Die Umweltchronik
Wichtige Umwelt-Ereignisse von 2017 bis 2017 Auswahl aufheben
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- 2001 32 Ereignisse
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- 2003 37 Ereignisse
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- 2006 46 Ereignisse
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Nach der neuen Klärschlammverordnung, die der Bundestag am 29. Juni 2017 billigte, müssen Klärschlämme für die Wiedergewinnung von Phosphor recycelt werden. Ziel ist es, nach und nach den Stoffkreislauf Phosphor zu schließen und damit die Abhängigkeit Deutschlands von Phosphorimporten abzubauen. Die neugefasste Klärschlammverordnung verpflichtet vor allem Betreiber größerer Abwasserbehandlungsanlagen zur Phosphorrückgewinnung aus phosphorreichen Klärschlämmen. Um geeignete Rückgewinnungsverfahren zu entwickeln und zu genehmigen, sieht die Verordnung Übergangsfristen vor. Für Betreiber von Abwasserbehandlungsanlagen mit einer Ausbaugröße ab 100.000 Einwohnerwerten greift die Pflicht zur Rückgewinnung von Phosphor 12 Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung; Anlagen mit einer Ausbaugröße ab 50.000 Einwohnerwerten müssen die Pflicht zur Phosphorrückgewinnung 15 Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung erfüllen. Zeitlich parallel wird die unmittelbare Düngung mit Klärschlämmen aus solchen Anlagen nicht mehr zulässig sein. Lediglich bei Anlagen mit einer Ausbaugröße bis 50.000 Einwohnerwerten wird es noch zulässig sein, Klärschlämme unmittelbar zur Düngung einzusetzen. Dabei gelten allerdings strengere Anforderungen als bisher.
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Am 27. Juni 2017 startete der Castor-Transport mit Brennstäben aus dem stillgelegten Atomkraftwerk Obrigheim. Zum ersten Mal wurden Brennstäbe über ein deutsches Binnengewässer transportiert. Weil beide Atomkraftwerke, Obrigheim und Neckarwestheim in 50 Kilometer Entfernung am Neckar liegen, setzt die EnBW auf den Transport über den Fluss statt auf der Straße. Die Brennelemente lagen in drei Transportbehältern (den Castoren) , die auf jeweils einem Lkw gelagert und auf dem Schiff vertäut wurden. Der Transport ging mit dem Lkw direkt aufs Schiff. Von dort fuhren die Lkw weiter ins Zwischenlager. Für den Transport der 342 Brennstäbe ins Zwischenlager Neckarwestheim sind insgesamt fünf Fahrten geplant. Der erste Transport kam am 28. Juni gegen 19:10 Uhr nach 13 Stunden Fahrt an. Insgesamt sechs Schleusen musste der Transport passieren. Auf der Strecke gab es mehrere Zwischenfälle durch Atomkraftgegner. Vor dem Transport war die Gemeinde Neckarwestheim mit einem Antrag gegen die Verschiffung gescheitert. Im Eilverfahren wurde die Fahrt vom Verwaltungsgericht Berlin genehmigt.
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DAs Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) haben vereinbart, ein Nationales Forum Diesel einzusetzen. Das Forum soll Maßnahmen zur Reduzierung der Schadstoffemissionen bei Diesel-PKW vereinbaren, um die NOx-Belastung zu reduzieren und gleichzeitig die Mobilität zu gewährleisten. Neben dem BMVI und dem BMUB sollen am Forum weitere fachbezogene Ministerien und Vertreter der Automobilindustrie sowie Entscheidungsträger der Länder beteiligt werden. Die erste Sitzung des Forums findet am 2. August 2017 statt.
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Im Streit über die Elbvertiefung gibt es keine Annäherung zwischen Umweltverbänden und der Stadt Hamburg. Das Aktionsbündnis Lebendige Tidelbe aus BUND, NABU und WWF lehnt das Gesprächsangebot der Hamburg Port Authority (HPA) über eine mögliche Ausgleichsmaßnahme an der Billwerder Bucht in Hamburg ab. Das Aktionsbündnis teilte mit, dass bislang die mit dem Planergänzungsverfahren beauftragte HPA nur ein dünnes Maßnahmenblatt allein für die Hamburger Maßnahme vorgelegt habe. „Wir halten es im Sinne der Verfahrenseffizienz für geboten, dass die Stadt Hamburg und die Wasser- und Schifffahrtsdirektion in einem Gesamtkonzept darlegt, wie alle Kritikpunkte des Bundesverwaltungsgerichtes aus der Welt geschaffen werden sollen. Alles andere ist politischer Aktionismus. Wir erwarten im anstehenden Planergänzungsverfahren aussagekräftige Unterlagen und werden uns an dieser Stelle im Verfahren einbringen“, so die Verbände BUND, NABU und WWF.
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Ökonomen haben die Wirtschaftsleistung des Great Barrier Riffs berechnet. Die Studie erfasste den wirtschaftlichen und sozialen Wert des Great Barrier Reef für das Land Australien. Das Ergebnis: "Zu groß, um zu scheitern", schreiben die Autoren der Great Barrier Reef Foundation in ihrem Bericht "Deloitte Access Economics", der am 26. Juni 2017 veröffentlicht wurde. "Mit 56 Milliarden australischen Dollar ist das Riff mehr als zwölf Sydney Opernhäuser wert", heißt es in einem Vergleich mit dem ebenso berühmten architektonischen Wahrzeichen der Millionenstadt Sydney. Allein für den Tourismus schlage das Great Barrier Reef mit einem Wert von 29 Millionen australischen Dollar zur Buche. Etwa 64.000 Arbeitsplätze seien an das Ökosystem gekoppelt.
