Die Umweltchronik

Wichtige Umwelt-Ereignisse von 2017 bis 2017 Auswahl aufheben

  1. Am 27. Februar 2017 demonstrierten Greenpeace-Aktivisten an einer Bohrplattform des Ölkonzerns Statoil. Sie protestierten vor der auslaufende Plattform im Fjord bei Tromsö in Kajaks und Schlauchbooten. Die Plattform soll bis zum Sommer in die äußere Barentssee fahren und dort an einer der weltweit nördlichsten Stellen nach Öl bohren. Erstmals seit mehr als 20 Jahren hat Norwegens Regierung im Sommer 2016 ein vollkommen neues Gebiet der norwegischen Barentssee für die Ölausbeutung geöffnet. Dreizehn Konzerne, darunter auch Dea Norge, Tochterfirma der Dea Deutsche Erdöl AG, sowie Chevron und Lukoil, haben sich Bohrrechte gesichert. Norwegens größte Ölfirma Statoil hat bereits angekündigt, im Sommer 2017 mit den Bohrungen zu starten. Die von Statoil hierfür gecharterte Bohrplattform Songa Enabler überwinterte in dem Fjord in der Nähe von Tromsö.

  2. Erstmals in Baden-Württemberg wurde eine Wand mit Moosen errichtet, um Schadstoffe aus der Luft zu filtern. Zwischen dem 20. Februar und dem 10. März 2017 wurde an der B14/Cannstatter Straße, unweit der Messstation Neckartor in der Landeshauptstadt Stuttgart eine rund 100 Meter lange und drei Meter hohe weiße Wand errichtet und mit Moosmatten behängt. Der Projektversuch ist zunächst auf zwei Jahre angelegt. Es soll getestet werden, inwiefern Moose Feinstaubpartikel aus der Atmosphäre entfernen können. Dies ist unter Laborbedingungen bereits erwiesen, allerdings noch nicht unter Realbedingungen. Ziel ist es, die Feinstaub-Belastung in diesem stark befahrenen Bereich zu reduzieren. Verwendet werden zwei Moos-Arten: das Hornzahnmoos (Ceratodon purpureus) und das Graue Zackenmützenmoos (Racomitrium canescens). Sie werden eigens für den Versuch gezüchtet. Um die Filterwirkung zu erkennen, hat das Institut für Feuerungs- und Kraftwerkstechnik der Universität Stuttgart zahlreiche Messpunkte errichtet. Neben Feinstaub wird auch die Konzentration von Stickstoffdioxid bestimmt. Damit soll die Luftschadstoff-Belastung an der Mooswand mit der Belastung an der Messstation Neckartor vergleichbar sein. Die Stadt investiert für diesen Pilotversuch 388.000 Euro. Zudem fördert das Verkehrsministerium Baden-Württemberg das Projekt mit 170.233 Euro. Die Studie ist ein Gemeinschaftsprojekt des Amts für Umweltschutz, des städtischen Tiefbauamts, des Instituts für Tragkonstruktionen und konstruktives Entwerfen und des Instituts für Feuerungs- und Kraftwerkstechnik der Universität Stuttgart sowie des staatlichen Museums für Naturkunde Baden-Württemberg.

  3. Am 21. Februar 2017 beschloss der Ministerrat von Baden-Württemberg wichtige Maßnahmen für die 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Stuttgart. Die beschlossenen Maßnahmen basierten auf den Ergebnissen eines Gesamtwirkungsgutachtens, welches im Auftrag des Regierungspräsidiums Stuttgart zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität untersucht hat. Ab 2018 gelten an „Feinstaubtagen“ vorübergehende Verkehrsbeschränkungen im Stuttgarter Talkessel und Feuerbach und Teilen von Zuffenhausen für alle Dieselkraftfahrzeuge, die nicht die aktuell strengste Abgasnorm Euro 6/VI erfüllen. Die geplante Fortschreibung des Luftreinhalteplans umfasst darüber hinaus auch Maßnahmen zur Verbesserung des ÖPNV, Rad- und Fußverkehrs, Geschwindigkeitsbeschränkungen, die Förderung alternativer Antriebe für Kraftfahrzeuge sowie die Minderung weiterer Feinstaub PM10-Quellen. Auch Maßnahmen der intelligenten Verkehrssteuerung und innovative Mobilitätskonzepte, wie zum Beispiel Mobilitäts-Apps mit Echtzeit-Daten zu Straßenverkehrsinformationen, Parkplatzbelegungen und ÖPNV-Auskünften, werden von Land und Stadt Stuttgart im Rahmen der Luftreinhalteplanung intensiv verfolgt.

