätige Organisationen oder Unternehmen, um umweltgefährdende Notfälle zu vermeiden. Daneben gibt es nun die Pflicht, bei umweltgefährdenden Notfällen Gegenmaßnahmen zu ergreifen, um Umweltschäden zu verhindern oder einzudämmen. Schließlich regelt das Gesetz die Haftung für den Fall, dass eine Organisation oder ein Unternehmen keine Gegenmaßnahmen ergreift. Werden von dritter Seite Aufräumarbeiten durchgeführt, muss der Verursacher die hierfür entstandenen Kosten bis zu den gesetzlich normierten Höchstgrenzen ersetzen. Selbst wenn von niemandem Aufräumarbeiten durchgeführt werden, müssen fiktive Aufräumkosten an einen internationalen Fonds geleistet werden, der seinerseits Aufräumarbeiten in der Antarktis finanziert.
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Am 18. Januar 2017 verständigten sich Bund und Länder auf ein Gesamtkonzept zur Nutzung der Elbe. Der Beschluss erfolgte auf der Grundlage des Entwurfs, den das so genannte Beratergremium für das Elbekonzept Mitte Dezember 2016 im gegenseitigen Einvernehmen zur Entscheidung vorgelegt hat. Mit dem Gesamtkonzept Elbe wird dem Fluss eine langfristige Entwicklungsperspektive gegeben. Es sieht neue Leitlinien und Maßnahmen für die Nutzung der Elbe vor, um die Interessen der Binnenschifffahrt, der Wasserwirtschaft und des Naturschutzes miteinander in Einklang zu bringen. Außerdem garantiert es einen Beteiligungsprozess, der sicherstellt, dass Interessenvertreter und die breite Öffentlichkeit in die Umsetzung von Maßnahmen einbezogen werden. Damit ist auch die gemeinsame Weiterentwicklung des Gesamtkonzepts verankert.
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Auf Vorschlag des Bundesministerium beschloss am 18. Januar 2017 das Bundeskabinett eine Änderung der Klärschlammverordnung. Die Neufassung der Verordnung sieht vor, dass nach Ablauf angemessener Übergangsfristen bei größeren Kläranlagen Phosphor aus dem Klärschlamm oder aus Klärschlammverbrennungsaschen zurückgewonnen werden muss. Nennenswerte Mengen an Phosphor werden heute noch nicht zurückgewonnen. Die Verfahrensentwicklung und die Dauer der Genehmigungsverfahren machen daher lange Übergangsfristen sinnvoll. Die Pflicht zur Rückgewinnung von Phosphor greift gemäß dem Regierungsentwurf daher erst 12 Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung für Abwasserbehandlungsanlagen mit einer Ausbaugröße ab 100.000 Einwohnerwerten und 15 Jahre nach Inkrafttreten für Anlagen mit einer Größe ab 50.000 Einwohnerwerten. Für kleinere Abwasserbehandlungsanlagen besteht weiterhin die Möglichkeit, kommunale Klärschlämme unmittelbar zu Düngezwecken einzusetzen. Für Klärschlamm, der in Zukunft noch bodenbezogen verwertet wird, werden zudem Regelungen für eine Qualitätssicherung geschaffen, die die behördliche Überwachung flankiert.
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Erstmals seit dem Atomausstiegsbeschluss von 2011 hat ein AKW in Deutschland eine Rückbaugenehmigung erhalten. Für den Abriss eines Atomkraftwerkes ist eine atomrechtliche Stilllegungsgenehmigung erforderlich, die auf einem komplexen Genehmigungsverfahren beruht. Als erste Behörde hat das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz mit Zustimmung des BMUB der Preussen Elektra GmbH am 17. Januar 2017 eine Genehmigung für eine Stilllegung und zum Abbau der Anlage Isar 1 (KKI 1) erteilt. Mit dieser wird der Abbau aller Anlagenteile gestattet, die nicht der Abbauphase 2 (Reaktordruckbehälter und Biologischer Schild) zugeordnet sind. Nach derzeitiger Planung soll die Abbauphase 1 bis zum Jahr 2023 und die Abbauphase 2 bis zum Jahr 2026 abgeschlossen sein.
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In der Nacht vom 30. Januar 2017 endete der bis zu diesem Zeitpunkt längste Feinstaubalarm in Stuttgart. Mit einer Dauer von 15 Tagen war es die längste Alarmphase seit Einführung des Feinstaubalarms Anfang 2016. Laut der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg lag der vorläufige Tagesmittelwert am 27. Januar am Neckartor bei 158 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Der nach EU-Recht zulässige Grenzwert für Feinstaub liegt bei 50 Mikrogramm.