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Letztmalig ging ein Transport mit bestrahlten Brennelementen aus dem Berliner Forschungsreaktor BER II auf den Weg in die USA. Der Transport mit niedrig angereichertem Uran (LEU) der untersten Sicherungskategorie III verließ am Abend des 26. Juni 2017 die Reaktoranlage Richtung Hafen Nordenham für den Transport auf dem Seeweg in die USA. Die erforderliche Transportgenehmigung wurde vom Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit noch vor Inkrafttreten des neuen Standortauswahlgesetzes erteilt. Nach neuer Rechtslage, die seit dem 16. Mai 2017 gilt, ist eine Ausfuhr abgebrannter Brennelemente generell untersagt und nur noch in schwerwiegenden Ausnahmefällen möglich. Die Rückführung bestrahlter Brennelemente aus einem Forschungsreaktor entspricht einem Abkommen mit den USA zur Nichtverbreitung von waffenfähigem Uran. Das Abkommen gilt für Brennelemente, die bis Mai 2016 bestrahlt wurden. Insgesamt wurden 33 Brennelemente des Helmholtz-Zentrums Berlin mit niedrigangereichertem Uran (LEU) transportiert. Für die danach bis zum Betriebsende (Ende 2019) anfallenden Brennelemente ist die Zwischenlagerung in Ahaus vertraglich vereinbart.
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Atomkraftgegner aus Deutschland, den Niederlanden und Belgien haben mit einer Kilometer langen Menschenkette gegen belgische Atomkraftwerke demonstriert. Die Teilnehmer an der Aktion beklagten Sicherheitsmängel in den umstrittenen Kraftwerken Tihange 2 bei Lüttich und Doel 3 bei Antwerpen. Die Teilnehmer an der Aktion forderten ein sofortiges Abschalten der Kraftwerksblöcke. Wegen Tausender kleiner Risse in den Reaktorbehältern zweifeln Experten an der Sicherheit der beiden Reaktoren bei Störfällen. An der Aktion unter dem Motto "Kettenreaktion Tihange" beteiligten sich nach Angaben der Organisatoren 50.000 Menschen. Sie stellten sich vom Atomkraftwerk Tihange in Huy bei Lüttich über die Niederlande bis nach Aachen auf. Ziel der Aktion unter dem Motto "Kettenreaktion Tihange" war es, eine 90 Kilometer lange geschlossene Kette zu bilden. Dazu wären 60.000 Teilnehmer nötig gewesen.
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Eine vollständige Versorgung mit Strom aus erneuerbaren Energien im Jahr 2050 ist möglich – auch ohne erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft. Allerdings erfordert dies ambitionierte politische Rahmensetzungen für die Planung des Energiesystems und eine schnelle Umsetzung energietechnischer Innovationen. Zu diesem Schluss kommt die Studie eines interdisziplinären Forschungsteams unter Leitung der Leibniz Universität Hannover. Am 23. Juni 2017 stellt Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks in Berlin Kriterien zum naturverträglichen Ausbau Erneuerbarer Energien vor. Den wissenschaftlichen Rahmen bildet die Ergebnispräsentation des Forschungsprojektes „Naturverträgliche Energieversorgung aus 100 % Erneuerbaren Energien 2050“ des Instituts für Umweltplanung der Universität Hannover. Das Forschungsvorhaben wurde als F+E durch das Bundesamt für Naturschutz im im Rahmen des Forschungsschwerpunktes „Naturschutz und Erneuerbare Energien“ gefördert. Zu den zentralen Elementen gehören ambitionierte Effizienzmaßnahmen und ein stärkerer Ausbau gebäudenaher Anlagen wie Solarmodulen auf Dächern und Fassaden oder Wärmepumpen. Weitere Elemente eines naturverträglichen Ausbaus sind ein schonender und standortoptimierter Ausbau der Windenergie an Land und See, die Gewinnung von Biomasse aus Rest- und Abfallstoffen sowie eine naturverträgliche Nutzung der Wasserkraft. Diese Leitlinien werden auch bisher schon zunehmend bei der Energiewende berücksichtigt, müssen aber für die weitere Entwicklung hin zu einer komplett erneuerbaren Energieversorgung in den nächsten Jahrzehnten noch stärker verankert werden.
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Am 22. Juni 2017 beschloss der Bundestag die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes. Das Bundesumweltministerium teilt mit, dass es seine starke Stellung bei der Ausweisung von Meeresschutzgebieten in Nord- und Ostsee behält. Wie bisher schon bedarf es dabei nicht des Einvernehmens mit anderen Ressorts. Bei der Ausweisung der Gebiete können künftig nicht nur wie bislang Schweinswal, Seehund oder Kegelrobbe als Schutzgüter berücksichtigt werden, sondern auch weniger bekannte gefährdete Arten wie Sternrochen oder Islandmuschel. Die bisherigen Beschränkungen auf die europarechtlichen Vorgaben der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie entfallen. Außerdem sieht die Novelle vor, dass es für Eingriffe in der Ausschließlichen Wirtschaftszone von Nord- und Ostsee künftig die Möglichkeit sogenannter "bevorrateter Kompensationsmaßnahmen" geben wird. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen können im Interesse einer flexibleren Handhabung der Eingriffsregelung z. B. für Offshore-Windkraftanlagen (nach März 2018) oder Öl- und Gaspipelines damit bereits im Vorgriff auf einen künftigen Eingriff realisiert werden. Ein weiterer Beitrag zu mehr biologischer Vielfalt in Deutschland ist die Erweiterung der Liste der gesetzlich geschützten Biotope um Höhlen und naturnahe Stollen. Diese Regelung unterstützt zum Beispiel die Erhaltung des Lebensraums für Fledermäuse und andere hochspezialisierte Arten. Folge der Novellierung ist, dass Höhlen und naturnahe Stollen ab sofort einen höheren Schutz in Deutschland genießen, unabhängig davon, ob sie in einem Schutzgebiet liegen oder nicht.
