Die Umweltchronik

Wichtige Umwelt-Ereignisse von 1990 bis 1999 Auswahl aufheben

  1. Shell verkündet, die ausrangierte Öllagerplattform Brent Spar werde doch nicht versenkt. Prominente Künstler, Politiker aller Parteien und die Kirche in Deutschland verurteilten Shell als Umweltsünder. Wochenlang setzte sich der Ölmulti über jede Kritik hinweg; erst ein Tankstellen-Boykott zwang den Konzern in die Knie. Bis die Entsorgungsfrage geklärt wurde, ankerte die Brent Spar in einer norwegischen Bucht. Nach der Säuberung, wurde die Öllagerplattform in Ringe zersägt und vollständig zerlegt. Auf die Ringe wurde im Hafen nahe Stavanger (Norwegen) eine Kaianlage gebaut.

  2. Das Afrikanisch-eurasische Wasservogelabkommen wurde am 16. Juni 1995 im Rahmen der Bonner Konvention in Den Haag verabschiedet und trat am 11. November 1999 völkerrechtlich in Kraft. Mit Stand November 2008 sind 62 der 118 Anrainerstaaten in Afrika, Europa und Zentralasien beigetreten. Das Abkommen schützt nach ökologischen Kriterien definierte 255 Wasservogelarten. Alle Maßnahmen müssen den gesamten Jahreslebensraum der Vögel berücksichtigen.

  3. Frankreich nimmt trotz weltweiter Proteste seine Atomtests auf Moruroa wieder auf. Als ein Schiff von Greenpeace in die 12-Meilen-Zone eindringt, wird es von der französischen Marine geentert und mit dem Begleitschiff beschlagnahmt. Die Instrumente auf dem Schiff werden zerstört.

  4. Die erste UN-Klimakonferenz nach dem Inkrafttreten der Klimarahmenkonvention fand vom 28. März bis zum 7. April 1995 in Berlin statt. Die Delegierten aus 116 Vertragsstaaten der Klimakonvention stimmten in Berlin einem Abschlussdokument, dem "Berliner Mandat", zu. Darin verpflichten sie sich, bis 1997 ein Protokoll auszuarbeiten, um den Ausstoß von Treibhausgasen über das Jahr 2000 hinaus zu begrenzen und zu reduzieren. Es wurde beschlossen, das UN-Sekretariat der Klimarahmenkonvention ab 1996 in Bonn anzusiedeln.

  5. Während der Klimakonferenz in Berlin besetzen Greenpeace-Kletterer den Schornstein des "RWE"-Kohlekraftwerks Frimmersdorf bei Köln. Ein Räumungsversuch scheitert. Die Bilder werden live zum Konferenzort gesendet.

  6. Die "Rote Liste der gefährdeten Biotoptypen der Bundesrepublik Deutschland" wird vom Bundesamt für Naturschutz herausgegeben. Erstmalig werden nicht nur Arten erfasst, sondern Lebensräume in ihrer Gefährdung im Zusammenhang dargestellt.

  7. Fisch des Jahres 1995 ist der Aal (Anguilla anguilla).

  8. Baum des Jahres 1995 ist der Spitzahorn (Acer platanoides).

  9. Von der Stiftung Naturschutz Hamburg und Stiftung zum Schutze gefährdeter Pflanzen wurde zur Blume des Jahres 1995 die Trollblume (Trollius europaeus) ausgewählt.

  10. Im Rahmen der gesamteuropäischen Umweltkonferenz in Sofia wird der Dobris-Bericht veröffentlicht.

  11. Gefährdete Nutztierrasse des Jahres ist das Bunte Bentheimer Schwein.

  12. Vogel des Jahres 1995 ist die Nachtigall (Luscinia magarhynchos).

  13. Pilz des Jahres 1995 ist der Zunderschwamm (Fomes fomentarius).

  14. Art 1 Nr.2: "Nach Art 20 wird ein folgender Art 20a eingefügt": "Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung auch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung."

  15. § 1(1) Dieses Gesetz gilt für die Verbringung von Abfällen in den, aus dem oder durch den Geltungsbereich dieses Gesetzes (grenzüberschreitende Verbringung).

  16. § 1 Zweck dieses Gesetzes ist die Förderung der Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen und die Sicherung der umweltvertäglichen Beseitigung von Abfällen.

  17. § 1 Für Zwecke der Umweltpolitik werden Erhebungen als Bundesstatistik durchgeführt.

  18. § 1 Zweck des Gesetzes ist es, den Menschen und die Umwelt vor schädlichen Einwirkungen gefährlicher Stoffe und Zubereitungen zu schützen, insbesondere sie erkennbar zu machen, sie abzuwenden und ihrem Entstehen vorzubeugen.

  19. Am 20. Juni 1994 sank nahe Dassen Island an der Westküste Südafrikas der Eisenerzfrachter Apollo Sea und 2.400 Tonnen Heizöl gelangeten ins Meer. Dieser Ölpest fielen tausende Seevögel zum Opfer. Von der Ölverschmutzung sind die Atlantikküste Kapstadts, Dassen Island und Robben Island stark betroffen.

