Die Umweltchronik
Wichtige Umwelt-Ereignisse von 2017 bis 2017 Auswahl aufheben
- v. Chr. 2 Ereignisse
- 1 0 Ereignisse
- 100 0 Ereignisse
- 200 0 Ereignisse
- 300 0 Ereignisse
- 400 0 Ereignisse
- 500 0 Ereignisse
- 600 0 Ereignisse
- 700 0 Ereignisse
- 800 0 Ereignisse
- 900 0 Ereignisse
- 1000 0 Ereignisse
- 1100 0 Ereignisse
- 1200 2 Ereignisse
- 1300 3 Ereignisse
- 1400 2 Ereignisse
- 1500 2 Ereignisse
- 1600 0 Ereignisse
- 1700 4 Ereignisse
- 1800 26 Ereignisse
- 1900 5 Ereignisse
- 1910 6 Ereignisse
- 1920 6 Ereignisse
- 1930 7 Ereignisse
- 1940 7 Ereignisse
- 1950 15 Ereignisse
- 1960 25 Ereignisse
- 1970 106 Ereignisse
- 1980 139 Ereignisse
- 1990 271 Ereignisse
- 2000 30 Ereignisse
- 2001 32 Ereignisse
- 2002 39 Ereignisse
- 2003 37 Ereignisse
- 2004 44 Ereignisse
- 2005 47 Ereignisse
- 2006 46 Ereignisse
- 2007 57 Ereignisse
- 2008 119 Ereignisse
- 2009 286 Ereignisse
- 2010 315 Ereignisse
- 2011 293 Ereignisse
- 2012 231 Ereignisse
- 2013 331 Ereignisse
- 2014 366 Ereignisse
- 2015 374 Ereignisse
- 2016 341 Ereignisse
- 2017 310 Ereignisse
- 2018 25 Ereignisse
- 2019 4 Ereignisse
- 2020 0 Ereignisse
- 2021 0 Ereignisse
- 2022 0 Ereignisse
- 2023 0 Ereignisse
- 2024 0 Ereignisse
-
Am 28. November 2016 ehrten das Bundesumweltministerium und das Umweltbundesamtes die acht Gewinnerprojekte des Bundespreises Ecodesign 2016 in Berlin. Ausgezeichnet wurden unter anderem langlebige und kreislauffähige Textilien, energiesparende Lösungen für Mobilität und Gebäude, eine nahezu emissionsfreie Holzheizung und ein Nachwuchskonzept zur Beseitigung von Plastikpartikeln aus den Ozeanen. Seit 2012 werden Produkte, Dienstleistungen und Konzepte mit dem Bundespreis Ecodesign ausgezeichnet, die sowohl ökologisch als auch ästhetisch überzeugen.
-
Am 27. November 2017 stimmten die EU-Mitgliedstaaten dafür die Zulassung des umstrittenen Unkrautvernichters Glyphosat zu verlängert. Der Unkrautvernichter Glyphosat darf in der EU weiter verwendet werden. Die EU-Länder beschlossen, die Zulassung des umstrittenen Mittels um weitere fünf Jahre zu verlängern. 18 der 28 EU-Länder stimmten in Brüssel für einen entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission, neun dagegen und ein Staat enthielt sich. Deutschland stimmte nach Angaben aus EU-Kreisen anders als bislang für die Zulassungsverlängerung.
-
Am 24. November 2017 entschied das Verwaltungsgericht Köln, dass der Hambacher Forst vom Energiekonzern RWE Power AG weiter gerodet werden darf. Das Verwaltungsgericht Köln wies den Eilantrag ab, mit dem der nordrhein-westfälische Landesverband des BUND den weiteren Ausbau des Braunkohletagebaus Hambach hatte stoppen wollen. Der Umweltverband will in Berufung gehen. Die Klage des BUND richtete sich gegen das Land Nordrhein-Westfalen. Dessen Verwaltung habe den RWE-Tagebau nicht auf seine Umweltverträglichkeit geprüft, brachte der Verband vor. Zudem erfülle der Hambacher Forst alle fachlichen Kriterien, um als europäisches Schutzgebiet gemäß der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ausgewiesen werden zu müssen. Dem folgte das Gericht nicht. Die Zulassung zur Fortführung des Tagebaus Hambach, die die Bezirksregierung Arnsberg im Dezember 2014 erteilt hatte, sei vielmehr rechtmäßig gewesen. Die vom BUND geforderte Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) habe "im Zulassungsverfahren nicht durchgeführt werden müssen", heißt es in der Begründung des Gerichts. Der Braunkohlentagebau Hambach sei als Gesamtvorhaben bereits vor Schaffung der Vorschriften zur UVP begonnen worden. Bereits begonnene Vorhaben unterlägen nicht der Pflicht zur Durchführung einer UVP.
-
Am 24. November 2017 veröffentlichte der WWF Deutschland, eine Studie über die Ansiedlung wildlebender Wisente in Deutschland. Die Studie kommt zum Ergebnis, dass es in Deutschland genug Platz für wildlebende Wisente gäbe. Die beauftragte Humboldt-Universität zu Berlin identifizierte zehn potentielle Gebiete für eine Wiederansiedelung des Wisents. Besonders vielversprechend sind demnach der Müritz-Nationalpark mit der Mecklenburgischen Seenplatte, die Region Cottbus-Spreewald-Guben, der Harz und der Pfälzer Wald. Laut Studie kommen für Wiederansiedlungen in Deutschland vor allem Lebensräume infrage, die dem Wisent genügend natürliche Rückzugsorte bieten. Faktoren wie die Entfernung des Gebietes zu Siedlungen und Straßen und die Beschaffenheit der Umgebung spielen dabei eine Rolle. Neben den vier bereits genannten Regionen finden sich laut WWF im gesamten Bundesgebiet noch weitere gut geeignete Wisent-Habitate. Dazu zählen die Mittelgebirge Schwarzwald, Spessart, Bayerischer und Thüringer Wald, sowie die deutschen Alpen und die Region rund um Celle/Hermannsburg. Mitte September 2017 war ein freilebendes Wisent von Polen aus nach Deutschland eingewandert und in Brandenburg bei Lebus (Märkisch-Oderland) von einem Jäger erschossen worden. Der Lebuser Ordnungsamtsleiter hatte die Anordnung zu dem Abschuss erteilt. Der WWF erstattete Strafanzeige.
