Die Umweltchronik

Wichtige Umwelt-Ereignisse von 2015 bis 2015 Auswahl aufheben

  1. Am 1. Juli 2015 verkündete der Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sein Urteil zur Weservertiefung. Nachdem der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) 2011 vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen die in Bremen und Niedersachsen geplante Vertiefung der Weser geklagt und das Gericht den EuGH um eine Klärung gebeten hatte, bestätige das EuGH-Urteil, dass Baumaßnahmen an Gewässern deren Zustand nicht verschlechtern dürften. Der Umweltverband hatte sich bei seiner Klage auf die EU-Wasserrahmenrichtlinie berufen, die ein ausdrückliches "Verbesserungsgebot" für sämtliche Gewässer in Europa enthält. In dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Weservertiefung sieht Hubert Weiger, Vorsitzender BUND, einen substantiellen Fortschritt im europäischen Gewässerschutz. "Wenn wir naturnahe Flüsse statt Kanalisierungen fordern, die Sicherung einer hohen Wasserqualität, des Fischreichtums und die Wiederherstellung von Flussauen, dann steht ab jetzt das höchste europäische Gericht hinter uns. Der 1. Juli 2015 ist ein bedeutender Tag für Schutz der Flüsse in Europa. Das Urteil des EuGH ist nicht nur für die Weser, sondern für alle Fließgewässer in Deutschland und Europa ein Fortschritt. Jetzt sind die Länder am Zuge. Sie müssen die EuGH-Vorgaben für einen besseren Gewässerschutz umfassend umsetzen", sagte Weiger.

  2. Am 30. Juni 2015 gab China offiziell seine nationalen Klimaziele (INDC) für den internationalen Verhandlungsprozess für das Weltklimaabkommen bekannt. Dem Dokument zufolge sollen die Treibhausgas-Emissionen China bis 2030 um 60 bis 65 Prozent sinken – im Vergleich zu 2005. Zudem will China den Anteil der fossilen Rohstoffe am Primärenergieverbrauch bis 2030 um ein Fünftel senken.

  3. Am 29. Juni 2015 schwächte der Oberste Gerichtshof der USA Obamas Klimaschutzpläne ab. Der Supreme Court sprach sich gegen die Regelung der Umweltschutzbehörde Epa aus, die den schädlichen Bleiausstoß von Kohlekraftwerken eindämmen sollte. Die Behörde habe das Gesetz zur Verbesserung der Luftqualität falsch interpretiert, so das Gericht. Die Kosten für die vorgeschriebenen Filteranlagen seien durch den gesundheitlichen Nutzen für die Bevölkerung nicht gerechtfertigt.

  4. Am 1. Juli 1975 trat das Washingtoner Artenschutzübereinkommen ("CITES") in Kraft – in diesem Jahr feiert es sein 40-jähriges Jubiläum. Aus diesem Anlass hat Bundesumweltministerin Barbara Hendricks auf das Schicksal einer besonders bedrohten Art hingewiesen. Im Berliner Zoo übernahm sie am 29. Juni 2015 die Patenschaft für ein junges Spitzmaulnashorn. Hendricks: "Nashörner gehören zu den gefährdetsten Tierarten der Welt. Die Wilderei auf sie hat erschreckende Ausmaße angenommen. Aber auch viele andere Tier- und Pflanzenarten leiden unter Raubbau und Übernutzung. Das Nashorn ist für mich daher ein Symbol für die Artenvielfalt, für die es sich zu kämpfen lohnt. Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen ist dabei das weltweit wichtigste und erfolgreichste Instrument. Aber wir brauchen Engagement auf allen Ebenen. Darum unterstütze ich auch die wichtige Arbeit des Berliner Zoos für den Erhalt der seltenen Spitzmaulnashörner."

  5. Am 27. Juni 2015, nur vier Tage nachdem Start des Sentinel -2A, liefert der Erdbeobachtungssatellit seine ersten Schnappschüsse von der Erde. Mit einer Bildbreite von 290 Kilometern ermöglicht der Sentinel-2A einen bisher ungekannten Blick auf die Erde.

