Die Umweltchronik
Wichtige Umwelt-Ereignisse
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Das Europäische Parlament stimmte am 7. Juli 2010 einem Verbot des Verkaufs von illegal geschlagenem Holz und Maßnahmen zur Rückverfolgbarkeit sowie Sanktionen bei Nichteinhaltung zu. Ziel des neuen Gesetzes ist die Reduzierung der illegalen Abholzung. Ferner soll es dem Verbraucher sichere Gewissheit über die legale Herkunft der von ihnen gekauften Produkte geben. Die neue Gesetzgebung verbietet das Inverkehrbringen von illegal geschlagenem Holz oder Produkten aus Holz auf den EU-Markt. Es soll verhindern, dass sich das illegal geschlagene, unter das zugelassene Holz mischt, sobald es auf dem EU-Markt zur Verfügung steht. Die Mitgliedstaaten werden künftig dafür verantwortlich sein, Sanktionen über Händler, die die Regeln brechen, zu verhängen. Zur Verhängung von Geldstrafen sieht die Gesetzgebung entsprechende Leitlinien vor: Verursachte Umweltschäden, der Wert des Holzes und auch entgangene Steuereinnahmen können unter anderem in Betracht gezogen werden. Die EU-Mitgliedstaaten haben außerdem das Recht, strafrechtliche Sanktionen über skrupellose Händler zu verhängen. Um die Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten, muss künftig jeder Anbieter einer Lieferkette, genaue Angaben zum Kauf und Verkauf des Produkts machen. Der Rat hat diesem Gesetzesentwurf bereits informell zugestimmt. Bevor er in Recht umgewandelt werden kann, muss er jedoch offiziell zustimmen. Das Inkrafttreten der Regeln wird für Ende 2012 erwartet, so dass den Anbietern genügend Zeit zur Anpassung bleibt.
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Der Vermittlungsausschuss hat sich am 5. Juli 2010 darauf verständigt, die vorgesehene Kürzung der Einspeisevergütung für Solarstrom in zwei Schritten vorzunehmen. Bisher war nur ein einziger Schritt im Gesetzesbeschluss vorgesehen. Es bleibt bei der darin vorgesehenen Absenkung ab 1. Juli 2010, aber zunächst nur um 13 Prozent für Dachflächenanlagen, um 8 Prozent für Freiflächenanlagen auf sogenannten Konversionsflächen, dies sind beispielsweise Militärflächen oder ehemalige Industriestandorte sowie um um 12 Prozent für Anlagen auf sonstigen Freiflächen, also beispielsweise in Gewerbegebieten. Im Übrigen bleibt der Gesetzesentwurf unverändert. Dies betrifft auch die Streichung der Vergütung für Ackerflächen. Der jeweils gegenüber dem ursprünglichen Entwurf fehlende Absenkungsschritt von 3 Prozent erfolgt zum 1. Oktober 2010.
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Das Europäische Parlament verabschiedete am 19. Mai 2010 die Neufassung der Energiekennzeichnungsrichtlinie. Durch die Richtlinie in ihrer bisherigen Form wurde ein Label für die Energieeffizienz von Haushaltsgeräten wie Kühl- und Gefrierschränke, Backöfen, Klimageräte, Geschirrspülmaschinen, Waschmaschinen, Wasch-Trockenautomaten, Wäschetrockner und Lampen eingeführt. Im Rahmen der Neufassung wird der Geltungsbereich der Richtlinie so ausgedehnt, dass künftig auch im gewerblichen und industriellen Bereich genutzte Geräte erfasst werden. Die Neufassung wird voraussichtlich im Juni im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Die Richtlinie muss jetzt von den Mitgliedstaaten innerhalb eines Jahres in nationales Recht umgesetzt werden. Mit der Neufassung wird die bestehende Effizienzskala von „A“ bis „G“ durch Hinzufügung der neuen Effizienzklassen „A+“, „A++“ und „A+++“ oberhalb der Klasse „A“ weiter differenziert.
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Das EU-Parlament hat am 18. Mai 2010 die Neufassung der europäischen Gebäuderichtlinie verabschiedet. Die Richtlinie sieht u.a. vor, dass ab Ende 2020 alle Neubauten in der EU nur noch als "Fast-Null-Energie-Gebäude" gebaut werden dürfen. Das sind Gebäude mit einer sehr hohen Gesamtenergieeffizienz, deren äußerst geringfügiger Energiebedarf möglichst durch Energie aus erneuerbaren Energiequellen gedeckt werden soll. Öffentliche Bauten müssen diese Auflage schon zwei Jahre früher erfüllen.