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Am 20. Juni 2017 legte Brasiliens Präsident Michel Temer ein vorläufiges Veto gegen zwei umstrittene Dekrete (Veto gegen MP 756/2016 und Teil-Veto gegen MP 758/2016 in allen relevanten Bereichen) ein, deren Inkrafttreten die Verkleinerung von Amazonas-Schutzgebieten um rund 600.000 Hektar zur Folge gehabt hätte. Die brasilianische Regierung erklärte, der Kongress werde nun ein neues Gesetz erarbeiten. Die Umweltorganisationen WWF begrüßt die Entscheidung, wendet jedoch ein, dass die betreffenden Gebiete damit keineswegs gerettet sind: „Mit dem Veto haben wir Zeit gewonnen. Aus der Schusslinie ist der Amazonas jedoch nicht. Es steht zu befürchten, dass die Pläne bestenfalls leicht abgeschwächt werden“, sagt Christoph Heinrich, Vorstand Naturschutz beim WWF Deutschland.
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Am 19. Juni 2017 teilten Forscher der US-Behörde NOAA mit, dass die seit drei Jahren anhaltende Korallenbleiche abflaut. Die Wissenschaftler hatten für ihre Untersuchung Satellitenbilder und Modellrechnungen ausgewertet. Der NOAA-Koordinator zur Beobachtung der Riffe, Mark Eakin, sagte, die Korallen litten unter der Wassererwärmung durch den Klimawandel. Verschärft worden sei die Lage zuletzt durch das Wetterphänomen El Nino, bei dem sich die Ozeane erwärmen. Die vergangenen drei Jahre bezeichnete er als die "längste und wahrscheinlich schlimmste" Periode seit der Aufzeichnung. Rund drei Viertel aller empfindlichen Riffe in den Weltmeeren wurden laut NOAA durch zu warmes Wasser beschädigt oder zerstört.
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Am 19. Juni 2017 fand im Bundeswirtschaftsministerium die konstituierende Sitzung des Kuratoriums des neu errichteten Entsorgungsfonds statt. Die EU-Kommission hatte am 16.6.2016 grünes Licht für das Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung gegeben. Mit der beihilfenrechtlichen Genehmigung ist dieses Gesetz in Kraft getreten. Damit ist die Stiftung „Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung“ errichtet. Bei der Sitzung hat sich das Kuratorium als Aufsichts- und Gründungsorgan der Stiftung konstituiert und wichtige organisatorische Entscheidungen getroffen. Erste und wichtigste Aufgabe der Stiftung ist es, Geldmittel in Höhe von rund 24 Milliarden Euro von den Betreibern der Kernkraftwerke in Deutschland Anfang Juli 2017 zu vereinnahmen und in der errichteten Fonds-Stiftung zu sichern.
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Insgesamt zwölf neue Tier- und Pflanzenarten hat der zuständige Ausschuss der EU-Mitgliedstaaten am 19. Juni 2017 benannt, die in die Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung aufgenommen werden, weil sie potenziell negative Auswirkungen auf die biologische Vielfalt haben können.
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Die Bundesregierung regelt die Finanzierung des Atomausstiegs neu. Die EU-Kommission hat am 16. Juni 2017 grünes Licht gegeben. Mit der beihilferechtlichen Genehmigung ist das "Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung" in Kraft getreten. Es soll die Finanzierung des Atomausstiegs bei Stilllegung, Rückbau und Entsorgung langfristig und verursachergerecht sicherstellen. Die Bundesregierung folgt damit den Empfehlungen der Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs (KFK) vom April 2016. Die Kommission hatte die Empfehlungen partei- und gesellschaftsübergreifend erarbeitet und einstimmig beschlossen. Als Neuerung wird es künftig einen öffentlich-rechtlichen Fonds geben, den die Kernkraftwerksbetreiber finanzieren. Dieser Fonds deckt die Kosten für die Zwischen- und Endlagerung von Atommüll aus deutschen Kernkraftwerken. Für die Durchführung und Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung übernimmt der Bund die Verantwortung. Im Gegenzug bleiben die Betreiber der Kernkraftwerke auch weiterhin dafür zuständig, die Stilllegung, den Rückbau und die fachgerechte Verpackung radioaktiver Abfälle abzuwickeln und zu finanzieren.
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Am 16. Juni 2017 wurde der Weichmacher Bisphenol A (BPA) als endokriner Disruptor klassifiziert. Somit gilt BPA in zwei Kategorien als besonders besorgniserregender Stoff (SVHC). BPA gilt bereits seit September 2016 als schädlich für die Fortpflanzung und erfüllt damit ein Kriterium der SVHC-Einstufung. Der Ausschuss der Mitgliedstaaten der europäischen Chemikalienagentur (ECHA) stimmte nun einstimmig der Forderung Frankreichs von Februar 2017 zu, BPA zusätzlich als hormonellen Störfaktor zu deklarieren.
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Besonders ausgeprägte und andauernde Hitzeperioden gab es in Deutschland in den Jahren 2003, 2010 und 2015. Steigende Temperaturen führen auch zu steigenden Gesundheitsrisiken. Hitze kann die Menschen stark belasten und führte in den letzten Jahren zu einer hitzebedingten Zunahme von Krankheits- und Todesfällen. Mit Hitzeaktionsplänen können sich Länder und Kommunen für solche länger dauernden Hitzeperioden rüsten, um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Dafür hat das Umweltbundesamt einen Masterplan entwickelt. Dabei soll zum Beispiel das Zusammenspiel unterschiedlicher Akteure in Krankenhäusern und Kindertageseinrichtungen verbessert werden. Sie umfassen kurzfristig sowie langfristig umsetzbare Aktivitäten, unter anderem: die koordinierte Kommunikation von Informationen, Tipps, Verhaltenshinweisen für die Bevölkerung zur individuellen Anpassung; die Einrichtung einer Nachbarschaftshilfe, um Risikogruppen aktiv zu unterstützen; die Installation von gebäudebezogenen Kühlungsmaßnahmen (Rollläden, Markisen und Außenjalousien); an extremer Hitze ausgerichtete Architektur, Stadt- und Bauplanung. Die Handlungsempfehlungen des Umweltbundesamtes wurden im Auftrage des BMUB zusammen mit zahlreichen Fachleuten unterschiedlicher Disziplinen erstellt.
