Die Umweltchronik
Wichtige Umwelt-Ereignisse von 2016 bis 2016 Auswahl aufheben
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Am 10. Mai 2016 wies das Gericht der Europäischen Union (EuG) seinem Urteil die Klage Deutschlands gegen einen Beschluss der EU-Kommission zum Erneuerbare Energien Gesetz in der Fassung von 2012 (EEG 2012) ab. Es bestätigt damit die Feststellung der EU-Kommission, dass durch das EEG 2012 Beihilfen aus staatlichen Mitteln gewährt worden sind und es sich bei dem umlagefinanzierten System des EEG um eine Beihilfe handelt. Darunter fallen sowohl die Förderung von Ökostrom als auch die Befreiungen der stromintensiven Industrie von der EEG-Umlage, so das Urteil.
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Am 9. Mai 2016 veröffentlichten Wissenschaftler des Kew Royal Botanic Garden in London erstmals ihren jährlichen Bericht zum globalen Zustand der Pflanzenwelt. Im "State of the World's Plant report", an dem mehr als 80 Wissenschaftler beteiligt waren, sind alle bislang bekannten 391.000 Arten von Gefäßpflanzen aktuell beschrieben, davon 369.000 Blütenpflanzen. Etwa 2.000 Gefäßpflanzenarten werden jährlich neu entdeckt. Nur etwa 31.000 Pflanzen werden vom Menschen genutzt, zum Beispiel als Nahrungsmittel oder Rohmaterial für Textilien. Die weitaus größte Gruppe der Nutzpflanzen dient zur Gewinnung von Medikamenten. Ein Fünftel aller Pflanzenarten ist dem Bericht zufolge vom Aussterben bedroht. Die größte Bedrohung für die Vielfalt von Pflanzen geht von der Landwirtschaft, Holzgewinnung und Ausdehnung menschlicher Siedlungen aus. Weitere Gründe für den Artenschwund seien Krankheiten und invasive Spezies, die sich in fremder Umgebung ausbreiten und einheimische Pflanzen verdrängen können. Dazu zählen die Forscher rund 5.000 Pflanzenarten.
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Aufgrund eines Unfalls in einer Zuckerfabrik im Westen von El Salvador nahe dem Ort Chalchuapa riefen die Behörden am 9. Mai 2016 einen dreimonatigen Umwelt-Notstand aus. Am 4. Mai 2016 traten durch ein Leck in einem Auffangbehälter des Zuckerherstellers Ingenio La Magdalena mehr als 3,5 Millionen Liter Melasse in den Rio Magdalena aus. Die Umweltministerin sprach von einem Umwelt-Desaster.
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Am 8. Mai 2016 trat das umfassend geänderte internationale Übereinkommen über den physischen Schutz von Kernmaterial und Atomanlagen in Kraft. Das geänderte Übereinkommen wurde inzwischen von über hundert Staaten unterzeichnet und konnte somit in Kraft treten. Das Übereinkommen, das sich bisher auf den Schutz des nuklearen Materials bei Transporten bezog, gilt nun auch für Atomanlagen. Mit der Änderung des Übereinkommens wird der Anwendungsbereich und das Ziel umfassend erweitert. Die Vertragsstaaten verpflichten sich nun, mit einem nationalen System das Kernmaterial bei jeglicher friedlicher Nutzung nicht nur gegen Diebstahl, sondern auch gegen Sabotage zu schützen und die radiologischen Folgen von Sabotageakten auf ein Mindestmaß zu beschränken.
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Gemäß Medienberichten hat Portugal vom Morgen des 7. Mai bis zum Nachmittag des 11. Mai - 107 Stunden lang - seinen Energieverbrauch komplett mit erneuerbaren Energien aus Wasserkraft, Wind- und Solarenergie, Biomasse und Geothermie gedeckt.
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Am 5. Mai 2016 wurden die ersten Turbinen des umstrittenenen Mega-Kraftwerks Belo Monte im Bundesstaat Pará in Anwesenheit von Präsidentin Dilma Rousseff offiziell in Betrieb genommen.
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Nach der Schlammkatastrophe im November 2015 im Südosten Brasiliens verklagt die Generalstaatsanwaltschaft am 3. Mai 2016 die Verantwortlichen auf Schadenersatz in Höhe von 38 Milliarden Euro. Damit sollen das brasilianische Unternehmen Vale, der australisch-britische Bergbaukonzern BHP, ihr Joint Venture Samarco sowie die Bundesstaaten Minas Gerais und Espírito Santo für die Säuberungsarbeiten aufkommen und den entstandenen Schaden ersetzen, teilte die Behörde mit.
