Die Umweltchronik
Wichtige Umwelt-Ereignisse von 2012 bis 2012 Auswahl aufheben
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Am 31. Dezember 2012 trat die Euro VI-Norm in Kraft. Durch die Euro-VI-Norm wird der Partikel- und Stickstoffausstoß von neuzugelassen Bussen und LKWs beschränkt. Der Stickstoff- und Partikelausstoß soll somit um 80, beziehungsweise 66 Prozent verringert werden.
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Deutschland führt als erstes Land der Europäischen Union einen Grenzwert für Uran im Trinkwasser ein
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Die Bundesregierung beschließt am 6. Dezember 2012 in ihrer Kabinettsitzung den vom Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Rückholung radioaktiver Abfälle und der Stilllegung der Schachtanlage Asse II beschlossen. Der Gesetzentwurf wurde fraktionsübergreifend erarbeitet. Durch den Gesetzentwurf werden Verfahrens- und Vollzugserleichterungen eingeführt, die die rechtlichen Rahmenbedingungen für ein beschleunigtes Vorgehen zur Stilllegung der Schachtanlage Asse II schaffen. Das Gesetz wird parallel fraktionsübergreifend aus der Mitte des Bundestages eingebracht werden.
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Am 13. August 2012 traten neue Regeln in Kraft, die dafür sorgen, dass die EU-Bürger über große Gefahren durch Industrieanlagen in ihrer unmittelbaren Umgebung besser informiert werden. Die Regeln sind Bestandteil einer ansonsten technischen Überarbeitung der Seveso-Richtlinie. Durch die Richtlinie werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, Notfallpläne für Gebiete in der Umgebung von Industrieanlagen zu erarbeiten, in denen sich große Mengen gefährlicher Stoffe befinden.
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Am 13. August 2012 traten verschärfte Vorschriften für die Sammlung und Behandlung von Elektroschrott in Kraft. Mit der heute in Kraft tretenden Richtlinie werden ab 2016 Rücknahmeziele für verkaufte Elektronikgeräte von 45 % des Durchschnittsgewichts der Geräte eingeführt und ab 2019 Rücknahmeziele von 65 % des Durchschnittsgewichts verkaufter Geräte bzw. 85 % aller anfallenden Altgeräte. Die Mitgliedstaaten entscheiden selbst, welche der beiden äquivalenten Zielberechnungsmethoden sie anwenden möchten. Vorbehaltlich einer vorherigen Folgenabschätzung wird der zurzeit noch begrenzte Geltungsbereich der Richtlinie ab 2018 auf alle Altgerätekategorien ausgedehnt.
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Am 17. Juli 2012 traten neue Vorschriften für Biozidprodukte in Kraft. Die neue Verordnung enthält effizientere Vorschriften für die Produktzulassung sowie für die Anforderungen an produktbezogene Daten und deren Weitergabe. Durch die neuen Vorschriften wird die Zahl von Tierversuchen verringert, indem die Weitergabe von Daten verbindlich vorgeschrieben und ein flexiblerer und integrierter Ansatz für Versuche gefördert wird. Eine spezielle IT-Plattform (das Register für Biozidprodukte) wird für die Einreichung von Anträgen, die Aufzeichnung von Beschlüssen und die Verbreitung von Informationen an die Öffentlichkeit eingesetzt. Zudem wird ein umfassenderer Schutz geboten, da die neuen Rechtsvorschriften nun auch mit Biozidprodukten behandelte Waren und Materialien abdecken (z. B. Möbel und Lebensmittelverpackungen). Der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) kommt bei der Verwaltung der Verordnung eine Schlüsselrolle zu.
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Ab dem 1. Juli 2012 ist das EU-Öko-/Bio-Siegel auf allen vorverpackten in den EU-Mitgliedstaaten ökologisch erzeugten Lebensmitteln Pflicht, die den erforderlichen Normen entsprechen. Für unverpackte und importierte Bio-Erzeugnisse bleibt die Verwendung des Logos freiwillig. Andere private, regionale oder nationale Gütesiegel dürfen weiterhin neben dem EU-Logo abgebildet werden.
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Am 14. Juni 2012 verabschiedete das Europäische Parlament die Seveso-III-Richtlinie. Die neuen Vorschriften wurden mit 593 Ja-Stimmen gegen 10 Nein-Stimmen bei 7 Enthaltungen angenommen.
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Der Bundestag hat am 24. Mai 2012 einen Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) beschlossen. Bis 2020 soll die Technik bei der Stromerzeugung einen Anteil von 25 Prozent erreichen. Union und FDP stimmten dafür, die Grünen dagegen. SPD und Linke enthielten sich. Das Gesetz sieht eine bessere Förderung von Neuanlagen vor, die ab 2013 den Betrieb aufnehmen. Ebenso sollen bestehende Kraftwerke leichter nachgerüstet und modernisiert werden können. Zudem werden Wärmespeicher gefördert. Diese ermöglichen es, Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) zeitweise stärker stromgeführt zu betreiben. Das wiederum gleicht die unregelmäßig anfallende Einspeisung von Strom aus den erneuerbaren Energien aus.