-
Am 25. November 2017 endete in Montreal, Kanada, das 29. Treffen der Vertragsparteien des Montrealer Protokolls über ozonschichtschädigende Stoffe. Die Vertragsstaaten feierten in Montreal die Ratifikation der 2016 verabschiedeten "Kigali Amendment", der Erweiterung des Montrealer Protokolls auf Regelungen zur Reduktion klimaschädlicher fluorierter Treibhausgase. Der Gebrauch klimaschädlicher Kältemittel wird zukünftig weltweit eingeschränkt. Die entsprechende Vereinbarung hat bereits ein Jahr nach ihrer Verabschiedung in der ruandischen Hauptstadt Kigali die nötige Zahl von Ratifikationen erreicht und kann nun 2019 in Kraft treten. Die Bundesregierung hatte am 16. November 2017 in New York als eine der ersten Vertragsparteien die völkerrechtliche Ratifikationsurkunde für die Kigali- Vereinbarung hinterlegt. Während der Vertragsstaatenkonferenz des Montrealer Protokolls kam es zu weiteren Ratifikationen der Kigali-Vereinbarung. Mittlerweile haben diese mehr als 20 Staaten vorgenommen (Mindestanzahl für die Gültigkeit). Damit können deren Regelungen, die wichtig sind, um die Pariser Klimaziele zu erreichen, nun definitiv am 1. Januar 2019 in Kraft treten.
-
Am 22. November 2017 kündige die Stadt Stuttgart an, dass sie in Zukunft die Einhaltung des Verbots von Komfortkaminen bei Feinstaubalarm kontrollieren wird. Die Stadtverwaltung hat Datensätze aus den Kehrbüchern der Schornsteinfeger ausgewertet und weiß daher, wer einen sogenannten Komfortkamin hat, die eher der Behaglichkeit als der Wärmeerzeugung dienen. Ab dem nächsten Feinstaubalarm werden die Mitarbeiter stichprobenartig die Einhaltung des Verbots kontrollieren. Insgesamt, so schätzt die Stadt Stuttgar, gibt es 20.000 Komfort-Kamine in Stuttgart. Der Bürgermeister für Städtebau und Umwelt, Peter Pätzold, erklärte dazu: "Unsere Mitarbeiter werden die Besitzer von Komfort-Kaminen zunächst informieren und beraten. Wichtig ist die Aufklärung über die Vorschriften bei Feinstaubalarm und den Betrieb von Komfort-Kaminen. Bei den Kontrollen steht also die Information der Bürger im Vordergrund."
-
Am 22. November 2017 stellte das Bundesamt für Naturschutz (BfN) neue Daten zur Entwicklung der deutschen Wolfspopultion vor. Laut des Berichts leben 60 Wolfsrudel in Deutschland. Das geht aus einer neuen Erhebung des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) und der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Wolf (DBBW) hervor. Die Wolfs-Vorkommen konzentrieren sich derzeit weiterhin vor allem auf das norddeutsche Tiefland, das sich von der sächsischen Lausitz in nordwestlicher Richtung über Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen bis nach Niedersachsen erstreckt. Die Zahl der 60 von den Bundesländern bestätigten Rudel des aktuellen Monitoringjahres 2016/2017 in Deutschland ist im Vergleich zum vorherigen um 13 gestiegen. Allerdings ist die Zahl der Wolfspaare im selben Zeitraum von 21 auf 13 und die Zahl der sesshaften Einzelwölfe ist von vier auf drei gesunken. Die meisten Tiere leben heute in Brandenburg und in Sachsen, wo im Jahr 2000 erstmals nach der Ausrottung der Art in Deutschland vor 150 Jahren ein Wolfspaar aus Polen zugewandert ist.
-
Am 21. November 2017 entschied der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), dass Polen umgehend die Abholzungsmaßnahmen im Białowieża-Wald einstellen muss, außer in Ausnahmefällen, die der Wahrung der öffentlichen Sicherheit dienen. Sollte Polen gegen den Beschluss verstoßen, wird der polnische Regierung ein Zwangsgeld von mindestens 100.000 Euro pro Tag zu zahlen an die Europäische Kommission auferlegt. Polen hat nun 15 Tage Zeit darzulegen, wie es dem Beschluss folgen wird.
-
Die COP 23 in Bonn wurde als erste Weltklimakonferenz offiziell als umweltfreundlich zertifiziert. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks und Ovais Sarmad, Vize-Exekutivsekretär des UN-Klimasekretariats nahmen am 17. November 2017 die entsprechende EMAS-Validierungsurkunde entgegen. Mit der Urkunde wird dem Veranstaltungsmanagement die erfolgreiche und umweltfreundliche Ausrichtung der COP 23 bestätigt. Das Veranstaltungsmanagement hatte ab dem Planungsstart auf die konsequente Vermeidung von Umweltbelastungen hingearbeitet und dies in der vorgeschriebenen Umwelterklärung dokumentiert. Alle Ziele und Maßnahmen sind in der Umwelterklärung dokumentiert. Sie wurden von einem Umweltgutachter mehrere Tage vor Ort geprüft und schließlich bestätigt: Schwerpunkte waren die Abfallvermeidung und die strikte Mülltrennung, eine klimafreundliche Verpflegung, ein attraktiver öffentlicher Personennahverkehr, klimaneutrale Shuttleservices sowie umweltverträgliche und wieder verwendbare Materialien auch bei den temporären Bauten. Energieversorgung und Wasserverbrauch gehörten ebenfalls zu den im Nachgang zu überprüfenden Kennzahlen. Nach der Konferenz wurden die Verbrauchswerte und erhobenen Daten mit den Zielen und Maßnahmen der ursprünglichen Umwelterklärung evaluiert und erneut durch den Umweltgutachter überprüft. Dies schloß auch die genaue Berechnung der unvermeidbar entstandenen Treibhausgasemissionen ein, die zum Beispiel durch die An- und Abreisen der Teilnehmer verursacht wurden. Sie werden über CO2-Emissionsminderungszertifikate aus besonders anspruchsvollen internationalen Klimaschutzprojekten kompensiert. Gleichzeitig überreichte die für Bonn zuständige IHK Duisburg die Registrierungsurkunde für die offizielle EMAS-Datenbank.