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Zwischen Mai und August 2016 waren Umweltschützer von Greenpeace mit dem Schiff Beluga II unter dem Motto "Wellemachen für Meere ohne Plastikmüll" auf Rhein, Main, Donau, Elbe, Weser u.a. auf Expeditionstour. Auf ihrer Flusstour durch Deutschland klärte die Besatzung des Greenpeace-Aktionsschiffs Besucher über die Gefahren von Plastikmüll auf. Das Beluga-Team nutzte die Reise auch, um aus den Gewässern insgesamt 53 Wasserproben zu entnehmen. Die Ergebnisse teilte Greenpeace am 24. November 2016 mit. Die Laboranalysen zeigen, dass alle Gewässerproben Plastikpartikel enthalten. Die Mehrheit der 0,3 bis fünf Millimeter kleinen Plastikpartikel besteht aus Polyethylen und Polypropylen, die gängigsten Kunststoffe für Verpackungen aller Art. Ebenfalls nachweisbar sind Styropor, Polyamid/Nylon , Polyester, Styrol Acrylnitril Copolymerisat und Acrylnitril Butadien Styrol, das beispielsweise für Elektronikgehäuse oder Spielzeug verwendet wird. Bei den Plastikpartikeln handelt es sich überwiegend um Bruchstücke, Folienfetzen und weitere Fragmente, wie sie beim Zerfall oder Verschleiß größerer Plastikteile entstehen. Aber auch zylindrische Pellets aus der Kunststoff-Vorproduktion finden sich in den Proben – und Mikrokügelchen, wie sie in Kosmetik- und Körperpflegeprodukten eingesetzt werden.
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Der Mai 2016 war im globalen Durchschnitt der wärmste, der je registriert wurde, wie Messungen der US-Raumfahrtbehörde Nasa ergaben. Im Schnitt war der Monat 0,93 Grad Celsius wärmer als der Mai im Durchschnitt der Vergleichsperiode von 1951 bis 1980.
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Am 29. April 2016 hat die deutsche Bevölkerung rechnerisch die gesamte Menge an natürlichen Ressourcen verbraucht, die ihr an Biokapazität in diesem Jahr zusteht. In Deutschland wird die Erde vor allem durch die hohen CO2-Emissionen in den Bereichen Energie, Verkehr und industrielle Landwirtschaft und zudem durch den sehr hohen Flächenanspruch, vor allem für die Fleischproduktion, überlastet. Wenn alle Menschen weltweit so leben und wirtschaften würden wie die Deutschen, wären 3,1 Planeten notwendig um den Bedarf an Ressourcen zu decken. Damit liegt Deutschland mit seinem ökologischen Fußabdruck im weltweiten Vergleich im obersten Viertel aller Länder. Bei einem weltweiten Konsum- und Lebensstil wie in den USA bräuchten wir 4,8 Erden, bei einem Lebensstil wie in China zwei und beim indischen nur 0,7. Die gesamte Weltbevölkerung bräuchte derzeit 1,6 Erden, um den weltweiten Bedarf an Rohstoffen, Ackerland, Wasser und Wäldern nachhaltig zu decken. Die Grundlagen zur Berechnung des Deutschen Erdüberlastungstages stammen vom „Global Footprint Network“, einer Partnerorganisation von INKOTA-netzwerk und Germanwatch. Das Global Footprint Network berechnet jedes Jahr den Tag, an dem die natürlichen Ressourcen des gesamten Jahres weltweit erschöpft sind, die Menschen also quasi auf "Kredit" leben.
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Am 28. April 2016 urteilte der Gerichtshof der Europäischen Union, dass für die Handelsperiode 2013 bis 2020 die Anzahl der vergebenen freien Zertifikate im europäischen Emissionshandelssystem (ETS) zu hoch ist. Die von der EU-Kommission angesetzte Menge ist somit ungültig und muss neu berechnet werden.
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Kommission verklagt Deutschland vor dem Gerichtshof der EU wegen Gewässerverunreinigung durch Nitrat
Am 28. April 2016 verkündete die Europäische Kommission, dass sie Deutschland vor dem Gerichtshof der EU verklagt, weil Deutschland versäumt hat, strengere Maßnahmen gegen die Gewässerverunreinigung durch Nitrat zu ergreifen. Der Beschluss folgt auf eine mit Gründen versehene Stellungnahme, die den deutschen Behörden im Juli 2014 übermittelt wurde. Die von Deutschland zuletzt im Jahr 2012 übermittelten Zahlen sowie mehrere Berichte deutscher Behörden aus jüngster Zeit zeigen eine wachsende Nitratverunreinigung des Grundwassers und der Oberflächengewässer, einschließlich der Ostsee. Trotz dieser Entwicklungen hat Deutschland keine hinreichenden Zusatzmaßnahmen getroffen, um die Nitratverunreinigung wirksam zu bekämpfen und seine einschlägigen Rechtsvorschriften entsprechend den für Nitrat geltenden EU-Vorschriften zu überarbeiten (Richtlinie 91/676/EWG des Rates). Da die Kommission der Auffassung ist, dass die Verunreinigung der Gewässer durch Nitrat auch im Rahmen der laufenden Überarbeitung des nationalen Aktionsprogramms nicht ausreichend angegangen wird, hat sie beschlossen, Deutschland vor dem Gerichtshof der EU zu verklagen.