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Das Verwaltungsgericht (VG) Gießen hat am 12. Mai 2010 die Solarsatzung der hessischen Stadt Marburg abgelehnt. Das Verwaltungsgericht entschied, dass wesentliche Passagen der Satzung unverhältnismäßig seien. Marburg verzichtete auf eine Berufung.
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Der Deutsche Bundestag hat am 6. Mai 2010 heute die Novelle des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) beschlossen. Damit werden die Vergütungen für Anlagen zur Erzeugung von Solarstrom auf Gebäuden und Freiflächen zum 1. Juli 2010 deutlich abgesenkt. Es werden nun, zusätzlich zur ohnehin im EEG angelegten Degression, die Vergütungssätze zwischen 11 Prozent für Solarparks auf Konversionsflächen und 16 Prozent für Dachanlagen abgesenkt. Gleichzeitig geht das EEG von einem deutlich stärkeren Ausbau des Photovoltaikmarktes aus als bisher erwartet aus: Der Zubaukorridor für das Marktvolumen wird auf 3.500 Megawatt installierte photovoltaische Spitzenleistung im Jahr verdoppelt. Freiflächenanlagen werden auch nach dem 1. Januar 2015 weiter gefördert, entgegen der bisherigen Regelung im EEG. Konversionsflächen, die eine Vergütung nach dem EEG ermöglichen, umfassen jetzt zusätzlich zu den Flächen aus wirtschaftlicher oder militärischer Nutzung auch solche aus wohnungsbaulicher oder verkehrlicher Nutzung. Freiflächenanlagen können jetzt auch innerhalb eines Streifens von 110 Metern vom Fahrbahnrand von Autobahnen oder Schienenwegen gefördert werden. Die Kategorie der Ackerflächen entfällt ab dem 1. Juli 2010. Für Freiflächenanlagen, die bereits in der Planung weit fortgeschritten sind, wird eine Übergangsregelung gewährt.
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Ein Pariser Berufungsgericht bestätigte am 30. März 2010 die Verurteilung des französischen Ölkonzerns Total im Fall des Untergangs des Tankschiffs Erika. Als Grund für die Mitschuld des Konzerns gab das Gericht fahrlässiges Handeln beim Anmieten des altersschwachen Schiffes an. Die Gesamtschadenssumme wurde auf 200 Millionen Euro erhöht. Der Erika-Prozess gilt als größter Umweltprozess der französischen Justiz. Erstmals waren Umweltschäden als Basis für Entschädigungsforderungen akzeptiert worden.
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Die Kleinfeuerungsanlagenverordnung tritt am 22. März 2010 in Kraft. Mit der Novelle der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) werden die Vorgaben für Öfen und Heizungen, in denen feste Brennstoffe wie beispielsweise Holz verfeuert werden, an die technischen Weiterentwicklungen bei der Verringerung der Schadstoffemissionen angepasst.
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Am 2. Februar 2010 hat die Europäische Kommission auf der Grundlage der geltenden, von Rat und Parlament angenommenen Rechtsvorschriften – zwei Beschlüsse betreffend die Kartoffelsorte Amflora gefasst: Mit dem ersten Beschluss wird der Anbau von Amflora zu industriellen Zwecken genehmigt; der zweite betrifft die Verwendung der bei der Stärkegewinnung anfallenden Nebenerzeugnisse als Futtermittel. Nach einem umfassenden, im Jahr 2003 eingeleiteten Zulassungsverfahren und aufgrund mehrerer befürwortender wissenschaftlicher Gutachten hat die Kommission die Zulassung für Amflora erteilt. Diese genetisch veränderte Kartoffelsorte soll für die Gewinnung einer (z. B. in der Papierproduktion einsetzbaren) Industriestärke genutzt werden. Der Beschluss enthält strenge Vorgaben für den Anbau, damit nach der Ernte keine genetisch veränderten Kartoffeln auf dem Acker liegen bleiben und damit sich die Amflorasamen nicht in der Umgebung ausbreiten. Ein ergänzender Beschluss gilt den bei der Stärkegewinnung anfallenden Nebenerzeugnissen, soweit sie als Futtermittel verwendet werden.