-
Bei einem Leck in der Keystone Pipeline traten im US-Bundesstaat South Dakota rund 795.000 Liter Öl aus. Das teilte die Betreiberfirma TransCanada am 16. November 2017 mit. Die Pipeline wurde abgeschaltet, nachdem ein Druckabfall bemerkt wurde. Der Abschnitt, in dem das Leck auftrat, liegt in einer dünn besiedelten Gegend in dem Bezirk Marshall County.
-
Die Bundesrepublik Deutschland hat sich völkerrechtlich zur zweiten Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls (2013-2020) verpflichtet. Die entsprechende Ratifizierungsurkunde wurde bei den Vereinten Nationen in New York hinterlegt. Das gab Bundesumweltministerin Barbara Hendricks laut einer Pressemitteilung des Bundesumweltministeriums vom 16. November 2017 am Rand der Weltklimakonferenz in Bonn bekannt. Die EU hat in Bonn angekündigt, dass alle Mitgliedstaaten und die EU bis Ende des Jahres ihre Ratifikationsurkunden hinterlegen werden.
-
Am 16. November 2018 auf dem Forum für saubere Luft in Paris legten die Europäische Kommission und die Europäische Umweltagentur einen neuen Luftqualitätsanzeiger vorgelegt, durch den Bürgerinnen und Bürger die Luftqualität in Echtzeit nachvollziehen können. Die Kommission hat darüber hinaus einen Atlas der Luftqualität veröffentlicht, der von der Gemeinsamen Forschungsstelle der Kommission erstellt wurde und die Ursachen von Feinstaubemissionen wie Staub, Rauch, Ruß, Pollen und Bodenpartikel in den Städten der EU aufzeigt. Der neue Europäische Luftqualitätsanzeiger umfasst eine nutzerfreundliche, interaktive Karte, von der die Luftqualität an den jeweiligen Orten abgelesen werden kann. Er basiert auf den fünf wichtigsten Schadstoffen, die die menschliche Gesundheit und die Umwelt belasten: Feinstaub (PM2,5 und PM10), bodennahes Ozon (O3), Stickstoffdioxid (NO2) und Schwefeldioxid (SO2). Der Atlas der Luftqualität bietet Informationen über die geographischen und branchenspezifischen Ursachen der Luftverschmutzung für die 150 größten Städte in Europa. Deutlich wird darin, dass Schadstoffemissionen in Städten hauptsächlich durch verschiedene menschliche Tätigkeiten entstehen. Dabei sind Verkehr, Landwirtschaft, Industrie und die Beheizung von Wohngebäuden die größten Verursacher.
-
Am 14. November 2017 zeichnete das UN-Klimasekretariat zwei internationale Klimaschutzprojekte aus, die vom Bundesumweltministerium gefördert werden. Beide erhalten den Momentum for Change Climate Solutions Award. Zum einen wird die Arbeit der Munich Climate Insurance Initiative (MCII) gewürdigt, die Menschen hilft, sich gegen Klimaauswirkungen zu wappnen. Zum anderen wurde das Projekt "Wiedervernässung von Torfmooren in Russland", kurz PeatRus, ausgewählt, das ein großes Potenzial für kostengünstige und natürliche Klimaschutzlösungen bietet. Der Momentum for Change Award ist eine Initiative des UN-Klimaschutzsekretariats. Es zeichnet damit besonders innovative "Leuchtturmprojekte" aus, die nicht nur einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, sondern auch zur Bewältigung großer ökonomischer, sozialer und ökologischer Herausforderungen beitragen.
-
Die 23. UN-Klimakonferenz fand gleichzeitig als 13. Treffen zum Kyoto-Protokoll sowie als 2. Treffen der Conference of the Parties serving as the meeting of the Parties to the Paris Agreement vom 6. bis 18. November 2017 am UN-Campus in Bonn statt. Den Vorsitz der Konferenz hatte zum ersten Mal pazifische Inselstaat Fidschi. Deutschland übernahm die Rolle des technischen Ausrüsters der Konferenz. Da sich auf dem Territorium des kleinen Staats der Fidschis die Teilnehmer nicht in so hoher Zahl versammeln konnten, wurde als Austragungsort der Sitz des UN-Klimasekretariats in Bonn gewählt.
-
Im Norden der indonesischen Insel Sumatra haben Wissenschaftler eine neue Orang-Utan-Art entdeckt. Die neue Spezies, die nach ihrer Heimatregion auf den Namen Tapanuli-Orang-Utan (Pongo tapanuliensis) getauft wurde, gilt mit nur 800 Individuen nun als die seltenste Menschenaffen-Art der Welt. Bislang ging man davon aus, dass es mit dem Sumatra-Orang-Utan und dem Borneo-Orang-Utan lediglich zwei unterschiedliche Arten gibt. Nach jahrelanger Arbeit fanden Forscher jedoch heraus, dass sich die isoliert lebende Gruppe auf Sumatra deutlich von den übrigen Tieren unterscheidet, insbesondere durch eine andere Schädelform.
-
Der kürzlich verstorbene frühere Außenminister der Marshall-Inseln, Tony de Brum, wurde am 29. Oktober 2017 in Braunschweig posthum mit dem Ehrenpreis der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) ausgezeichnet. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks überreichte den mit 10.000 Euro dotierten Preis an die Tochter des Klimavorkämpfers. Tony de Brums persönlichen Engagement und diplomatischen Geschick als engagiertem Vertreter der pazifischen Inselstaaten sei es maßgeblich zu verdanken gewesen, dass es 2015 zum Pariser Klimaschutzabkommen gekommen sei, so die DBU. Dabei hatte die Staatengemeinschaft die Begrenzung der menschengemachten globalen Erwärmung auf deutlich unter zwei Grad gegenüber den vorindustriellen Werten festgeschrieben. De Brum habe vor allem den Staaten und Regionen eine Stimme verliehen, die voraussichtlich am stärksten von den Auswirkungen des Klimawandels durch steigende Meeresspiegel und starke Unwetter bedroht sein werden.