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Der Bundestag lehnte am 28. April 2016 ein Verbot der Fracking-Technologie zur Förderung unkonventioneller Erdgasvorkommen ab. Von den Grünen stand ein Gesetzentwurf zur Abstimmung, von den Linken ein Antrag, der die Bundesregierung zum Entwurf eines entsprechenden Gesetzes aufforderte.
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Am 27. April 2016 stellten das Bundesumweltministerium und das Bundesamt für Naturschutz in Berlin die Naturbewusstseinsstudie 2015 vor. Die vierte bundesweite Befragung wurde im Sommer 2015 erhoben und beruht auf einer Stichprobe von 2054 Personen aus der deutschsprachigen Wohnbevölkerung im Alter ab 18 Jahren. Die Naturbewusstseinsstudie fragte erstmalig detailliert die Einstellung der Deutschen zum Themenbereich Naturschutz und Landwirtschaft ab. Demnach befürworten 83 Prozent der Befragten strengere Regeln und Gesetze zum Schutz der Natur in der Landwirtschaft (45 Prozent "voll und ganz"/38 Prozent "eher"). 92 Prozent wünschen sich, dass Landwirtinnen und Landwirte die Auswirkungen ihres Tuns auf die Natur beachten. 93 Prozent fordern die Beachtung des Tierwohls bei der Lebensmittelproduktion. 76 Prozent halten es für wichtig, dass der Einsatz von Genpflanzen in der Landwirtschaft verboten wird. Die Naturbewusstseinsstudie enthält zudem erstmals repräsentative Daten zum Thema "Stadtnatur". 94 Prozent der Befragten sind der Meinung, Natur solle möglichst in allen Teilen der Stadt zugänglich sein. Die Daten zeigen, dass gerade einkommensschwache und ältere Menschen die Stadtnatur besonders häufig nutzen.
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Am 27. April 2016 verabschiedete die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und die Europäische Kommission einen Politikvorschlag, der als Richtschnur für das Handeln der Europäischen Union in der Arktis dienen wird. Die Europäische Union wird ihre bisherige Tätigkeit und ihr Engagement in der Region durch 39 Maßnahmen verstärken, deren Schwerpunkt auf Klimawandel, Umweltschutz, nachhaltiger Entwicklung und internationaler Zusammenarbeit liegt. Der besonderen Bedeutung von Forschung, Wissenschaft und Innovation wird in allen diesen vorrangigen Bereichen Rechnung getragen. Zur Arktis zählen das zentrale Nordpolarmeer, die regionalen Nebenmeere (z. B. Barents-, Kara- und Tschuktschensee) sowie die Gebiete, die Kanada, dem Königreich Dänemark, Finnland, Island, Norwegen, der Russischen Föderation, Schweden und den Vereinigten Staaten gehören. Drei EU-Mitgliedstaaten sind folglich auch arktische Staaten, während Island und Norwegen dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören.
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Das Bundeskabinett beschloss am 27. April 2016 zwei Regelungsentwürfe mit denen die EU-Richtlinie zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen umgesetzt werden soll. Die sogenannte Seveso III-Richtlinie regelt Anforderungen an Betriebe, von denen bei Unfällen mit gefährlichen Stoffen erhebliche Gefahren ausgehen können. Das heute beschlossene Regelungspaket beinhaltet Änderungen mehrerer Gesetze und Verordnungen. Dazu gehört der Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie. Er enthält die notwendigen Regelungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung bei Genehmigungsverfahren für Störfallbetriebe und Vorgaben zum Gerichtszugang. Vorgesehen sind dazu im Kern Änderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, aber auch des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung und des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes. Diese europäische Regelung hätte bereits bis zum 1. Juni 2015 in deutsches Recht umgesetzt werden müssen. Wegen der Überschreitung dieser Frist hatte die europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet.
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Am 25. April 2016 wurde der zweite Satellit der Mission Sentinel-1, Sentinel-1B, auf seine Umlaufbahn gebracht, um die Radarkapazitäten von Europas Umweltüberwachungsprogramm Copernicus auszubauen. Sentinel-1B wurde um 23.02 MESZ an Bord einer Sojus-Trägerrakete von Europas Raumflughafen in Kourou in Französisch-Guayana aus gestartet. Die Abtrennung von der Fregat-Oberstufe des Trägers erfolgte 23 Minuten und 35 Sekunden später. Der B-Satellit wird nun mit seinem bereits in der Umlaufbahn befindlichen baugleichen Zwilling, Sentinel-1A, zusammenarbeiten, um Daten für zahlreiche Dienste, wie die Überwachung von Eis in Polarmeeren, die Erfassung von Bodensenkungen und das Katastrophenmanagement, etwa bei Überschwemmungen, sammeln zu können.