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Der Internationale Rat des UNESCO-Programms „Der Mensch und die Biosphäre“ (MAB) hat am 14. Juni 2017 das Biosphärenreservat Schwarzwald anerkannt. Diese einzigartige Landschaft mit hoher biologischer und kultureller Vielfalt erstreckt sich über 28 Gemeinden im Südschwarzwald auf einer Fläche von etwa 630 Quadratkilometern. Die Region ist das 16. UNESCO-Biosphärenreservat in Deutschland, nachdem zuletzt 2009 der Bliesgau und die Schwäbische Alb als Biosphärenreservat anerkannt wurden.
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Die international bedeutendste Auszeichnung für Pioniere der Nachhaltigkeitsforschung wird im Herbst 2017 an den Direktor des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung (PIK), Hans Joachim Schellnhuber, verliehen. Das gab die japanische Asahi Glas Stiftung am 14. Juni 2017 in Tokio bekannt. Ihr mit 50 Millionen Yen dotierter Blue Planet Prize ehrt Vordenker, die entscheidende Ansätze zur Lösung globaler Umweltprobleme vorgelegt haben. Schellnhuber erhält den Preis für seinen wegweisenden Beitrag zur Etablierung der Zwei-Grad-Grenze der globalen Erwärmung, auf die sich die Staaten der Welt im Klimavertrag von Paris geeinigt haben. Zudem habe der Physiker Schellnhuber die Erdsystemanalyse als wissenschaftliches Feld maßgeblich gestaltet, erklärte die Stiftung, und das einflussreiche Konzept der Kippelemente entwickelt.
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Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) schaltete am 14. Juni 2017 eine Website mit Informationen zu Nanomaterialien auf dem EU-Markt online. Dies ist die erste Aktion der EU-Beobachtungsstelle für Nanomaterialien. Die Beobachtungsstelle der ECHA soll sich als verlässliche Quelle im Verbraucher-, Arbeits- und Wissenschaftsbereich etablieren. Im Vordergrund stehen dabei Gesundheits- und Sicherheitsaspekte bei der Nutzung von Nanomaterialien sowie Informationen zur Forschung und Regulierung der Stoffe. Nanomaterialien finden sich inzwischen in vielen alltäglichen Produkten. Eine klare Definition von Nanomaterialien wird zwar auf EU-Ebene gerade diskutiert – eine Einigung ist jedoch noch nicht in Sicht. Bisher werden Nanomaterialien, wie alle anderen Chemikalien in der EU, unter dem Chemikalienregister REACH gelistet.
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Schweden will bis zum Jahr 2045 klimaneutral werden. Das Klimagesetz, das die rot-grüne Regierung im Februar 2017 vorlegte, sieht vor, dass Schwedens Emissionen bis 2045 um 85 Prozent gegenüber dem Niveau des Jahres 1990 sinken sollen. Am 14. Juni 2017 stimmte 254 Abgeordnete (86 Prozent) für den Entwurf. Das Klimagesetz tritt zum 1. Januar 2018 in Kraft. Schweden ist das erste Land, das sein nationales Klimaziel verschärft, zu dem es sich für das Pariser Klimaabkommen bekannt hat. Für das Paris-Abkommen hatte Schweden das Jahr 2050 genannt, um bis dahin klimaneutral zu werden.
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Der IPCC bietet eine umfassende Zusammenstellung von zuverlässigen Fakten zum Klimawandel und seinen Folgen. So behandelt der letzte Sachstandsbericht der Arbeitsgruppe I von 2013 etwa die naturwissenschaftlichen Grundlagen des Klimawandels in 14 Kapiteln. Dazu gibt es ergänzend 29 "Häufig gestellten Fragen und deren Antworten" (Frequently Asked Questions, FAQ), die nun in der deutschen Übersetzung vorliegen, wie das Alfred-Wegner-Institut am 14. Juni 2017 mitteilte. Der Forschungsverbund „Regionale Klimaänderungen“ (REKLIM) und das AWI Klimabüro haben diese in Kooperation mit der deutschen IPCC-Koordinierungsstelle und des DKK erarbeitet und nun veröffentlicht. Dr. Klaus Grosfeld, REKLIM Geschäftsführer: „Die Übersetzung der FAQ’s in die deutsche Sprache ist ein wichtiger Beitrag, um einer breiten Öffentlichkeit die Möglichkeit zu eröffnen, sich über die Ursachen und Auswirkungen des Klimawandels ein zusammenfassendes Bild zu machen und den eigenen Blick für die weitreichenden Auswirkungen zu schärfen.“
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Am 13. Juni 2017 stimmten die Abgeordneten des Europäischen Parlament für ein neues System, das den Kunden ermöglicht, Elektrogeräte besser zu erkennen, die Energieverbrauch und Energiekosten senken. Die neue, dem technologischen Fortschritt angepasste Bewertungsskala von A bis G, welche die Energieeffizienz von Haushaltsgeräten anzeigen soll, wurde mit 535 Stimmen angenommen, bei 46 Gegenstimmen und 79 Enthaltungen. Die Kunden werden die ersten Haushaltsgeräte mit Energielabels der neuen Bewertungsskala ohne das Pluszeichen („A+/A++/etc.“) voraussichtlich frühestens Ende 2019 in den Läden vorfinden. Um mit Verbesserungen bei der Energieeffizienz Schritt zu halten, werden zukünftige Neuklassifizierungen automatisch eingeleitet, sobald 30% der auf dem EU-Markt verkauften Produkte in die oberste Energieeffizienzklasse „A“ fallen, oder wenn 50% dieser Produkte in die obersten zwei Energieeffizienzklassen „A“ und „B“ fallen. Die Labels werden auf die Produkte aufgedruckt. Die jeweiligen Online-Versionen und Produktinformationen können im Internet heruntergeladen werden. Im Fall von Aktualisierungen, die sich auf die Energieeffizienz eines bereits erworbenen Produkts auswirken würden, sollte der Anbieter den Kunden informieren, so der Entschließungstext. Jede visuelle Werbung oder jedes technische Werbematerial sollte die Energieeffizienzklasse und die dem Label zugrundeliegende Bewertungsskala nennen. Informationskampagnen für Verbraucher sollen auf die neu eingeführten Versionen der Labels aufmerksam machen. Die EU-Kommission muss eine Produktdatenbank mit einem technischen Teil erstellen, um den nationalen Behörden bei der Überwachung der Einhaltung der Vorgaben zu helfen. Sie soll außerdem ein Onlineportal für die Öffentlichkeit schaffen, um die Marktüberwachungsbehörden zu unterstützen und den Verbrauchern zusätzliche Informationen über die Produkte zur Verfügung zu stellen. Die Kommission soll außerdem Durchführungsrichtlinien für diese Verordnung erarbeiten, die „best practices“ für Produkttests und Informationsaustausch enthalten.