-
Ein Fünftel der europäischen Farn- und Bärlapp-Arten (Lycopodiaceae) sind vom Aussterben bedroht und rückläufig. Die Europäische Rote Liste der Lycopoden und Farne der IUCN bewertet zum ersten Mal das Aussterberisiko aller 194 europäischen Lycopoden- und Farnarten, von denen 53 ausschließlich in Europa vorkommen. Ein Fünftel dieser alten Arten, die vor über 400 Millionen Jahren entstanden, sind vom Aussterben bedroht. Ähnlich viele Arten weisen einen rückläufigen Trend auf. Aquatische Arten sind dabei stärker gefährdet als terrestrische. Der Bericht, der am 27. Oktober 2017 vorgestellt wurde, zeigt, dass Farne und Lycopoden die am stärksten bedrohte Pflanzengruppe der von der IUCN bisher in Europa beurteilten Pflanzen sind.
-
Vom 22. bis zum 28. Oktober 2017 tagte die 12. Internationale Artenschutzkonferenz des Übereinkommens zur Erhaltung der wandernden wild lebenden Tierarten (CMS COP 12) in Manila/ Philippinen. Mehr als dreißig Tier- beziehungsweise Unterarten wurden neu unter den Schutz des Übereinkommens aufgenommen. Darunter sind bedrohte Arten wie Giraffe, Leopard, Löwe und Schimpanse. Auch der vom Aussterben bedrohte afrikanische Wildesel, der nur noch mit rund zweihundert Exemplaren in trockenen Gebieten Nordostafrikas vorkommt, wird absolut geschützt. Mit einer neuen von CMS und dem Artenschutzabkommen CITES gemeinsam getragenen afrikaweiten Initiative sollen konkrete Schritte zum Schutz von Leopard, Löwe, Wildhund und Gepard ergriffen werden. Auch in ihren Beständen stark rückläufige Haiarten wie Engelhai und Walhai werden zukünftig noch besser geschützt. Weitere wichtige Konferenz-Beschlüsse waren: Die Einrichtung eines Mechanismus zur Überprüfung der Einhaltung der Konvention (Compliance). Außer Staaten und dem Sekretariat können auch Nichtregierungsorganisationen Verstöße überprüfen lassen. Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Unterwasserlärm – hiervon werden besonders Wale und Delfine profitieren. Neue Aktivitäten gegen illegalen Fang oder Tötungen von Vögeln.
-
Am 13. Oktober 2017 startete der jüngste Satellit des Europäischen Erdbeobachtungsprogramms Copernicus Sentinel-5P um 11.27 Uhr Mitteleuropäischer Sommerzeit an Bord einer Rockot-Trägerrakete vom nordrussischen Weltraumbahnhof in Plesetsk ins All. Der rund 820 Kilogramm schwere Sentinel-5P beobachtet aus 824 Kilometern Höhe die Spurengase der Erdatmosphäre. Mit seinem Messinstrument TROPOMI (Tropospheric Monitoring Instrument) ist der Satellit in der Lage, Tag für Tag wichtige Information über die Luftverschmutzung, den Zustand der Atmosphäre sowie die Änderung des Klimas zu liefern. Mit einem Sichtfeld von 2600 Kilometern, knapp 1000 hochauflösenden Spektralkanälen und einer hohen räumlichen Auflösung wird Sentinel-5P jeden Tag unseren gesamten Planeten kartieren und setzt auch technisch neue Standards: TROPOMI misst im ultravioletten, sichtbaren, nahen und kurzwelligen infraroten Wellenlängenbereich und kann einen weiten Bereich an Luftschadstoffen wie Stickoxide, Ozon, Formaldehyd, Schwefeloxide, Methan und Kohlenmonoxid beobachten. Die Produkte zu diesen Spurengasen werden im Copernicus Atmosphärendienst eingesetzt, um Daten auch zu regionaler Luftverschmutzung zur Verfügung zu stellen. Die Mission soll aber auch andere Daten bereitstellen wie zum Beispiel für die Überwachung von Vulkanasche für die Flugsicherheit oder für Warnungen vor zu hoher UV-Strahlung. Bedeutend ist die Fortsetzung der Zeitreihen der Messinstrumente GOME, SCIAMACHY, GOME-2 und MIPAS durch Sentinel-5P: Langjährige Klimadatensätze werden damit fortgeschrieben und finden Eingang in den Copernicus Klimadienst.
-
Am 8. Oktober 2017 wurde der Schwarzwald offiziell als UNESCO-Biosphärenreservat anerkannt. In Anwesenheit der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Rita Schwarzelühr-Sutter, wurde in der Schwarzwaldgemeinde Bernau die offizielle UNESCO-Anerkennungsurkunde übergeben. Das Schutzgebiet erstreckt sich auf einer Fläche von etwa 630 Quadratkilometern und umfasst 28 Gemeinden des Südschwarzwalds. Die Region ist das 16. UNESCO-Biosphärenreservat in Deutschland. Charakteristisch für das neue UNESCO-Biosphärenreservat sind die gemeinschaftlich genutzten Bergweiden, die "Allmendweiden". Auf diese Hochweiden trieben die Bauern früher ihre großen Herden mit traditionellen Rinderrassen. Daraus entstand eine einzigartige Landschaft mit den typischen von Verbiss gekennzeichneten "Weidbuchen". Typisch für den südlichen Schwarzwald sind außerdem der Wechsel von Wald- und Offenlandschaften und der Weitblick von den hohen Gipfeln. Nahezu jedes Dorf hat seine eigene Tracht, die alemannische Sprache und Fastnacht sind ebenso Beispiele des immateriellen Kulturerbes wie die Holzschnitzkunst.
-
Am 1. Oktober 2017 sind die Vorschriften des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) über das Notfallmanagementsystem von Bund und Ländern, der Schutz der Einsatzkräfte und die Überwachung der Umweltradioaktivität sowie Folgeänderungen im Lebens- und Futtermittelgesetzbuch und anderen Bundesgesetzen in Kraft getreten.