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Senckenberg-Wissenschaftler haben in einer großangelegten Studie eine Artengruppe der Gattung der Saumfingerechsen Anolis auf der Westindischen Insel Hispaniola untersucht. Dabei haben sie acht neue Echsenarten entdeckt. So viele neue Arten wurden seit mehr als 100 Jahren nicht mehr in einer Publikation beschrieben. Zusätzlich haben sie nachgewiesen, dass drei Echsen keine Unterarten, sondern echte Arten sind und eine Art fälschlicherweise einer anderen Art zugeordnet wurde. Insgesamt erhöhte sich die Artenzahl damit um zwölf Arten. Die Studie wurde im Jahresbericht des Museo Nacional de Historia Natural „Novitates Caribaea“ veröffentlicht.
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Am 22. April 2016 unterzeichneten in New York Vertreter von 177 Staaten den Pariser Klimavertrag in einer feierlichen Zermonie. "Dies ist ein historischer Moment. Niemals zuvor hat eine solch große Zahl von Ländern ein internationales Abkommen an einem einzigen Tag unterzeichnet", sagte UN-Generalsekretär Ban Ki Moon. Mit der Unterzeichnung signalisieren Staaten ihre Zustimmung zu den Inhalten des Vertrags. Völkerrechtlich verbindlich wird der Vertrag dann mit dem nächsten Schritt, der sogenannten Ratifizierung.
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Kreuzfahrtschiffe und Fähren dürfen ab 2019 keine unzureichend gereinigten Abwässer mehr in die Ostsee einleiten. Dies beschloss die International Maritime Organisation (IMO) am 22. April 2016 in London. Für Schiffsneubauten tritt das Verbot ab Juni 2019 in Kraft, für bereits in Betrieb genommene Schiffe gilt es ab 2021.
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Am 21. April 1976 wurde die erste ganzjährig betriebene deutsche Antarktisstation eingeweiht. Die Station war eine Einrichtung der Akademie der Wissenschaften der DDR. Zu den Errichtern und zum ersten Überwinterungsteam der Georg-Forster-Station gehörte Dr. Hartwig Gernandt, der die deutsche Antarktisforschung seitdem mit geprägt hat. Zum Forschungsprogramm der Georg-Forster-Station gehörten beispielsweise Polarlichtbeobachtungen, geophysikalische Messungen, Meteorologie und geowissenschaftliche sowie biologische Arbeiten. Ein wissenschaftliches Glanzlicht war der Beginn der ballongetragenen Ozonsondierungen im Mai 1985, die mit zur Entdeckung des Ozonlochs beitrugen. Die Georg-Forster-Station wurde von 1993 bis 1996 zurückgebaut. Der Standort der Station, an dem nach dem Rückbau der Anlage eine Gedenktafel an die Existenz der Georg-Forster-Station erinnert, wurde im Jahr 2013 auf der 36. Konsultativkonferenz der Antarktis-Vertragsstaaten in Brüssel als Historical Site anerkannt und in die Liste der historischen Stätten unter der Nummer 87 aufgenommen.
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Am 21. April 2016 veröffentlichte das Bundesumweltministerium gemeinsam mit Partnern aus Forschung, Wirtschaft und Verbraucherschutz im Rahmen der Stromsparinitiative eine umfangreiche Vergleichstabelle, die Verbrauchern beim Stromsparen unterstützen und so dem Klimaschutz dienen soll. Für den "Stromspiegel für Deutschland 2016" wurden 144.000 Verbrauchsdaten ausgewertet. Mit der eigenen Stromrechnung und den bundesweiten Vergleichsdaten des Stromspiegels können Privathaushalte den eigenen Verbrauch einordnen, zum Beispiel als "gering", "mittel" oder "sehr hoch". Dabei berücksichtigt der Stromspiegel die Wohnsituation seiner Nutzer. Faktoren wie Haushaltsgröße, Gebäudetyp oder die Art der Warmwasserbereitung fließen in das Ergebnis ein und ermöglichen eine differenzierte Bewertung.
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Am 20. April 2016 teilte das Postdam-Institut für Klimafolgeforschung mit, dass Wissenschaftler jetzt früher als je zuvor für Indien Beginn und Ende des Sommer-Monsuns vorhersagen können. Ein Forscherteam hat hierfür eine neuartige Netzwerk-Analyse regionaler Wetterdaten entwickelt. Das Einsetzen des Indischen Sommer-Monsuns kann zwei Wochen früher und seinen Rückzug sogar sechs Wochen früher als bislang vorhergesagt werden,informiert Veronika Stolbova vom Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK) und der Universität Zürich, Leit-Autorin der in den Geophysical Research Letters erscheinenden Studie. Informationen über den Ablauf der Regenzeit sind entscheidend für die indischen Bauern, um den Zeitpunkt der Aussaat zu bestimmen. Feldfrüchte wie Reis, Sojabohne und Baumwolle werden gewöhnlich in der etwa von Juni bis September dauernden Monsun-Saison angebaut. Schon eine kleine Abweichung im Monsun kann zu Trockenheiten oder Überschwemmungen führen und erhebliche Schäden verursachen. Die Länge der Monsunzeit ist auch bedeutsam für das Management der Stromerzeugung aus Wasserkraft, weil der Regen die Stauseen und Speicher füllen muss. Die Potsdamer Wissenschaftler haben ihre Methode mit Monsun-Daten der Vergangenheit getestet. Ihr Ansatz konnte das Einsetzen des Monsuns in mehr als 70 Prozent und den Rückzug in mehr als 80 Prozent der untersuchten Jahre vorhersagen. Klimawandel kann Regenzeiten verändern – akkurate Vorhersagen werden deshalb umso wichtiger.