  4. Singapur teilte am 20. Februar 2017 mit, dass der Stadtstaat eine CO2-Steuer einführt. Sie soll ab 2019 gelten und pro Tonne des Treibhausgases zwischen zehn und 20 Singapur-Dollar betragen, umgerechnet sieben bis 14 Euro. Damit ist Singapur das erste Land in Südostasien mit einem CO2-Preis.

  5. Am 20. Februar 2017 beschlossen die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten gemeinsam gegen Patente auf Pflanzen und Tiere aus konventioneller Zucht vorzugehen. Gemeinsam werden die EU-Staaten dafür sorgen, dass das Europäische Patentamt (EPA) die bestehenden Verbote schärfer auslegt und die Praxis der Patenterteilung ändert. Mit diesem Beschluss, der im Europäischen Rat für Wettbewerbsfähigkeit gefasst wurde, unterstützen die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten entsprechende Positionen des Europäischen Parlamentes und der EU-Kommission unterstützen. Das EPA hatte in den letzten Jahren immer wieder Patente auf Pflanzen und Tiere aus konventioneller Züchtung erteilt.

  6. Das Raumfahrtmanagement des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) und die Airbus Defence and Space GmbH haben am 17. Februar 2017 den Industrievertrag für die Konstruktions- und Bauphase des deutsch-französischen Klimasatelliten MERLIN (Methane Remote Sensing LIDAR Mission) geschlossen. Diese Kleinsatellitenmission soll ab 2021 die Methankonzentration in der Erdatmosphäre mit einer bislang unerreichten Genauigkeit messen und damit zur Ursachenforschung des Klimawandels beitragen. Der Vertrag wurde am Airbus-Standort in Ottobrunn unterzeichnet und umfasst den deutschen Beitrag der Mission, also die Entwicklung und den Bau des so genannten Methan-LIDAR (LIght Detection And Ranging), dem Messinstruments an Bord des MERLIN-Satelliten. Herzstück des Instruments ist ein Laser, der kurze Lichtpulse in zwei unterschiedlichen Wellenlängen aussenden kann und dadurch unabhängig vom Sonnenlicht die Methankonzentration auf allen Breitengraden sehr präzise misst. Das LIDAR-Instrument wird im Auftrag des DLR Raumfahrtmanagements mit Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie in Deutschland entwickelt und gebaut.

  7. Am 15. Februar 2017 richtete die Europäische Kommission ein letztes Mahnschreiben an Deutschland, weil es versäumt hat, die wiederholte Überschreitung der Grenzwerte für die Luftverschmutzung durch Stickstoffdioxid (NO 2) zu beenden. Die Europäische Kommission fordert Deutschland nachdrücklich auf, Maßnahmen in 28 Luftqualitätsgebiete, darunter Berlin, München, Hamburg und Köln zu treffen, um die Luftreinhaltung sicherzustellen und die Gesundheit der Menschen zu schützen.

  8. Der am 14. Februar vom Bundesumweltministerium veröffentlichte "Leitfaden zur Untersuchung und Bewertung von radioaktiven Stoffen im Trinkwasser bei der Umsetzung der Trinkwasserverordnung" ist eine Handlungsempfehlung für die Wasserversorgungsunternehmen und die Vollzugsbehörden. Der Leitfaden wurde von den zuständigen Behörden von Bund und Ländern zusammen mit Experten der Wasserverbände erarbeitet und soll den Behörden vor Ort eine Handreichung für eine harmonisierte Umsetzung der Vorgaben für die Überwachung der Radioaktivitätsparameter und Handlungsempfehlungen bei der Überschreitung von Parameterwerten im Trinkwasser sein.

