Die Umweltchronik
Wichtige Umwelt-Ereignisse von 2017 bis 2017 Auswahl aufheben
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Am 22. August 2017 stellte der WWF Deutschland eine Marktanalyse handelsüblicher Grillkohlen in Berlin vor. Insgesamt wiesen laut WWF-Analyse 80 Prozent der getesteten Produkte Auffälligkeiten wie falsch deklarierte Holzarten auf. In 40 Prozent der Grillkohlen fanden die Umweltschützer sogar tropische Hölzer. Eine Grillkohle, die mit dem Aufdruck „kein Tropenholz“ warb, bestand laut Laboranalyse ausschließlich aus solchem. In mehreren Kohlesäcken wurden auch Ulme, Padouk und Bongossi gefunden, Holzarten, die vom Aussterben bedroht sind. Auch Grillkohlen mit Zertifizierung waren im Test auffällig, das heißt sie enthielten auch nicht oder falsch deklarierte Hölzer. Tropenholz wurde bei FSC- und PEFC-zertifizierten Produkten jedoch nicht gefunden. Für den Marktcheck hat der WWF 20 Grillkohlen mit und ohne Holz-Zertifikat aus Tankstellen, Baumärkten, Supermärkten und Discountern mit forensischen Methoden testen lassen. „Die Testergebnisse sind erschütternd. Die Holzkohlebranche scheint nach wie vor rücksichtslos alles zu verkohlen, was sie als billigen Rohstoff in die Finger bekommt. Die vielen Tropenholzfunde sind besonders schockierend. Wenn die Regenwälder beim Grillfest in Rauch aufgehen, befeuert das Artenverlust und die Klimakatastrophe. Die Branche muss schleunigst umdenken“, kritisiert Johannes Zahnen, Holzexperte des WWF Deutschland.
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Am 16. August 2017 wurde der bekannteste Elefantenschützer Tansanias Wayne Lotter in Dar es Salaam erschossen. Der Südafrikaner war 2016 durch den Dokumentarfilm: „Das Elfenbein-Komplott“ berühmt geworden. Lotter war Mitbegründer und Chef der Organisation PAMS Foundation. PAMS Foundation unterstützt seit 2009 Regierungen und Dorfgemeinschaften beim Kampf gegen Elefantenwilderei. Die Organisation unterstützt und finanziert die National and Transnational Serious Crimes Investigation Unit (NTSCIU) sowie die nationale Naturschutzbehörde in Tansania. Lotter hatte in den vergangenen Wochen zahlreiche Todesdrohungen erhalten. Er wurde auf dem Weg vom Flughafen ins Hotel im Taxi erschossen.
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Am 18. Mai 2017 ratifizierten die Europäische Union und sieben ihrer Mitgliedstaaten ( Bulgarien, Dänemark, Ungarn, Malta, Niederlande Rumänien und Schweden) die internationale Minamata-Konvention im Office of Legal Affairs im Hauptquartier der Vereinten Nationen in New York. Das Abkommen wurde somit von mehr als 50 Staaten ratifiziert und tritt am 16. August 2017 offiziell in Kraft.
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Am 16. August 2017 nahm die Europäische Kommission zwei Vorschläge an, mit denen die Verknüpfung des Europäischen Emissionshandelssystems mit dem der Schweiz vollendet werden kann. Es ist die erste Verknüpfung mit einem Staat außerhalb der Europäischen Uion. Sobald das Abkommen mit der Schweiz in Kraft tritt, können Teilnehmer des EU-Handelssystems zur Erfüllung ihrer Emissionsauflagen auch Zertifikate des Schweizer Systems vorlegen und umgekehrt. Dies wird nach der Ratifizierung durch beide Seiten voraussichtlich ab 2019 möglich sein.
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Ab Mitte August 2017 werden Erdwärmenutzung, Brunnenbau oder Bergbauprojekte zur Rohstoffgewinnung in größeren Tiefen auf mögliche Wechselwirkungen zur Suche nach einem Endlagerstandort für hochradioaktive Stoffe geprüft. Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) als Regulierungsbehörde im Standortauswahlverfahren wird für bestimmte Genehmigungsverfahren das Einvernehmen erteilen müssen: Tätigkeiten und Vorhaben ab einer Tiefe von 100 Metern können die zuständigen Länderbehörden in Gebieten mit zu betrachtenden Wirtsgesteinen künftig nur nach Vorliegen des Einvernehmens mit dem BfE genehmigen. Gebiete, die als Standort für ein Endlager möglicherweise in Frage kommen, sollen so vor nachteiligen Veränderungen geschützt werden - eine Voraussetzung für eine ergebnisoffene neue Suche nach einem Endlagerstandort.
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Eine breite Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland befürwortet die baldige Stilllegung von Kohlekraftwerken und erwartet von der nächsten Bundesregierung einen Fahrplan für den Kohleausstieg. Dies ergab eine repräsentative Emnid-Umfrage im Auftrag des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), die am am 15. und 16. August 2017 durchgeführt wurde. Demnach sprachen sich 59 Prozent der Befragten dafür aus, Kohlekraftwerke in Deutschland bald stillzulegen. Bei der Frage, ob die nächste Bundesregierung einen Fahrplan für den Kohleausstieg beschließen soll, stimmten 72 Prozent der Befragten zu. Weiterhin befürworteten 73 Prozent der Befragten, dass Maßnahmen ergriffen werden, um das Klimaziel für das Jahr 2020 zur Begrenzung der Treibhausgase noch zu erreichen.