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Am 20. April 2016 ersuchte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks die belgische Regierung, die beiden AKW-Blöcke Tihange 2 und Doel 3 in Belgien bis zur Klärung offener Sicherheitsfragen vom Netz zu nehmen.
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Am 20. April 2016 forderte ein Bündnis von mehr als 40 Organisationen die deutsche Bundesregierung auf, die nationalen Klimaschutzziele zu verschärfen und dies gesetzlich festzuschreiben. Für das Jahr 2050 müsse das deutsche Klimaschutzziel auf mindestens 95 Prozent weniger CO2 im Vergleich zu 1990 angehoben werden. In dem in Berlin vorgestellten „Klimaschutzplan 2050 der Zivilgesellschaft“ heißt es, dass ein ambitionierter Klimaschutzpfad nur eingeschlagen werde, wenn Deutschland sein Reduktionsziel von 40 Prozent weniger CO2 bis 2020 erreicht. Mit ihren Vorschlägen wollen die Organisationen der Bundesregierung einen national und international angemessenen Rahmen für deren Klimaschutzplan 2050 setzen. In ihrem Papier analysieren die Verfasser des „Klimaschutzplans 2050 der Zivilgesellschaft“ sämtliche relevanten Bereiche, von der Energiewirtschaft über den Verkehr, die Industrie, den Handel und den Gebäudebereich bis zur Landwirtschaft.
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Am 19. April 2016 veröffentlichte der Stadt- und Bezirksrat von San Francisco eine Resolution, welche die Gemeinde und den Bezirk verpflichten soll, das Programm „GoSolarSF“ dauerhaft anzuwenden. Die Resolution sieht eine Pflicht zur Installation einer Solarthermie- oder Photovoltaik-Anlage bei allen Neubauten mit bis zu zehn Stockwerken und bei umfangreichen Gebäudesanierungen vor.
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Greenpeace Deutschland veröffentlichte am 19. April 2016 ein „Schwarzbuch Autolobby“, in dem die Umweltorganiation mit Hilfe von 33 Beispielen das enge Autolobby-Geflecht zwischen Politik und Autoindustrie und Umweltnormen im Verkehrssektor aufzeigen will.
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Mehr als sieben Billionen US-Dollar wirtschaftlichen Schaden und acht Millionen Tote durch Naturkatastrophen seit Beginn des 20. Jahrhunderts: Diese Bilanz hat der Geophysiker James Daniell vom Karlsruher Institut für Technologie (KIT) erstellt. Die von ihm entwickelte Datenbank CATDAT greift auf sozioökonomische Indikatoren zurück und bildet die Grundlage für ein Schadensmodell, das Regierungen und Hilfsorganisationen beim Abschätzen des Ausmaßes einer Katatstrophe und dem Katastrophenmanagement unterstützt. Seine Ergebnisse stellte Daniell am 18. April 2016 bei der Jahresversammlung der European Geosciences Union in Wien vor. Für die CATDAT hat James Daniell bislang mehr als 35.000 Katastrophenereignisse weltweit ausgewertet. Demnach gehen ein Drittel des wirtschaftlichen Gesamtschadens zwischen 1900 und 2015 auf das Konto von Flutkatastrophen. Erdbeben verursachen 26 Prozent der Schäden, Stürme 19 Prozent, Vulkanausbrüche machen lediglich ein Prozent aus. Während auf den gesamten Zeitraum gesehen Flutkatastrophen die größten Verursacher wirtschaftlicher Schäden sind, geht in der jüngeren Vergangenheit, seit 1960, mit 30 Prozent der größte Anteil auf Stürme (und Sturmfluten) zurück. Mehr als acht Millionen Tote durch Erdebeben, Flut, Sturm, Vulkanausbruch und Buschfeuer seit 1900 sind in der Datenbank CATDAT verzeichnet (ohne die Toten durch Langzeitfolgen, Trockenheit und Hungersnot). Die Zahl der Toten durch Erdbeben zwischen 1900 und 2015 liegt nach Daniells Daten bei 2,32 Millionen (Schwankungsbereich: 2,18 bis 2,63 Millionen). Die meisten von ihnen – 59 Prozent – starben durch zerstörte Backsteingebäude, 28 Prozent durch sekundäre Effekte wie Tsunamis und Erdrutsche. Durch Vulkanausbrüche starben im gleichen Zeitraum 98.000 Menschen (Schwankungsbereich: 83.000 bis 107.000). Verheerende Vulkanausbrüche vor 1900, wie der des Tambora 1815, können jeoch zu sehr hohen Todeszahlen und sich beispielsweise mit sinkenden Temperatungen weltweit auswirken, etwa auf die Nahrungsmittelsicherheit. Mit jeweils mehr als 100.000 Toten gehören der Tsunami 2004 im Indischen Ozean (ca. 230.000) und der Zyklon Nargis 2008 (ca. 140.000) in Myanmar zu den schwersten Katastrophen der jüngeren Vergangenheit. Das Ereignis mit den bislang meisten Todesopfern ist das Hochwasser 1931 in China mit 2,5 Millionen Toten.