  6. Rund um den internationalen Ambrosia-Tag am 27. Juni 2015 wurden erstmals auch in Deutschland Aktionen gegen die weitere Ausbreitung der Pflanze geplant. Das Umweltbundesamt (UBA), das Julius Kühn-Institut (JKI), die Freie Universität (FU) Berlin und die Stiftung Deutscher Polleninformationsdienst (PID) klärten gemeinsam auf, wie Ambrosia bekämpft werden kann. Beispielhafte Aktionen fanden in Berlin, Karlsruhe und Vetschau/Brandenburg statt. Maria Krautzberger, Präsidentin des UBA: „Auch der Klimawandel kann die Ausbreitung der hoch allergenen Ambrosia begünstigen. Das zeigt sich in ganz Europa, auch in Deutschland. Gartenbesitzer sollten gegen die Pflanze vorgehen, etwa indem sie die Pflanze den Behörden melden oder die Ambrosia selber ausrupfen.“ In der Schweiz und Ungarn sind Landbesitzer sogar gesetzlich verpflichtet, das Aufblühen der Pflanze durch rechtzeitiges Ausreißen zu verhindern. Die Pollen der aus Nordamerika stammenden Pflanze können schon in kleinsten Mengen heftige gesundheitliche Reaktionen auslösen. Dazu zählen Heuschnupfen, Bindehautentzündung und allergisches Asthma.

  7. Am 27. Juni 2015 wilderte Ecuador 201 Riesenschildkröten auf den Galapagos- Inseln aus. Die aus einer Zucht stammenden Tiere wurden auf der Insel Santa Fe ausgesetzt, auf der vor über 150 Jahren das letzte Exemplar einer verwandten Unterart der Landschildkröte Chelonoidis hoodensis gestorben war, nachdem das Ökosystem der Insel schweren Schaden durch menschlichen Einfluss genommen hat. Nach Aussagen der Mitarbeiter des Galapagos-Nationalparks ,haben die freigelassenen Tiere morphologische und genetische Ähnlichkeiten mit Chelonoidis sp. Wissenschaftler wollen unter anderem den Einfluss der Schildkröten auf das einzigartige Ökosystem der Galapagos-Inseln untersuchen. Deshalb wurden 30 der freigelassenen Schildkröten mit einem Peilsender ausgestattet, um den Forschern Auskunft über ihre Wanderbewegungen zu geben.

  8. Am 25. Juni 2015 startete das Bundesumweltministerium den öffentlichen Dialogprozess für einen nationalen Klimaschutzplan 2050. Zum Auftakt der Konferenz in Berlin begrüßte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks neben Vertretern aus Bund, Land, Kommunen, Verbänden, Wirtschaft und Zivilgesellschaft auch interessierte Bürgerinnen und Bürger. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: "In Elmau haben sich die sieben führenden Industriestaaten verpflichtet, nationale Klimaschutzstrategien für den Weg in eine klimaneutrale, dekarbonisierte Weltwirtschaft zu entwickeln, damit die Zwei-Grad-Obergrenze für die globale Erwärmung gegenüber vorindustriellen Werten eingehalten werden kann. Wir haben uns die Erarbeitung eines Klimaschutzplans in dieser Legislaturperiode schon im Koalitionsvertrag vorgenommen. Dabei geht es darum, die Zwischenziele für das Erreichen des Langfristziels einer praktisch klimaneutralen, kohlenstoffarmen Volkswirtschaft bis 2050 zu verankern, die Reduktionsschritte nach 2020 zu beschreiben und in einem breiten Dialogprozess mit Maßnahmen zu hinterlegen." Zum Erfolg brauchen wir die breite Mitwirkung von Wirtschaft und Gesellschaft", so Hendricks. Die Empfehlungen aus dem Dialog- und Beteiligungsprozess werden in den Klimaschutzplan 2050 einfließen, der im Sommer 2016 im Kabinett verabschiedet werden soll. Der Klimaschutzplan soll in regelmäßigen Abständen angepasst und fortgeschrieben werden.

  9. Am 24. Juni 2015 urteilte ein Gericht in Den Haag, dass die niederländische Regierung sich mehr bemühen muss die Treibhausgasemissionen in den Niederlanden zu senken. Der Staat muss bis zum Jahr 2020 die Emissionen um mindestens 25 Prozent verringern, urteilte das Gericht. Das bisherige Einsparungsziel bis 2020 17 Prozent der Treibhausgasemissionen von 1990 einzusparen, werde der Verantwortung eines Industrielands im Kampf gegen den Klimawandel nicht gerecht, hieß es zur Begründung. Die niederlandische Stiftung Urgenda hatte zusammen mit 886 individuellen Mitklägern bei Gericht Klage eingereicht.