-
Am 27. September 2017 wurden sechs Verordnungen zum Schutz der Meeresnatur in Nord- und Ostsee im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit werden die Meeresnaturschutzgebiete "Doggerbank", "Borkum Riffgrund" und "Sylter Außenriff – Östliche Deutsche Bucht" in der Nordsee sowie "Fehmarnbelt", "Kadetrinne" und "Pommersche Bucht – Rönnebank" in der Ostsee auch nach nationalen Vorschriften rechtlich gesichert. Die Gebiete befinden sich in der sogenannten ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) in Nord- und Ostsee und damit in der Zuständigkeit des Bundes. Die AWZ schließt sich an das 12 Seemeilen breite deutsche Küstenmeer an. Die neuen Schutzgebiete umfassen rund 30 Prozent der Fläche der deutschen AWZ. Die sechs Meeresgebiete sind seit 2007 Teil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Deutschland ist daher verpflichtet, diese Gebiete mit den nötigen Maßnahmen unter Schutz zu stellen. Die Europäische Kommission hatte hierzu bereits ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, das zumindest mit Blick auf die Ausweisung der Meeresschutzgebiete in Verantwortung des Bundes nun gegenstandslos sein dürfte. Das Verfahren richtet sich darüber hinaus an die Bundesländer, die in der Pflicht sind, Natura-2000-Gebiete an Land ebenfalls rechtlich zu sichern. In den Meeresnaturschutzgebieten darf nach den neuen Bestimmungen kein Baggergut eingebracht werden, es dürfen keine Aquakulturen betrieben und auch keine künstlichen Inseln errichtet werden. Wer in diesen Meeresgebieten Energie erzeugen, Bodenschätze abbauen oder unterseeische Kabel verlegen will, muss zuvor in einer Verträglichkeitsprüfung nachweisen, dass das Vorhaben die Meeresumwelt nicht erheblich beeinträchtigt. Im Bereich der Freizeitfischerei gibt es ein räumlich und zeitlich abgestuftes Schutzkonzept für einen Interessensausgleich zwischen dem Schutz der Meeresnatur und den Belangen der Freizeitfischer. In der der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone von Nord- und Ostsee kann weiterhin auf circa 80 Prozent der Fläche geangelt werden, lediglich 20 Prozent der Fläche unterliegt einer naturschutzrechtlichen Regulierung.
-
Das Bundeskabinett hat am 13. September 2017 die vom Bundesminister für Verkehr und Digitale Infrastruktur (BMVI) vorgelegte "Nationale Strategie für das europäische Copernicus-Programm" beschlossen und damit konkrete nationale Ziele gesetzt. Das Raumfahrtmanagement im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) in Bonn begleitet das europäische Erdbeobachtungsprogramm im Auftrag des BMVI auf europäischer Ebene und unterstützt deutsche Nutzer mit konkreten Maßnahmen wie einem Anwendungsportal. Das europäische Erdbeobachtungsprogramm Copernicus wird verlässlich, langfristig und global Informationen bereitstellen. Die Bundesregierung ist fest entschlossen, bestmöglich davon zu profitieren. Deshalb formuliert die Copernicus-Strategie folgende Ziele: Orientierung an Nutzen und Bedarf;Wachstumsimpulse für die deutsche Wirtschaft; Stärkung internationaler Zusammenarbeit; Beteiligung der deutschen Industrie; Wissenschaft und Institutionen und Sicherung der Nachhaltigkeit und Weiterentwicklung von Copernicus. Damit setzt die Bundesregierung den Rahmen für die Festlegung ihrer Positionen gegenüber der Europäischen Kommission, der ESA und weiteren Akteuren. Die Copernicus-Strategie dient ihr zugleich als Orientierung bei der Gestaltung nationaler und internationaler Maßnahmen.
-
In Baden-Württemberg entsteht bis Ende 2019 eine Teststrecke für schwere Lkw mit elektrischem Antrieb. Mit rund 16,8 Millionen Euro fördert das Bundesumweltministerium das Pilotprojekt auf zwei Teilstücken der Bundesstraße 462 im Murgtal zwischen Gernsbach-Obertsrot und Kuppenheim in beiden Richtungen mit einer Gesamtlänge der Elektrifizierung von etwa sechs Kilometern in beiden Fahrtrichtungen. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks überreichte am 11. September 2017 in Kuppenheim (Kreis Rastatt) dem Landesverkehrsminister Winfried Hermann den Förderbescheid. Auf der Pilotstrecke werden jährlich über 500.000 Tonnen Papier und Pappe im 24 Stunden/7 Tage-Betrieb von drei Papierherstellern in Obertsrot in ein Logistikzentrum nach Kuppenheim verbracht. Damit ergibt sich pro Kalendertag die hohe Anzahl von durchschnittlich 64 Umläufen. In Summe legen die Oberleitungs-Lkw damit pro Jahr über 250.000 km im Bereich der Oberleitungen zurück.
-
Die Karten zeigen die Entwicklung der Nitratbelastung der Fließgewässer. Die Auswertungen sind Bestandteil der Nitratberichte 2008, 2012 und 2016 zur EU-Nitratrichtlinie (91/676/EWG). Im Bericht 2016 ist erstmals auch die Entwicklung der Belastung mit Phosphor enthalten. Neben der Kennzeichnung des Trends und der Güteklasse können auch die Angaben pro Messstelle abgefragt werden.
-
Am 8. September 2017 tritt das Internationale Übereinkommen zur Kontrolle und Behandlung von Ballastwasser und Sedimenten von Schiffen (BSH) in Kraft. Schiffe nehmen Ballastwasser auf, um stabiler im Wasser zu liegen. Durch den weltweiten Schiffsverkehr gelangen immer mehr gebietsfremde Arten in Gegenden, in denen sie natürlicherweise nicht vorkommen, und schaden den dortigen Ökosystemen. Gemäß der BSH muss das Ballastwasser vor der Abgabe in die Meeresumwelt so gesäubert werden, dass ein in dem Übereinkommen vorgeschriebener Standard erreicht wird. Zusätzlich muss jedes Schiff über einen Ballastwasserbehandlungsplan und ein internationales Zeugnis über die Ballastwasser-Behandlung verfügen sowie ein Ballastwasserbehandlungstagebuch führen. Mit dem Beitritt Finnlands am 8. September 2016 haben ausreichend Staaten, deren Handelsflotten insgesamt mindestens 35 Prozent des Bruttoraumgehalts der Handelsflotte der Welt ausmachen, ratifiziert. Das Ballastwasser-Übereinkommen tritt in zwölf Monaten danach in Kraft. Deutschland ist dem Ballastwasser-Übereinkommen bereits 2013 beigetreten. Das damit verknüpfte deutsche Ballastwasser-Gesetz und die See-Umweltverhaltensverordnung (SeeUmwVerhV) legen fest, wie hierzulande mit dem Ballastwasser verfahren werden soll.