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Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) stellte bei einer Untersuchung von Lebensmittelkonserven großer deutscher Handelsketten eine Belastung von mehr als der Hälfte der getesteten Lebensmittel mit Bisphenol A (BPA) fest. Von 26 in Stichproben ausgewählten Produkten aus dem Sortiment von Rewe, Lidl, Aldi, Netto, Penny und Edeka enthielten 14 Produkte das Hormongift. BPA ist Ausgangsstoff für die Herstellung von Epoxidharzen. Das sind Kunststoffe, mit welchen das Innere von Konservendosen häufig ausgekleidet wird, um Korrosion zu verhindern. BPA kann sich aus der Beschichtung lösen und auf die Lebensmittel übergehen. Im menschlichen Körper wirkt die Chemikalie ähnlich dem weiblichen Hormon Östrogen. Viele Studien belegen, dass BPA bereits in sehr geringen Mengen das Hormonsystem stören und schädlich für die Fortpflanzung sein kann. Unter anderem werden Unfruchtbarkeit, Prostata- und Brustkrebs, Diabetes Typ 2, Immunschwäche und Übergewicht mit BPA in Verbindung gebracht. Der BUND hatte Konserven mit Thunfisch, gestückelten und ganzen Tomaten, Kokosmilch sowie Mais und Sauerkraut untersucht. Bei Thunfisch, Tomaten und Kokosmilch waren 74 Prozent der Proben BPA-belastet. Zwar handele es sich um eine stichprobenartige Untersuchung, die nicht repräsentativ für das gesamte Sortiment sein müsse, jedoch sei bei der Zahl belasteter Produkte eine deutliche Tendenz erkennbar, sagte der BUND-Chemikalienexperte Manuel Fernández. Ähnliche Ergebnisse habe ein parallel durchgeführter Test der österreichischen BUND-Partnerorganisation Global 2000 gezeigt.
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Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der Naturschutzbund Deutschland (NABU) haben Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingelegt, weil Deutschland die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) missachtet. Die Umweltverbände fordern die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland, da die Planungen und gesetzlichen Vorgaben zum Gewässerschutz nicht ausreichten, um die EU-Vorgaben zu erfüllen. Grundlage der Beschwerde ist eine bundesweite Analyse der Umweltverbände der sogenannten WRRL-Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme. Im europäischen Vergleich belegt Deutschland nach Angaben der EU-Kommission bei der Erreichung der Gewässerschutzziele derzeit lediglich Platz 21 von 26. In ihrer Beschwerde beanstanden die Verbände unter anderem den Zuständigkeitskonflikt zwischen Bund und Ländern an Bundeswasserstraßen. Aus den Gesetzen lasse sich derzeit nicht eindeutig ableiten, ob der Bund oder die Länder Maßnahmen zur Verbesserung des Gewässerzustands umsetzen müssen.
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Vor zehn Jahren veröffentlichte der ehemalige US-Vizepräsident Al Gore seinen ersten Dokumentarfilm "Eine unbequeme Wahrheit" über den Klimawandel. Am 8. August 2017 fand in Berlin die Vorpremiere der Fortsetzung "Immer noch eine unbequeme Wahrheit – unsere Zeit läuft" statt. Anschließend diskutierten Bundesumweltministerin Barbara Hendricks mit Al Gore, dem Filmemacher und Umweltaktivisten Hannes Jaenicke und WWF-Vorstand Eberhard Brandes über den Kampf gegen den Klimawandel. Der Film beleuchtet den aktuellen Stand der Klimaforschung und die Chancen, das Zwei-Grad-Erwärmungslimit noch einzuhalten. Gore zeigt die politischen Erfolge und Rückschläge, darunter den Pariser Klimagipfel von 2015 und die Wahl des Klimaskeptikers Trump zum US-Präsidenten .
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Am 7. August 2018 führte die europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) ein neues Berichterstattungssystem für CO2-Emissionen großer Schiffe ein. Das System soll helfen, die Vorgaben der EU-Verordnung zur Überwachung, Berichterstattung und Überprüfung einzuhalten. Diese gibt ab dem 1. Januar 2018 vor, dass große Schiffe, die circa 55 Prozent der gesamten Schiffe in der EU ausmachen, ihre CO2-Emissionen und ihren Spritverbrauch der EU-Kommission zu melden haben. Ab 2019 kann dann das neue System dazu genutzt werden. Damit sollen langfristig die Emissionen des Sektors verringert werden. Die Schifffahrt gilt als einer der am schnellsten wachsenden Bereiche im Transportsektor und wird bis 2050 17 Prozent der weltweiten Emissionen ausmachen.
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Am 4. August 2017 erklärten die USA offiziell ihren Austritt aus dem Pariser Klimaabkommen. Die USA reichten bei den Vereinten Nationen offiziell ihren Austritt aus dem Pariser Klimaabkommen ein. Dazu wurde eine schriftliche Erklärung eingereicht. Bis zum Abschluss des Austrittsprozesses, der mindestens drei Jahre dauert, werden die USA aber weiter an den UN-Klimagesprächen teilnehmen. Die Vereinten Nationen bestätigten den Erhalt des Schreibens.
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Am 2. August 2017 hat die Menschheit alle natürlichen Ressourcen aufgebraucht, die die Erde innerhalb eines Jahres regenerieren und damit nachhaltig zur Verfügung stellen kann. Damit ist der „Welterschöpfungstag“ um sechs Tage im Kalender nach vorne gerückt. 2016 reichten die Ressourcen noch bis zum 08. August. Für den Rest des Jahres lebt die Menschheit von den stillen Reserven der Erde. Die Berechnungen des Global Footprint Networks zum Welterschöpfungstag (Overshoot Day) gehen auf das Konzept des Ökologische Fußabdrucks zurück, der ausweist, wie viel Fläche benötigt wird, um alle Ressourcenbedürfnisse inklusive der Energieversorgung zu gewährleisten.