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Seit dem 01.03.2010 stellt u.a. das Inverkehrbringen von Batterien ohne vorherige Anzeige der Marktteilnahme im Batteriegesetz-Melderegister eine Ordnungswidrigkeit dar. Das Batteriegesetz-Melderegister ist seit dem 01.12.2009 über die Internetseite des UBA erreichbar. Hersteller im Sinne des Batteriegesetzes (BattG) sind verpflichtet, das Inverkehrbringen von Batterien gegenüber dem UBA anzuzeigen.
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Am 1. März 2010 treten das neue Bundesnaturschutzgesetz und das Wasserhaushaltsgesetz in Kraft. Damit gelten bundeseinheitliche Rechtsgrundlagen, die das Naturschutz- und Wasserrecht in Deutschland auf einem hohen Niveau harmonisieren. Das bisherige Rahmenrecht wird abgeschafft. Auf Basis der neuen Verfassungslage werden diese Gesetze verbindliche Handlungsgrundlage für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Arbeit der Vollzugsbehörden in den Ländern sein.
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Die Europäische Union hat am 29. Januar 2010 ihr Engagement für die Kopenhagener Klimavereinbarung offiziell bestätigt und ihre Emissionsreduktionsziele notifiziert. In einem gemeinsamen Schreiben des spanischen Ratsvorsitzes und der Europäische Kommission wurde offiziell bekannt gegeben, dass die EU bereit sei, ihren Verpflichtungen aus der Vereinbarung nachzukommen, und benannte informationshalber die für die EU verbindlichen THG-Reduktionsziele für 2020. Die EU wird ihre Gesamtemissionen einseitig auf 20 % unter dem Wert von 1990 reduzieren, und stellt eine noch stärkere Reduzierung um 30 % in Aussicht, sofern andere Großemittenten zustimmen, ihren Teil dieser globalen Aufgabe zu übernehmen. Nach der Vereinbarung sollen die Reduktionsziele bis 31. Januar 2010 notifiziert werden.
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Der WWF hat eine formale Beschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland bei der Europäischen Kommission eingereicht. Grund für die Beschwerde ist der Verstoß gegen eine verbindliche Auflage des EU Klima- und Energiepaketes von 2008. Am 27. Juli 2009 wurde die Errichtung eines neuen Kohlekraftwerkes in Mannheim bewilligt, das nach Einschätzung des WWF gegen die EU-Gesetzgebung verstoße. Die 2008 neu aufgelegte Großfeuerungsanlagenverordnung der EU bestimmt, dass Mitgliedsstaaten sicherstellen müssen, dass Unternehmen, die neue große Kraftwerke planen, Auflagen zu Abscheidung, Transport und Speicherung des von ihnen produzierten Kohlendioxides einhalten müssen, bevor ein solches Projekt bewilligt werden darf.
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Die EU hat neue Regeln zum Pflanzenschutz in Kraft gesetzt. Wirkstoffe mit besonders bedenklichen Eigenschaften sind zukünftig in Pflanzenschutzmitteln generell nicht mehr zulassungsfähig. Darunter sind auch Stoffe, die für die Umwelt besonders gefährlich sind: Neben den international geächteten POP-Stoffen gilt dies für Stoffe, die sich in der Umwelt nur sehr schwer abbauen, sich in Lebewesen und damit in der Nahrungskette anreichern und gleichzeitig (umwelt-)giftig sind (sogenannte PBT-Stoffe – persistent, bioakkumulierend und toxisch). Auch Stoffe, die Krebs auslösen und solche, die das Hormonsystem oder das Erbgut von Menschen und Tieren schädigen können, werden zukünftig grundsätzlich verboten. In einem Nationalen Aktionsplan (NAP) muss jeder EG-Mitgliedsstaat künftig konkrete Ziele, Maßnahmen und Zeitpläne festlegen, um die mit der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln verbundenen Risiken und Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zu verringern. Dazu kann auch das Anlegen von Schutzstreifen entlang von Gewässern zählen, um den Eintrag von Pflanzenschutzmitteln zu verringern. Die neuen Regularien zum Pflanzenschutz sind seit dem 24. November 2009 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
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Am 5. Oktober 2009 veröffentlichte das spanische Agrar- und Umweltministerium ein Verbot, das der spanischen Fischereiflotte den Fang von Hammerhaien und Fuchshaien untersagt. Das Verbot tritt ab dem 1. Januar 2010 in Kraft. Es gilt auch für internationale Seegebiete und für Gewässer von Drittstaaten. Spanien nimmt damit eine Vorreiterrolle beim Haischutz in der Europäischen Union ein.