-
Am 8. September 2017 gaben die Republik Kasachstan und der WWF offiziell die Wiederansiedlung von Tigern in dem zentralasiatischen Land bekannt. Eine entsprechende Vereinbarung unterzeichneten die Umweltschützer und das kasachische Landwirtschafts-ministerium in Astana. Es ist laut WWF, das weltweit erste und einzige Projekt zur Wiederansiedlung von Tigern in einem Gebiet, in dem die Großkatzen in freier Wildbahn aktuell nicht vertreten sind. Nach Angaben des WWF verfügt das Land über rund 5.000 Quadratkilometer geeigneten Lebensraum – genug, um bis zu 180 Tigern eine Heimat zu bieten. Die ersten Tiere sollen nach umfangreichen Vorbereitungen ab 2025 in die Freiheit entlassen werden. Eine bereits vom WWF durchgeführte Machbarkeitsstudie kam zu dem Ergebnis, dass die Region südlich des Balchaschsee im Südwesten des Landes am besten geeignet ist. Das Vorhaben ist Teil einer Initiative zur Verdopplung der wildlebenden Tiger bis 2022, wie sie auf dem internationalen Tigergipfel im Jahr 2010 von den sogenannten Tigerstaaten beschlossen wurde. Anfang des 20. Jahrhunderts gab es weltweit noch etwa 100.000 Tiere. Aktuell wird die Zahl der wildlebenden Tiger auf rund 3.900 Individuen geschätzt. Für die Wiederansiedlung in Kasachstan ist der Amurtiger vorgesehen, da er als einzige Unterart auch mit großer Kälte und Schnee zurechtkommt.
-
Ab dem 1. September 2017 müssen neue Fahrzeugtypen, bevor sie für den Straßenverkehr in Europa zugelassen werden, neue und zuverlässigere Emissionstests unter realen Fahrbedingungen durchlaufen. Die neuen Emissionstests (Emissionsmessung im praktischen Fahrbetrieb - „Real Driving Emissions“, RDE), aber auch verbesserte Laboruntersuchungen (nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge – „World Harmonised Light Vehicle Test Procedure“, WLTP) sollen zuverlässigere Ergebnisse sicherstellen und das Vertrauen in die Leistung neuer Fahrzeuge aufbauen.
-
Am 30. August 2018 kritisierte der WWF die Empfehlung für eine MSC-Zertifizierung der Krabbenfischerei an der Nordseeküste und legte Einspruch dagegen ein. Ein Teil der Krabbenfischerei findet im Nationalpark Wattenmeer und anderen Meeresschutzgebieten statt. Dies erfordere eine besondere Vorsorge. Der WWF fordert daher auch den MSC auf, strengere Anforderungen für Fischerei in Schutzgebieten in seinen Standard aufzunehmen. Seit vielen Jahren bemüht sich die Krabbenfischerei schon vergeblich um eine MSC-Zertifizierung. Anfang 2016 hatte sie einen erneuten Anlauf als gemeinsame Initiative der deutschen, niederländischen und dänischen Fischerei unternommen. Dies führte nun zu einer Zertifizierungs-Empfehlung durch das mit der Prüfung der Fischerei beauftragte Unternehmen. Der WWF begrüßt zwar die Absicht der Krabbenfischerei sich den Anforderungen einer ökologischen Zertifizierung zu stellen, aber die vorgelegten Maßnahmen zur Verbesserung gingen den Umweltverband nicht weitgenug.
-
Am 29. August 2017 nahm die Europäische Kommission einen Vorschlag für die Fangmöglichkeiten in der Ostsee für 2018 an. Der Vorschlag umfasst diesmal ein Verbot der Aalfischerei in der Ostsee, die traditionell nicht Teil der Vorschläge für die jährlichen Gesamtfangmengen ist. Der Bestand des Europäischen Aals ist seit Ende der 1990er Jahre auf einem historisch niedrigen Stand. Der Aal wird derzeit in Anhang II des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten (CITES) geführt. Im Jahr 2007 hat die EU Maßnahmen zur Bestandserholung erlassen. Dennoch zeigt das ICES-Gutachten von Mai 2017, dass diese Maßnahmen nicht ausreichend waren und der Bestand sich nach wie vor in kritischem Zustand befindet. Die Kommission schlägt daher vor, die Aalfischerei in allen EU-Gewässern der Ostsee für das Jahr 2018 zu verbieten. Dieses Verbot soll für die gewerbliche Fischerei und die Freizeitfischerei gelten. Dies bedeutet auch, dass alle unbeabsichtigt gefangenen Aale unverzüglich freigesetzt werden müssen. Darüber hinaus plant die Kommission eine Bewertung der Verordnung über die Wiederauffüllung des Bestands des Europäischen Aals.