  10. Am 23. Juni 2015 veröffentlicht die Weltnaturschutzorganisation IUCN ihr Update der Rote Liste bedrohter Tier- und Pflanzenarten. Mit der Aktualisierung enthält die Rote Liste knapp 77,340 Arten, von denen 22,784 Arten in ihrem Bestand akut bedroht sind. Gründe für die kritische Situation einzelner Pflanzen- und Tierarten sind der Verlust und die Verarmung des Lebensraums, der illegale Handel und die Verdrängung durch invasive Arten, berichtet die IUCN. Auch das intensive Sammeln von Pflanzen für medizinische Zwecke spielt eine große Rolle. In Indien wurden mit der Aktualisierung 44 als medizinisch wirksam geltende Pflanzen als bedroht eingestuft. Ihre Pflanzenteile werden in großen Mengen in der ayurvedischen Medizin und in der Homöopathie eingesetzt.

  11. Ein komplexes Wald-Klima-Observatorium hat im Harz am 23. Juni 2015 offiziell seinen Betrieb aufgenommen. Die Anlage im Hohen Holz bei Oschersleben wurde durch Umweltminister Dr. Herman Onko Aeikens eröffnet. Sie ist Teil des europaweiten ICOS-Beobachtungsnetzwerks für Treibhausgase und untersucht die Zusammenhänge zwischen Vegetation, Wasserhaushalt und Kohlenstoffkreislauf. Das Observatorium ist eine von mehreren wissenschaftlichen Großinfrastrukturen in Sachsen-Anhalt im Rahmen des TERENO-Netzwerks der Helmholtz-Gemeinschaft, mit dessen Hilfe die Auswirkungen des globalen Wandels von Landnutzung und Klima in Deutschland untersucht werden.

  12. Am 23. Juni 2015 beschloss die österreichische Bundesregierung offiziell ihre Klage gegen die Förderung des britischen AKWs Hinkley Point mit Mitteln der Europäischen Union. Formal wurde diese am 29. Juni 2015 eingebracht. Bereits die luxemburgische Regierung, Greenpeace Energy und eine Gruppe von deutschen kommunalen Energieversorgern haben Klage beim Gerichtshof eingereicht. Aus Sicht der Atomkraftgegner verstoßen die britischen Beihilfen von rund 22 Milliarden Euro für den Bau von zwei weiteren Reaktoren gegen bestehendes EU-Recht. Die EU-Kommission hatte letztes Jahr entschieden, dass der garantierte Abnahmepreis, die die britische Regierung dem Energiekonzern EDF für den Neubau des Atomreaktors zugesagt hat, nicht gegen das EU-Beihilferecht verstoßen.

  13. Am 22. Juni 2015, startete der von der ESA entwickelte Sentinel-Satelliten, Sentinel 2A, in den Weltraum. Der 1,1 t schwere Satellit hob um 22.52 Uhr Ortszeit an Bord eines Vega-Trägers von Europas Raumflughafen Kourou in Französisch-Guayana ab. Sentinel 2A wird die von dem am 3. April 2014 gestarteten ersten Satelliten der Flotte, Sentinel 1A, in jeder Wetterlage rund um die Uhr erstellten Radarbilder ergänzen. „Mit seiner optischen Kamera stellt Sentinel 2A eine Ergänzung der Radarbilder von Sentinel 1A dar“, meinte Volker Liebig, der ESA-Direktor für Erdbeobachtungsprogramme. „Der Satellit wird für die Gesellschaft äußerst nützliche Bereiche wie die Ernährungssicherheit und die Überwachung der Wälder unterstützen. Seine Kombination aus großem Abtaststreifen und häufigem Überflug wird Nutzern die Möglichkeit geben, Veränderungen der Landoberflächen und Pflanzenwachstum mit bisher ungekannter Genauigkeit zu beobachten. Durch das häufige Überfliegen von Gebieten wird eine neue Generation operationeller Produkte entstehen, die von Landoberflächen und Veränderungsdetektion über Katastrophengebiete und Blattflächenindizes bis hin zu Chlorophyllgehalt und anderen biogeophysikalischen Variablen reichen.“ Die Daten werden auf unentgeltlicher und offener Basis bereitgestellt. An der Analyse, Verarbeitung und Harmonisierung der Rohdaten werden öffentliche und privatwirtschaftliche Diensteanbieter mitwirken.