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Mehrwegflaschen schonen natürliche Ressourcen, vermeiden Verpackungsmüll und tragen zum Klima- und Umweltschutz bei. Deutschland verfügt (noch) über das größte und vielfältigste Mehrwegsystem der Welt im Getränkebereich. Das sind die Kernbotschaften der am 13. Juni 2017 in Berlin vorgestellten Kampagne „Mehrweg ist Klimaschutz“. Gemeinsam mit mehr als 5.000 teilnehmenden Partnern informiert die aus der Deutschen Umwelthilfe (DUH), der Stiftung Initiative Mehrweg (SIM), dem Verband des deutschen Getränkefachgroßhandels (GFGH), dem Verband des Deutschen Getränke-Einzelhandels (EHV) und dem Verband der Privaten Brauereien Deutschlands bestehende „Mehrweg-Allianz“ Verbraucher über die umweltschonenden Eigenschaften von Mehrwegflaschen. Ziel der Initiative ist es, Kunden zu einem umweltbewussten Kauf von Mehrwegflaschen und zum Verzicht auf umweltschädliche Getränkedosen und Einweg-Plastikflaschen zu bewegen.
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Das Nationale Naturerbe ist eine herausragende Initiative des Bundes. Rund 156.000 Hektar wertvoller Naturflächen im Eigentum des Bundes wurden nicht privatisiert, sondern in die Hände des Naturschutzes gegeben. Hierzu zählen ehemals militärisch genutzte Gebiete, Flächen entlang der innerdeutschen Grenze ("Grünes Band"), Treuhandflächen aus dem DDR-Volksvermögen und stillgelegte DDR-Braunkohletagebaue. Viele Naturschutzakteure kümmern sich um das Nationale Naturerbe: der Bundesforst, die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU Naturerbe GmbH), Naturschutzverwaltungen der Länder sowie große und kleine Naturschutzverbände und -stiftungen. Sie pflegen vielfältige Naturerbeflächen wie Wälder, Heiden, Moore und Gewässer. Am Wochenende des 9. bis 11. Juni 2017 öffneten eine Reihe von Akteuren ihre Pforten und luden auf ihren Naturerbeflächen zu einem "Tag des Nationalen Naturerbes" ein. Angeboten wurden zum Beispiel Exkursionen, Wanderungen und viele weitere Aktionen in verschiedenen Regionen Deutschlands. Der Auftakt fand auf der DBU-Naturerbefläche Wahner Heide statt. Unter Federführung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) feierten das Bundesamt für Naturschutz (BfN), die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) und die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) gemeinsam mit den verschiedenen Flächeneigentümern des Nationalen Naturerbes, Vertretern aus Naturschutzstiftungen und Umweltverbänden sowie aus Politik und Gesellschaft erstmalig den „Tag des Nationalen Naturerbes“.
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Am 7. Juni 2017 erklärte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, dass die Abgabe auf neu eingesetzte Brennelemente nicht mit dem Grundgesetz vereinbar und die Steuer somit nichtig ist. Zwischen 2011 und 2016 führten die Atomkonzerne mehr als sechs Milliarden Euro Brennelementesteuer an den Fiskus ab. Jetzt rechnen die Atomkonzerne damit, dass sie die gezahlten Steuern zurückerstattet bekommen.
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Am 7. Juni 2017 verabschiedete das Bundeskabinett eine Verordnung, die den Umgang mit Abfällen regelt, die persistente organische Schadstoffe (POP) enthalten. Das betrifft zurzeit vor allem Dämmplatten mit dem Flammschutzmittel HBCD. Der Vorschlag des Bundesumweltministeriums sieht vor, solche Abfälle zukünftig getrennt zu sammeln. Die direkte Entsorgung in Verbrennungsanlagen darf zwar zusammen mit anderen Abfällen erfolgen, der Weg dorthin muss aber nachgewiesen werden. POP müssen nach den Vorgaben der EU-POP-Verordnung wegen ihrer schädlichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt aus dem Wirtschaftskreislauf ausgeschlossen und zerstört werden. Alle POP-haltigen Abfälle werden nur dann als „gefährlicher Abfall“ eingestuft, wenn dies auch EU-rechtlich geboten ist. Das heißt, in den Abfällen müssen die jeweiligen gesetzlichen Grenzwerte für die POP überschritten werden. Gleichzeitig wird mit der Verordnung sichergestellt, dass POP-haltige Abfälle unabhängig von ihrer Einstufung als gefährlicher oder nicht gefährlicher Abfall in vergleichbarem Maße getrennt gesammelt werden. Gleichwohl dürfen sie wie bisher in entsprechenden Entsorgungsanlagen vermischt werden. Durch die Anwendung von Nachweis- und Registerpflichten können die Abfallbehörden der Länder den Entsorgungsweg dieser Abfälle stringent überwachen.