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Der Einsatz für den Naturschutz zeigt Wirkung, muss aber gerade im Bereich der Agrarlandschaft noch deutlich verstärkt werden. Das geht aus dem zweiten Rechenschaftsbericht zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) hervor, den das Bundeskabinett am 2. August 2017 beschlossen hat. Der Rechenschaftsbericht zur NBS stellt die Entwicklungen der biologischen Vielfalt von 2013 bis 2017 dar. Der zentrale Indikator "Artenvielfalt und Landschaftsqualität" zeigt einen negativen Trend. Ein wesentlicher Grund dafür sind die Intensivierung der Landbewirtschaftung und die Zunahme von intensiv genutzten Flächen für den Anbau von Energiepflanzen. Auch der anhaltende Ausbau der Verkehrsinfrastruktur und das Wachstum von Siedlungen und Gewerbeflächen führen zu Zerschneidungen von Lebensräumen. Insgesamt wird die gesetzliche Verpflichtung der Länder, ein Netz verbundener Biotope zu schaffen, das mindestens 10 Prozent der Fläche eines jeden Landes einnimmt, noch zu langsam umgesetzt. Zu den positiven Entwicklungen zählt, dass 14 Bundesländer mittlerweile eigene Biodiversitätsstrategien oder-programme auf Grundlage der NBS entwickelt haben. Der Flächenanteil streng geschützter Biotope konnte gesteigert werden und lag im Jahr 2014 bei 4,4 Prozent der Landesfläche Deutschlands. Das Ziel, bis 2020 zehn Prozent des öffentlichen Waldes in Deutschland der Natur zurückzugeben, hat der Bund für seinen Waldbesitz im Rahmen des Nationalen Naturerbes bereits übertroffen. Auch für die Renaturierung von Auen und Flüssen wurden wichtige Grundlagen gelegt: Mit dem im Februar 2017 vom Bundeskabinett beschlossenen Bundesprogramm "Blaues Band" sind die Voraussetzungen für umfangreiche Renaturierungsmaßnahmen in den nächsten Jahrzehnten geschaffen. Beim zentralen Förderinstrument zur Umsetzung der NBS, dem "Bundesprogramm Biologische Vielfalt", konnte die Finanzierung des Bundes von zuvor 15 Millionen Euro auf 20 Millionen Euro im Jahr 2017 gesteigert werden.
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Die Hersteller von Elektro- und Haushaltsgeräten müssen sich auf ein neues System bei der Kennzeichnung des Energieverbrauchs einstellen. Zum 1. August 2017 tritt dazu die neue EU-Energielabel-Verordnung in Kraft. In einem ersten Schritt wird die Kennzeichnung von Waschmaschinen, Kühlschränken, Geschirrspülern, TV-Geräten und für Beleuchtung überarbeitet. Die schrittweise Umstellung vom A+++-Label zum neuen A-G-Label für den Energieverbrauch soll wieder mehr Klarheit herstellen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher wird die neue Kennzeichnung ab Anfang 2020 in den Geschäften sichtbar. Die Werbung für Elektro- und Haushaltsgeräte ist ebenfalls von der neuen Verordnung betroffen: Künftig müssen Anbieter bei der Reklame stärker auf die Energieeffizienzklasse der Produkte hinweisen und das jeweilige Spektrum der Effizienzklassen nennen, in dem Produkte auf dem Markt angeboten werden dürfen. Für Waschmaschinen der jetzigen Effizienzklasse A+++ bedeutet dies ab sofort, dass zusätzlich das Spektrum A+++ bis A+ angegeben werden muss. Neu ist auch die Einrichtung einer Online-Produktdatenbank für alle gekennzeichneten Produkte. Damit lassen sich alle Geräte mit Energielabel leichter vergleichen. Sie soll ab 2019 eingerichtet sein. So können sich Kundinnen und Kunden bereits vor dem Kauf eines neuen Fernsehers oder Geschirrspülers für ein besonders energieeffizientes und umweltfreundliches Gerät entscheiden. Gleichzeitig soll mit der Datenbank auch die Marktüberwachung verbessert werden.
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Bohrlöcher in der Nordsee könnten eine deutlich größere Quelle von Methan, einem starken Treibhausgas, sein als bisher angenommen. Am 1. August 2017 veröffentlichte ein Forscherteam des GEOMAR Helmholtz-Zentrums für Ozeanforschung Kiel und der Universität Basel online in der internationalen Fachzeitschrift Environmental Science & Technology neue Daten, wonach Gasaustritte, die entlang der Außenseite von Bohrlöchern entweichen, ein deutlich größeres Problem darstellen könnten als bisher angenommen. Diese Art der Leckage wird derzeit weder von Betreibern noch Regulatoren betrachtet, könnte aber ebenso bedeutsam sein, wie die Austritte aus beschädigten Bohrlöchern selbst, welche meist schnell erkannt und repariert werden. Bei mehreren Expeditionen zu Öl- und Gaslagerstätten in der zentralen Nordsee in den Jahren 2012 und 2013 haben die Forschenden rund um verlassene Bohrlöcher Methanaustritte entdeckt. Das Gas stammt aus flachen Gastaschen, die weniger als 1000 Meter unter dem Meeresboden liegen. Bei Bohrungen zu tiefer liegenden, wirtschaftlich interessanten Lagerstätten werden sie einfach durchstoßen. Seismische Daten vom Untergrund der Nordsee verrieten den an der Studie Beteiligten, dass rund ein Drittel der Bohrlöcher durch flache Gastaschen gebohrt wurden und somit die Bedingungen erfüllen, um Methanquellen in der Umgebung zu erzeugen. Hochrechnungen des Teams ergaben, dass entlang der existierenden Bohrlöcher zwischen 3000 und 17.000 Tonnen Methan pro Jahr aus dem Meeresboden austreten. m Meerwasser wird Methan normalerweise mikrobiell abgebaut, was in der näheren Umgebung zu einer lokalen Versauerung führen kann. In der Nordsee liegt etwa die Hälfte der Bohrlöcher in so geringen Wassertiefen, dass das am Meeresboden austretende Methan die Atmosphäre erreichen kann. Dort entfaltet es als Treibhausgas eine deutlich größere Wirkung als Kohlendioxid.