  20. Die Vereinten Nationen haben 1994 den 17. Juni zum Welttag für die Bekämpfung von Wüstenbildung und Dürre erklärt. An diesem Gedenktag finden jedes Jahr zahlreiche Veranstaltungen und Aktionen weltweit statt, um eine breite Öffentlichkeit auf die Problematik der Wüstenbildung und die Folgen von Dürre – vor allem in Afrika – aufmerksam zu machen. Unter Wüstenbildung wird nicht die Ausweitung existierender Wüsten verstanden, sondern Prozesse, die zur Verschlechterung der Bodenqualität in ländlichen Trockengebieten führen und somit dort die Bodenfruchtbarkeit vermindern. Hauptursachen für die Wüstenbildung sind der Klimawandel und menschliche Aktivitäten wie Übernutzung der Landflächen, Überweidung, Abholzung und schlechte Bewässerungspraktiken. Der Verlust fruchtbaren Bodens erstreckt sich auf ein Drittel der Landoberfläche der Erde, dadurch ist die Existenzgrundlage von über einer Milliarde Menschen in den Trockengebieten gefährdet.

  21. Die Internationale Walfangkommission richtet ein Walschutzgebiet in der Antarktis ein. Es erstreckt sich über alle Schelfmeere des Kontinents.

  22. Die KRK wird anfangs von ca. 50 Staaten ratifiziert, im Mai 1997 bereits von 166 Staaten. Das Ziel dieser Konvention ist die Stabilisierung der Treibhausgaskonzentration in der Atmosphäre auf ein Niveau, das eine gefährliche Störung des Klimasystems verhindert.

  23. Am 13. März 1994 kollidierte der Tanker Nassia mit 98.600 t Rohöl an Bord mit dem Frachter Shipbroker an der nördlichen Einfahrt in den Bosporus. Beide Schiffe fingen sofort Feuer. Der Unfall verursachte in der Meeresenge, im Schwarzen Meer und im Marmara Meer erhebliche Umweltverschmutzungen.

  24. Mit dem Abkommen zur Erhaltung der europäischen Fledermauspopulationen haben sich die Vertragsstaaten verpflichtet, den Schutz der 45 europäischen Fledermausarten durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen. Das Abkommen steht nicht nur europäischen Staaten offen, sondern allen Arealstaaten, die zum Verbreitungsgebiet mindestens einer europäischen Fledermauspopulation gehören. Als wichtigste Instrumente sieht das Abkommen Regelungen zur Entnahme von Tieren, die Benennung von bedeutsamen Schutzgebieten sowie die Förderung von Forschung, Monitoring und Öffentlichkeitsarbeit vor. Der Text des Abkommens wurde im September 1991 während der 3. Vertragsstaatenkonferenz der Bonner Konvention in Genf ausgearbeitet. Das Abkommen trat am 16. Januar 1994 in Kraft, nachdem fünf Staaten (Deutschland, Großbritannien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen und Schweden) es ratifiziert hatten.

  25. Die Konferenz widmet sich dem Doppelthema Bevölkerung und Entwicklung. Das Dilemma entsteht zwischen der Industrialisierung der Dritten Welt (u.a. für die Steigerung der Lebensverhältnisse der Frauen - was zu einem Geburtenrückgang führt) einerseits und den zu erwartenden negativen Umweltveränderungen andererseits.

  26. Zur Konferenz der WHO in Helsinki wurde ein umfassender Situationsbericht vorgelegt: "Sorge um Europas Zukunft". Aufbauend auf diesen Bericht wurde ein Europäischer Aktionsplan "Umwelt und Gesundheit für Europa" verabschiedet. Durch "Nationale Aktionspläne Umwelt und Gesundheit" soll er umgesetzt und von dem neu eingerichteten "European Environment and Health Committee" koordiniert werden.

  27. Diese Agentur wurde durch einen Beschluss von 1990 durch die EG-Verordnung gegründet. Sie hat 18 Mitgliedsstaaten (einschließlch der 15 EU - Mitgliedsländer). Sie hat die Sammlung, Aufbereitung und Lieferung von Informationen und Daten über Umwelt und Naturschutz für die Öffentlichkeit und Politik zum Ziel. Ebenso die Entwicklung neuer Instrumente für die politische Umsetzung. Nationale Anlaufstelle ist das Umweltbundesamt.

  28. Träger ist: Deutsche Gesellschaft für Mykologie; Bert-Brecht-Str. 18; 85378 Eching; Tel.: 089/3193461; Fax: 089/3192257

  29. Das Breitblättrige Knabenkraut (Dactylorhiza majalis) wurde von der Stiftung Naturschutz Hamburg und Stiftung zum Schutze gefährdeter Pflanzen zur Blume des Jahres 1994 gewählt.

  30. Baum des Jahres 1994 ist die Eibe (Taxus baccata).

  31. § 1 Zweck dieses Gesetzes ist es, den freien Zugang zu den bei den Behörden vorhandenen Informationen über die Umwelt sowie die Verbreitung dieser Informationen zu gewährleisten und die grundlegenden Voraussetzungen festzulegen, unter denen derartige Informationen zugänglich gemacht werden sollen.

  32. Wesentliche Ziele des Abkommens sind die nachhaltige und naturverträgliche Nutzung und Vermarktung von Tropenholz, die Kooperation im Hinblick auf Management und Technologietransfer sowie die Renaturierung degradierter Tropenwälder. Das Übereinkommen ist rechtlich verbindlich im Sinne des Völkerrechtes.

  33. Pilz des Jahres 1994 ist die Eichen-Rotkappe (Leccinum quercinum).

  34. Vogel des Jahres 1994 ist der Weißstorch (Ciconia ciconia).