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Durch die Novellierung der Energieeinsparverordnung (und der Heizkostenverordnung) werden die Beschlüsse der Bundesregierung zum Integrierten Energie- und Klimaprogramm (IEKP) im Gebäudebereich umgesetzt. Die Bundesregierung hat am 18. Juni 2008 die Änderung der Energieeinsparverordnung(EnEV) beschlossen. Am 6. März 2009 hat der Bundesrat mit einigen Änderungen zugestimmt, die am 18.März 2009 von der Bundesregierung angenommen wurden. Am 1. Oktober 2009 trat die Änderung der Energieeinsparverordnung in Kraft. Ziel der novellierten Energieeinsparverordnung (EnEV) ist es, den Energiebedarf für Heizung und Warmwasser im Gebäudebereich um etwa 30 Prozent zu senken. In einem weiteren Schritt sollen laut Integriertem Energie- und Klimaprogramm (IEKP) ab 2012 die energetischen Anforderungen nochmals um bis zu 30 Prozent erhöht werden.
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Der Rat der Europäischen Union hat am 14. September eine neue Richtlinie über die Meeresverschmutzung durch Schiffe und die Einführung von Sanktionen für Verstöße angenommen. Die Richtlinie novelliert die gleichnamige Richtlinie 2005/35/EG. Sie verpflichtet in schwerwiegenden Fällen maritimen Umweltsündern rechtlich bindende Strafen aufzulegen - egal ob sie vorsätzlich oder fahrlässig handeln. Dabei bleibt es den Regierungen der Mitgliedstaaten überlassen, wie hoch die Strafen sein sollen. Sie müssen jedoch "abschreckend und effektiv" sein. Innerhalb eines Jahres müssen die Mitgliedstaaten nun die Richtlinie in nationales Recht umsetzen.
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Das Herstellungs- und Importverbot von klassischen Glühlampen mit einer Leistung von 100 Watt und mehr tritt innerhalb der Europäischen Union in Kraft.
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Am 24. August 2009 tritt die Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung in Kraft. Für die Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien dürfen ab 1. Januar 2010 nur noch Pflanzenöle eingesetzt werden, die nachhaltig hergestellt worden sind. Dies sieht die Nachhaltigkeitsverordnung für das Erneuerbare-Energien-Gesetz vor, die das Bundeskabinett am 10.06.2009 beschlossen hat.
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Am 21. August 2009 ist in der EU die neue "Richtlinie 2009/90/EG zur Festlegung technischer Spezifikationen für die chemische Analyse und die Überwachung des Gewässerzustands" in Kraft getreten. Ziel der Richtlinie ist die Einführung einheitlicher Qualtitäsregeln für die chemische Analyse und Monitoring von Wasser, Sediment, Flora und Fauna durch die Mitgliedstaaten. Die Richtlinie soll innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden.
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Mit der abschließenden Zustimmung des Bundesrates zur Reform des Umweltrechts am 10. Juli 2009 wird jetzt zum ersten Mal ein bundesweit unmittelbar geltendes Naturschutz- und Wasserrecht in Kraft treten. Auch den neuen Vorschriften zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung wurde zugestimmt.
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Das neue Batteriegesetz wurde am 30. Juni 2009 im Bundesgesetzblatt verkündet und kann damit zum 1. Dezember 2009 in Kraft treten.
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Das Repräsentantenhaus stimmte am Freitag den 26. Juni 2009 mit knapper Mehrheit von 219 zu 212 Stimmen einem Gesetzentwurf zur Verringerung der klimaschädlichen Treibhausgase zu. Kernpunkt des Gesetzes ist die Reduzierung des CO2-Ausstoßes um 17 Prozent bis 2020 gegenüber 2005. Damit bleiben die Amerikaner immernoch weit hinter den Zielen der Europäer zurück, die bis 2020 das Niveau von 1990 um 30 Prozent unterbieten wollen.
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Nach der Veröffentlichung des Klima- und Energiepakets am 5. Juni im Amtsblatt der EU traten die Rechtsakte am 25. Juni in Kraft.