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Das Bundesumweltministerium organisiert den Betrieb von atomaren Zwischenlagern neu. Diese bisher von den Atomkonzernen wahrgenommene Aufgabe fällt ab dem 1. August 2017 in die Verantwortung des Bundes. Die zu diesem Zweck im März 2017 gegründete Gesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) ist am 1. August 2017 zu 100 Prozent in den Besitz des Bundes übergegangen. Die Übernahme der BGZ ist ohne Zahlung eines Kaufpreises erfolgt. Zum Geschäftsfeld der BGZ gehören ab heute die zentralen Zwischenlager in Gorleben und Ahaus. Anfang 2019 fallen auch die zwölf dezentralen Zwischenlager an den AKW-Standorten in die Zuständigkeit der BGZ. Anfang 2020 wird sie zudem auch die Verantwortung für die zwölf Lager mit schwach- und mittelradioaktiven Abfällen aus dem Betrieb und Rückbau der Atomkraftwerke übernehmen. Die BGZ war bereits am 1. März 2017 in Abstimmung mit dem Bundesumweltministerium von der Gesellschaft für Nuklear-Service (GNS), einem Gemeinschaftsunternehmen der Atomkonzerne, gegründet worden. Der Bund hat nun sämtliche Anteile an der BGZ übernommen – einschließlich der kerntechnischen Einrichtungen an den Standorten in Ahaus und Gorleben. Als alleiniger Gesellschafter der BGZ wird die Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Bundesumweltministerium. Die Leitung der BGZ wird ab sofort wahrgenommen durch den technischen Geschäftsführer Wilhelm Graf und den kaufmännischen Geschäftsführer Lars Köbler.
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Am 1. August 2017 wurde der Umweltbeobachtungs-Satelliten VENµS mit der Trägerrakete „VEGA“ vom Weltraumbahnhof Kourou in Französisch-Guyanaaus ins All geschickt. Der Name ist die Abkürzung für „Vegetations- und Umweltbeobachtung mit einem Neuen Mikro-Satelliten“. Bei dem Projekt der Israelischen Raumfahrtbehörde (ISA) und der französischen Raumfahrtagentur CNES handelt es sich um den ersten wissenschaftlichen Satelliten für die Beobachtung landwirtschaftlicher und ökologischer Vorgänge. Der Satellit wird landwirtschaftliche Flächen und andere Naturräume beobachten. Dabei soll er Daten über den Zustand dieser Flächen, ihrer Belaubung, Aufforstung, Landwirtschaft, der Qualität von Wasserquellen und vieles mehr aufzeichnen. Der Satellit wird alle zwei Tage Bilder der ausgesuchten weltweiten Untersuchungsstandorte übermitteln.
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Die 13. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart gab am 28. Juli 2017 aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 19. Juli der Klage der Deutschen Umwelthilfe e.V. gegen das Land Baden-Württemberg statt. Das Land muss künftig mehr tun, um die Stuttgarter Luft sauber zu halten. Der Luftreinhalteplan des Landes muss ergänzt werden. Und zwar um "Maßnahmen, die gewährleisten, dass schnellstmöglich die geforderten Grenzwerte für Stickstoffdioxid eingehalten werden." Baden-Württemberg muss nun deutlich mehr gegen überhöhte Schadstoffwerte unternehmen als bislang geplant, wenn nötig auch ganzjährige Diesel-Fahrverbote im gesamten Stuttgarter Stadtgebiet verhängen. Solche Verbote seien "rechtlich zulässig und unausweichlich", so das Gericht.
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Nach Auffassung des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der ökologische Verkehrsclub VCD muss Deutschland seine Anstrengungen beim Klimaschutz erheblich verstärken. Einen entsprechenden dringenden Appell richteten am 20. Juli 2017 der BUND und der VCD an alle wahlkämpfenden Parteien. Das Ziel, im Jahr 2020 vierzig Prozent weniger Treibhausgase auszustoßen als 1990, lasse sich nur mit Stilllegung der ältesten und klimaschädlichsten Kohlekraftwerke erreichen. Bis 2020 sei die Halbierung der Kohlekapazitäten erforderlich. Außerdem müsse der Ausbau erneuerbarer Energien weiter beschleunigt, der Energieverbrauch entscheidend gesenkt und die Energieeffizienz deutlich erhöht werden. Zur Verringerung der CO2-Emissionen im Straßen- und Flugverkehr stehe eine grundlegende Reform der Verkehrspolitik an. Von der nächsten Bundesregierung forderten die Verbände die Verabschiedung einer "Klima-Agenda 2020", die mit kurz- und längerfristigen Maßnahmen das Erreichen nationaler und internationaler Klimaziele sichert. Im Verkehrssektor fordern beide Verbände neben der Abschaffung klimaschädlicher Begünstigungen des Auto- und Flugverkehrs ein Tempolimit von 120 Kilometer pro Stunde auf Autobahnen sowie strengere CO2-Grenzwerte für Pkw spätestens ab 2025. Außerdem müsse mehr Verkehr auf die Schiene verlagert werden. Die Trassenpreise der Bahn im Güter- und im Personenverkehr müssten dauerhaft halbiert werden und die Beseitigung von Engpässen an Bahn-Knotenpunkten schnell beginnen.
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Ein Report des WWF Deutschlands, den die Umweltschutzorganisation am 20. Juli 2017 vorstellte, zeigt eine massive Belastung des Grundwassers mit Nitrat in der Region Karlsruhe. Bei 46 bis 70 Prozent der Messstellen wurden die Grenzwerte für Trinkwasser in den vergangenen Jahren überschritten. Lediglich eine Messstelle zeigte keine Verunreinigungen durch Nitrat. Verursacher ist die intensive Agrarindustrie in der Region, die neben dem Grundwasser auch den Böden und der Artenvielfalt schadet. In der Region Karlsruhe befindet sich das größte Anbaugebiet für Gemüse in Deutschland. Rund 6.200 Betriebe bewirtschaften eine Fläche von ca. 196.000 Hektar. Doch der Anteil der Bio-Landwirtschaft ist mit nur 4 Prozent extrem niedrig und liegt sogar noch unter dem Bundesdurchschnitt von 6,5 Prozent. Die hohe Nutzungsintensität der Böden begünstigt Erosionen. Der Kraichgau, die Kornkammer Süddeutschlands, verzeichnet die höchsten Bodenverluste durch Erosionen in ganz Baden-Württemberg. In den vergangenen 100 Jahren kam es zu einem Verlust des fruchtbaren Oberbodens von 20 bis 40 cm.