  9. Am 8. Februar 2017 starteten Umwelt- und Bewegungsorganisationen aus 13 EU-Ländern eine Europäische Bürgerinitiative (EBI) zum Verbot des Pestizids Glyphosat. Bis Ende Juni wollen sie mehr als eine Million Unterschriften sammeln. Danach entscheiden EU-Kommission und Mitgliedstaaten über die erneute Zulassung des Pestizids. In Deutschland wird die Initiative vom Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND), der Bürgerbewegung Campact, dem Pestizid-Aktions-Netzwerk (PAN Germany), dem Umweltinstitut München und WeMove.EU getragen.

  10. Am 8. Februar 2017 legte die Bundesregierung die Grundlagen für einen umfassenderen Schutz der Natur in Nord- und Ostsee sowie für die beschleunigte Errichtung eines Biotopverbunds an Land. Eine entsprechende Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes beschloss das Kabinett auf Vorschlag des Bundesumweltministeriums. Mit der Novelle wird im Bundesnaturschutzgesetz eine Ermächtigungsgrundlage dafür geschaffen, gefährdete Arten in den Meeresgebieten der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone durch Rechtsverordnungen unter Schutz zu stellen. Ein zweiter Schwerpunkt ist der Aufbau eines bundesweiten Biotopverbundes an Land, der zehn Prozent der Fläche eines jeden Landes umfasst. Der Gesetzentwurf verpflichtet die Bundesländer, diesen Biotopverbund bis 2027 zu schaffen. Ein dritter Schwerpunkt ist die Aufnahme von Höhlen und naturnahen Stollen in die Liste der geschützten Biotope, um zum Beispiel die Lebensräume von Fledermäusen, Schmetterlingen, Spinnen und anderen Insekten zu erhalten. Im Artenschutzrecht sieht der Gesetzentwurf zudem vor, die Vorschriften zur Zulassung von Straßenbauvorhaben, Planungen von Baugebieten oder energiewirtschaftlichen Anlagen an die höchstrichterliche Rechtsprechung anzupassen.

  11. Laut einer repräsentativen Emnid-Umfrage im Auftrag von Greenpeace antworten 61 Prozent der Befragten mit Ja die Frage: „Sind Sie der Meinung, dass Dieselfahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß im Straßenbetrieb nicht mehr in Stadtteilen mit besonders schlechter Luftqualität fahren sollten?“ Emnid hat zwischen dem 31. Januar und 8. Februar2017 3041 Menschen befragt.

  12. Die Bundesnetzagentur gab am 30. Januar 2017 die Bedingungen der ersten Ausschreibung für die Netzanbindung und Vergütung von Offshore-Windparks nach dem geänderten Windenergie-auf-See-Gesetz bekannt. Ausgeschrieben sind insgesamt 1.550 Megawatt Offshore-Kapazität, die ab 2020 in Betrieb gehen müssen. Maximal dürfen die Bewerber für den Strom zwölf Cent pro Kilowattstunde verlangen. Den Zuschlag erhalten diejenigen mit den niedrigsten Gebotswerten.

  13. Die Ölkonzerne Total und BP planen einem Bericht des Greenpeace-Portal Energydesk vom 30. Januar 2017 zufolge Erdölbohrungen in der Nähe eines Korallenriff, das vor der Küste Südamerikas, zwischen Französisch-Guayana und dem brasilianischen Bundesstaat Maranhão, liegt. Die Unternehmen verfügen zusammen über fünf Genehmigungen für Tiefwasser-Erkundungen im Atlantik nördlich der Mündung des Amazonas. Die Bohrarbeiten sollen 2017 beginnen, sobald die entsprechenden Umweltverträglichkeits­prüfungen durch die Regierung Brasiliens abgeschlossen sind. Vermutet werden in dem Gebiet Reserven von 14 Milliarden Barrel Öl. Eine der Tiefwasser-Bohrung soll nur acht Kilometer vom Amazonasriff entfernt stattfinden, dessen Existenz seit der genauen Beschreibung im Jahr 2016 als eine der größten Überraschungen in der Meeresforschung gilt. Wissenschaftler befürchten, dass die Ölbohrungen bzw. die Folgen einer Ölverschmutzung drastische Auswirkungen auf das knapp 1.000 Kilometer lange Riff haben könnten.