  14. Am 19. Juni 2015. einen Tag nach der Bekanntgabe der Enzyklika "Laudato Si'" zur Ökologie von Papst Franziskus veröffentlicht das Bundesamt für Naturschutz eine gemeinsame Erklärung mit neun verschiedenen Religionsgemeinschaften zum Schutz der Natur und biologischen Vielfalt. "Das Engagement der Religionsgemeinschaften freut mich außerordentlich. Ein solcher Zusammenschluss ist in dieser Form eine große Neuerung und zukunftsweisend", sagte BfN-Präsidentin Beate Jessel. Den Kern der gemeinsamen Erklärung bilden vier Eckpunkte, die die Grundlage für die weitere Zusammenarbeit bilden: Im Anschluss an den jährlichen Ökumenischen Tag der Schöpfung am ersten Freitag im September soll gemeinsam an einer religiösen Woche gearbeitet werden, in der Themen des Naturschutzes und der biologischen Vielfalt im Zentrum stehen. Freiflächen um Gebäude wie Synagogen, Tempel, Kirchen, Moscheen oder Friedhöfe sollen noch stärker als bisher Orte der biologischen Vielfalt werden. Das gilt auch für die in zahlreichen Städten entstehenden Interkulturellen Gärten. Für Gemeinden, Schulen und andere Bildungseinrichtungen sollen "Religiöse Teams für Natur und biologische Vielfalt" gebildet werden, die angesichts unterschiedlicher religiöser Traditionen die gemeinsamen Aufgaben bei der Erhaltung und Bewahrung der Natur darstellen und erörtern. Es soll ein Netzwerk der Religionen für den Naturschutz aufgebaut werden. Den Dialogprozess zwischen Religionen und Naturschutz hatten das Bundesamt für Naturschutz und das Bundesumweltministerium zusammen mit hochrangigen Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Religionsgemeinschaften auf den Weg gebracht.

  15. Am 19. Juni 2015 legte Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks ein Gesamtkonzept zur Rückführung der radioaktiven Abfälle aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich und dem Vereinigten Königreich vor. Das Konzept sieht vor, die 26 Castor‑Behälter bundesweit auf insgesamt vier Zwischenlager zu verteilen. Nach dem BMUB sollen im Standortzwischenlager Philippsburg in Baden‑Württemberg die fünf Behälter mit verglasten mittelradioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich aufbewahrt werden. Auf die Zwischenlager an den Standorten Biblis (Hessen), Brokdorf (Schleswig‑Holstein) und Isar (Bayern) sollen die insgesamt 21 Castoren mit verglasten hochradioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung in Sellafield verteilt werden. Die Rückführung erfolgt entsprechend der Vertragslage der deutschen EVU mit den ausländischen Wiederaufarbeitungsunternehmen sukzessive, beginnend mit den fünf Behältern aus Frankreich im Jahr 2017 und danach die weiteren Tranchen ab 2018 bis 2020 aus Großbritannien.

  16. Am 17. Juni 2015 beschloss der Haushaltsausschuss des Bundestages 62 Gebiete in ganz Deutschland mit einer Gesamtfläche von 31.000 Hektar an den Naturschutz zu übergeben. Die Liegenschaften sind ehemalige Militärflächen des Bundes. Insgesamt sind damit 156.000 Hektar Bundesfläche dauerhaft für den Naturschutz gesichert.

  17. Am 16. Juni 2015 stellte Papst Franziskus in Rom seine Enzyklika "Laudato Si" zum Umwelt- und Klimaschutz vor.

  18. Am 15. Juni 2015 fand der erste World Meat Free Day (Welttag ohne Fleisch) statt. Zum ersten Mal haben sich verschiedene namhafte Unternehmen und Organisationen zusammengeschlossen, um das Bewusstsein für den weltweiten Fleischkonsum nachhaltig zu schärfen sowie dessen Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit aufzuzeigen.

  19. Medienberichten zufolge muss der US-amerikanischer Mineralölkonzern ExxonMobil innerhalb von 20 Tagen eine Million US-Dollar Strafe für die Ölpest im Yellowstone-Fluss 2011 bezahlen. Dies entschied das US-amerikanischen Verkehrsministerium am 12. Juni 2015 nach einer Anhörung.

  20. Der Bundesrat hat am 12.06.2015 zu einer Verordnung der Bundesregierung, welche die sogenannte Veränderungssperre für das Bergwerk um zehn Jahre verlängern sollte, beschlossen, dass diese spätestens mit Ablauf des 31.03.2017 außer Kraft tritt. Dies gilt jedoch nur, wenn der Salzstock nicht bereits vorher aus dem sogenannten Standortauswahlverfahren ausgeschlossen wird.

  21. Greenpeace legte am 9. Juni 2015 Beschwerde bei der Europäischen Kommisson gegen den Transport von hochradioaktivem Müll aus dem AKW Jülich in die USA ein. Die EU-Beschwerde richtet sich gegen das Verhalten der beteiligten Bundesministerien, Bundesämter sowie gegen das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalens. Nach Auffassung der Umweltorganisation stellt die geplante Verbringung von 152 Castorbehältern mit Brennelementekugeln aus dem Zwischenlager des FJZ zur Wiederaufbereitungsanlage Savannah River Site und – nach deren Aufbereitung – der Verbleib der Abfälle in den USA, eine Verletzung von Art. 4 (4) der Richtlinie 2011/70/EURATOM dar. Denn EURATOM genehmigt nur den Export von Atommüll aus der Forschung. Der AVR-Reaktor in Jülich speiste jedoch als Prototyp von 1967 bis 1988 rund 1,5 Milliarden Kilowattstunden Strom ins öffentliche Netz ein und könne aus diesem Grund nicht als Forschungsreaktor bezeichnet werden. AVR steht für Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor Jülich – ein Zusammenschluss vor allem kommunaler Stromversorger.