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Der auftauende Dauerfrostboden in arktischen Regionen könnte in doppelter Hinsicht zur Verstärkung des Treibhauseffektes führen: Zum einen erhöht sich mit wärmerer Umwelt die oberflächennahe Produktion des Treibhausgases Methan durch Mikroben. Zum anderen öffnet der tauende Untergrund zunehmend Austrittspfade für uraltes Methan. Das ist das Ergebnis einer Studie von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern des Deutschen GeoForschungsZentrums GFZ, des Alfred-Wegener-Instituts, Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung (AWI) und US-amerikanischen Partnern im kanadischen Mackenzie-Delta, die am 19. Juli 2017 im Fachjournal Nature Scientific Reports veröffentlicht wurde. Das Team untersuchte ein 10.000 Quadratkilometer großes Gebiet im hohen Norden Kanadas. Mit dem Forschungsflugzeug Polar 5 vom AWI bestimmte das Team während zahlreicher Überflüge in den Sommern 2012 und 2013 kontinuierlich die Gaskonzentration der umgebenden Luft und zahlreiche meteorologische Größen. Das Ergebnis war eine Karte mit einer Auflösung von je 100 mal 100 Metern, die die Methanemissionen zeigt.
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Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) mahnt das Forum Getränkedose ab, da es Verbraucher durch falsche Recyclingversprechen in die Irre führe. Aluminium und Weißblech können nicht unendlich oft und ohne Materialverluste recycelt werden. Dies ist das Ergebnis wissenschaftlicher Recherchen der DUH. Beim Recycling von Getränkedosen kommt es zu Metallverlusten, die bis zu zehn Prozent pro Recyclingvorgang betragen können. Werbeslogans des deutschen Lobbyverbandes der Getränkedosenhersteller „Forum Getränkedose“ sollen Verbrauchern jedoch den Eindruck eines unendlichen Recyclingkreislaufs vorgaukeln. Die DUH fordert den Dosenlobbyverband „Forum Getränkedose“ auf, bis zum 2. August 2017 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und die rechtswidrige Praxis zu beenden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass das „Forum Getränkedose“ Verbrauchern in Zukunft keine Werbelügen zum Recycling von Getränkedosen mehr auftischt. Unabhängige Ökobilanzen des Umweltbundesamtes und eine von Dosenherstellern selbst in Auftrag gegebene Studie beim Heidelberger IFEU-Institut bestätigen die ökologischen Nachteile von Getränkedosen. Wiederbefüllbare Mehrwegflaschen sind die deutlich umweltfreundlichere Getränkeverpackung.
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Am 18. Juli 2017 zeichnete das Bundesumweltminsterium den Lebensmittel-Discounter Aldi Süd als neues Mitglied der Exzellenzinitiative Klimaschutz-Unternehmen und für sein Klimaschutzengagement aus. Aldi Süd ist die erste Lebensmitteleinzelhandelskette, die die anspruchsvolle Aufnahmeprüfung in die Klimaschutz- und Energieeffizienzgruppe der Deutschen Wirtschaft bestanden hat. Deren Mitglieder bekennen sich zu ambitionierten Klimaschutzzielen und müssen dies in einer unabhängigen Fachbegutachtung in der Praxis unter Beweis stellen. Aldi Süd produziert mit Solaranlagen auf bereits über 1250 Filialdächern einen Großteil des benötigten Stroms selbst. Mit dem Strom werden auch die Elektrotankstellen versorgt, die Kunden in rund 50 Filialen kostenfrei zur Verfügung stehen. Auch die Nutzung umweltfreundlicher Filialtechnik, beispielsweise mit energieeffizienter Kühltechnik, gehört dazu. Allein durch den Einsatz eines effizienten Energiemanagementsystems konnte Aldi Süd im Jahr 2016 10 Millionen Kilowattstunden einsparen. Darüber hinaus testet das Unternehmen derzeit mit einem Batteriespeicher-Projekt, wie die eigene Solarenergie gespeichert und effizienter verwendet werden kann. Anfang 2018 soll es Ergebnisse geben.
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Bei der Umsetzungskonferenz zu den UN-Nachhaltigkeitszielen (High Level Political Forum on Sustainable Development) vom 17. bis 19. Juli 2017 in New York legten über 40 Staaten ihre Fortschrittsberichte vor. Dies ist deutlich mehr als im vergangenen Jahr. Darunter waren auch Indien, Japan und Brasilien. Das zeigt ein wachsendes Interesse der Staaten an der Umsetzung der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung, der Agenda 2030. Deutschland hatte seinen ersten Fortschrittsbericht bereits 2016 vorgestellt. Umweltstaatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter und Entwicklungsstaatsekretär Thomas Silberhorn vertraten die Bundesregierung bei der Konferenz und stellten dort unter anderem die Beschlüsse des G20-Gipfels in Hamburg zur Erreichung der UN-Nachhaltigkeitsziele vor. Zudem stand die Frage der Finanzierung der UN-Nachhaltigkeitsziele im Mittelpunkt der Beratungen. Am Rande der Konferenz haben sich Deutschland, China und Mexiko zu ihren Nachhaltigkeitsstrategien ausgetauscht – als erste von mehreren kleinen Gruppen des neuen freiwilligen "Peer Learning"-Mechanismus, den die G20 beschlossen haben. Zudem hat sich die Bundesregierung verpflichtet, ihre Beratung für Schwellen- und Entwicklungsländer bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele deutlich auszuweiten. Mit dem sogenannten "Hamburg Update" verpflichten sich die G20 zu konkreten Umsetzungsschritten der Agenda 2030.