  14. Die Umweltschutzorganisation Greenpeace Brasilien konnte erstmals Unterwasseraufnahmen des 9500 Quadratkilometer großen Korallenriff im Mündungsgebiet des Amazonas im Atlantik machen. Die Aufnahmen zeigen eine einzigartige Welt von von Schwämmen, Hart- und Weichkorallen, Rotalgen und Millionen von Fischen. Ein Team von Experten, darunter mehrere Ozeanographen, die die Entdeckung des Riffs im 2017 bekannt gegeben haben, sind mit dem Greenpeace-Schiff "Esperanza" auf Expedition, um das gigantische Ökosystem, das vom Französisch Guyana bis zum brasilianischen Bundesstaat Maranhão reicht, zu dokumentieren.

  15. Cybutryn, besser bekannt unter dem Handelsnamen Irgarol®, ist ab dem 27. Januar 2017 nicht mehr als Wirkstoff in Antifouling-Produkten zulässig. Dies hat die EU-Kommission bereits am 27. Januar 2016 beschlossen. Antifouling-Wirkstoffe sollen Aufwuchs (Fouling) durch Einzeller, Algen und kleine Tiere – wie Seepocken oder Muscheln – auf Schiffsrümpfen verhindern, indem sich die Wirkstoffe langsam aus der Farbe lösen und ins umliegende Wasser gelangen. Dort schaden sie auch den lokalen Ökosystemen, zu denen Wasserpflanzen, Ruderfußkrebse und Algen gehören. Wenn im Frühjahr frisch gestrichene Bootskörper zu Wasser gelassen werden, gelangen auf diesem Weg besonders viele Biozide in die Gewässer. Mit Cybutryn wird zum ersten Mal ein Wirkstoff der Produktart Antifouling aufgrund von unannehmbaren Umweltrisiken nicht genehmigt. Restmengen von Antifouling-Produkten mit Cybutryn müssen bis zum Stichtag – 27. Januar 2017 – entsorgt werden.

  16. Am 26. Januar 2017 legte der Bergführer und Kleinbauer Saúl Luciano Lliuya aus Peru Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Essen in seinem Zivilverfahren gegen RWE ein. Gemeinsam mit seiner Rechtsanwältin Dr. Roda Verheyen (Hamburg) kämpft er vor dem Oberlandesgericht Hamm weiter dafür, dass RWE sich als größter CO2-Emittent Europas an Schutzmaßnahmen gegen Klimawandelfolgen in den peruanischen Anden beteiligen muss.

  17. Am 26. Januar 2017 wurde das Forschungslabor für Turbulenz und Windenergiesysteme (WindLab) der Universität Oldenburg eingeweiht. Herzstück des Neubaus mit 2.300 Quadratmetern Nutzfläche ist ein turbulenter Windkanal, mit dessen Hilfe das Zusammenspiel von atmosphärischen Strömungen mit Windparks, Windenergieanlagen und ihren Komponenten untersucht werden soll. Ziel sind exakte Daten über das Betriebsverhalten von Windenergieanlagen und großen Offshore-Windparks. Das vierstöckige WindLab bietet Platz für Physiker, Meteorologen, Ozeanographen und Ingenieurswissenschaftler. Im Vergleich zu Windkanälen, wie sie beispielsweise in der Luftfahrt genutzt werden, lassen sich in dem turbulenten Oldenburger Windkanal Windfelder simulieren, wie sie in der Natur vorkommen. Die Untersuchungen sollen dazu beitragen, die Effizienz von Windparks zu steigern und technische wie finanzielle Risiken zu vermeiden.