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Am 11. Januar 2017 beschloss das Bundeskabinett die „Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“. Sie steht ganz im Zeichen der Agenda 2030 der Vereinten Nationen und ihrer Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs). Sie stellt die umfassendste Weiterentwicklung der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie seit ihrem erstmaligen Beschluss im Jahre 2002 dar. Die Nachhaltigkeitsstrategie 2016 legt deutsche Ziele zu allen 17 SDGs fest und schildert, mit welchen Maßnahmen die Bundesregierung diese bis zum Jahr 2030 in allen Bereichen nachhaltiger Entwicklung erreichen will: Von Armutsbekämpfung, Ernährungssicherung und Gesundheitsfürsorge über Bildung, Geschlechtergleichheit, Rechtsstaatlichkeit hin zu Klima- und Artenschutz, nachhaltigem Konsum und wirtschaftlicher Entwicklung. Zudem stärkt die Strategie sowohl die Zusammenarbeit innerhalb der Bundesregierung für eine nachhaltige Politik als auch die Kooperation mit den wichtigen Akteuren aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft.
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Die US-Naturschutzbehörde Fish and Wildlife Service (USFWS ) sezte am 11. Januar 2017 zum ersten Mal eine Bienenart vom Festland auf die Liste der bedrohten Tiere. Die früher in Nordamerika weitverbreitete Rostbraungefleckte Hummel (Bombus affinis) verschwand inzwischen aus 87 Prozent ihres ursprünglichen Verbreitungsgebiets und droht auszusterben. Die von der USFWS verhängte Massnahme tritt im Februar 2017 in Kraft. Nach Angaben des USFWS war die Hummelart in den 90er Jahren noch in 28 Bundesstaaten weitverbreitet. Inzwischen sei sie nur noch in 13 Bundesstaaten und einer Provinz anzutreffen, und das auch nur in verstreuten Populationen. Nach Angaben von Experten sind diese Hummeln aber wichtig, weil sie für die Agrarwirtschaft wichtiges Gemüse und Früchte bestäuben. Für ihren massiven Rückgang sind verschiedene Faktoren verantwortlich, darunter der zunehmende Verlust des Lebensraums, Krankheiten und Parasiten, der Einsatz von Pestiziden, der Klimawandel sowie die extrem kleinen Hummel-Populationen. Ihre Auflistung als vom Aussterben bedrohte Tierart ermögliche es, rasch Partner und Mittel zu mobilisieren, um das Verschwinden der Hummelart zu stoppen, erklärte der für den Mittelwesten zuständige USFWS-Regionalleiter Tom Melius. 2016 hatten die USA bereits sieben Bienenarten aus Hawaii auf die Liste der bedrohten Tiere gesetzt.
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Zum ersten Mal gibt es eine Rote Liste, in der bedrohte EU-Habitate erfasst sind. Rund 490 Lebensräume haben 300 ForscherInnen im Auftrag der EU-Kommission nach Kriterien der Weltnaturschutzunion IUCN analysiert. Die Habitate befinden sich auf dem Gebiet der EU mit allen 28 Mitgliedstaaten, untersucht wurden aber auch Norwegen, Island, die Schweiz und die Balkanstaaten. Mehr als ein Drittel aller Lebensräume in Europa sind gefährdet, das betrifft besonders Moore, verschiedene Wiesentypen und Küstenzonen. Sümpfe und Moore sind die meistgefährdeten Lebensräume in der EU 28: 85 Prozent der Habitate sind in den drei oben genannten Gefährdungskategorien eingestuft. Es folgen Wiesen mit 53 Prozent, Süßwasserhabitate mit 46 Prozent und Küstengebieten mit 45. Auch die vergleichsweise weniger bedrohten Wälder , Heide- und Buschlandschaften weisen hohe Prozentanteile in den Gefährdungskategorien auf. Der höchste Anteil gefährdeter Lebensräume bei den Meereslebensräumen befindet sich im Mittelmeer (32 Prozent), gefolgt vom Nordostatlantik (23 Prozent), dem Schwarzen Meer (13 Prozent) und der Ostsee (8 Prozent).