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Am 14. Juni 2017 stimmtem die Abgeordneten des Europäischen Parlaments mit knapper Mehrheit für das von der EU-Kommission vorgeschlagene Verbot von Pestiziden auf Ökologischen Vorrangflächen ab Januar 2018. EU-Agrarkommissar Phil Hogan hatte einen entsprechenden Vorschlag gemacht, um dem Artenverlust in der Landwirtschaft entgegenzuwirken. Das wesentliche Ziel von Ökologischen Vorrangflächen ist, die Artenvielfalt und damit Biodiversität in den Agrarlandschaften zu erhalten und zu fördern. Der bislang erlaubte Einsatz von Pestiziden auf den Flächen widerspricht diesem Ziel.
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Mit Hilfe einer neuen Messstation auf der Zugspitze lässt sich die UV-Strahlung in Deutschland erstmals lückenlos quer durch alle Klimazonen ermitteln, wie das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) am 14. Juli 2017 mitteilte. Anhand der Daten lassen sich nun auch im Hochgebirge zuverlässige und exakte Werte zur UV-Belastung ermitteln. Das Messgerät an der Umweltforschungsstation Schneefernerhaus am Südhang der Zugspitze bildet einen von insgesamt 11 Messpunkten des BfS für UV-Strahlung in Deutschland. Die Station misst die am Erdboden einfallende Sonnenstrahlung nach einzelnen Wellenlängen aufgelöst kontinuierlich von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang. Die Messwerte werden übersetzt in den weltweit standardisierten UV-Index. Dieser gibt an, wie hoch oder wie niedrig aktuell das Sonnenbrandrisiko einzuschätzen ist. Das UV-Messnetz betreibt das BfS gemeinsam mit dem Umweltbundesamt, dem Deutschen Wetterdienst und weiteren Institutionen.
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Am 13. Juli 2017 beschloss die Europäische Kommission, Polen wegen des verstärkten Holzeinschlags im Białowieża-Wald, einem geschützten Natura-2000-Gebiet, vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen. Da der Holzeinschlag in großem Umfang begonnen hat, beantragte die Kommission beim Gerichtshof zudem einstweilige Anordnungen, um Polen zur Einstellung dieser Tätigkeiten zu veranlassen.
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Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat beim Verwaltungsgericht Schleswig Klage gegen das Kraftfahrtbundesamt (KBA) erhoben. Die Umweltorganisation will ein Verkaufsverbot für zu viel Stickoxid ausstoßende Diesel-Neuwagen erreichen. Ein vom BUND Anfang 2017 beim Verwaltungsgericht Schleswig gestellter Antrag auf einstweilige Verfügung war von diesem abgelehnt worden. Die Umweltorganisation sieht jedoch weiterhin dringenden Handlungsbedarf. Nach Auffassung des BUND hat das KBA nicht nur die Möglichkeit, im Falle von Grenzwertüberschreitungen ein Verkaufsverbot für die beanstandeten Pkw zu verhängen, es ist nach Artikel 10 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 sogar dazu verpflichtet. Komme die Behörde dieser Handlungspflicht nicht nach, bedeutet dies nach Ansicht des BUND die faktische Legalisierung rechtswidriger Grenzwertüberschreitungen zu Lasten von Umwelt und menschlicher Gesundheit.
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Zwischen dem 10. und 12. Juli 2017 löste sich ein riesiger Eisberg vom Larsen-C-Schelfeis ab, der etwa 175 Kilometer lang und an seiner breitesten Stelle 50 Kilometer breit ist. Die Gesamtfläche beträgt rund 5.800 Quadratkilometer. Seine Entstehung ließ sich mit Hilfe von Satellitenaufnahmen beobachten.
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Am 7. Juli 2017 veröffentlichte das Bundeswirtschaftsministerium die ersten Ergebnisse einer Verbraucherstudie zur Vorbereitung der Überarbeitung der EU-Energielabel-Verordnung zu Waschmaschinen. Ziel der Studie ist es, über eine Verbraucherbefragung bessere Hinweise auf das tatsächliche Verbraucherverhalten zu bekommen z. B. bei der Nutzung von Waschprogrammen. Die Ergebnisse der Studie wurden vom Bundeswirtschaftsministerium zugleich an die Europäische Kommission übermittelt, um Verbesserungen bei der Aussagekraft des EU-Energielabels durch verbesserte Vorgaben und Anforderungen an Messverfahren zu erreichen. Die produktspezifischen Rechtsakte zum EU-Energielabel werden von der EU-Kommission auf europäischer Ebene festgelegt. Die Studie wurde vom Ökoinstitut und der Universität Bonn durchgeführt. Ziel ist, Messverfahren näher am Verbraucherverhalten zu orientieren. Die Studie kommt u. a. zu dem Ergebnis, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher: deutlich häufiger die schnelleren Standard-Baumwollprogramme nutzen als die entsprechenden längeren vierstündigen Energiesparprogramme, die allerdings die Grundlage für die Angabe des Energieverbrauchs auf dem Label bilden; bereit sind, energiesparende Waschprogramme zu wählen, wenn die Waschdauer nicht länger als drei Stunden dauert; die im Politikprozess vorgeschlagenen neuen Energiespar-Programme „Eco 30-60°C“ für leicht verschmutzte Wäsche und „Eco 40-60°C“ für normal verschmutzte Wäsche nutzen und dabei Wäscheposten stärker zusammen waschen und mit den oben beschriebenen Programmkombinationen gegenüber der Ausgangssituation bis zu 8 Prozent Wasser und 15 Prozent Energie sparen können.
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Der Pflanzenmittelwirkstoff Glyphosat wird im US-Staat Kalifornien auf eine schwarze Liste gesetzt. Wie die zuständige Aufsichtsbehörde OEHHA mitteilte, wird Glyphosat ab dem 7. Juli 2017 auf die Liste der Chemikalien gelistet, die nach Erkenntnissen des Staates Kalifornien Krebs verursachen können.