  18. Das irische Parlament stimmte am 26. Januar 2017 dafür, dass der staatliche „Strategic Investment Fund“ seine Gelder aus fossilen Investments abziehen soll. Das Gesetz wurde von dem parteilosen Abgeordneten Thomas Pringle initiiert. Der staatliche Fond verfügt über Gelder in Höhe von acht Milliarden Euro, von den rund 17 Prozent in Geldanlagen mit fossilen Energien angelegt sind. Nach der Zustimmung des Finanzausschusses kann das Gesetz in Kraft treten. Nach dem Inkrafttreten blieben dem staatlichen Fonds fünf Jahre, um seine Gelder aus fossilen Investitionen abzuziehen. Neue Investitionen in dem Sektor wären künftig untersagt.

  19. Das Bundesumweltministerium zeichnete am 24. Januar 2017 auf der Internationalen Grünen Woche in Berlin das Projekt "Summendes Rheinland - Landwirte für Ackervielfalt", das die Stiftung Rheinische Kulturlandschaft in der Niederrheinischen Bucht durchführt, als offizielles Projekt der UN-Dekade Biologische Vielfalt aus. Im Projekt "Summendes Rheinland" der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft verfolgen Landwirte und Naturschützer gemeinsam das Ziel, die Lebensbedingungen für Wildbienen und andere bestäubende Insekten in der Niederrheinischen Bucht zu verbessern. Dabei wird auf drei Maßnahmen gesetzt: die Einsaat blühender Zwischenfrüchte, die Anlage mehrjähriger Blühstreifen aus regionalem Saatgut an Ackerrändern und die Installation von Wildbienen-Nisthilfen. Das "Summende Rheinland" wurde aber nicht nur als offizielles Projekt der UN-Dekade ausgezeichnet. Es wird als Projekt mit Modellcharakter auch mit 800.000 Euro aus dem Bundesprogramm Biologische Vielfalt durch das Bundesumweltministerium gefördert.

  20. "Allen Unkenrufen zum Trotz" - der Name ist Programm für ein Projekt, das die Verbesserung der Lebensbedingungen der bundesweit stark gefährdeten Gelbbauchunke zum Ziel hat. Die Auftaktveranstaltung fand am 24. Januar 2017 im oberbayerischen Freising statt. Das Bundesumweltministerium fördert das Projekt in den nächsten fünf Jahren mit insgesamt fast 495.000 Euro im Bundesprogramm Biologische Vielfalt. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) begleitet das Projekt fachlich. Die Gelbbauchunke ist selbst in ihren Hauptverbreitungsgebieten in Bayern gefährdet. Das Projekt beinhaltet für alle bayerischen Kernareale der Unke verschiedene Maßnahmen zum Schutz der kleinen Froschlurche. Dazu gehört unter anderem das Schaffen von neuen Verbreitungskorridoren, um der zunehmenden Isolation der Tiere entgegen zu wirken. Zudem wird das Angebot an Laichplätzen durch das regelmäßige Anlegen neuer Kleingewässer als kurzzeitige Lebensräume erhöht. Ein wesentlicher Projektbestandteil ist dabei die Kooperation mit den Beteiligten aus Land- und Forstwirtschaft. Die Gefährdung der Gelbbauchunken resultiert aus dem fortschreitenden Verlust von nur zeitweilig Wasser führenden Klein- und Kleinstgewässern wie zum Beispiel kleine flache Tümpel oder Pfützen in Traktorspuren, welche die Gelbbauchunken zur Eiablage benötigen. Ein weiteres Problem ist die zunehmende Zerschneidung der Landschaft durch Verkehrswege und andere Infrastruktur, wodurch die Lebensräume verschiedener Populationen immer stärker voneinander getrennt werden.