  22. Am 6. Juni 2015 luden das Umweltbundesamt und das Bundesumweltministerium zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger zum Klimadialog in das Berliner Tagungswerk Jerusalemkirche ein. Vorbereitet und organisiert wurde die Veranstaltung vom nexus Institut, das die nationale Koordination für Deutschland übernommen hat. Doch nicht nur in Deutschland fand an diesem Tag ein Bürgerdialog statt: In 80 Ländern, auf fünf Kontinenten trafen sich Menschen, um ihre Stimme in den internationalen Diskussions- und Verhandlungsprozess einzubringen. In allen teilnehmenden Ländern liefen die eintägigen Bürgerdialoge "World Wide Views zu Klima und Energie" nach dem gleichen Schema ab, so dass nun vergleichbare Ergebnisse vorliegen. Die Abstimmungsfragen orientierten sich dabei sehr eng an den noch offenen und strittigen Fragen der internationalen Klimaverhandlungen.

  23. Am 27. Mai gab der Finanzausschuss des norwegischen Parlaments eine einstimmige Empfehlung an den Staatsfonds des Landes ab, im großen Stil seine Anteile aus der Kohleindustrie zu veräußern. Der "Norwegian Government Pension Fund Global" ist nicht nur der weltweit größte Staatsfonds; er ist auch einer der Top-Ten-Investoren in der globalen Kohleindustrie. Zuvor hatten Umwelt-und Menschenrechtsorganisationen den Staatsfonds dafür kritisiert, immer noch in Kohle zu investieren. Das zeigte die Studie "Still Dirty, Still Dangerous". Die Parlamentarier fordern die Regierung auf, Unternehmen auszuschließen, die mehr als 30 Prozent ihrer Einkünfte oder ihrer Stromproduktion mit Kohle generieren. Dem Beschluss stimmte das norwegische Parlament am 5. Juni 2015 zu.

  24. Am 3. Juni 2015 wurde in Chennai im indischen Bundesstaat Tamil Nadu vom Ministerium für neue und erneuerbare Energie (MNRE) Indien und der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) der "Indian Solar Radiation Atlas" erstmals in der Öffentlichkeit präsentiert. Der Solaratlas soll die Grundlage für einen breiten Ausbau der Solarenergie in Indien schaffen. Der Atlas erleichtert die Planung und Umsetzung von Solarprojekten. Denn dazu werden zunächst präzise Daten über die Sonneneinstrahlung in den indischen Regionen benötigt. Diese Daten stellt der Solaratlas zur Verfügung und gibt damit Investoren eine Entscheidungshilfe an die Hand, um den konkreten Nutzen z. B. von Photovoltaikanlagen oder solarthermischen Kraftwerken abzuschätzen. In den vergangenen drei Jahren hatten Satelliten und spezielle Messstationen an mehr als 120 Standorten in ganz Indien die Sonneneinstrahlung gemessen. Die hierdurch gesammelten Daten geben verlässlich Auskunft über die besten Standorte für die Errichtung von solaren Kraftwerken in Indien. Die Erstellung des indischen Solaratlas wurde von der Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI) des Bundesumweltministeriums im Rahmen des Projekts "Solar Mapping and Monitoring" (SolMap) mit knapp zwei Millionen Euro gefördert.

  25. EcoCrowd hat den erstmals ausgeschriebenen „Werkstatt N“-Publikumspreis des Rates für Nachhaltige Entwicklung gewonnen. 10.208 Klicks erreichte die Crowdfunding-Plattform, die seit Oktober 2014 online ist und die Finanzierung nachhaltiger Projekte ermöglicht. EcoCrowd wird auf der Jahreskonferenz des Nachhaltigkeitsrates der Bundesregierung am 3. Juni 2015 mit dem Publikumspreis ausgezeichnet. EcoCrowd ist ein Projekt der Deutschen Umweltstiftung und soll über die Finanzierung hinaus Ideen, Menschen und Projekte miteinander vernetzen, um Nachhaltigkeit erleb- und umsetzbar zu machen. Gefördert wird die Plattform vom Umweltbundesamt und vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Seit 2011 prämiert der Nachhaltigkeitsrat besonders zukunftsweisende Projekte und Impulse mit dem Siegel „Werkstatt N“.