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Am 18. April 2016 ist die Reform des deutschen Vergaberechts in Kraft getreten. Mit dem Vergaberechtsmodernisierungsgesetz und der das Gesetz konkretisierenden Vergaberechtsmodernisierungsverordnung werden die EU-Vergaberichtlinien aus dem Jahr 2014 in deutsches Recht umgesetzt. Einige wichtige Neuerungen: Umweltzeichen, die als Vertrauenslabel auf wissenschaftlicher Basis und in einem offenen, transparenten Verfahren erarbeitet werden, dürfen als Nachweis verlangt werden. Unternehmen, die bei öffentlichen Aufträgen schon einmal gegen Umweltrecht verstoßen haben, können künftig ausgeschlossen werden. Die Berücksichtigung der Lebenszykluskosten wird durch konkretisierende Ausführungen gestärkt. So besteht nun mehr Rechtssicherheit, wenn neben dem Anschaffungspreis auch die Kosten während und am Ende der Nutzungsdauer von Produkten (etwa Strom- und Entsorgungskosten) oder Kosten, die der Allgemeinheit durch resultierende Umweltbelastungen entstehen (externe Umweltkosten), in die Vergabeentscheidung einbezogen werden.
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Im Naturschutzgroßprojekt "Grünes Band Rodachtal – Lange Berge – Steinachtal" hat die Umsetzung begonnen. Der parlamentarische Staatssekretär im Bundesumweltministerium, Florian Pronold, und die Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz, Prof. Beate Jessel, übergaben am 29. April 2016 an der ehemaligen innerdeutschen Grenze bei Eisfeld den Förderbescheid an den für das Naturschutzgroßprojekt gebildeten Zweckverband. Das bis 2026 genehmigte Vorhaben umfasst ein Fördervolumen von rund neun Millionen Euro. Der Bund beteiligt sich mit 75 Prozent, die Länder Bayern und Thüringen zusammen mit 15 Prozent und der aus vier Landkreisen bestehende Zweckverband als Projektträger zusammen mit dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und dem Landesbund für Vogelschutz in Bayern (LBV) mit zehn Prozent an den Ausgaben. Das Vorhaben umfasst einen 127 Kilometer langen Abschnitt des Grünen Bandes an der ehemaligen innerdeutschen Grenze zwischen Bayern und Thüringen. Ziel des Projektes ist es, dieses Gebiet in seiner Vielfalt zu erhalten und zugleich einen länderübergreifenden Biotopverbund zu verwirklichen.
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Am 15. April 2016 stimmten die EU-Mitgliedstaaten für das Verbot von den Pestiziden, Amitrol, Isoproturon und Triasulfuron . Während des Treffens der Generaldirektion Gesundheit stimmten die Staaten für den Vorschlag der Kommission, die Lizenzen für die Pflanzenvernichtungsmittel nicht weiterlaufen zu lassen, wenn diese am 30. Juni 2016 enden. Die beiden Substanzen Amitrol und Isoproturon gelten als hormonell wirksame Chemikalien.
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Eine stärkere Unterstützung für kleinere Akteure und Bürgerprojekte im kommenden EEG 2016 fordert der Bundesrat in einem Antrag, den die Länderkammer auf ihrer Sitzung am 22. April 2016 annahm. Bayern hatte den Antrag gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein vorgelegt. Seit Mitte April läuft die Länder- und Verbändeanhörung des Bundeswirtschaftsministeriums zum Referentenentwurf für die Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Konkret verlangen die Länder, den im EEG-Entwurf vorgesehenen räumlichen Bezugspunkt der "lokalen Verankerung" von Bürgerenergieprojekten dahingehend zu überprüfen, ob statt an einen Landkreis besser an einen auch landkreisübergreifenden "Umkreis" angeknüpft werden sollte. Bisher verlangt der EEG-Entwurf als Bedingung, damit ein Bürgerenergieprojekt anerkannt wird, dass mindestens die Hälfte der Mitglieder oder Gesellschafter in dem Landkreis ihren Wohnsitz haben müssen, in dem das Vorhaben realisiert werden soll. Desweiteren fordert der Bundesrat, dass kleine Akteure sich an den vorgesehenen Ausschreibungen für Erneuerbaren-Projekte beteiligen können, ohne ein eigenes Gebot abgeben zu müssen. Schließlich sollen, so der Bundesrat, die Vorteile in den Ausschreibungen, die Bürgerenergiegesellschaften gewährt werden, für alle erneuerbaren Energien gelten. Bisher ist das Landkreis-Modell im EEG-Entwurf nur für die Windkraft an Land vorgesehen. Bei der Photovoltaik soll zudem eine Bagatellgrenze von einem Megawatt gelten, bis zu der nicht ausgeschrieben werden muss.