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Das geplante Gesetz zur unterirdischen Speicherung von Kohlendioxid ist gestoppt. Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD konnten sich nicht auf einen einheitlichen Entwurf einigen. Damit wird es kein Gesetz zur CCS-Technologie vor der Bundestagswahl im Herbst 2009 geben.
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Deutschland wird als erstes Land den Gründungsvertrag der Internationalen Organisation für erneuerbare Energien (IRENA) ratifizieren. Bundestag und Bundesrat haben in Rekordzeit das erforderliche nationale Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen. Bundesumweltminister Sigmar Gabriel zeigte sich erfreut darüber und warb für Bonn als Sitz des IRENA-Sekretariats. Die Bundesregierung hat sich mit dem UN-Standort für die Ansiedelung der neuen Organisation am Rhein beworben.
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Am 12. Juni 2009 hat die Europäisches Kommission einen Entwurf zur Novellierung der 10 Jahre alten Biozid-Richtlinie 98/8/EG veröffentlicht, die die Zulassung und Vermarktung von rund 50.000 Produkten wie Mottenspray, Desinfektionsmittel oder Holzschutzmittel in der EU regelt. Ziel dieses Vorschlags ist es, die Sicherheit von Bioziden, die in der EU eingesetzt und in den Verkehr gebracht werden, zu erhöhen. Es wird vorgeschlagen, die gefährlichsten Stoffe, insbesondere solche, die Krebs auslösen können, nach und nach vom Markt zu nehmen und neue Regeln für biozidbehandelte Gegenstände wie Möbel oder Textilien einzuführen, für die es bislang noch keine Vorschriften gibt. Außerdem werden die Vorschriften vereinfacht und gleichzeitig neue Anreize für die Unternehmen zur Entwicklung weniger gefährlicher Produkte gegen Schadorganismen und Krankheitskeime gegeben. Die Europäische Agentur für chemische Stoffe (ECHA) in Helsinki wird durch eine Zentralisierung der Vorgehensweise in die Zulassung einiger dieser Produkte einbezogen. Der vorgeschlagene Rechtstext dürfte 2013 in Kraft treten.
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Das Bundeskabinett hat am 27. Mai 2009 den Einstieg in die Versteigerung von Emissionsberechtigungen beschlossen. Die Emissionshandels-Versteigerungsverordnung (EHVV 2012) bedarf noch der Zustimmung des Deutschen Bundestages. Sie regelt insbesondere die Versteigerung von jährlich 40 Millionen Emissionszertifikaten für die Jahre 2010 bis 2012, die den Betreibern von Kraftwerken nicht kostenlos zugeteilt wurden. Für die Versteigerungen in den kommenden drei Jahren (2010 bis 2012) sieht die Verordnung vor, dass die Auktion in wöchentlich gleichen Mengen an einer der bestehenden Emissionshandelsbörsen in der Form der dort gehandelten Produkte (Spot- und Terminmarkt) stattfindet. Die Versteigerung selbst wird nach dem bei solchen Transaktionen üblichen, einfachen Verfahren durchgeführt. Für die Börsenaufsicht und die Abwicklung der erfolgreichen Gebote gelten dieselben Regeln wie beim sonstigen Börsenhandel. Damit bleiben die besonderen Vorteile des Emissionshandels auch bei der Versteigerung erhalten da beim Emissionshandel Angebot und Nachfrage aller Marktteilnehmer den aktuellen Wert der Emissionszertifikate bestimmen. Nach der Versteigerungsverordnung sind staatliche Eingriffe in den Preisbildungsprozess nur für solche Ausnahmefälle vorgesehen, bei denen einzelne Bieter versuchen sollten, durch ihre Gebotsabgabe den Versteigerungspreis zu manipulieren und damit den Prozess zu missbrauchen. Die Versteigerungsverordnung enthält eine ausdrückliche Öffnungsklausel, nach der auch andere EU-Mitgliedstaaten ihre Zertifikate auf der deutschen Handelsplattform versteigern können.
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Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat die Klage des Saatgutkonzerns Monsanto gegen das Anbauverbot für die gentechnisch veränderte Mais-Sorte MON 810 in einem Eilverfahren abgelehnt. Das verhängte Anbauverbot ist rechtmäßig. Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass eine Gefahrenlage bestehe. Anhaltspunkte, dass Mensch und Tier durch den Gen-Mais geschädigt werden könnten, seien für das Verbot ausreichend.