  21. Am 24. Januar 2017 unterzeichnete US-Präsident Donald Trump zwei Dekrete, mit denen er die umstrittene Pipeline-Projekte wiederbelebt, die sein Vorgänger Barack Obama gestoppt hatte. Bei einem der beiden Projekte geht es um die Erweiterung der 2010 in Betrieb genommenen Keystone Pipeline, die von Kanadas in die USA führt. Die zweite Pipeline verläuft durch North Dakota und soll Öl von den Tausenden Frackingbohrstellen in den Staat Illinois transportieren. Die geplante Route führt an einem Indianerreservat entlang.

  22. Essen wurde am 21. Januar 2017 offiziell Grüne Hauptstadt Europas. Bei der Eröffnungsveranstaltung übergab Karmenu Vella, Kommissionsmitglied für Umwelt, Meerespolitik und Fischerei, den Titel für das Jahr 2017 von Ljubljana an Essen. Kommissionsmitglied Vella erklärte: „Ich gratuliere Essen zum Titel Grüne Hauptstadt Europas 2017 und zur Umwandlung der Stadt in einen gesünderen Lebensraum. Die beeindruckende Umwandlung einer Kohle- und Stahlstadt zur grünsten Stadt in Nordrhein-Westfalen ist Ausdruck des erfolgreichen Strukturwandels in Essen. Diese großen Fortschritte im Bereich der ökologischen Nachhaltigkeit waren nur mit Weitblick, verantwortungsvoller Verwaltung, starker Führungskraft und der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger möglich.“

  23. Der NABU hat den Brandenburger Forstwissenschaftler Dietrich Mehl am 20. Januar 2017 für seinen konsequenten und vorbildlichen Einsatz für den Naturschutz im Wald mit der NABU-Waldmedaille 2016 ausgezeichnet. Als Leiter der brandenburgischen Landeswaldoberförsterei Reiersdorf betreut Dietrich Mehl rund 21.500 Hektar Wald im Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin. Dort setzt er sich dafür ein, wichtige Waldstrukturen für die Artenvielfalt zu erhalten und naturferne Forste zu naturnahen Laubmischwäldern zu entwickeln. Mit seiner Arbeit als Oberförster in Brandenburg und als Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße Waldwirtschaft (ANW) Brandenburg zeigt er eindrucksvoll in der Praxis, wie Naturschutzmaßnahmen in den Wirtschaftswald integriert werden können.

  24. Erstmals seit dem Atomausstiegsbeschluss von 2011 hat ein AKW in Deutschland eine Rückbaugenehmigung erhalten. Für den Abriss eines Atomkraftwerkes ist eine atomrechtliche Stilllegungsgenehmigung erforderlich, die auf einem komplexen Genehmigungsverfahren beruht. Als erste Behörde hat das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz mit Zustimmung des BMUB der Preussen Elektra GmbH am 17. Januar 2017 eine Genehmigung für eine Stilllegung und zum Abbau der Anlage Isar 1 (KKI 1) erteilt. Mit dieser wird der Abbau aller Anlagenteile gestattet, die nicht der Abbauphase 2 (Reaktordruckbehälter und Biologischer Schild) zugeordnet sind. Nach derzeitiger Planung soll die Abbauphase 1 bis zum Jahr 2023 und die Abbauphase 2 bis zum Jahr 2026 abgeschlossen sein.

  25. Zum ersten Mal gibt es eine Rote Liste, in der bedrohte EU-Habitate erfasst sind. Rund 490 Lebensräume haben 300 ForscherInnen im Auftrag der EU-Kommission nach Kriterien der Weltnaturschutzunion IUCN analysiert. Die Habitate befinden sich auf dem Gebiet der EU mit allen 28 Mitgliedstaaten, untersucht wurden aber auch Norwegen, Island, die Schweiz und die Balkanstaaten. Mehr als ein Drittel aller Lebensräume in Europa sind gefährdet, das betrifft besonders Moore, verschiedene Wiesentypen und Küstenzonen. Sümpfe und Moore sind die meistgefährdeten Lebensräume in der EU 28: 85 Prozent der Habitate sind in den drei oben genannten Gefährdungskategorien eingestuft. Es folgen Wiesen mit 53 Prozent, Süßwasserhabitate mit 46 Prozent und Küstengebieten mit 45. Auch die vergleichsweise weniger bedrohten Wälder , Heide- und Buschlandschaften weisen hohe Prozentanteile in den Gefährdungskategorien auf. Der höchste Anteil gefährdeter Lebensräume bei den Meereslebensräumen befindet sich im Mittelmeer (32 Prozent), gefolgt vom Nordostatlantik (23 Prozent), dem Schwarzen Meer (13 Prozent) und der Ostsee (8 Prozent).