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Die Bundesregierung hat am 23. Mai 2012 die vom Bundesumweltministerium vorgelegten Entwürfe für ein umfangreiches Gesetzes- und Verordnungspaket zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen beschlossen. Die Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen stellt das zentrale europäische Regelwerk für die Zulassung und den Betrieb von Industrieanlagen dar. Sie erfasst europaweit ca. 52.000 Anlagen. In Deutschland sind rund 9.000 Anlagen betroffen. Die Richtlinie sieht unter anderem strengere Vorgaben für die Überwachung von Genehmigungsauflagen und die allgemeine Überwachung von Anlagen vor, insbesondere Fristenvorgaben für die Inspektion der Anlagen durch die zuständigen Behörden vor Ort. Im Hinblick auf die Stilllegung von Anlagen wird eine neue Pflicht zur Rückführung von Boden und Grundwasser auf den Ausgangszustand vorgeschrieben.
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Das Bundeskabinett hat am 23. Mai 2012 einer Änderung des Tierschutzgesetzes zugestimmt. Ein Schwerpunkt der vom Kabinett beschlossenen Novelle befasst sich mit Versuchstieren in der Wissenschaft. Ihr Einsatz soll vermieden, vermindert oder verbessert werden. Mit der Gesetzesnovelle wird die europäische Versuchstier-Richtlinie, die im November 2010 in Kraft trat, in nationales Recht umgesetzt. Einheitliche Rahmenbedingungen in der EU für Industrie und Forschung sollen künftig mehr Schutz für Tiere garantieren, die für wissenschaftliche Zwecke benötigt werden.
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Am 4. April 2012 bestätigte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen. Zwischen 23.00 Uhr nachts und 5.00 Uhr morgens sind künftig keine Flüge mehr erlaubt.
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Der Bundesrat stimmte in seiner Sitzung vom 10. Februar 2012 dem lange umstrittenen Kreislaufwirtschaftsgesetz zu, nachdem der Vermittlungsausschuss eine Kompromisslösung erarbeitet hatte. Das Gesetz setzt die europäische Abfallrahmenrichtlinie in nationales Recht um und entwickelt das deutsche Abfallrecht fort. Bis zum Jahr 2020 sollen 65 Prozent aller Siedlungsabfälle recycelt und 70 Prozent aller Bau- und Abbruchabfälle stofflich verwertet werden. Ab 2015 gilt eine Pflicht zur Mülltrennung für Biomüll, Glas-, Kunststoff-, Metall- und Papierabfälle.
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Der Rat der EU hat am 10. Februar 2012 die vom Europäischen Parlament beschlossene Verordnung in Bezug auf die Verwendung von Phosphaten und anderen Phosphorverbindungen in Wasch- und Maschinengeschirrspülmitteln angenommen. Für Textilwaschmittel gilt ab 30. Juni 2013 ein Grenzwert von höchstens 0,5 Gramm Phosphor pro normaler Dosierung für einen Waschvorgang. Ab 1. Januar 2017 tritt ein Höchstwert von 0,3 Gramm Phosphor pro Dosierung in Maschinengeschirrspülmitteln in Kraft.
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Schleswig-Holstein will die unterirdische Speicherung von Kohlendioxid für das gesamte Landesgebiet ausschließen. Dies betrifft die Demonstration, Forschung und auch die dauerhafte Einlagerung von CO2. Das Kabinett brachte am 29. Januar 2013 einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg. Mit dem Gesetzentwurf macht die Landesregierung von der sogenannten Länderklausel Gebrauch.
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Das EU-Parlament stimmte am 19. Januar 2012 in Straßburg mit großer Mehrheit für die Neufassung der Richtlinie Waste Electrical and Electronic Equipment (WEEE).
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Dem Kompromissentwurf der EU-Verordnung zum Inverkehrbringen und zur Verwendung von Biozid-Produkten stimmten die ständigen Vertreter der EU-Mitgliedsstaaten am 23.11.2011 zu. Mit der Plenarabstimmung in zweiter Lesung wurde der Verordnungsvorschlag vom EU-Parlament am 19.01.2012 verabschiedet. Nach Abstimmung im Umweltrat findet die Verordnung ab September 2013 Anwendung.
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Mit der am 30. Juni 2011 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, die am 8. Juli 2011 auch den Bundesrat passiert hat, wurde auch die Biomasseverordnung (BiomasseV) mit Wirkung zum 1. Januar 2012 umfassend geändert. In ihrer novellierten Fassung regelt die BiomasseV ab dem Jahr 2012 für den Anwendungsbereich des Erneuerbare-Energien-Gesetzes über die bisherigen Regelungsgegenstände hinaus auch, für welche Stoffe eine zusätzliche einsatzstoffbezogene Vergütung in Anspruch genommen werden kann, welche energetischen Referenzwerte für die Berechnung dieser Vergütung anzuwenden sind und wie die einsatzstoffbezogene Vergütung zu berechnen ist.