  26. Der Deutsche Wetterdienst (DWD) hat den gesetzlichen Auftrag, die Bevölkerung und die Einsatzkräfte des Katastrophenschutzes umfassend vor Wettergefahren zu warnen. Frühzeitige und überall verfügbare Warnungen vor Unwettern können Leben retten und Schäden vermeiden. Deshalb erweitert der Deutsche Wetterdienst (DWD) am 6. Juni 2015 sein Informationsangebot bei Wettergefahren um eine amtliche „WarnWetter-App“ für Smartphones und Tablets.

  27. BirdLife Europe stellte am 3. Juni 2015 seine Halbzeitbewertung der EU-Biodiversitätsstrategie vor. Das Fazit des Berichts "Halfway there?": In einigen Bereichen gibt es erste Fortschritte, das Ziel einer generellen Trendumkehr wird jedoch verfehlt. Viele Tier- und Pflanzenarten sind in der EU weiterhin bedroht. Substanzielle Fortschritte sieht der Report bei Ziel 1 (Umsetzung der EU-Naturschutzrichtlinien), Ziel 4 (Fischerei) und Ziel 5 (invasive Arten). Wenig geschehen ist bisher hingegen hinsichtlich Ziel 2 (Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme), nur begrenzten Fortschritt gibt es bei Ziel 6 (Beitrag der EU zum weltweiten Erhalt der biologischen Vielfalt). Ziel 3 (naturverträgliche Landnutzung) hingegen wurde bisher völlig verfehlt. Herausragende Ergebnisse für die Natur in Europa sind überall dort zu verzeichnen, wo die beiden wichtigsten Naturschutzrichtlinien – die Vogelschutz- und die Fauna-Flora-Habitat-(FFH-)Richtlinie – erfolgreich umgesetzt werden. Doch vielerorts sind sie bislang unzureichend finanziert und mangelhaft umgesetzt, wie der Bericht festhält.

  28. BirdLife International legte am 3. Juni 2015 in Brüssel die Rote Liste bedrohter Vogelarten in der EU und in ganz Europa vor. Der Bericht wurde im Auftrag der EU-Kommission erstellt. 18 Prozent der 451 Vogelarten der EU wurden als gefährdet eingestuft und könnten damit innerhalb der nächsten 100 Jahre komplett aus der EU verschwinden. Auf kontinentaler Ebene wurden 13 Prozent von 533 europäischen Vogelarten als gefährdet eingeschätzt, zehn Prozent dieser Arten gelten sogar auf globaler Ebene als vom Aussterben bedroht. Im Vergleich zur letzten Gefährdungseinschätzung im Jahr 2004 haben 20 Arten die Gefährdungsränge verlassen, weitere 25 Arten sind heute weniger gefährdet als damals. Im Gegenzug mussten 29 Arten neu in die Rote Liste aufgenommen werden. Diese Gruppe umfasst überwiegend ehemals häufige Vogelarten des Agrarlands und der Meere und Küsten, die besonders von den flächendeckenden Auswirkungen der Landnutzungsintensivierung und des Klimawandels betroffen sind.

  29. Am 2. Juni 2015 wurden zum ersten Mal ein Supermarkt mit dem Blauen Engel ausgezeichnet. Der tegut-Markt in Marburg-Cappel erhielt die Auszeichnung von Staatssekretär Gunther Adler. Damit wird der Supermarkt als besonders energieeffizienter Betrieb ausgezeichnet, der ausschließlich klimafreundliche, natürliche Kältemittel verwendet. Der Energieverbrauch der klimafreundlichen Vorzeigefiliale ist 30 Prozent geringer als bei vergleichbaren älteren Filialen. Das Handelsunternehmen musste eine Vielzahl an Kriterien erfüllen, um die Filiale mit dem Blauen Engel zertifizieren zu lassen: von Türen an Kühltheken über Photovoltaik auf dem Dach, der Verwendung natürlicher Kältemittel, eine Beheizung des Gebäudes mit der Abwärme der Kühlung, LED-Beleuchtung, Recyclingpapier für die Werbeprospekte bis hin zu Fahrradstellplätzen.

  30. Am 2. Juni 2015 stellten der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und die Heinrich-Böll-Stiftung in Berlin den ersten "Kohleatlas" vor. Darin geht es um Fragen wie: Woher kommt die Kohle, warum ist sie klimaschädlich, wo liegen ihre größten Reserven, wo wird am meisten gefördert, was ist dran an der Rede von der "billigen Kohle" und wer profitiert am meisten von diesem Brennstoff? Der Atlas erläutert in Text und Bild, wie die Kohleindustrie in Deutschland, der EU und weltweit finanziert und subventioniert wird und welche Alternativen es gibt.