  26. Die US-Naturschutzbehörde Fish and Wildlife Service (USFWS ) sezte am 11. Januar 2017 zum ersten Mal eine Bienenart vom Festland auf die Liste der bedrohten Tiere. Die früher in Nordamerika weitverbreitete Rostbraungefleckte Hummel (Bombus affinis) verschwand inzwischen aus 87 Prozent ihres ursprünglichen Verbreitungsgebiets und droht auszusterben. Die von der USFWS verhängte Massnahme tritt im Februar 2017 in Kraft. Nach Angaben des USFWS war die Hummelart in den 90er Jahren noch in 28 Bundesstaaten weitverbreitet. Inzwischen sei sie nur noch in 13 Bundesstaaten und einer Provinz anzutreffen, und das auch nur in verstreuten Populationen. Nach Angaben von Experten sind diese Hummeln aber wichtig, weil sie für die Agrarwirtschaft wichtiges Gemüse und Früchte bestäuben. Für ihren massiven Rückgang sind verschiedene Faktoren verantwortlich, darunter der zunehmende Verlust des Lebensraums, Krankheiten und Parasiten, der Einsatz von Pestiziden, der Klimawandel sowie die extrem kleinen Hummel-Populationen. Ihre Auflistung als vom Aussterben bedrohte Tierart ermögliche es, rasch Partner und Mittel zu mobilisieren, um das Verschwinden der Hummelart zu stoppen, erklärte der für den Mittelwesten zuständige USFWS-Regionalleiter Tom Melius. 2016 hatten die USA bereits sieben Bienenarten aus Hawaii auf die Liste der bedrohten Tiere gesetzt.

  27. Am 11. Januar 2017 beschloss das Bundeskabinett die „Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“. Sie steht ganz im Zeichen der Agenda 2030 der Vereinten Nationen und ihrer Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs). Sie stellt die umfassendste Weiterentwicklung der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie seit ihrem erstmaligen Beschluss im Jahre 2002 dar. Die Nachhaltigkeitsstrategie 2016 legt deutsche Ziele zu allen 17 SDGs fest und schildert, mit welchen Maßnahmen die Bundesregierung diese bis zum Jahr 2030 in allen Bereichen nachhaltiger Entwicklung erreichen will: Von Armutsbekämpfung, Ernährungssicherung und Gesundheitsfürsorge über Bildung, Geschlechtergleichheit, Rechtsstaatlichkeit hin zu Klima- und Artenschutz, nachhaltigem Konsum und wirtschaftlicher Entwicklung. Zudem stärkt die Strategie sowohl die Zusammenarbeit innerhalb der Bundesregierung für eine nachhaltige Politik als auch die Kooperation mit den wichtigen Akteuren aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft.

  28. Am 17. Juni 2015 wurde die Stadt Essen zur Grünen Hauptstadt Europas 2017 gekürt. Nach einem mehrstufigen Auswahlverfahren im Wettbewerb um den Titel konnte die Stadt Essen im Finale in Bristol (amtierende "Grüne Hauptstadt Europas 2015") mit ihrem Konzept die Jury der Europäischen Kommission überzeugen und sich gegen die Städte Nijmegen,’s Hertogenbosch und Umea durchsetzen. Die zweite Bewerbung der Stadt Essen brachte nun den gewünschten Erfolg: Nach Hamburg (2011) ist Essen die zweite Grüne Hauptstadt Europas in Deutschland. Dieser Titel wird seit 2010 von der europäischen Kommission verliehen.