Die Umweltchronik

Wichtige Umwelt-Ereignisse von 2016 bis 2016 Auswahl aufheben

  1. In Schweden ging am 22. Juni 2016 der erste eHighway auf einer öffentlichen Straße in Betrieb. Auf einem zwei Kilometer langen Autobahnabschnitt der E16 nördlich von Stockholm wird für die nächsten zwei Jahre ein Oberleitungssystem für Lkw getestet. Dabei kommen zwei Diesel-Hybrid-Fahrzeuge zum Einsatz, die für den Einsatz unter der Oberleitung angepasst wurden. Mit dem zweijährigen Testbetrieb möchten die schwedische Transportbehörde Trafikverket und der Regierungsbezirk Gävleborg Erkenntnisse darüber sammeln, ob sich das Siemens-eHighway-System für eine zukünftige dauerhafte kommerzielle Nutzung und einen weiteren Ausbau eignet.

  2. Am 23. Juni 2016 überquerte das erste Solarflugzeug erfolgreich den Atlantik. Die Solar Impulse 2 startete am 20. Juni 2016 in New York und landete 71 Stunden in Sevilla in Spanien.

  3. Norwegen ratifizierte als erstes Industrieland den Pariser Klimavertrag. Am 20. Juni 2016 hinterlegte UN-Botschafter Geir Pedersen das entsprechende Dokument bei den Vereinten Nationen in New York, nachdem das norwegische Parlament das entsprechendes Gesetz angenommen hatte. Bis zu diesem Zeitpunkt haben 18 von 197 Mitgliedern der UN-Klimarahmenkonvention dem Klimavertrag ratifiziert. Darunter sind vor allem kleine Inselstaaten wie Palau, Fidschi und die Malediven. Die 18 Staaten einschließlich Norwegens stehen nur für 0,18 Prozent des globalen Treibhausgas-Ausstoßes. Erst wenn 55 Staaten, die 55 Prozent der globalen Treibhausgasemissionen auf sich vereinen, das Klimaabkommen ratifiziert haben, tritt es in Kraft.

  4. Am 20. Juni 2016 fand der Relaunch der Notfall-Informations- und Nachrichten-App (NINA) des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe statt. Mit der kostenlosen Warn-App NINA kann jeder auf seinem Smartphone Warnmeldungen des Bevölkerungsschutzes mit Handlungsempfehlungen, deutschlandweite Wetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes für alle Landkreise und Städte sowie Hochwasserinformationen und allgemeine Notfalltipps erhalten, damit er sich und andere vor möglichen Gefahren schützen kann. Die wesentliche Neuerung ist, dass die Nutzerinnen und Nutzer, die Orte an denen sie gewarnt werden wollen, jetzt individuell auswählen können. Hierdurch können sie zum Beispiel Warnungen für den Heimatort, den Aufenthaltsort der Kinder, oder auch einen Urlaubsort innerhalb Deutschlands abonnieren. Optional zu den abonnierten Orten können sie auch Warnungen für ihren aktuellen Aufenthaltsort erhalten, um unterwegs informiert zu bleiben. Auch Unwetterwarnungen des DWD werden nun als Push-Benachrichtigung zugestellt.

  5. Nach der Prognose eines Wissenschaftsteam der Senkenberg-Gesellschaft wird es im Jahr 2099 in der Nordsee deutlich weniger heimische Arten geben. Die Studie erschien am 20. Juni 2016 im Fachjournal „Estuarine, Coastal and Shelf Science“. Durch die Erhöhung der Wassertemperatur und des Salzgehaltes werden laut den Modellierungen der Forscher über 60 Prozent der bodenlebenden heimischen Fauna ihren Lebensraum in der Nordsee verlieren. Etwa zwei Drittel der untersuchten Tiere zieht es nach Norden, ein Drittel südwärts. Das deutsch-norwegische Wissenschaftlerteam geht davon aus, dass die freiwerdenden Lebensräume zukünftig von einwandernden Arten besetzt werden.

  6. Am 15. Juni 2016 legte die Europäische Kommission Kriterien zur Bestimmung endokriner Disruptoren im Zusammenhang mit Pflanzenschutzmitteln und Biozidprodukten vor. Die Kommission schlägt dem Europäischen Parlament und dem Rat vor, bei der Identifizierung von endokrinen Disruptoren einen soliden wissenschaftsgestützten Ansatz zugrunde zu legen und der Definition der WHO zu folgen.