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Am 7. Juli 2017 beschloß der Bundesrat das Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten. Das Gesetz schafft die Voraussetzungen, um eine bereits seit 2015 geltende EU-Verordnung in Deutschland anzuwenden. Dadurch sollen die negativen Folgen gemindert werden, die mit der Ausbreitung invasiver Pflanzen- und Tierarten für die biologische Vielfalt verbunden sind. Die EU-Verordnung untersagt unter anderem Einfuhr, Haltung, Zucht und Freisetzung von Arten, die in einer offiziellen EU-Liste erfasst sind. Dazu zählt beispielsweise der Nordamerikanische Ochsenfrosch oder die Chinesische Wollhandkrabbe.
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Am 7. Juli 2017 stimmte der Bundesrat dem Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu. Neben spürbaren Verbesserungen bei der Öffentlichkeitsbeteiligung schließt das Gesetz eine Regelungslücke: Bislang konnten Investoren die UVP-Pflicht umgehen, indem sie eine große Anlage, zum Beispiel einen Großstall, in mehrere kleine Vorhaben aufteilten ("Salami-Taktik"). Diese Umgehungsmöglichkeit wird nun beseitigt. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: "Wir stellen mit dem neuen Gesetz klar, dass viele kleine Anlagen, die in Wirklichkeit eine große Anlage sind, auch entsprechend behandelt werden. Sie dürfen dann nicht mehr ohne Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung zugelassen werden. Das ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz und Mitsprache für die Bürgerinnen und Bürger, wenn es um neue Großställe geht. Weitere Schritte müssen folgen." Künftig muss die Information der Öffentlichkeit verstärkt auf elektronischem Wege erfolgen. Bund und Ländern werden zentrale Internetportale einrichten, damit Bürgerinnen, Bürger und Umweltverbände auf unkomplizierte Weise direkten Zugang zu den UVP-Unterlagen erhalten können. Die neuen Regelungen treten am Tag nach der Verkündigung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
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Wandernde Westwinde und warmes Tiefenwasser sind die treibenden Kräfte hinter dem zunehmenden Eismassenverlust in der Westantarktis. Zu diesem Ergebnis kommt ein internationales Geologenteam, dessen Studie am 5. Juli 2017 im Fachmagazin Nature erschienen ist. Die Wissenschaftler aus Deutschland, Großbritannien, Dänemark und Norwegen hatten mit Hilfe von Sedimentkernen das Zusammenspiel von Ozean und Eisströmen im Amundsenmeer für die zurückliegenden 11.000 Jahre rekonstruiert und deutliche Parallelen zwischen den aktuellen Ereignissen und großen Eisverlusten vor mehr als 7500 Jahren entdeckt. Die neuen Daten sollen nun helfen, die zukünftige Entwicklung des Westantarktischen Eisschildes besser vorherzusagen. Mit ihren neuen Erkenntnissen füllen die Wissenschaftler eine entscheidende Lücke in der Klima- und Eismodellierung. Für ihre Studie hatten die Wissenschaftler Sedimentkerne analysiert, die im Jahr 2010 auf einer Expedition des deutschen Forschungseisbrechers Polarstern in die Pine Island-Bucht des Amundsenmeeres geborgen worden waren. Die Bodenproben enthielten Überreste winziger Meeresorganismen, sogenannter Foraminiferen. Der geochemische Fingerabdruck ihrer Kalkschalen erlaubt Rückschlüsse auf die Umweltbedingungen zu Lebzeiten der Tiere. Auf diese Weise gelang es den Forschern, die Temperatur-, Strömungs- und Eisverhältnisse im Amundsenmeer für die zurückliegenden 11.000 Jahre zu rekonstruieren. Die in das Amundsenmeer mündenden Gletscher und Eisströme verlieren inzwischen so viel Eis, dass sie allein zehn Prozent des globalen Meeresspiegelanstieges verursachen. Weltweite Aufmerksamkeit erregen vor allem der Pine Island-Gletscher und der Thwaites-Gletscher. Beide haben ihr Fließtempo und ihre Rückzugsraten in den vergangenen Jahrzehnten enorm gesteigert. Zusammen genommen speichern die Eisströme der Region so viel Eis, dass sie im Falle ihres Abschmelzens den Meeresspiegel um 1,2 Meter ansteigen lassen könnten.
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Der Comoé Nationalpark in Côte d'Ivoire und der Simien Nationalpark in Äthiopien wurden aufgrund erfolgreicher Schutzmaßnahmen aus der Liste des gefährdeten Welterbes ausgetragen. Dies beschloß das Welterbe-Komitee am 4. Juli 2017 auf seinem 41. Treffen in Krakau, Polen. Der Comoé Nationalpark in Côte d'Ivoire wurde 2003 vom UNESCO-Welterbekomitee als gefährdet eingestuft. Gründe dafür waren politische Konflikte, Brände und Wilderei, Überweidung sowie das Fehlen eines effizienten Managements. Durch erfolgreiche Schutzmaßnahmen konnten die Probleme weitestgehend behoben werden, wie die Stabilisierung der Tierpopulationen und die Präsenz von Elefanten und Schimpansen im Jahr 2016 zeigten. 1996 hatte das Welterbekomitee den Simien Nationalpark in Äthiopien aufgrund des Baus einer Durchgangsstraße, exzessiver Beweidung, intensiver landwirtschaftlicher Nutzung und einem Zurückgang der Tierpopulationen insbesondere des Walia Steinbocks und des Simien Fuches in die Liste des gefährdeten Welterbe aufgenommen. Das Komitee begrüßte nun die erfolgreichen Schutzmaßnahmen: den Bau einer Umgangsstraße und Maßnahmen für einen nachhaltigen Tourismus.