-
Steigende Temperaturen durch den Klimawandel werden den Elektrizitätsverbrauch in Europa grundlegend verändern. Wie sich der ungebremste Klimawandel auf den europäischen Elektrizitätsbedarf auswirkt, untersuchte ein Wissenschaftlerteam aus Deutschland und den USA. Die Tagesspitzenlast wird demnach in Südeuropa ansteigen und der Gesamtbedarf sich wohl von Norden nach Süden verlagern. Zudem wird in einem Großteil der Länder die jährliche Spitzenlast im Sommer statt im Winter auftreten. Das bedeutet zusätzlichen Druck auf Europas Energieversorgungsnetze, wie die am 28. August 2017 im US-Fachjournal Proceedings of the National Academy of Science (PNAS)online veröffentlichte Studie nahelegt. Es ist die erste Studie, die stündliche Beobachtungsdaten zur Elektrizität aus 35 europäischen Ländern - die zum weltgrößten synchronen Elektrizitätsnetz verbunden sind - untersucht, um abzuschätzen, wie sich der Klimawandel auf die Intensität von Spitzenlasten und Elektrizitätsverbrauch insgesamt auswirkt. Während frühere Forschung zur Verbindung von Temperatur und Elektrizitätsnutzung sich noch vorrangig auf die USA oder einzelne Länder in Europa konzentrierten, legen neuere Forschungsergebnisse nahe, dass vor allem die Folgen durch Veränderungen in der Spitzenlast gravierend und kostspielig sein könnten – und legen damit den Fokus auf Zeiten, wenn die Elektrizitätsnetze ohnehin schon sehr beansprucht sind. Zwar zeigt die Studie auch, dass der Klimawandel unterm Strich nicht deutlich mehr und nicht weniger Elektritzitätsbedarf in Europa verursacht, die räumliche und zeitliche Verlagerung des Konsums sei aber eine fundamentale Herausforderung für Europa.
-
Ab 28. August 2017 trat in Kenia ein Gesetz in Kraft, das für Nutzung, Herstellung und Import von Plastiktüten verbietet. Bei einem Verstoß gibt es bis zu vier Jahre Gefängnis oder Geldbußen von umgerechnet bis zu 32.000 Euro.
-
Am 26. August 2017 demonstrierten nach Angaben des Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) 3000 Klimaschützer am Braunkohletagebau Hambach. Sie zogen eine „Rote Linie gegen Kohle“ um damit ihre Forderung nach einem schnellen Kohleausstieg zu unterstreichen. Zur Demonstration hatten der BUND, die BUNDJugend, Greenpeace, die Klima-Allianz Deutschland und der Naturschutzbund Deutschland. "Mit der ‚Roten Linie‘ stellen wir uns schützend vor den Hambacher Wald und die betroffenen Dörfer. Unsere Linie ist ein Symbol für die Grenze der gefährlichen Erderwärmung, die nicht überschritten werden darf und zugleich für die Grenze des Abbaus der Kohle", hieß es in dem gemeinsamen Aufruf zur Demonstration.
-
Am 25. August fand die erste offizielle Jungfernfahrt der MS innogy auf dem Baldeneysee in Essen statt. Die MS innogy, ein gemeinsames Projekt der Grünen Hauptstadt Europas – Essen 2017 und ihres Hauptsponsors innogy SE, ist das deutschlandweit erste Fahrgastschiff, das mit einer Methanol-Brennstoffzelle angetrieben wird. Das 2006 gebaute Fahrgastschiff stammt aus der Nähe von Lübeck und fuhr konventionell mit Dieselmotor über die Ratzeburger Seen. Im März 2017 wurde es in der Lux-Werft in Mondorf am Rhein technisch umgerüstet. Direkt am Baldeneysee wird Methanol im innogy-Besucherpavillon erzeugt. Eine Anlage filtert dort Kohlendioxid aus der Luft und wandelt es mithilfe von Strom und Wasser zu Methanol um. Die Brennstoffzelle auf dem Schiff nutzt dann das Methanol zur Stromerzeugung: Sie speist einen Elektromotor. Das Verfahren ist CO2-neutral, denn der Schiffsmotor setzt exakt so viel CO2 frei, wie zuvor für die Methanol-Herstellung aus der Luft gefiltert wurde. Und sollte der Methanol-Antrieb, der sich noch in der Testphase befindet, während der Fahrt ausfallen, übernimmt ein Dieselmotor neuester Generation und mit modernster Filtertechnik dessen Aufgabe.
-
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) erhöht den Druck auf Bundesländer und Städte. In 16 Städten klagt die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation bereits auf schnellstmögliche Einhaltung der Luftqualitätsgrenzwerte. In Hamburg unterstützt sie die Klage des BUND. Am 24. August 2017 leitete die DUH weitere Rechtsverfahren gegenüber nun insgesamt 45 Städte ein. Die angeschriebenen Kommunen bzw. Länderbehörden haben bis zum 21. September 2017 Zeit, der DUH darzulegen, mit welchen kurzfristig wirksamen Maßnahmen sie eine sichere Unterschreitung der NO2-Luftqualitätswerte ab dem 1. Januar 2018 sicherstellen wollen. Die für die Luftreinhaltung zuständigen Behörden werden aufgefordert, den geltenden Luftreinhalteplan unverzüglich so zu ändern, dass dieser die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung der Grenzwerte enthält. Sollten die geplanten Maßnahmen nicht ausreichen, die bereits seit dem 1. Januar 2010 vorgeschriebene Einhaltung der NO2-Luftgrenzwerte sicherzustellen, wird die DUH weitere Klageverfahren einleiten.
-
Nach Angaben der Umweltschutzorganisation WWF wurden in den vergangenen Jahren in Deutschland nachweislich mindestens 25 Wölfe, sechs Luchse und mehr als 1.500 Greifvögel und Eulen vergiftet, erschossen oder in illegalen Fallen gefangen. Und das sind nur die offiziellen Zahlen. Die Dunkelziffer dürfte noch um ein Vielfaches höher liegen. Das zumindest befürchtet die Naturschutzorganisation WWF und verweist zudem auf die verschwindend geringe Aufklärungs- oder gar Verurteilungsquote. Um das zu ändern, hat der WWF eine neue 24-Stunden-Notrufhotline eingerichtet, denn oft fehlt es an Hinweisen zum Tathergang oder dem Täter. Unter der Nummer 0800 10 20 340 können Zeugen ab sofort Aussagen zu derartigen Fällen machen, auf Wunsch auch anonym. Meldungen sind darüber hinaus unter www.wildereinotruf.de möglich. Ziel des WWF ist es, durch die Hotline den Druck auf die Straftäter zu erhöhen und die Öffentlichkeit zu sensibilisieren. Zugleich kritisiert die Naturschutzorganisation, dass es in Deutschland bei der Strafverfolgung zu Wilderei durch Polizei und Behörden weiterhin Defizite gibt. So werden etwa im Bayerischen Wald seit Jahren Luchse getötet oder verschwinden auf ungeklärte Weise. Bislang konnte erst ein Tatverdächtiger ermittelt werden, auch mithilfe von Hinweisen, die ein Zeuge dem WWF gemeldet hatte. Die Untersuchungen der Staatsanwaltschaft ziehen sich allerdings nach wie vor in die Länge. Ähnlich sieht es bei den aktuellen, illegalen Tötungen von Wölfen aus: Laut WWF konnten lediglich in drei Fällen der oder die Täter ermittelt werden. Obwohl das Bundesnaturschutzgesetz bei der Tötung eines streng geschützten Tieres eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro vorsieht, wurden bislang die Verfahren in den überwiegenden Fällen eingestellt. Lediglich in zwei Fällen wurden Geldstrafen von 1000 bis 3500 Euro verhängt.