  7. Die Europäische Kommission legte am 10. Juni 2016 dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Vorschlag zur Ratifizierung des Übereinkommens von Paris durch die Europäische Union zur Genehmigung vor. Die Form des Kommissionsvorschlags ist ein Beschluss des Rates. Bevor der Rat den Beschluss annimmt, muss das Europäische Parlament seine Zustimmung erteilen. Nach der Genehmigung bestellt der Rat die Personen, die die Ratifizierungsurkunde im Namen der Europäischen Union beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegen. Parallel dazu wird jeder einzelne EU-Mitgliedstaat das Übereinkommen von Paris im Einklang mit seinen nationalen parlamentarischen Verfahren ratifizieren.

  8. Am 8. Juni 2016 verkündete der Energiekonzern Shell Kanada, dass er freiwillig auf seine Rechte zur Erkundung von Ölvorkommen in der kanadischen Arktis verzichtet. Das Übernehmen übertrug seine Erkundungslizenzen an die kanadische Umweltorganisation Nature Conservancy, die sie wiederum an die Regierung weitergab. Kanadas Regierung plant ein 44.5000 Quadratkilometer großes Meeresschutzgebiet in der Region Lancaster Sound vor der Nordküste. Durch die Entscheidung von Shell könnte das Gebiet um weitere 8.600 Quadratkilometer wachsen.

  9. Am 8. Juni 2016 verabschiedete das EU-Parlament einen Entschließungsantrag, in dem es die Kommission aufruft, sofort zu Handeln und endokrine Disruptoren (hormonwirksame Substanzen) zu definieren. Das Parlament stimmte mit einer überwältigenden Mehrheit von 593 Stimmen für die Resolution. Bis spätestens Dezember 2013 sollte die EU-Kommission eigentlich wissenschaftliche Kriterien zur Identifikation chemischer Substanzen vorlegen, die das endokrine System des Menschen beeinflussen. Der Umweltministerrat hatte die Kriterien bereits im März 2016 von der Kommission gefordert. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) reagierte im Dezember 2015 auf eine Beschwerde der schwedischen Regierung und leitete ein Verfahren gegen die Institution ein.

  10. Das Bundeskabinett beschloss am 8. Juni 2016 die vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegte Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Der Kabinettbeschluss sieht vor, die Erneuerbaren weiter planvoll auszubauen, ihren Ausbau mit dem Netzausbau zu synchronisieren und die Förderhöhe für erneuerbare Energie marktwirtschaftlich auszuschreiben. Zentraler Bestandteil der EEG-Reform ist ein Systemwechsel bei der Förderung von Ökostrom. Bislang erhalten die Produzenten staatlich festgelegte Vergütungssätze. Künftig soll die Bundesnetzagentur regelmäßig den Bedarf an neuen Anlagen ausschreiben. Wer die besten Konditionen bietet, bekommt den Zuschlag. Daneben legt der Gesetzentwurf neue Ausbauziele für die einzelnen Energieträger fest. Im Jahr 2025 soll der Anteil des grünen Stroms nach dem Willen der Regierung bei 40 bis 45 Prozent liegen.

  11. Am 7. Juni 2016 eröffnete Bundesforschungsministerin Johanna Wanka offiziell das Wissenschaftsjahr 2016/17 zu Meeren und Ozeanen in Berlin und kündigte ein gemeinsames Meeresforschungsprogramm der Bundesregierung an. Mit dem Forschungsprogramm MARE:N sollen Forschungsstrategien gegen Verschmutzung, Überfischung und Übersäuerung der Meere entwickelt werden. Es bündelt die Maßnahmen des Bundesforschungs-, Wirtschafts-, Landwirtschafts-, Verkehrs- und Umweltministeriums. Das Bundesforschungsministerium stellt in den nächsten zehn Jahren über 450 Millionen Euro für die Förderung entsprechender Projekte bereit. Zusammen mit der Förderung von Forschungszentren und der Erneuerung der deutschen Forschungsflotte werden damit in den nächsten zehn Jahren über vier Milliarden Euro für die Zukunft der Meere investiert. Zusätzlich zum Forschungsprogramm MARE:N fördert das BMBF ab Juni 2016 außerdem Projekte, um die Wege des Plastiks von der Produktion, über den Konsum und den Transport vom Land in die Flüsse bis zum Verbleib in den Weltmeeren wissenschaftlich zu untersuchen. Über eine Laufzeit von drei Jahren werden dafür rund 28 Millionen Euro bereitgestellt. Im Wissenschaftsjahr, als Gemeinschaftsinitiative mit Wissenschaft im Dialog, sind viele Mitmachaktionen und Veranstaltungen für die Bevölkerung geplant, sowie Projektförderungen und Medienkooperationen. Das Vereinigte Königreich ist als langjähriger Meeres-Forschungspartner internationales Partnerland des Wissenschaftsjahres.