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Am 6. Juni 2017 startete mit einer Auftaktsitzung offiziell die EU-Plattform für Tierschutz. Die Plattform vereint 75 Vertreter von Interessengruppen, NRO, Wissenschaft, Mitgliedstaaten, Ländern des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum), internationalen Organisationen und der EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit). Damit kommen erstmals alle wichtigen EU-Akteure zusammen, um Erfahrungen auszutauschen und einen Beitrag zur Verbesserung des Tierschutzes zu leisten. Mit der Plattform soll der Dialog zwischen den zuständigen Behörden, den Unternehmen, der Zivilgesellschaft und Wissenschaftlern über Fragen des Tierschutzes gefördert werden, die für die Bürgerinnen und Bürger der EU relevant sind. Die Plattform soll die Kommission dabei unterstützen, koordinierte Maßnahmen zum Tierschutz zu entwickeln und auszutauschen, und zwar mit folgendem Schwerpunkt: 1. bessere Anwendung der EU-Tierschutzvorschriften durch den Austausch von Informationen und bewährten Verfahren sowie die direkte Einbeziehung von Interessengruppen, 2. Ausbau und Nutzung von freiwilligen Verpflichtungen der Unternehmen, 3. Förderung von EU-Tierschutzstandards weltweit. Die Plattform wird zweimal im Jahr zusammenkommen.
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Vom 5. bis zum 9. Juni 2017 fand in New York die erste Ozeanschutz-Konferenz der Vereinten Nationen statt. An der Konferenz nahmen Teilnehmer aus 193 Staaten, zwischenstaatlichen Organisationen und Vertretern der Zivilgesellschaften teil. Schweden und Fiji hatten gemeinsam eingeladen. Am Ende der Konferenz verabschiedeten die Teilnehmer einen Handlungsaufruf an alle Staaten und sonstigen Interessenvertreter. Erklärtes Ziel ist es, die Verschmutzung der Meere durch Meeresmüll einzudämmen sowie die Artenvielfalt und einzigartige Lebensräume der Ozeane, Seen und Küsten zu erhalten. Dazu gehört die Fischerei nachhaltig auszurichten und sicherzustellen, dass auch Küstenbewohner in Inselstaaten ein ausreichendes Einkommen haben. So sollen zum Beispiel auch mehr Meeresschutzgebiete eingerichtet und diese effektiv gemanagt werden. Daneben wurden eine Vielzahl unterschiedlicher Partnerschaften und über 1000 freiwillige Selbstverpflichtungen als Beiträge zum Ozeanschutz verabschiedet. Kenia bot zudem an, die nächste Ozeanschutzkonferenz auszurichten.
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Das von der Bundesregierung vorgelegte Hochwasserschutzgesetz II hat am 2. Juni 2017 den Bundesrat passiert. Zuvor hatte der Bundestag dem Gesetz zugestimmt.
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Die Düngeverordnung (DüV) ist zum 2. Juni 2017 in Kraft getreten. Der Bundesrat hatte der nun rechtskräftigen Fassung der Düngeverordnung (DüV) bereits auf seiner Sitzung am 31. März 2017 zugestimmt.
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Am 1. Juni 2017 verkündete US-Präsident Donald Trump den Rückzug seines Landes aus dem Pariser Klimaschutz-Abkommen. Die Vereinbarung sei "auf höchster Ebene ungerecht für die USA", sagte der US-Präsident. Die Reduzierung von Treibhausgasen würde die Vereinigten Staaten zu viel kosten. Mit sofortiger Wirkung werde seine Regierung die Umsetzung von Maßnahmen einstellen, die der Erfüllung der Vorgaben aus dem Pariser Abkommen dienten.
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Ab dem 1. Juni 2017 muss der Handel bei einem Verstoß gegen seine Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronikaltgeräte mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro rechnen. Eine entsprechende Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes tritt an diesem Tag in Kraft. Damit wird ein effektiverer Vollzug durch die Länder möglich. Der Bußgeldtatbestand ermöglicht es den zuständigen Länderbehörden, zukünftig effektiver gegen Händler vorzugehen, die Verbrauchern und Verbraucherinnen die Rücknahme ausgedienter Elektrogeräte erschweren oder verweigern – sowohl im Einzelhandel vor Ort als auch im Onlinehandel. Je nach Schwere des Verstoßes kann ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro verhängt werden.
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Die G20-Staaten haben sich unter deutscher Präsidentschaft auf einen Aktionsplan gegen Meeresmüll geeinigt. Dieser wurde am 1. Juni 2017 in Bremen bei einem Treffen von Regierungsvertretern, Fachleuten sowie Vertretern und Vertreterinnen aus Wirtschaft, Zivilorganisationen und Wissenschaftsvertretern aller G20-Staaten beschlossen. Darin verpflichten sich die Länder, den Eintrag von Abfällen aus Flüssen und Abwässern in die Meere deutlich zu verringern. Dazu wollen sie ihre Politik stärker auf Abfallvermeidung, nachhaltiges Abfallmanagement und Ressourceneffizienz ausrichten. Die G20 folgen damit den G7-Staaten, die 2015, ebenfalls unter Vorsitz Deutschlands, einen Aktionsplan gegen Meeresmüll beschlossen hatten. Im Zentrum der Beratungen stand zudem die Erkenntnis, dass die Etablierung einer funktionierenden Abfallwirtschaft nicht nur zu verbessertem Meeresschutz, sondern auch zu besseren Einkommensverhältnissen in den betroffenen Ländern beitragen kann. Zu besseren Vernetzung und zum Erfahrungsaustausch unter den G20-Staaten soll es zudem ein freiwillige Plattform geben, das "Global Network of the Committed" (GNC). Dieses soll die Umsetzung des G20-Aktionsplanes sicherstellen. Gleichzeitig sollen damit auch Stakeholder jenseits der G20 Staaten eingebunden werden.