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Am 12. April 2016 teilte das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen mit, dass Nordrhein-Westfalen der Klage der Städteregion Aachen gegen das belgische Atomkraftwerk Tihange 2 beitreten wird. Das Landeskabinett hat Umweltminister Johannes Remmel beauftragt, die erforderlichen Schritte in die Wege zu leiten. Damit wehrt sich das Land juristisch gegen den Weiterbetrieb des Reaktors Tihange 2, bei dem massive Sicherheitsprobleme festgestellt wurde. An dem Druckbehälter des nur etwa 65 Kilometer Luftlinie von Aachen entfernten Reaktorblocks waren bei Untersuchungen in den Jahren 2012 und 2014 nicht näher erklärliche Risse festgestellt worden. Trotzdem entschloss sich die belgische Atomaufsicht im November 2015, das Wiederanfahren des Reaktors zu erlauben. Die nordrhein-westfälische Landesregierung tritt nunmehr der Anfang Februar vor dem belgischen Staatsgerichtshof eingereichten Klage der Städteregion Aachen gegen die Genehmigung zur Wiederinbetriebnahme des Reaktors bei.
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Die Staaten der UN-Klimarahmenkonvention haben den IPCC gebeten, den wissenschaftlichen Sachstand für 1,5 Grad Erwärmung in einem Sonderbericht zusammenzufassen. Welche Folgen hat eine Erderwärmung um 1,5 Grad? Und welche Treibhausgasemissionen wären dann noch möglich? Diese Fragen will der Weltklimarat bis 2018 in einem Sonderbericht klären. Das hat die Vollversammlung des Weltklimarats IPCC, die von 11. bis zum 13. April 2016 in Nairobi tagte, beschlossen.
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Am 7. April 2016 fand eine Sondersitzung der Umweltministerkonferenz in Berlin statt, die das Motto "Automobile Abgasemission minimieren, Luftreinhaltepolitik konsequent weiterentwickeln, Verantwortung für den Gesundheitsschutz ernst nehmen" trug. Die UMK hat Maßnahmen zur Vermeidung zukünftiger Abgasmanipulationen und weitergehende Maßnahmen zur Förderung emissionsfreier/-armer Fahrzeuge (Elektro, Erdgas) sowie eine Stärkung des Umweltverbundes (ÖPNV, Fahrrad- und Fußverkehr) beschlossen. Intensiv diskutiert wurde die Notwendigkeit, die Kennnzeichnungsverordnung so fortzuschreiben, dass mittelfristig und stufenweise neben gering emittierenden Benzin- Elektro- und Hybridfahrzeugen nur noch Dieselfahrzeugen mit geringen Emissionen die Einfahrt in belastete Gebiete erlaubt werden kann. Die UMK sieht neben der Elektromobilität auch in erdgasbetriebenen Fahrzeugen erhebliche und kurzfristig verfügbare Potenziale, um die Stickoxidemissionen zu senken. Insbesondere, weil Gasmotoren technologisch bereits ausgereift sind. Keine Einigung konnten die Umweltminister über den Abbau der Steuerprivilegien für Dieselfahrzeuge und die durchgängige Einführung von Tempo 30 in innerstädtischen Bereichen erzielen.
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Bundesumweltministerin Barbara Hendricks hat heute in New York die deutsche Vertragsurkunde zum Nagoya-Protokoll bei den Vereinten Nationen hinterlegt. Damit tritt Deutschland dem Nagoya-Protokoll zur Bekämpfung der Biopiraterie bei. Das Abkommen setzt wirtschaftliche Anreize für die weltweite Bewahrung der biologischen Vielfalt. Das Nagoya-Protokoll ist am 12. Oktober 2014 in Kraft getreten. Bislang sind ihm 72 Staaten und die EU beigetreten. Im vergangenen Herbst hatte der Deutsche Bundestag die Gesetze zur Umsetzung des Nagoya-Protokolls beschlossen. In Deutschland kontrolliert zukünftig das Bundesamt für Naturschutz, ob Nutzer von genetischen Ressourcen in Deutschland die einschlägigen Regeln zu Zugang und Vorteilsausgleich im Herkunftsland befolgen. Zudem wurde das Patentgesetz geändert, so dass künftig auch bei der Anmeldung von Patenten nachvollzogen werden kann, ob biologisches Material aus anderen Ländern verwendet wurde und ob dieses gegebenenfalls legal erlangt wurde.