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Von März 2008 bis Dezember 2010 haben Wissenschaftler der Arbeitsgruppe Ozeanische Akustik am Alfred-Wegener-Institut, Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung (AWI) die Geräuschkulisse im atlantischen Teil des Südpolarmeeres aufgezeichnet. Für die Aufzeichnungen wurden zwei akustische Rekorder in 217 bzw. 260 Meter Tiefe verankert. Es ist die erste Langzeitstudie zur Unterwasser-Geräuschkulisse, die in den höheren Breiten des antarktischen Ozeans durchgeführt wurde. Die Ergebnisse erschienen am 11. Januar 2017 in der Fachzeitschrift Royal Society Open Science. Die Wissenschaftler haben im Südpolarmeer unter anderem die Laute von Seeleoparden, Antarktischen Blauwalen, Finnwalen und Südlichen Zwergwalen identifiziert, die zu einer Art monotonem Hintergrundchor verschmelzen. Die Tierlaute variieren dabei zeitlich und lokal in der Zusammensetzung, sodass die aufgezeichneten Geräusche neue Erkenntnisse zu Verhalten und Vorkommen der Tiere liefern. Zudem haben die Wissenschaftler Daten zum jahreszeitlichen Zyklus der Tiere gesammelt. Die Meeresbiologen und Physiker konnten außerdem herausfinden, wie groß der Einfluss des Meereises auf die Geräuschkulisse im Südpolarmeer ist. Es legt sich in den Wintermonaten wie ein schallisolierender Teppich über den Ozean. Die akustischen Aufzeichnungen zeigen, dass dabei nicht nur die Fläche des Meereises eine Rolle spielt, sondern auch seine Konzentration und Beschaffenheit.
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Um die Regenwürmer in Deutschland ist es vielerorts schlecht bestellt. Zu diesem Schluss kommt die Naturschutzorganisation WWF in ihrem am 3. Januar 2017 veröffentlichten „Regenwurm-Manifest“. In Deutschland sind laut der WWF-Analyse 46 Regenwurmarten beheimatet. Mehr als die Hälfte davon wird als „sehr selten“ oder sogar „extrem selten“ eingestuft. In den meisten Äckern leben durchschnittlich nur drei bis vier, maximal zehn verschiedene Arten. In der Landwirtschaft ist auch die absolute Bestandszahl gering: vor allem mit eintöniger Fruchtfolge und starkem Maschinen- und Chemieeinsatz sinkt sie auf unter 30 Tiere pro Quadratmeter. Der Durchschnitt in kleinstrukturierten Äckern liegt bei rund 120 Exemplaren, auf wenig gepflügten Öko-Äckern können über 450 Würmer gezählt werden. Die Folgen der Regenwurm-Armut für die Landwirtschaft: Zu kompakte, schlecht durchlüftete Böden, die zu wenig Wasser aufnehmen oder durchleiten. Hinzu können faulende Erntereste oder eine zu langsame Nährstoffrückgewinnung und Humusbildung kommen. Doch auch weit darüber hinaus warnt die WWF-Analyse vor gefährlichen Kettenreaktionen für den Mensch: Ein Boden mit sehr vielen Regenwürmern nimmt bis zu 150 Liter Wasser pro Stunde und Quadratmeter auf, so viel wie bei starken Regenfällen sonst eher an einem Tag fällt.
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Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland und die Gesellschaft der deutschsprachigen Odonatologen haben die Gemeine Keiljungfer (Gomphus vulgatissimus) zur Libelle des Jahres 2017 gekürt. Die Gemeine Keiljungfer steht stellvertretend für eine Gruppe von Libellenarten, die sehr stark oder ausschließlich an Fließgewässer als Lebensräume gebunden sind und die in den vergangenen Jahren fast durchweg eine positive Bestandsentwicklung zeigen. Sie unterstreichen damit, dass die Anstrengungen zur Reinhaltung und Renaturierung unserer Bäche und Flüsse von der Quelle bis zur Mündung sinnvoll und erfolgreich sind. Auch die Gemeine Flußjungfer galt vor ca. 20 Jahren noch in vielen Teilen Deutschlands als selten und gefährdet oder sogar als vom Aussterben bedroht. Ihre Bestände haben aber in ganz Deutschland wieder zugenommen, so dass die Art aktuell deutschlandweit auch nicht mehr als gefährdet gilt.
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Das Gänseblümchen ist die Heilpflanze des Jahres 2017. Das verkündete eine Jury des NHV Theophrastus im Rahmen des Heilkräuter-Fachsymposiums im Lausitzer Kloster St. Marienstern am 7. Juni 2016. Über die Heilwirkungen der heimischen Blume ist wenig bekannt. Bewährt hat sich das Gänseblümchen besonders in der Kinderheilkunde. Die Erfahrungsheilkunde verwendet die Pflanze weiterhin bei Hautausschlägen und Verletzungen, als Hustenmittel und bei Menstruationsbeschwerden.