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Am 31. Mai 2017 stellten das Bundesumweltministerium und dem Bundesamt für Naturschutz die neue Rote Liste gefährdeter Biotoptypen in Berlin vor. Zum dritten Mal nach 1994 und 2006 veröffentlicht das Bundesamt für Naturschutz die Rote Liste der gefährdeten Biotoptypen Deutschlands. Sie zeigt die aktuelle Gefährdungssituation der in Deutschland vorkommenden Biotoptypen. Zum ersten Mal werden neben der langfristigen Gefährdung auch die und die Seltenheit eines jeden Biotoptyps zu einem „Rote Liste Status“ zusammengeführt, der das Verlustrisiko abbildet. Nach wie vor sind knapp zwei Drittel der in Deutschland vorkommenden Biotope gefährdet, wenn auch in unterschiedlichem Maße. Besonders dramatisch ist die Situation beim Grünland. Hier hat sich die Situation seit der letzten Fassung der Roten Liste von 2006 noch einmal deutlich verschlechtert. Aber auch bei vielen anderen Biotoptypen der Kulturlandschaft, wie etwa Streuobstwiesen, hat sich die Lage verschlechtert. Positive Entwicklungen gibt es bei den Biotoptypen der Küsten sowie der Fließgewässer. Flüsse und Bäche weisen positive Entwicklungen auf. Das ist ein Erfolg der Anstrengungen zur Renaturierung sowie immer besserer Kläranlagen. Dieser positive Befund trifft aufgrund der Stickstoffbelastung jedoch nicht auf das Grundwasser sowie viele stehende Gewässertypen zu. Stabilisiert hat sich die Entwicklung bei vielen Waldbiotopen. Das hängt unter anderem mit einer nachhaltigeren Bewirtschaftung insbesondere in den öffentlichen Wäldern zusammen. Mit der Roten Liste gefährdeter Biotoptypen Deutschlands wird für die Naturschutzpraxis in Deutschland ein umfassendes Handbuch bereit gestellt, das über die Biotoptypen und ihre Gefährdungen Auskunft gibt sowie eine Grundlage für alle raumrelevanten Planungen darstellt. So wurden z.B. die Bezüge zwischen den Biotoptypen und der Wasserrahmenrichtlinie sowie den Lebensraumtypen der FFH -Richtlinie aktualisiert. Grundlegend überarbeitet wurde die Zuordnung der Biotoptypen zu den gesetzlich geschützten Biotopen gemäß § 30 Bundesnaturschutzgesetz, wobei erstmalig auch die entsprechenden gesetzlichen Regelungen der Bundesländer dargestellt wurden.
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Am 31. Mai 2017 ging die erste kommerzielle CO2-Filteranlage der Welt in Betrieb. Sie steht in Hinwil im Schweizer Kanton Zürich auf dem Dach einer Müllverbrennungsanlage. Die vom Zürcher Startup-Unternehmen Climeworks entwickelte Anlage soll pro Jahr 900 Tonnen CO2 aus der Umgebungsluft abscheiden. Das so gewonnene Treibhausgas wird an Kunden verkauft. Potenzielle Kunden sind Unternehmen, die ihre CO2-Bilanz verbessern wollen – aber auch Gemüsehersteller. Bereits heute wird ein Gewächshaus in der Nachbarschaft von Climeworks mit dem abgeschiedenen CO2 versorgt. Das Treibhausgas kann das Wachstum von Gemüse beschleunigen.
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Am 31. Mai 2017 wurde das Helmholtz-Institut für Funktionelle Marine Biodiversität (HIFMB) an der Universität Oldenburg offiziell gegründet. Die Universität und das Alfred-Wegener-Institut, Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung (AWI) bündeln und erweitern damit ihre Forschungsexzellenz auf diesem Feld. Das Land Niedersachsen finanziert das neue Institut in der Aufbauphase bis Ende 2020 mit bis zu 23 Millionen Euro, die unter anderem in einen Institutsneubau fließen werden. Im Anschluss an die Aufbauphase übernimmt die Helmholtz-Gemeinschaft ab dem Jahr 2021 die Basisfinanzierung des Instituts von rund 5,5 Millionen Euro pro Jahr – davon 90 Prozent aus Mitteln des Bundes und 10 Prozent aus Mitteln des Landes Niedersachsen. Um neuartige Naturschutz- und Managementstrategien zu entwickeln, setzt das HIFMB auf einen integrativen Forschungsansatz. Dieser soll eine naturwissenschaftliche Basis für Schutzkonzepte verbinden mit sozialwissenschaftlicher Expertise in der Analyse gesellschaftlicher und politischer Prozesse. Vor diesem Hintergrund entstehen am Helmholtz-Institut neue wissenschaftliche Arbeitsgruppen zu „Marine Conservation“ und „Marine Governance“. Eine weitere neue Professur für Biodiversitätsinformatik wird die Integration von „Big Data“ in den Meeresschutz verfolgen, also die steigende Menge an verfügbaren Daten zur biologischen Vielfalt zum Wohle der marinen Ökosysteme besser nutzbar machen. Um Einflüsse auf die Artenvielfalt besser erklären zu können, zielt schließlich die neue Professur für Biodiversitätstheorie darauf, klassische theoretische Modelle der Ökologie mit räumlichen, evolutionären und biogeochemischen Ansätzen zu verknüpfen.