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Am 6. April 2016 wies das Landgericht Bonn die Klage der EnBW Energie Baden-Württemberg AG gegen das Land Baden-Württemberg und die Bundesrepublik Deutschland ab. Der Energiekonzern hatte 261 Millionen EUR Schadensersatz gefordert für die Abschaltung ihrer Kernkraftwerke Neckarwestheim I und Philippsburg I im Zeitraum vom 16./17.03.2011 bis zum 06.08.2011 nach der Katastrophe im japanischen Kernkraftwerk Fukushima Daiichi.
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Etwa die Hälfte aller Unesco-Weltnaturerben sind durch Öl- und Gasbohrungen, Bergbau, Überfischung, illegalen Holzeinschlag oder große Infrastrukturprojekte wie Häfen, Autobahnen oder Dämme in ihrer Existenz bedroht. Das geht aus einem Bericht der Dalberg Global Development Advisors im Auftrag des WWF hervor, welcher am 6. April 2016 von Umweltorganisation vorgestellt wurde. Für den Bericht wurden die wirtschaftlichen Aktivitäten in und um die weltweit insgesamt 229 Weltnaturerbestätten untersucht. Die Hälfte, also 114 dieser Naturgebiete seien akut in Gefahr, da hier entweder bereits Bergbauaktivitäten sowie Öl- und Gasförderung stattfänden oder entsprechende Konzessionen vergeben worden seien oder aber andere industrielle Aktivitäten sie bedrohten. Zwei Drittel des Weltnaturerbes sind laut WWF wichtig für die Menschheit: Flüsse etwa helfen bei der Wasserversorgung. Wälder binden Kohlenstoff und sind so natürliche Klimaschützer, sie können zudem auf Hängen den Boden stabilisieren und so Erdrutsche verhindern. Gesunde Böden schützen vor Hochwasser. Etwa elf Millionen Menschen seien direkt von den Weltnaturerbe-Stätten abhängig und würden demnach unter den industriellen Tätigkeiten leiden, heißt es in der Studie.
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Am 6. April 2016 gründete das Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) das Forschungsnetzwerk Erneuerbare Energien in Berlin. Die Branchen-Plattform soll Akteure der Wind- und Solarenergie aus Industrie, Forschung und der Politik zusammenbringen. Das gemeinsame Ziel: Forschungsschwerpunkte auf Basis der Anforderungen der Zukunft festzulegen, um die Energiewende voranzubringen und die Spitzenposition deutscher Unternehmen im Bereich der erneuerbaren Energietechnologien zu festigen. Weiterhin soll das neue Forschungsnetzwerk dazu beitragen, eine verzahnte Forschungs-Roadmap zu erarbeiten, die insbesondere Kosten und Zuverlässigkeit im Bereich der erneuerbaren Energien in den Fokus nimmt. Die abgestimmten Forschungsschwerpunkte sollen dem BMWi auch dazu dienen, die Forschungsförderung in diesem Bereich regelmäßig nachzujustieren und so auf die Dynamik der Energiewende einzugehen.
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Am 1. April 2016 legte Nordrhein-Westfalens Umweltminister Remmel eine Studie zur "Quecksilber-Minderungsstrategie für Nordrhein-Westfalen" vor, die von der Ökopol GmbH im Auftrag des Umweltministeriums erarbeitet wurde. Ein Schwerpunkt dieser Studie lag bei der Untersuchung möglicher luft- und wasserseitiger Minderungsmaßnahmen von Quecksilber aus Kohlekraftwerken. Zusätzlich wurde n Minderungsmaßnahmen im Abfallsektor untersucht. Aus dem Gutachten geht hervor, dass Kohlekraftwerke in Nordrhein-Westfalen rund 2,2 Tonnen Quecksilber pro Jahr ausstoßen. Insgesamt sind Industrieanlagen in NRW für rund drei Tonnen Quecksilberausstoß pro Jahr verantwortlich. Bundesweit werden pro Jahr rund zehn Tonnen Quecksilber emittiert. Der Anteil Nordrhein-Westfalens liegt also bei rund 30 Prozent. Das Gutachten stellt Maßnahmen und Potenziale dar, mit denen sich nach Einschätzung der Gutachter der Quecksilberausstoß aus Industrieanlagen verringern lässt. Es kommt zu dem Ergebnis, dass besonders bei den Quecksilberemissionen aus Kohlekraftwerken ein hohes Minderungspotenzial besteht. Die entsprechende Technik sei bereits auf dem Markt verfügbar. Nach Aussage des Gutachters belaufen sich die Kosten für den Einsatz effizienter Quecksilber-Minderungstechnik auf weniger als ein Prozent der Stromgestehungskosten. Würde diese Technik eingebaut, so die Gutachter, könnten die derzeitigen Quecksilberkonzentrationen im Abgas auf unter ein Mikrogramm pro Kubikmeter gesenkt werden. Würden die Minderungstechniken bei allen großen Kraftwerken eingebaut, ergäbe sich laut Gutachten eine Quecksilberminderung um rund 80 Prozent beziehungsweise rund 1,8 Tonnen im Jahr in NRW. Dies entspräche mehr als der Hälfte der Quecksilberemissionen in Nordrhein-Westfalen oder rund 20 Prozent in Deutschland.