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Hepps Schönfleck (Variospora flavescens) wurde von der Bryologisch-lichenologischen Arbeitsgemeinschaft für Mitteleuropa zur Flechte des Jahres des Jahres 2017 gewählt. Hepps Schönfleck siedelt direkt auf dem nackten Kalk- oder Dolomitfels, gerne an etwas nährstoffreicheren Standorten (Staubanflug) und verlangt leichte bis volle Besonnung. Die Art besiedelt auch sekundäre Lebensräume wie gemörtelten Backstein, Mauern und Grabsteine. Variospora flavescens ist in Europa, den angrenzenden Teilen Asiens und Afrikas sowie auf den Makaronesischen Inseln verbreitet und findet sich von den Küsten bis in die höheren Gebirge. In Deutschland kommt die Art in nahezu allen Bundesländern vor und gilt insgesamt als nicht gefährdet. Allerdings wird sie in einigen nördlichen Bundesländern mit unterschiedlichen Gefährdungsgraden (von gefährdet – 3 bis extrem selten – R) auf den Roten Listen geführt.
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Europäische Spinne des Jahres 2017 ist die Spaltenkreuzspinne (Nuctenea umbratica). Sie ist eine zur Familie der Echten Radnetzspinnen gehörende Webspinne.
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Die Deutsche Kakteen-Gesellschaft sowie die Gesellschaft Österreichischer Kakteenfreunde und die Schweizerische Kakteen-Gesellschaft wählten Carnegiea gigantea 2017 zum Kaktus des Jahres. Seine Blüte ist die offizielle Staatsblume von Arizona und seine stattliche Silhouette seit Jahrzehnten das Wahrzeichen der Deutschen Kakteen-Gesellschaft: Carnegiea gigantea, volkstümlich auch Saguaro oder Sahuaro genannt. Die Art wurde etwa 50 Jahre vor der Gründung der DKG entdeckt und als Cereus giganteus beschrieben. Anlässlich des 125-jährigen Jubiläums der Gesellschaft wird Carnegiea gigantea nun zum Kaktus des Jahres 2017 gekürt.
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Pilz des Jahres 2017 ist das Judasohr. Der Speisepilz, auch Mu-Err oder Chinesische Morchel genannt, wird häufig verzehrt, aber in der Natur meist übersehen. Mit ihrer Wahl möchte die Deutsche Gesellschaft für Mykologie stärker auf den Speisepilz aufmerksam machen.
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Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat 2017 zum „International Year of Sustainable Tourism for Development“ erklärt.
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Die Flunder (Platichthys flesus) wird Fisch des Jahres 2017. Die Plattfischart wurde gemeinsam vom Deutschen Angelfischerverband und dem Bundesamt für Naturschutz in Abstimmung mit dem Verband Deutscher Sporttaucher zum Fisch des Jahres 2017 gewählt. Mit der Wahl der Flunder zum Fisch des Jahres soll darau aufmerksam gemacht werden, dass die Meere und Flüsse untrennbare Lebensräume darstellen und vielen Fischarten durch Querbauwerke wie zum Beispiel Wehre die natürlichen Wandermöglichkeiten genommen werden. Außerdem wird mit der Wahl auf die Verschmutzung der Lebensräume in Küstennähe, die Gefahr von Überfischung durch die Berufsfischerei und die Gefährdung durch Ausbaggerung der Flüsse hingewiesen.
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Der Saathafer (Avena sativa), auch Weißer oder Echter Hafer genannt, wurde zur Arzneipflanze des Jahres 2017 gewählt.
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Die Vierfleck-Höhlenschlupfwespe (Diphyus quadripunctorius) wurde vom Verband der deutschen Höhlen- und Karstforscher zum Höhlentier des Jahres 2017 erklärt. Die Tiere überwintern in großer Zahl in Naturhöhlen, Bergwerksstollen und Felsenkellern. Die Vierfleck-Höhlenschlupfwespe steht für eine große Zahl an Tierarten, die auf geschützte und frostfreie Rückzugsorte unter Tage angewiesen sind.
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Jedes Jahr kürt der Bund deutscher Staudengärtner eine Staude des Jahres. Für das Jahr 2017 wurden Bergenien zur Staude des Jahres gewählt.