  12. Der offizielle Festakt zum 30-jährigen Bestehen des Bundesumweltministeriums fand am 6. Juni 2016 im E-Werk in Berlin statt. Heute vor 30 Jahren wurde das Bundesumweltministerium gegründet. Mit der Bündelung der Zuständigkeiten für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in einem Ressort reagierte die damalige Bundesregierung unter Bundeskanzler Helmut Kohl auf die Reaktorkatastrophe von Tschernobyl und die heftigen Anti-Atomproteste in der Bevölkerung. Beim Festakt in Berlin bilanzierten Bundesumweltministerin Barbara Hendricks und ihre Amtsvorgängerinnen und Amtsvorgänger umweltpolitische Erfolge und blickten auf künftige Herausforderungen.

  13. Am 5. Juni 2016 trat ein wichtiges internationales Übereinkommen zur Bekämpfung der illegalen Fischerei in Kraft. Das von der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) im November 2009 angenommene und geförderte Übereinkommen über Hafenstaatmaßnahmen erlaubt es den Ländern, illegale Fischer aus ihren Häfen zu verbannen und das Anlanden illegaler Fänge zu unterbinden. Demnach müssen die Länder offiziell die Häfen benennen, die von ausländischen Fischereifahrzeugen angelaufen werden dürfen. Für die Einfahrt in die benannten Häfen müssen diese Schiffe Voranmeldungen mit bestimmten Angaben übermitteln, darunter auch zu den Fängen, die sie an Bord haben. Außerdem verlangt das Abkommen von den Ländern, dass sie Schiffe, die sich an IUU-Fischerei beteiligen, inspizieren oder ihnen die Einfahrt in ihre Häfen verweigern und geeignete Maßnahmen treffen.

  14. Am 3. Juni 2016 startete das Projekt „Stadtgrün – Artenreich und Vielfältig“ zunächst in Wernigerode im Harz. Ziel des Projektes ist es Städte und Gemeinden in Deutschland zur naturnahen Gestaltung und Pflege von Grün- und Freiflächen zu motivieren. Im Mittelpunkt steht das gleichnamige Label, das die Etablierung einheitlicher ökologischer Standards für den Umgang mit Grünflächen zum Ziel hat. Dabei werden anfangs in insgesamt fünf Kommunen Modellprojekte gestartet. Sie sollen zeigen, wie sich ein ökologisches Grünflächenmanagement einführen lässt, das Fragen des Naturschutzes berücksichtigt und zugleich die Pflegekosten für öffentliche Grünflächen reduziert. Ziel des Projekts ist es, ein Label zu entwickeln, das Kommunen auszeichnet, die auf das Stadtgrün achten und ihre Grünflächen besonders nachhaltig bewirtschaften und damit die biologische Vielfalt fördern. Die Erkenntnisse aus den Modellkommunen sollen in anderen Kommunen bundesweit genutzt werden. Das Bundesumweltministerium fördert das Projekt mit insgesamt 1,3 Millionen Euro aus dem Bundesprogramm Biologische Vielfalt. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) begleitet das Projekt fachlich. As Kooperationsprojekt wird "Stadtgrün – Artenreich und Vielfältig" gemeinsam von dem Bündnis "Kommunen für biologische Vielfalt" der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und den Modellkommunen Wernigerode, Frankfurt, Hannover (in Planung), Neu-Anspach und Kirchhain durchgeführt.