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Am 31. Mai 2017 beschloss das Bundeskabinett auf Vorschlag des Bundesumweltministerium einen Bericht zum Stickstoffeintrag in die Umwelt. Stickstoff stellt eine zunehmende Belastung für Wasser- und Ökosysteme dar. Er beeinträchtigt das Klima, die Luftqualität und die Artenvielfalt. Die Bundesregierung macht mit ihrem Stickstoffbericht deutlich, dass es eines stärkeren Zusammenwirkens verschiedener Politikbereiche bedarf. Nur durch eine gemeinsame Kraftanstrengung von Umwelt-, Landwirtschafts-, Ernährungs-, Energie-, Verkehrs-, Gesundheits-, Verbraucherschutz-, Bildungs- und Forschungspolitik kann es gelingen, Stickstoffeinträge weiter zu reduzieren. In ihrem Bericht kündigt die Bundesregierung die Entwicklung eines Aktionsprogramms zur konkreten Stickstoffminderung an. Das Programm soll dazu beitragen, Synergien zwischen den diversen Programmen der Bundesregierung besser zu identifizieren und zu stärken. Zudem soll die Anwendung des Verursacherprinzips präzisiert und überprüft werden, ob es rechtliche oder finanzielle Rahmenbedingungen gibt, die einer Minderung von Stickstoffeinträgen entgegenstehen. In den vergangenen 20 Jahren wurden erste Maßnahmen zur Stickstoffminderung vorgenommen. Die Emissionen sanken infolge dessen in Deutschland im Zeitraum zwischen 1995 und 2010 um etwa 40 Prozent. Allerdings reicht das nicht aus, um die stickstoffbezogenen Ziele der deutschen und europäischen Umweltpolitik zu erreichen. Zu diesen zählen der Grenzwert von 50 Milligramm Nitrat/l in den Gewässern oder der Jahresmittel-Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid/m³ in der Luft. Derzeit werden jährlich noch ca. 1,6 Millionen Tonnen reaktiver Stickstoffverbindungen in die Umwelt eingetragen. Die Hauptverursacherbereiche für Stickstoff-Emissionen sind der Verkehr (13 Prozent), die Industrie-/Energiewirtschaft (15 Prozent), Abwasserbehandlung und Oberflächenablauf (9 Prozent) sowie die Landwirtschaft (63 Prozent).
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Am 30. Mai 2017 legten fünf Verbände aus Tier- und Artenschutz sowie Tierärzteschaft ein gemeinsames Positionspapier zur Umsetzung der EU-Verordnung für invasive, gebietsfremde Arten in Deutschland vor. Die daraus folgenden Forderungen leiteten die Verbände an die Tierschutzbeauftragten im Bundestag, das Bundesumwelt- und Bundeslandwirtschaftsministerium und die entsprechenden Landesministerien weiter. Die Verbände möchten, dass mit dem Positionspapier ein Leitfaden zum Umgang mit den invasiven Arten geschaffen wird. Aus Tierschutzgründen sei es inakzeptabel, dass invasive Tiere, egal ob in freier Wildbahn oder Gefangenschafft, getötet werden. Diese Problematik müsse in den Managementplänen und dem Durchführungsgesetz, die von den Landesministerien erarbeitet werden, berücksichtigt werden, verlangen die Verbände. Hintergrund für die Forderungen ist, dass die EU-Verordnung, die bereits seit 2015 in Kraft ist, heimische Ökosysteme vor fremden Arten schützen soll. Die EU lässt aber offen, wie die einzelnen Mitgliedstaaten dies handhaben. Die Verbände finden die Intention dieser Verordnung zwar richtig, dennoch lehnen sie das Töten von Tieren ab.
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Am 29. Mai 2017 informierten das Bundesamt für Naturschutz und das Umweltministerium in einer gemeinsamen Pressemitteilung über den Start eines neuen Bienenschutz-Projektes, das Arten und Bestäubungsleistung sichern soll. Mehr als die Hälfte der 561 Wildbienenarten stehen in Deutschland bereits auf der Roten Liste. Das Projekt "BienABest" soll helfen, dem Bienensterben Einhalt zu gebieten und die Bestäubungsleistung nachhaltig zu sichern. Das sechsjährige Projekt, in fachlicher Begleitung des Bundesamtes für Naturschutz (BfN), wird aus Mitteln des Bundesprogramms Biologische Vielfalt des Bundesumweltministeriums gefördert. Wildbienen übernehmen eine Schlüsselrolle in der Bestäubung und erfüllen so eine wichtige Funktion im Ökosystem. Sie sichern die Bestäubung von Wild- und Kulturpflanzen. Damit sind sie auch ein Garant für die Erzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse und stellen damit eine bedeutende Ökosystemleistung zur Verfügung. Der Projektname "BienABest" steht deshalb für „Standardisierte Erfassung von Wildbienen zur Evaluierung des Bestäuberpotenzials in der Agrarlandschaft“. Ein Kernstück von BienABest ist die Entwicklung eines Bestimmungsschlüssels. Dieser ermöglicht die Artbestimmung der Mehrzahl der Wildbienenarten direkt im Gelände. Das Besondere: Die Wildbienen können lebend bestimmt und anschließend wieder freigelassen werden. So sollen in Zukunft Aussagen über die Bestandsentwicklung getroffen werden können, ohne durch Entnahme in die Populationen einzugreifen. Das Projekt wird auch Sachverständige ausbilden, die entlang der zu entwickelnden Methoden und Standards beraten und prüfen können. Die Ergebnisse dienen dann als wichtige Grundlage für den Schutz der Wildbienen.
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Das Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung stellte am 29. Mai 2017 offiziell die neu gegründete Stiftung "Blue Action Fund" vor. Die KfW brachte im Auftrag des BMZ Startkapital in Höhe von 24 Mio. EUR in den Blue Action Fund eint. Die gemeinnützige Stiftung hat ihren Sitz in Frankfurt am Main. Sie wird Nichtregierungsorganisationen beim Meeresschutz unterstützen und dabei unter anderem das Ausweisen neuer Schutzgebiete sowie nachhaltige Fischerei und umweltfreundlichen Tourismus fördern. Bis 2019 sollen rund 12 Projekte in Höhe von mindestens 20 Mio. EUR an den Start gehen.