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Am 17. Juni 2015 wurde die Stadt Essen zur Grünen Hauptstadt Europas 2017 gekürt. Nach einem mehrstufigen Auswahlverfahren im Wettbewerb um den Titel konnte die Stadt Essen im Finale in Bristol (amtierende "Grüne Hauptstadt Europas 2015") mit ihrem Konzept die Jury der Europäischen Kommission überzeugen und sich gegen die Städte Nijmegen,’s Hertogenbosch und Umea durchsetzen. Die zweite Bewerbung der Stadt Essen brachte nun den gewünschten Erfolg: Nach Hamburg (2011) ist Essen die zweite Grüne Hauptstadt Europas in Deutschland. Dieser Titel wird seit 2010 von der europäischen Kommission verliehen.
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Die Stiftung Bündnis Mensch & Tier hat den Hund zum Haustier des Jahres 2017 gewählt.
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Die Eisente ist der Seevogel des Jahres 2017. Der Meeresvogel ist ein Wintergast aus dem Norden und rastet jedes Jahr in großen Gruppen vor allem in der Ostsee. Die einst häufige Tauchente wird jedoch seit einigen Jahren immer seltener, teilte der Verein Jordsand zum Schutz der Seevögel und der Natur am 18. November 2016 in Ahrensburg mit. Insbesondere die hierzulande überwinternde Population aus Nordosteuropa und Westsibirien weisen dramatische Bestandseinbrüche auf. Der Gesamtbestand in den Brutgebieten von Nordeuropa bis Westsibirien wird auf 1,6 Millionen Vögel geschätzt. Im Jahr 2002 waren es noch 4,6 Millionen. Der Weltbestand, zusätzlich mit Ostsibirien, Nordamerika, Grönland und Island, sank von über 7 Millionen auf jetzt etwa 3,5 Millionen. Internationale Fachgremien stufen die Art deshalb auch als in ihrem Bestand gefährdet und regional sogar als stark gefährdet ein.
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Die drei Entenrassen Deutsche Pekingente, Orpingtonente und Warzenente wurden für das Jahr 2017 von der Gesellschaft zur Erhaltung alter und gefährdeter Haustierrassen e.V. (GEH) zur "Gefährdete Nutztierrasse des Jahres" gewählt.
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Das Weiche Kamm-Moos (Ctenidium molluscum) wurde von der Bryologisch-lichenologische Arbeitsgemeinschaft für Mitteleuropa zum Moos des Jahres 2017 gewählt. Das Weiche Kamm-Moos überzieht großflächig Kalkfelsen vorwiegend in Wäldern. Die Art ist auf der gesamten Nordhalbkugel verbreitet und kommt von den Kanarischen Inseln bis über den Polarkreis vor. In Mitteleuropa ist sie von der alpinen Stufe bis an die Küste bekannt, mit einer deutlichen Bevorzugung der Kalkgebirge. Das Weiche Kamm-Moos wird in der Roten Liste Deutschlands auf der Vorwarnliste geführt. In den einzelnen Bundesländern reicht die Einstufung entsprechend dem Süd-Nord-Gefälle von ungefährdet bis ausgestorben). In der Schweiz und in Österreich gilt die Art als nicht gefährdet.
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Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) und sein bayerischer Partner, der Landesbund für Vogelschutz (LBV), haben den Waldkauz (Strix aluco) zum Vogel des Jahres 2017 gewählt. Stellvertretend für alle Eulenarten soll der Waldkauz für den Erhalt alter Bäume mit Höhlen im Wald oder in Parks werben und eine breite Öffentlichkeit für die Bedürfnisse höhlenbewohnender Tiere sensibilisieren.
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Der Bund Deutscher Forstleute (BDF) verleiht den Titel "Waldgebiet des Jahres“ im Jahr 2017 an den Frankenwald. Der wählte diesen Wald, weil es hier in besonderer Weise gelingt, die forstliche Nutzung in Einklang mit dem Naturschutz und der touristischen Nutzung zu bringen.
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Die BUND NRW Naturschutzstiftung und die Arbeitsgemeinschaft Rheinisch-Westfälischer Lepidopterologen haben die „Goldene Acht“ (Colias hyale) zum Schmetterling des Jahres 2017 gekürt, um auf den Rückgang des Falters aufmerksam zu machen. Seine Raupen ernähren sich von Luzerne und Klee und brauchen naturnahe blütenreiche Wiesen oder Weiden. Mit der Intensivierung der Landwirtschaft schwindet der Lebensraum der Goldenen Acht zusehends. Luzerne und Klee werden kaum noch als Gründünger oder Viehfutter angebaut.