  15. Im Hamburger Hafen wurde am 3. Juni 2016 Europas erste Landstromanlage am Kreuzfahrtterminal Altona offiziel in Betrieb genommen. An der Eröffnung nahm auch Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks teil. Das Bundesumweltministerium hatte das Pilotprojekt mit 3,7 Millionen Euro aus dem Umweltinnovationsprogramm gefördert. Die Landstromanlage soll dazu beitragen, die Luftschadstoffemissionen während der Liegezeiten der Kreuzfahrtschiffe im Hamburger Hafen zu reduzieren. Über die stationäre Landstromanlage können Kreuzfahrtschiffe nun Strom direkt vom Land beziehen und müssen keine Eigenenergie erzeugen. Die AIDASol ist das erste Schiff, welches den Öko-Strom während der Liegezeit nutzt.

  16. REWE hat als erster großer Lebensmittelhändler in Deutschland entschieden, flächendeckend auf den Verkauf von Plastiktüten zu verzichten und stattdessen auf die Mehrfachverwendung von alternativen Tragetaschen und Einkaufskartons zu setzen. Dies gab das Unternehmen in Anwesenheit von Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks und Olaf Tschimpke, Präsident des Naturschutzbund Deutschland e.V. am 1. Juni 2016 in Berlin bekannt.

  17. Am 1. Juni 2016 verabschiedete das Bundeskabinett mehrere vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegte zentrale Energie-Vorhaben: die Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung, die Anreizregulierungsverordnung und die Erklärung der Bundesregierung zur Umsetzung der Empfehlungen der Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs (KFK).

  18. Kurz vor seinem 30. Geburtstag weitet das Bundesumweltministerium seine Social-Media-Kommunikation aus. Ab dem 1. Juni 2016 ist das BMUB mit einem eigenen Kanal auf Facebook aktiv. Der neue Facebook-Kanal soll die Präsenz des BMUB in den sozialen Medien verstärken. Erfahrungen mit den bestehenden Kanälen des Hauses (Twitter, Instagram und Facebook-Kanal von Bundesministerin Barbara Hendricks) haben gezeigt, dass aktuelle Themen aus der Umwelt- und Baupolitik in den sozialen Medien rege diskutiert werden. Die Online-Kommunikation spielt zudem auch bei den politischen Kampagnen des BMUB eine wesentliche Rolle, etwa bei der Klimaschutzkampagne "Zusammen ist es Klimaschutz" (#ziek) und der Kampagne zum bezahlbaren Wohnen und Bauen unter dem Motto "Du bist die Stadt".

  19. Am 31. Mai 2016 veröffentlichte die Umweltorganisaton Greenpeece eine Kurzanalyse zur Stromerzeugung bei netzbedingter Abregelung Erneuerbarer Energien. Die Umweltorganisation Greenpeace teilt mit, dass Atom- und Kohlekraftwerke ihre Leistung auch bei viel Wind- und Sonnenenergie nicht drosseln, und dadurch Engpässe und hohe Kosten im Stromnetz verursachen. Allein in Schleswig-Holstein addierten sich die zusätzlichen Netzkosten im Jahr 2015 auf bis zu 160 Millionen Euro, so das Ergebnis der Analyse des Beratungsinstituts Energy Brainpool im Auftrag von Greenpeace. Von den Netzbetreibern werden diese Kosten an die Stromkunden weitergereicht. Am Beispiel des Stromnetzes in Schleswig-Holstein, wo deutschlandweit im Jahr 2015 besonders häufig Erneuerbare Energien abgeregelt wurden, untersucht die Kurzstudie das Einspeiseverhalten konventioneller Kraftwerke am Beispiel des Atomkraftwerks Brokdorf und des Steinkohlekraftwerks Moorburg. Fazit: Brokdorf und Moorburg drosselten ihre Produktion auch dann kaum, wenn viel Erneuerbare Energien-Strom verfügbar war. Insbesondere das Atomkraftwerk Brokdorf lief oft mit voller Leistung, obwohl eine Drosselung technisch möglich gewesen wäre. Die Analyse zeigt auch, dass Brokdorf und Moorburg jedoch dann weniger Strom produzierten, wenn der Strompreis an der Börse unter null lag.