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Am 3. Juli 2017 unterzeichneten UN-Habitat, das Programm der Vereinten Nationen für menschliche Siedlungen, und das Institut für Verkehrsforschung des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) eine Absichtserklärung, um die Kooperation im Bereich nachhaltiger urbaner Mobilität zu stärken. Mit der Unterzeichnung bekunden beide Organisationen zukünftig gemeinsam an Themen zur nachhaltigen urbane Mobilität zu arbeiten, um so einen Beitrag zur Umsetzung der auf der Habitat III Konferenz in Quito, Ecuador, im Oktober 2016 beschlossene New Urban Agenda zu leisten. Die Zusammenarbeit erfolgt in den Themenfeldern Digitalisierung im Verkehr, Erreichbarkeiten, Barrierefreiheit, Klimawandel, Elektromobilität und aktive Mobilität. UN-Habitat und das DLR bringen beide ihre jeweiligen spezifischen Kompetenzen in die Zusammenarbeit mit ein: Das Institut für Verkehrsforschung verfügt über langjährige Erfahrung in der multi-disziplinären, methodisch fundierten wissenschaftlichen Bearbeitung verkehrswissenschaftlicher Fragestellungen auf nationaler und internationaler Ebene. Als offizielles Programm der vereinten Nationen für menschliche Siedlungen ist UN-Habitat in der Lage, nachhaltige urbane Mobilitätslösungen weltweit zu befürworten und zu fördern. Beide Institutionen verfolgen das Ziel, angewandte und maßgeschneiderte Lösungen für die Herausforderungen, denen sich urbane Mobilität des 21. Jahrhunderts gegenübersieht, zu liefern.
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Am 3. Juli 2017 zahlten die Betreiber der deutschen Kernkraftwerke fristgerecht und vollständig Einzahlungen in Höhe von insgesamt rund 24,1 Milliarden Euro auf Konten des Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung (Fonds) bei der Deutschen Bundesbank ein, teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit. Damit ist die Haftung der Energieversorgungsunternehmen für Kosten der nuklearen Entsorgung im Bereich Zwischen- und Endlagerung beendet. Die Verantwortung für die Durchführung und Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung ging mit Eingang der vollständigen Einzahlungen auf den Bund über. Die Konzerne bleiben jedoch für die Stillegung und den Rückbau der Kernkraftwerke sowie die Verpackung der radioaktiven Abfälle und deren Finanzierung voll verantwortlich.
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Am 3. Juli 2017 gab die Initiative „Wildnis in Deutschland“, die von 18 Naturschutzorganisationen getragen wird, die Broschüre „Wir für Wildnis“ heraus. Mit diesem „Wegweiser zu mehr Wildnis in Deutschland“ unterstreichen die Verbände und Stiftungen ihre Geschlossenheit mit elf gemeinsamen Positionen. Die Zoologischen Gesellschaft Frankfurt ist Koordinator der Initiative. In der Broschüre geben die Experten Handlungsempfehlungen für mehr Wildnis und nennen Argumente, warum Wildnisgebiete in Deutschland für die Natur und für den Menschen von so großer Bedeutung sind. Deshalb fordern die Naturschutzorganisationen von der Bundesregierung einen Fonds, der Anreize schafft, neue Wildnisgebiete auszuweisen. Unterstützung für die Idee eines solchen Finanzierungsinstrumentes kommt auch von den Umweltministern der Bundesländer, die sich im Mai 2017 auf ihrer Konferenz in Bad Saarow geschlossen für die Einrichtung eines nationalen Wildnisfonds ausgesprochen haben. Mindestens zwei Prozent der deutschen Landesfläche sollen bis 2020 zu Wildnisgebieten werden, fordert die Initiative „Wildnis in Deutschland“, und so sieht es auch die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt der Bundesregierung von 2007 vor. Bisher sind allerdings erst 0,6 Prozent erreicht. Mit einem Wildnisfonds soll für Privatpersonen, Kirchen und Kommunen ein Anreiz geschaffen werden, Flächen für Wildnisentwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Flächenbesitzer könnten damit für ihren freiwilligen Dienst an der Umwelt einen adäquaten Ausgleich erhalten.
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Auf der Grundlage eines Vorschlags des Europäischen Patentamts hat der Verwaltungsrat eine Regeländerung beschlossen, wonach Pflanzen und Tiere, die ausschließlich durch im Wesentlichen biologische Züchtungsverfahren gewonnen werden, von der Patentierbarkeit ausgeschlossen sind. Die neuen Bestimmungen treten ab 1. Juli 2017 in Kraft.
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Am 30. Juni 2017 beschloss die Regierung Mexikos ein Verbot der Fischerei mit Treibnetzen im Golf von Kalifornien, um die vom Aussterben bedrohten Kalifornischen Schweinswale zu schützen. In freier Wildbahn leben nur noch etwa 30 Exemplare des Kalifornischen Schweinswals, der auf Spanisch Vaquita genannt wird. Die Wale verfangen sich immer wieder in den Netzen der Fischer und verenden als Beifang. 2012 lebten noch 200 Tiere im Golf, 2014 waren es nicht einmal mehr halb so viele. Die Naturschutzorganisation World Wildlife Fund (WWF) befürchtet, dass die Art ohne Schutzmaßnahmen 2018 ausgestorben sein könnte. Der mexikanische WWF-Direktor Jorge Richards begrüßte das Verbot, betonte aber die Notwendigkeit, den Fischern alternative Fischereitechniken zugänglich zu machen. Nur so könne der illegale Fischfang unterbunden werden. In der Region wird vor allem der Totoaba gejagt. Die Schwimmblasen dieser bis zu zwei Meter großen Fische sind eine begehrte Ware auf dem chinesischen Schwarzmarkt. Der Fang der Totoabas wurde zwar bereits 1975 verboten, allerdings wurde die Einhaltung des Verbots kaum kontrolliert. 2015 waren Treibnetze bereits temporär verboten worden, doch auch diese Maßnahme wurde nicht dauerhaft umgesetzt. Jetzt dürfen Fischer keine Treibnetze mehr in das betroffene Gebiet bringen und müssen zudem melden, wenn sie Teile ihrer Ausrüstung verloren haben.