  31. Am 30. Mai 2015 beteiligten sich tausende Menschen weltweit am "Global Day of Action to stop dirty engergy". In rund 30 Ländern protestierten die Menschen gegen die Energie aus Kohle und Atomkraft und für den Klimaschutz. Auch in 60 Städten Deutschlands demonstrierten Aktivisten auf der Straße. Dazu hatte die Umweltschutzorganisation Greenpeace unter dem Motto " "Klima- oder Kohlekanzlerin? Entscheiden Sie sich, Frau Merkel!" aufgerufen.

  32. Am 29. Mai 2015 gab das Bundesumweltministerium bekannt, dass Deutschland der sogenannten Carbon Pricing Leadership Coalition als Regierungspartner beitritt. Die Initiative knüpft an die Erklärung "Putting a Price on Carbon" an, die die Weltbank im Rahmen des UN-Klimasondergipfels im September 2014 in New York präsentiert hatte. Diese Erklärung haben insgesamt 74 Staaten – darunter auch Deutschland – sowie 23 subnationale Regierungen und mehr als 1000 Unternehmen unterschrieben. Mit dieser Initiative will die Weltbank die Entwicklung und Einführung von effektiven CO2-Bepreisungssystemen weltweit voranbringen.

  33. Am 27. Mai 2015 brachte das Kabinett den Entwurf eines 14. Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes auf den Weg gebracht. Der Gesetzentwurf beschränkt sich auf Regelungen, mit denen die Vorgaben einer EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden sollen. Er greift weiteren Diskussionen in der beim Bundestag eingerichteten Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe nicht vor.

  34. Am 27. Mai 2015 startete das erste Bundesprogramm mit explizitem Umwelt- und Klimaschutzschwerpunkt in der Geschichte des Europäischen Sozialfonds (ESF). Dafür stellen das Bundesumweltministerium und die Europäische Union bis 2020 35 Millionen Euro bereit. Die Mittel kommen zwei Bereichen zugute: Das Handlungsfeld "gewerkeübergreifende Qualifizierung" stärkt bereits bei Auszubildenden die Zusammenarbeit zwischen denjenigen Gewerken, die Gebäude energiesparend bauen und sanieren. Ein zweites Handlungsfeld "jeder Job ist grün" trägt mit der Förderung von Workcamps und Roadshows zu mehr Information über klima- und ressourcenschonende Berufe und Produktionsweisen bei. Die Laufzeit der Projekte beträgt drei bzw. vier volle Jahre, das Fördervolumen beläuft sich auf bis zu 2 Millionen Euro pro Projekt.

  35. Die saarländische Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer und die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer eröffneten am 23. Mai 2015 am Hunsrückhaus zusammen mit Bundesumweltministerin Barbara Hendricks den ersten länderübergreifenden Nationalpark Hunsrück-Hochwald in einem Festakt mit über 1000 Gästen. Der Hunsrücker_Hochwald Nationalpark ist der 16. in Deutschland. Das länderübergreifende Schutzgebiet ist rund 100 Quadratkilometer groß. 90 Prozent der Fläche liegen in Rheinland-Pfalz, zehn Prozent im Saarland. Der Park erstreckt sich über 27 Kilometer Länge von Damflos (Kreis Trier-Saarburg) im Westen bis nach Mörscheid (Kreis Birkenfeld) im Osten.

  36. Die Bundesregierung legte am 23. Mai 2015 den ersten Monitoring-Bericht zu Klimawirkungen und Anpassung vor. Anhand von Daten aus 15 verschiedenen Gesellschaftsbereichen zeigt der Bericht auf, welche Veränderungen sich durch den Klimawandel heute schon feststellen lassen und welche Gegenmaßnahmen bereits greifen. Der Monitoringbericht wurde von der Interministeriellen Arbeitsgruppe Anpassungsstrategie, in der die Ressorts der Bundesregierung vertreten sind, verabschiedet. Er ist Teil des vom Bundeskabinett beauftragten Fortschrittsberichts zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS), die die Bundesregierung im Dezember 2008 beschlossen hat.