  20. Vertreter der deutschen und der polnischen UNESCO-Kommission sowie des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland verliehen am 28. Mai 2016 die Urkunde zur Auszeichnung des Muskauer Faltenbogens als UNESCO Global Geopark. Der Muskauer Faltenbogen wurde im November 2015 in das neu geschaffene "International Geoscience and Geopark Program" der UNESCO aufgenommen. Einzigartige geologische, wirtschaftliche und kulturgeschichtliche Entwicklungen zeichnen den Geopark um Döbern, Weißwasser und das polnische Łęknica aus. UNESCO Global Geoparks sind Regionen mit geologischen Stätten und Landschaften von internationaler geowissenschaftlicher Bedeutung. Derzeit gibt es 120 UNESCO Global Geoparks in 33 Ländern, sechs davon in Deutschland: Bergstraße-Odenwald, TERRA.vita, Schwäbische Alb, Vulkaneifel, Harz–Braunschweiger Land–Ostfalen sowie der deutsch-polnische Geopark Muskauer Faltenbogen.

  21. Der Klimawandel ist eines der größten Risiken für Welterbestätten. Das stellen die Autoren der Studie "World Heritage and Tourism in a Changing Climate" fest, die von der UNESCO, dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen und der Union of Concerned Scientists erstellt und am 26. Mai 2016 veröffentlicht wurde. Die Studie untersucht die Risiken beispielhaft anhand von 31 Weltnatur- und Kulturerbestätten in 29 Ländern. Risiken sind unter anderem steigende Temperaturen, schmelzende Gletscher, steigender Meeresspiegel, extreme Dürren und längere Waldbrandsaisons. Die Auswirkungen des Klimawandels können dazu führen, dass viele Welterbestätten ihren außergewöhnlichen universellen Wert verlieren. Das könnte auch den Tourismus und die wirtschaftliche Entwicklung von Welterbestätten erheblich beeinträchtigen, so die Warnung der Autoren. Nach Aufforderung der australischen Regierung wurden sämtliche Passagen zu Australien aus dem Bericht gestrichen, heißt es bei der Unesco. Anfänglich hat die Studie ein Kapitel über das Great Barrier Reef.

  22. Am 25. Mai 2016 teilte die Umweltorganisation Greenpeace mit, dass sich die größten Fischereiunternehmen ab diesem Tag freiwillig selbstverpflichtet haben in der Arktis die neuen Fanggründe, die durch den Klimawandel zugänglich werden, nicht zu erschließen. Die gesamte norwegische Hochsee-Fischereiflotte habe zugesagt, ihre Schiffe in Zukunft aus den bislang unzugänglichen, unangetasteten Gebieten in der norwegischen Arktis fernzuhalten. Und große Konzerne wie McDonald’s, Iglo, die britische Supermarktkette Tesco sowie der größte Verarbeiter von gefrorenem Fisch in Europa, Espersen, verzichten neben vielen anderen ab jetzt auf den Verkauf von Kabeljau aus bisher eisbedeckten Gewässern. Fangflotten, die dennoch ihre Kabeljau-Fischerei in diese Gebiete ausdehnen, werden somit in Zukunft den Inhalt ihrer Netze nicht mehr an diese Großabnehmer verkaufen können. Greenpeace führt an, dass die Selbstverpflichtung der Firmen nötig geworden sei, weil es eine gesetzliche Regelung für die Fischerei in den betroffenen Gebieten noch nicht gibt. Mindestens 70 Prozent des atlantischen Kabeljaus, der in Supermärkten auf der ganzen Welt landet, stammt bereits aus der Barentssee.

  23. Am 19. Mai 2016 vertagten die 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union ihre Entscheidung über die Neuzulassung des Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat erneut, da sie keine Mehrheit für oder gegen die Neuzulassung in Europa zustande brachten. Ende Juni 2016 läuft die Lizenz für das umstrittene Pestizid in der EU aus.

  24. Laut einer Umfrage des Marktforschungsinstituts TNS Emnid im Auftrag der Naturschutzorganisation WWF wollen 94 Prozent der Deutschen eine starke Rolle des Naturschutzes in Europa, teilte Umweltorganisation WWF am 19. Mai 2016 mit. Zugleich befürchten 85 Prozent der Befragten, dass ökonomische Interessen in der EU vorrangig behandelt werden, wenn sie dem Naturschutz entgegenstehen. Anlass der Umfrage sind Bestrebungen der EU-Kommission, die europäischen Naturschutzrichtlinen zu überprüfen und einer „Modernisierung“ zu unterziehen.