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Das Bundeskabinett hat am 20. Mai 2009 den Verordnungsentwurf für kleine und mittlere Feuerungsanlagen – 1. BImSchV beschlossen. Mit der Verordnung soll ein wesentlicher Beitrag zur Reduzierung der Feinstaubemissionen aus Kleinfeuerungsanlagen erreicht werden. Dieses Ziel soll mit einer neuen Generation von Feuerungsanlagen sowie durch Sanierungsregelungen bei bestehenden Anlagen erreicht werden.
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Das Energieleitungsausbaugesetz sieht vor, dass auf vier Pilottrassen die neuen Höchstspannungsleitungen unterirdisch verlegt werden können. Die Netzbetreiber können die Mehrkosten für die Erdverkabelung auf die Strompreise umlegen. Auch im Hochspannungsbereich (110 kV) soll die Erdverkabelung ermöglicht werden, wenn Bau und Betrieb nicht mehr als das 1,6fache einer herkömmlichen Trassenführung kosten. Das Stromnetz muss ausgebaut werden, um Offshore-Windanlagen in Norddeutschland, aber auch neue konventionelle Kraftwerke anzubinden. Das Gesetz schafft außerdem erstmals die Voraussetzung für den Einsatz der neuartigen Höchstspannungs-Gleichstromübertragungstechnik (HGÜ) in Deutschland. Mit dieser Technologie kann Elektrizität ohne größere Übertragungsverluste über große Entfernungen transportiert werden. Neue Speicheranlagen werden nach dem Gesetz für zehn Jahre von Netzentgelten befreit. Das gilt etwa für Pumpspeicherkraftwerke, die beispielsweise in Windkraftanlagen produzierten Strom in verbrauchsschwachen Zeiten aufnehmen und dann wieder abgeben, wenn der Strombedarf besonders groß ist.
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Das Europaparlament hat am 5. Mai 2009 ein weitreichendes Handelsverbot für Robbenprodukte verabschiedet. In geringem Umfang bleibt der Handel möglich, wenn die Erzeugnisse aus einer Jagd stammen, die von Inuit und anderen indigenen Gemeinschaften traditionsgemäß betrieben wird und zu deren Subsistenz beiträgt. Das Handelsverbot muss formal noch von den EU-Regierungen abgesegnet werden. Es soll aber noch vor der nächsten Jagdsaison 2010 in Kraft treten. Kanada und Norwegen kündigten an, gegen das Verbot eine Beschwerde bei der Welthandelsorganisation (WTO) einzulegen.
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Die Europäische Kommission begrüßte die formelle Annahme des Klima- und Energiepakets und der damit verbundenen Rechtsvorschriften, die auf eine Verringerung der CO2-Emissionen aus neuen Kraftfahrzeugen und Verkehrskraftstoffen abzielen. Das Klima- und Energiepaket umfasst vier Rechtstexte: eine Richtlinie zur Überarbeitung des EU-Emissionshandelssystems (EU-EHS), das rund 40% der Treibhausgasemissionen in der EU abdeckt; eine Entscheidung über die „Lastenverteilung“, die verbindliche einzelstaatliche Zielvorgaben für nicht unter das EU-EHS fallende Emissionen vorgibt; eine Richtlinie mit verbindlichen einzelstaatlichen Zielvorgaben für die Erhöhung des Anteils von erneuerbaren Energiequellen am Energiemix; eine Richtlinie zur Schaffung eines Rechtsrahmens für den sicheren und umweltverträglichen Einsatz von Technologien für die CO2-Abscheidung und -Speicherung. Das Paket wird durch zwei weitere gleichzeitig beschlossene Rechtsakte ergänzt: eine Verordnung, nach der die CO2-Emissionen aus neuen Personenkraftwagen von 2012 bis 2015 schrittweise auf durchschnittlich 120 g/km und bis 2020 weiter auf 95 g/km gesenkt werden müssen. Diese Maßnahme allein wird mehr als ein Drittel der Emissionsreduktionen bewirken, die in den nicht unter das EU-EHS fallenden Sektoren erforderlich sind; eine Überarbeitung der Kraftstoffqualitätsrichtlinie, nach der die Kraftstofflieferanten die Treibhausgasemissionen aus der Produktionskette bis 2020 um 6 % reduzieren müssen. Die sechs Rechtsakte treten 20 Tage nach der für Mai erwarteten Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.