  37. Am 20. Mai 2015 haben sich die EU-ParlamentarierInnen gegen eine Ausnahmenregelung zu dem giftigen Metall Cadmium ausgesprochen. Bei 618 Ja-Stimmen gab es nur 33 Gegenstimmen und 28 Enthaltungen. Die EU-Kommission wollte den Einsatz von Cadmium in Beleuchtungsprodukten und elektronischen Displays in der Richtlinie zur Reduzierung von Schadstoffen (RoHS) erlauben. Cadmium wird für Displays von TV- und anderen elektronischen oder elektrischen Geräten auf dem europäischen Markt benutzt. Die Substanz war von der EU-Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) ausgenommen. Denn sicherere Alternativen bei deren Verabschiedung 2002 gab es nicht. Die RoHS verlangt die Ersetzung von Schwermetallen wie Blei, Quecksilber und Cadmium durch Alternativen, wenn das möglich ist. Die Kommission hatte eine Verlängerung der Ausnahmeregelung bis Juli 2017 vorgeschlagen, da die cadmium-freie Quantenpunkt-Technologie noch nicht verfügbar sei. Die Europaabgeordneten wiesen diese Behauptung als "augenscheinlich nicht korrekt" zurück. Auch die Ausnahme für die Beleuchtung sei nicht gerechtfertigt, erklärten die Abgeordneten. Sie stützen sich dabei auf eine Studie des Öko-Instituts, die im Auftrag der Kommission ausgeführt wurde.

  38. Die Kommission nahm am 20. Mai 2015 einen neuen Bericht an, der das bisher umfassendste Bild zum „Zustand der Natur in der EU“ ergibt. Der Bericht ist die erste Bewertung, die sowohl die Vogelschutzrichtlinie als auch die Habitat-Richtlinie abdeckt, und ist das Ergebnis der größten bisher durchgeführten gemeinsamen Datenerhebung und Bewertung des Zustands der Natur, die im Zeitraum 2007-2012 in den Mitgliedstaaten stattgefunden hat. Im Bezug auf Vogelarten kommt der Bericht zu dem Schluss, dass sich 52 % aller wildlebenden Vogelarten in einem sicheren Erhaltungszustand befindet. Jedoch sind 17 % der Arten nach wie vor gefährdet und weitere 15 % sind potenziell gefährdet, abnehmend oder dezimiert. 23 % der anderen Arten, die durch die Habitat-Richtlinie geschützt sind, befindet sich in einem günstigen Zustand. Allerdings weisen 60 % der Arten einen ungünstigen Zustand. Der Zustand der Lebensräume im Grünland, in Feuchtgebieten und in Dünen ist besonders besorgniserregend. Der Erhaltungszustand und die Trends für Lebensraumtypen im Allgemeinen sind schlechter als bei den Arten, da lediglich 16 % der Lebensraumbewertungen günstig sind. Die überwiegende Mehrheit der Lebensräume weist einen ungünstigen Zustand auf, davon sind 47 % ungünstig-unzureichend und 30 % ungünstig-schlecht. Die größten festgestellten Gefahren für die Lebensräume stellen bestimmte landwirtschaftliche Praktiken und die vom Menschen herbeigeführten „Änderungen der natürlichen Bedingungen“ dar.

  39. Am 20. Mai 2015 stellte das Bundesamt für Naturschutz (BfN) zum ersten Mal einen umfassenden Artenschutz-Report vor. Hierin nimmt das BfN eine Analyse der in Deutschland lebenden Tier-, Pflanzen- und Pilzarten vor. Der Report gibt einen Überblick, wie viele Arten in Deutschland leben, wie hoch der Anteil der gefährdeten Arten ist und wie sich die Artenvielfalt in den letzten Jahren entwickelt hat. Er macht aber auch deutlich, wo im Artenschutz Erfolge zu verzeichnen sind und worauf diese sich zurückführen lassen. Damit liefert der BfN-Artenschutzreport eine wichtige Analyse, um gefährdete Arten identifizieren und schützen zu können. Das BfN legt den Fokus auf acht Bereiche, in denen ein dringender Handlungsbedarf festzustellen ist und schlägt zentrale Maßnahmen zum Artenschutz vor. "Der Zustand der Artenvielfalt in Deutschland ist alarmierend, denn ein Drittel der auf Roten Listen erfassten Arten ist im Bestand gefährdet und weitere Arten sind sogar schon ausgestorben. Damit wird bislang auch das nationale Ziel verfehlt, den Verlust der biologischen Vielfalt aufzuhalten," fasste BfN-Präsidentin Prof. Beate Jessel den Artenschutz-Report zusammen.

  40. Ausgehend vom Jahr 2014 soll der deutsche Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung bis 2020 verdoppelt werden. Für die Jahre 2016 bis 2019 soll die Entwicklungshilfe um insgesamt 8,3 Milliarden Euro erhöht werden, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel in ihrer Rede beim Petersberger Klimadialog am 19. Mai 2015.