  25. Das Verwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen urteilte am 18. Mai 2016, dass der Bau des Offshore-Terminals Bremerhaven (OTB)vorerst eingestellt wird. Das Gericht begründete die Entscheidung zum einen damit, dass für die Genehmigung der Bund über die Bundeswasser- und Schifffahrtsverwaltung zuständig gewesen wäre und nicht das Land Bremen. Das Land habe sich damit selbst die Planfeststellung erteilt. Zum anderen führten die Richter Eingriffe in den Gebiets- und Artenschutz an. Möglicherweise werde das europäische Schutzgebiet "Weser bei Bremerhaven" irreversibel durch den Bau beeinträchtigt.

  26. Am 18. Mai 2016 beschloss das Bundeskabinett die Kaufprämie für Elektroautos. Es ist ab der Erstzulassung zehn Jahre lang von der Kraftfahrzeugsteuer befreit, auch dies eine Neuregelung. Wer ein rein elektrisch betriebenes Fahrzeug erwirbt, erhält eine Prämie von 4.000 Euro und von 3.000 Euro für Plug-in-Hybride. Bedingung ist, dass das Basismodell nach Listenpreis nicht teurer als 60.000 Euro ist. Bund und Industrie tragen jeweils die Hälfte des Zuschusses. Zuständig ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa). Es wird den Bonus auszahlen. Das Amt vergibt die Förderung solange bis die Bundesmittel von 600 Millionen Euro aufgebraucht sind. Das Programm läuft spätestens 2019 aus. Außerdem finaziert der Bund mit 300 Millionen Euro den Aufbau von 15.000 neuen Stromladestellen. Die Mittel für die Maßnahmen sollen aus dem Sondervermögen "Energie- und Klimafonds" bereitgestellt werden.

  27. Eine Gruppe junger Klimaaktivisten der Organisation Our Children's Trust in den USA erringt einen weiteren großen Sieg im Kampf für mehr Klimaschutz. Die Organisation Our Children's Trust hatte die Regierung von Massachusetts verklagt, weil diese nicht genug gegen die Gefahren der Erderwärmung unternehme. Der Oberste Gerichtshof des Bundesstaats gab den Teenagern am 17. Mai 2016 in seinem Urteil Recht. Our Children's Trust versucht bereits seit Jahren mit zahlreichen Klagen, US-amerikanische Behörden zu mehr Klimaschutz zu bewegen. Vor der Entscheidung in Massachusetts bekamen die Teenager am 29. April 2016 im Bundesstaat Washington sowie Anfang April in Oregon Recht.

  28. Am 13. Mai 2016 berichtet Greenpeace, dass die Umweltorganisation gemeinsam mit Tauchern der niederländischen Organisation Ghost Fishing Fischernetze mit einem Gesamtgewicht von mehr als einer Tonne in der Nordsee geborgen hat. Während einer zehntägigen Aufräumaktion mit dem Greenpeace-Schiff Arctic Sunrise befreiten die Meeresschützer einen Teil des Sylter Außenriffs von den sogenannten Geisternetzen. Dies sind abgerissene oder entsorgte Fischernetze, die als Plastikmüll im Meer landen und dort zur Todesfalle für Fische und andere Meerestiere werden können. Laut EU-Verordnung ist es verboten, Fischereigerät im Meer zu entsorgen. Verloren gegangene Netze müssen gemeldet werden. Die Fischereibehörden sind dann für ihre Bergung verantwortlich. So sieht es die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) der EU vor, die auch für Deutschland rechtsverbindlich ist. Doch bisher wird dieser Teil der GFP in Deutschland nicht umgesetzt, teilt Greenpeace mit.

  29. Die brasilianische Präsidentin Dilma Rousseff wies am 12. Mai 2016 kurz vor ihrer Suspendierung fünf neue Schutzgebiete aus. Die Gebiete liegen im Amazonasgebiet und haben eine Gesamtgröße von 2,69 Millionen Hektar. Die Umweltorganisation WWF bewertete diesen Akt der Präsidentin als wichtigen Beitrag zum Schutz des größten Regenwaldes der Erde.

