Die Umweltchronik

Wichtige Umwelt-Ereignisse von 2003 bis 2003 Auswahl aufheben

  1. Das Schwermetallprotokoll der Genfer Luftreinhaltekonvention von 1998 tritt in Kraft, nachdem mit Deutschlands Beitritt die notwendige Zahl von mindestens 16 Ratifizierungen erreicht wurde. Das Schwermetallprotokoll verpflichtet die Vertragsstaaten zur Verminderung ihrer jährlichen Blei-, Cadmium-, und Quecksilber-Emissionen unter den Stand eines Bezugsjahres zwischen 1985 und 1995 und zur Anwendung der besten verfügbaren Techniken. Das Protokoll beschleunigt die Einführung gleicher Umweltstandards in Europa und führt insbesondere die mittel- und osteuropäischen Staaten an die EG-Standards heran. Deutschland hat in den letzten Jahrzehnten seine Schwermetallemissionen bereits deutlich vermindert. So nahmen die Emissionen der drei Metalle seit 1985 bereits um ca. 80% ab.

  2. Das Cartagena-Protokoll wurde am 29. Januar 2000 in Montreal verabschiedet und trat am 11. September 2003 in Kraft. Es ist ein Folgeabkommen der Konvention über Biologische Vielfalt (CBD). Gegenstand des Protokolls sind völkerrechtlich verbindliche Regelungen zum grenzüberschreitenden Handel und Verkehr mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO). Ziel des Protokolls ist es, die biologische Vielfalt vor den möglichen Risiken zu schützen, die von lebenden modifizierten Organismen ausgehen, wie sie durch die moderne Biotechnologie hervorgebracht werden.

  3. Der Textilfarbstoff "Navy Blue 018112" darf innerhalb der Europäischen Union (EU) nicht mehr zum Färben von Textil- oder Ledererzeugnissen verwendet oder verkauft werden. Das endgültige Verbot ist im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft veröffentlicht worden. Die EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, diese Richtlinie bis Juni 2004 in nationales Recht umzusetzen. Fast genau vor zehn Jahren hatte das Umweltbundesamt (UBA) nach der Prüfung des Stoffes im Rahmen des Chemikaliengesetzes ein solches Verbot gefordert.

  4. Die Verordnung über die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung) ist in Kraft getreten. Die Verordnung erhöht insbesondere die Anforderungen an die Verwertung durch die Verpflichtung zu einer verbesserten Getrennthaltung und effektiveren Vorbehandlung.

  5. Die neue Trinkwasserverordnung setzt die novellierte EG-Trinkwasserrichtlinie (98/83/EG) vom 03.11.1998 in nationales Recht um. Sie basiert im Wesentlichen auf den Bestimmungen des neuen Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Außerdem enthält sie Pflichten der Wasserversorgungsunternehmen, die schon nach der alten TrinkWV bestanden und formuliert einige neu. Die Aufgaben von Gesundheitsämtern und Hauseigentümern werden ausgeweitet bzw. präziser formuliert.

  6. In Deutschland wird ein Pfand für Einweg-Getränkeverpackungen wie Dosen, Einweg-Glasflaschen und Einweg-PET-Flaschen rechtskräftig, das so genannte Dosenpfand. Grundlage für die Einführung des Pfandes auf Einweg-Getränkeverpackungen ist die Verpackungsverordnung, welche im Jahr 1991 von der damaligen Bundesregierung beschlossen und 1998 novelliert wurde. Laut der alten Verpackungsverordnung werden jährlich Regelerhebungen zur Bestimmung des Mehrweganteils bei den Getränkearten durchgeführt. Der erforderliche Mehrweganteil wurde erstmals 1997 unterschritten. Das wurde im Januar 1999 bekannt gegeben. Das führte zur Auslösung der Pfandpflicht für Bier, Mineralwasser und Erfrischungsgetränke mit Kohlensäure zum 1. Januar 2003. Zu der Verzögerung kam es durch zahlreiche Klagen der Industrie gegen die Veröffentlichung der Nacherhebungsergebnisse.