-
Am 23. August 2017 veröffentlichte die brasilianische Regierung im Amtsblatt ein Dekret, das den Naturschutz-Status von mehr als vier Millionen Hektar Regenwald im Amazonas-Gebiet aufhebt. Künftig ist der Abbau von Rohstoffen dort erlaubt. Das von Präsident Michel Temer unterzeichnete Dekret betrifft das 1984 geschaffene Reservat Nacional do Cobre e Associados in der Grenzregion der Bundesstaaten Amapá und Para im Norden Brasiliens. In der Region werden große Gold-Vorkommen vermutet aber auch große Eisenvorräte, Kupfer und andere Erze. Zahlreiche illegale Minen existieren bereits in Oiapoque, Pedra Branca do Amapari, Tartarugalzinho, Mazagão und Calçoene. Ab sofort dürfen Konzessionen zum Abbau vergeben werden.
-
Die beim Dieselforum am 2. August 2017 beschlossenen Maßnahmen führen zu einer Senkung der Stickstoffdioxidbelastung in den deutschen Städten von bis zu sechs Prozent. Diese Senkung reicht in den meisten betroffenen Städten nicht aus, um den Jahresmittelwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter einzuhalten, der in der EU gilt. Das ergeben Modellrechnungen des Umweltbundesamtes (UBA), die das Bundesumweltministerium in Auftrag gegeben hatte und die am 23. August 2017 der Öffentlichkeit vorstellt wurden. Das UBA hat in Szenarien berechnet, wie sich die beim Dieselforum beschlossenen Software-Updates sowie die Umtauschprämien auf zwei beispielhaft gewählte Messstellen auswirken – die Landshuter Allee in München mit einer sehr starken Belastung von 80 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter sowie die Parcusstraße in Mainz mit einer mittleren Belastung von 53 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahresdurchschnitt. Im Ergebnis wirken sich Updates und Prämien an stärker belasteten Straßen natürlich stärker aus als an weniger stark belasteten Standorten. In den wahrscheinlichsten Szenarien liegt die Minderung demnach etwa zwischen zwei Mikrogramm (Mainz) und fünf Mikrogramm (München). Die von den deutschen Automobilherstellern angebotenen Software-Updates können die Stickoxid-Emissionen der gesamten Pkw-Flotte nach UBA-Schätzung um drei bis sieben Prozent senken – je nachdem, wie viele Besitzer das Update durchführen lassen (Annahme: zwischen 3,5 und 5 Millionen Fahrzeughalter) und je nachdem, wie viel das Update bringt (Annahme: zwischen 15 und 25 Prozent bezogen auf die Situation vor dem Update). Die Wirkung der Umtauschprämie wird insgesamt geringer eingeschätzt als die der Software-Updates und dürfte je nach Annahmen zwischen null und zwei Prozent liegen.
-
Am 22. August 2017 starb Tony de Brum, der ehemalige Außenminister der Republik der Marshall Inseln nach langer Krankheit. Als Außenminister der Marshall-Inseln, der er mehrfach war, zuletzt von 2014 bis 2016, kämpfte Tony de Brum für das Überleben des kleinen Inselstaates im Pazifik, der vom Klimawandel besonders betroffen ist. Auf dem Klimagipfel in Paris 2015 gelang es ihm, eine "Koalition der Ehrgeizigen" zu schmieden – ein Bündnis gegen all die Bremser und Zauderer, an denen die internationale Klimadiplomatie bis dahin zu oft gescheitert war. Dass die Staatengemeinschaft sich in Paris auf das erste völkerrechtlich verbindliche Klimaschutzabkommen verständigt hat, ist nicht zuletzt das Verdienst von Tony de Brum. Dafür wurde er 2015 mit dem alternativen Nobelpreis der Right Livelihood Foundation ausgezeichnet.
-
Am 22. August 2017 überfliegt die Polar 6 als erstes deutsches Forschungsflugzeug den Nordpol. Ein Meereisphysiker vom Alfred-Wegener-Institut, Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung leitet eine Messkampagne namens TIFAX, auf der die Wissenschaftler Eisdickenmessungen mit einem Laserscanner sowie einer geschleppten elektromagnetischen Sonde durchführen. Das Untersuchungsgebiet liegt nördlich der Framstraße, zwischen Grönland und Spitzbergen. Hier führt die transpolare Drift des Meereises aus dem Arktischen Ozean heraus. Die Eisdicke betrug nördlich der Framstraße rund 1,5 Meter und liegt somit etwa 40 Zentimeter über der im Jahr 2016 gemessenen Eisdicke. Die vorherrschenden Wetterbedingungen begünstigten die Reichweite von Polar 6. Außerdem war das Forschungsflugzeug nur mit wenigen Messsystemen ausgerüstet und dadurch besonders leicht, so dass die Wissenschaftler ihre Messungen erstmals bis zum nördlichsten Punkt der Erde ausdehnen konnten. Die Dickenmessung aus der Luft dient u.a. der Validierung der Daten des Satelliten CryoSat2. Beide Methoden werden regelmäßig durch direkte Messungen mit Bohrern auf dem Eis beispielsweise im Rahmen von Expeditionen mit dem Forschungsschiff Polarstern ergänzt. Bei dem Flug über den Nordpol konnten die Forscher zudem erfolgreich eine GPS Boje mittels Fallschirm absetzen, welche ihre Position und damit die Drift des Eises über Satellit nach Hause übermittelt.