  30. Am 11. Mai 2016 stimmte das Bundeskabinett der neuen Oberflächengewässerverordnung zu. Die Neufassung setzt EU-Recht in deutsches Recht um. Wichtige Vorgaben, um den Zustand der Gewässer zu bewerten und zu überwachen, werden aktualisiert und vereinheitlicht. Die Anforderungen an den guten Gewässerzustand werden damit europaweit angeglichen. Neu sind europaweit standardisierte Messkampagnen: für neue Stoffe, die in den Gewässern erst seit kurzer Zeit gefunden werden. Außerdem wird die Datenauswertung zur Gewässerbelastung verbessert. Die Liste der Stoffe, die in Gewässern gemessen werden müssen, wurde gekürzt. Demgegenüber wurden Umweltqualitätsnormen für 12 neue europaweit prioritäre Stoffe und 9 neue spezifische Stoffe festgelegt. Um der Nährstoffüberlastung der Übergangs- und Küstengewässer entgegenzuwirken, macht die Verordnung neue Vorgaben für Stickstoffverbindungen in Gewässer, die z. B. durch Düngung aus der Landwirtschaft stammen können. Nur wenn diese eingehalten werden, lässt sich der gute Zustand der Gewässer erreichen oder erhalten.

  31. Am 10. Mai 2016 wies das Gericht der Europäischen Union (EuG) seinem Urteil die Klage Deutschlands gegen einen Beschluss der EU-Kommission zum Erneuerbare Energien Gesetz in der Fassung von 2012 (EEG 2012) ab. Es bestätigt damit die Feststellung der EU-Kommission, dass durch das EEG 2012 Beihilfen aus staatlichen Mitteln gewährt worden sind und es sich bei dem umlagefinanzierten System des EEG um eine Beihilfe handelt. Darunter fallen sowohl die Förderung von Ökostrom als auch die Befreiungen der stromintensiven Industrie von der EEG-Umlage, so das Urteil.

  32. Aufgrund eines Unfalls in einer Zuckerfabrik im Westen von El Salvador nahe dem Ort Chalchuapa riefen die Behörden am 9. Mai 2016 einen dreimonatigen Umwelt-Notstand aus. Am 4. Mai 2016 traten durch ein Leck in einem Auffangbehälter des Zuckerherstellers Ingenio La Magdalena mehr als 3,5 Millionen Liter Melasse in den Rio Magdalena aus. Die Umweltministerin sprach von einem Umwelt-Desaster.

  33. Am 9. Mai 2016 veröffentlichten Wissenschaftler des Kew Royal Botanic Garden in London erstmals ihren jährlichen Bericht zum globalen Zustand der Pflanzenwelt. Im "State of the World's Plant report", an dem mehr als 80 Wissenschaftler beteiligt waren, sind alle bislang bekannten 391.000 Arten von Gefäßpflanzen aktuell beschrieben, davon 369.000 Blütenpflanzen. Etwa 2.000 Gefäßpflanzenarten werden jährlich neu entdeckt. Nur etwa 31.000 Pflanzen werden vom Menschen genutzt, zum Beispiel als Nahrungsmittel oder Rohmaterial für Textilien. Die weitaus größte Gruppe der Nutzpflanzen dient zur Gewinnung von Medikamenten. Ein Fünftel aller Pflanzenarten ist dem Bericht zufolge vom Aussterben bedroht. Die größte Bedrohung für die Vielfalt von Pflanzen geht von der Landwirtschaft, Holzgewinnung und Ausdehnung menschlicher Siedlungen aus. Weitere Gründe für den Artenschwund seien Krankheiten und invasive Spezies, die sich in fremder Umgebung ausbreiten und einheimische Pflanzen verdrängen können. Dazu zählen die Forscher rund 5.000 Pflanzenarten.

  34. Am 8. Mai 2016 trat das umfassend geänderte internationale Übereinkommen über den physischen Schutz von Kernmaterial und Atomanlagen in Kraft. Das geänderte Übereinkommen wurde inzwischen von über hundert Staaten unterzeichnet und konnte somit in Kraft treten. Das Übereinkommen, das sich bisher auf den Schutz des nuklearen Materials bei Transporten bezog, gilt nun auch für Atomanlagen. Mit der Änderung des Übereinkommens wird der Anwendungsbereich und das Ziel umfassend erweitert. Die Vertragsstaaten verpflichten sich nun, mit einem nationalen System das Kernmaterial bei jeglicher friedlicher Nutzung nicht nur gegen Diebstahl, sondern auch gegen Sabotage zu schützen und die radiologischen Folgen von Sabotageakten auf ein Mindestmaß zu beschränken.