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Die Kommission hat eine neue Ökodesign-Maßnahme verabschiedet. Die Verordnung legt Anforderungen an die Energieeffizienz externer Stromversorgungen fest. Solche externen Netzteile wandeln den Strom aus dem Netz in einen Niederspannungsstrom um, mit dem Haushalts- und Bürogeräte betrieben werden. Die Anforderungen betreffen sowohl die aktive Effizienz, d. h. die Effizienz bei der Versorgung beispielsweise eines Notebooks beim tatsächlichen Betrieb, als auch den Stromverbrauch bei Nulllast, d. h. die vom Netzteil auch dann aufgenommene Leistung, wenn es z. B. gar nicht in das Notebook eingesteckt ist. Die Anforderungen treten in zwei Schritten 2010 und 2011 in Kraft und entsprechen international anerkannten Effizienzkriterien, die von Modellen mit erheblich höherer Effizienz im Vergleich zu derzeitigen Durchschnittsmodellen erreicht werden.
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Die Nutzung des freiwilligen EU-Umweltzeichens, der "EU-Blume", soll gefördert werden. Die Kosten für die Verwendung sollen gesenkt und der Verwaltungsaufwand verringert werden. Dies sieht eine neue Verordnung vor, die das Europäische Parlament am 2. April beschlossen hat. Bislang wurde das EU-Umweltzeichen für mehr als 3000 Produkte wie Waschmittel, Papier oder Schuhe vergeben. 633 Abgeordnete stimmten für die Verordnung, 18 dagegen.
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Das Bundeskabinett beschließt den Gesetzentwurf über die Abscheidung, den Transport und die dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid in tiefen Gesteinsschichten (Carbon Capture and Storage, CCS). Mit dem Gesetzentwurf soll die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die geologische Speicherung von Kohlendioxid in deutsches Recht umgesetzt werden. § 1 Zweck des Gesetzes: "Zweck dieses Gesetzes ist die Gewährleistung einer dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid in unterirdischen Gesteinsschichten im Interesse des Klimaschutzes und der möglichst sicheren, effizienten und umweltverträglichen Versorgung der Allgemeinheit mit Energie sowie der Schutz des Menschen und der Umwelt, auch in Verantwortung für künftige Generationen."
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Das Bundesverwaltungsgericht hat längere Laufzeiten für die Kernkraftwerke Biblis A und Brunsbüttel abgelehnt. Das Gericht wies letztinstanzlich die Klagen zurück, die auf eine Übertragung von Reststrommengen aus dem stillgelegten Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich abzielten. Damit hätten die wegen des Atomausstiegs in einigen Monaten ebenfalls zur Stillegung anstehenden Meiler in Biblis und Brunsbüttel länger laufen können.
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Das Aus für die Glühbirne ist mit einer Entscheidung der EU-Kommission vom Mittwoch endgültig besiegelt. Die Europäische Kommission hat zwei Ökodesign-Verordnungen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Haushaltslampen sowie Produkten zur Beleuchtung von Büros, Straßen und Industrieanlagen angenommen. Durch die beiden Verordnungen werden Anforderungen an die Energieeffizienz festgelegt, die bis 2020 zu Energieeinsparungen von nahezu 80 TWh sowie zu einer Verringerung der CO2-Emissionen um jährlich 32 Mio. t führen werden. Die ineffizienten Glühbirnen werden zwischen 2009 und 2012 schrittweise durch bessere Alternativen ersetzt.
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Das Bundeskabinett hat am 11. März 2009 vier einzelne Änderungen des Umweltrechts beschlossen. Die vom Kabinett beschlossenen Entwürfe novellieren im Wesentlichen das Wasserrecht, das Naturschutzrecht und das Strahlenschutzrecht. Zusammen mit dem ebenfalls beschlossenen Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt gehörten diese Neuerungen ursprünglich zum Umweltgesetzbuch (UGB). Die vier Gesetzentwürfe werden dem Parlament zugeleitet, damit sie noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden können.
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Ab 11. März 2009 gilt EU-weit ein Verbot von Tierversuchen für die Giftigkeitsprüfung von Substanzen, die in Kosmetika verwendet werden sollen.