  35. Am 5. Mai 2016 wurden die ersten Turbinen des umstrittenenen Mega-Kraftwerks Belo Monte im Bundesstaat Pará in Anwesenheit von Präsidentin Dilma Rousseff offiziell in Betrieb genommen.

  36. Nach der Schlammkatastrophe im November 2015 im Südosten Brasiliens verklagt die Generalstaatsanwaltschaft am 3. Mai 2016 die Verantwortlichen auf Schadenersatz in Höhe von 38 Milliarden Euro. Damit sollen das brasilianische Unternehmen Vale, der australisch-britische Bergbaukonzern BHP, ihr Joint Venture Samarco sowie die Bundesstaaten Minas Gerais und Espírito Santo für die Säuberungsarbeiten aufkommen und den entstandenen Schaden ersetzen, teilte die Behörde mit.

  37. Am 28. April 2016 urteilte der Gerichtshof der Europäischen Union, dass für die Handelsperiode 2013 bis 2020 die Anzahl der vergebenen freien Zertifikate im europäischen Emissionshandelssystem (ETS) zu hoch ist. Die von der EU-Kommission angesetzte Menge ist somit ungültig und muss neu berechnet werden.

  38. Der Bundestag lehnte am 28. April 2016 ein Verbot der Fracking-Technologie zur Förderung unkonventioneller Erdgasvorkommen ab. Von den Grünen stand ein Gesetzentwurf zur Abstimmung, von den Linken ein Antrag, der die Bundesregierung zum Entwurf eines entsprechenden Gesetzes aufforderte.

  39. Am 28. April 2016 verkündete die Europäische Kommission, dass sie Deutschland vor dem Gerichtshof der EU verklagt, weil Deutschland versäumt hat, strengere Maßnahmen gegen die Gewässerverunreinigung durch Nitrat zu ergreifen. Der Beschluss folgt auf eine mit Gründen versehene Stellungnahme, die den deutschen Behörden im Juli 2014 übermittelt wurde. Die von Deutschland zuletzt im Jahr 2012 übermittelten Zahlen sowie mehrere Berichte deutscher Behörden aus jüngster Zeit zeigen eine wachsende Nitratverunreinigung des Grundwassers und der Oberflächengewässer, einschließlich der Ostsee. Trotz dieser Entwicklungen hat Deutschland keine hinreichenden Zusatzmaßnahmen getroffen, um die Nitratverunreinigung wirksam zu bekämpfen und seine einschlägigen Rechtsvorschriften entsprechend den für Nitrat geltenden EU-Vorschriften zu überarbeiten (Richtlinie 91/676/EWG des Rates). Da die Kommission der Auffassung ist, dass die Verunreinigung der Gewässer durch Nitrat auch im Rahmen der laufenden Überarbeitung des nationalen Aktionsprogramms nicht ausreichend angegangen wird, hat sie beschlossen, Deutschland vor dem Gerichtshof der EU zu verklagen.

  40. Am 27. April 2016 verabschiedete die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und die Europäische Kommission einen Politikvorschlag, der als Richtschnur für das Handeln der Europäischen Union in der Arktis dienen wird. Die Europäische Union wird ihre bisherige Tätigkeit und ihr Engagement in der Region durch 39 Maßnahmen verstärken, deren Schwerpunkt auf Klimawandel, Umweltschutz, nachhaltiger Entwicklung und internationaler Zusammenarbeit liegt. Der besonderen Bedeutung von Forschung, Wissenschaft und Innovation wird in allen diesen vorrangigen Bereichen Rechnung getragen. Zur Arktis zählen das zentrale Nordpolarmeer, die regionalen Nebenmeere (z. B. Barents-, Kara- und Tschuktschensee) sowie die Gebiete, die Kanada, dem Königreich Dänemark, Finnland, Island, Norwegen, der Russischen Föderation, Schweden und den Vereinigten Staaten gehören. Drei EU-Mitgliedstaaten sind folglich auch arktische Staaten, während Island und Norwegen dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören.