Die Umweltchronik

Wichtige Umwelt-Ereignisse von 2015 bis 2015 Auswahl aufheben

  1. Am 8. September 2015 beschloss aas Plenum strengere Regeln für das EU-Verbot des Handels mit Robbenerzeugnissen. Die neuen Bestimmungen weiten das Verbot auf Erzeugnisse aus der Jagd für den Schutz der Fischbestände aus. Robbenerzeugnisse aus der Jagd, die von Inuit oder anderen indigenen Gemeinschaften betrieben wird, bleiben zugelassen. Das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten hatten sich bereits im Vorfeld auf die neue Regelung geeinigt. Die Europäische Union hat im Sinne des Tierschutzes im Jahr 2009 ein Verbot des Handels mit Robbenerzeugnissen beschlossen. Das "Komplettverbot" trat 2010 in Kraft, beinhaltete jedoch zwei Ausnahmen: Erzeugnisse aus der Jagd durch Inuit oder andere indigene Gemeinschaften ( IG-Ausnahme) und Erzeugnisse aus der Jagd, die zu dem alleinigen Zweck der nachhaltigen Bewirtschaftung der Meeresressourcen in kleinem Umfang und auf nicht gewinnorientierter Basis betrieben wird (BMR-Ausnahme). Nachdem Kanada und Norwegen das EU-Verbot bei der Welthandelsorganisation angefochten hatten, entschied diese im Juni 2014, dass das generelle Verbot durch moralische Bedenken hinsichtlich des Wohlergehens der Tiere gerechtfertigt sei, forderte jedoch eine Klarstellung zu den beiden Ausnahmen. Im Februar 2015 hat die EU-Kommission einen Vorschlag zur Änderung der derzeitigen Verordnung präsentiert, um die Entscheidungen und Empfehlungen der WTO umzusetzen. Die "IG-Ausnahme" wurde konkretisiert. Inuit dürfen Robbenerzeugnisse nur dann in der EU anbieten, wenn die Jagd traditionell von der Gemeinschaft betrieben wird und zum Lebensunterhalt der Gemeinschaft beiträgt. Die Jagd muss zudem in einer Weise betrieben werden, dass Schmerzen und andere Formen des Leidens der erlegten Tiere so weit wie möglich reduziert werden. Die "BMR-Ausnahme" wurde in ihrer Gesamtheit aus der Verordnung entfernt.

  2. Mit ihrem Positionspapier „Abschaltung, Stilllegung und Rückbau von Atomkraftwerken” fordern 76 Umweltverbände, Initiativen und Anti- Atom-Gruppen aus dem gesamten Bundesgebiet höchste Sicherheitsanforderungen und umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung bei Stilllegungen sowie die mittelfristige Lagerung sämtlicher radioaktiver Altlasten vor Ort. Das Papier wurde am 7. September 2015 der Presse in Hannover vorgestellt.

  3. Am 5. September 2015 warb die Umweltorganisation WWF in Brasilien und Deutschland für den Schutz des Amazonasgebites. In Köln, der deutschen Partnerstadt von Rio des Janeiro, präsentierte der brasilianische Fotograf Sebastião Salgado im Wallraf-Richartz-Museum und auf der Domplatte eine Werkschau mit Amazonasmotiven. Mit fünf Stunden Zeitverschiebung begann auch die symbolische Aktion des WWF Brasilien. Die monumentale Christusstatue im Süden von Rio de Janeiro wurde mit Fotografien von Natur, Artenvielfalt und indigenen Regenwaldbewohnern angestrahlt. Anlässlich des Amazonastag, der in Brasilien bereits landesweit groß gefeiert wird, äußerte sich auch Papst Franziskus und segnete alle Menschen, die sich für den Schutz des Regenwalds einsetzen.

  4. Nach Auffassung von Umweltverbänden und Betroffenen ist der Braunkohlenplan für den Tagebau Welzow-Süd II in Niederlausitz rechtswidrig und müsse daher für unwirksam erklärt werden. Dies begründet eine 50-seitige Klageschrift im Auftrag von Greenpeace, BUND Brandenburg und GRÜNE LIGA. Die Umweltschützer reichten am 28. August 2015 gemeinsam mit einem Betroffenen Normenkontrollklage beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ein.

  5. Am 27. August 2015 legten der BUND Sachsen und ein Privatkläger, getragen von einem Klagebündnis mit Greenpeace, der Bürgerinitiative „Strukturwandel jetzt – kein Nochten 2“ und der Grünen Liga Cottbus, Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Sachen Braunkohlenplan Nochten 2 ein. Im April 2015 hatte das Oberverwaltungsgericht Bautzen die Klage gegen den Braunkohlenplan in erster Instanz abgewiesen. Die Kläger wurden in der Ende Juli zugestellten Urteilsbegründung auf ihr Klagerecht gegen die noch ausstehende bergrechtliche Genehmigung verwiesen. Ein Klagerecht gegen den formaljuristisch vorgelagerten raumordnerischen Braunkohlenplan dagegen wurde vom Oberverwaltungsgericht verneint. Das Klagebündnis hat sich nach eingehender Prüfung der Urteilsbegründung zur Revision entschieden, da nach seiner Auffassung sehr wohl ein Klagerecht besteht und auch inhaltlich schwere Bedenken gegen die Braunkohlenplanung in der Lausitz bestehen.

  6. Am 27. August 2015 stellten das Bundesamt für Naturschutz und die Deutsche Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde (DGHT) in Bonn den ersten Online-Atlas der Amphibien und Reptilien für Deutschland vor. Rund 600.000 Einzeldatensätze für 33 heimische sowie 14 eingeschleppte Amphibien- und Reptilienarten geben einen bundesweiten Überblick über deren Verbreitung. Der Online-Atlas liefert einen umfassenden Datenfundus für eine zukünftige Revision der Roten Listen der Amphibien und Reptilien Deutschlands und zeigt, welche Arten am häufigsten und welche besonders selten sind. Zu den sehr häufigen Arten zählen bei den Amphibien die Erdkröte und der Grasfrosch, bei den Reptilien Blindschleiche, Waldeidechse und Zauneidechse. Sehr selten ist bei den Amphibien der Alpensalamander, der seinem Namen entsprechend tatsächlich nur im Alpengebiet vorkommt. Bei den Reptilien sind fast die Hälfte der 13 Arten extrem selten, beispielsweise die Europäische Sumpfschildkröte, die Würfelnatter und die Aspisviper. Der Verbreitungsatlas sowie das gesamte Projekt konnte nur in Zusammenarbeit mit zahlreichen Projektpartnern realisiert werden. Unter den insgesamt 32 Partnern befinden sich nicht nur Landesfachbehörden und Facharbeitsgruppen, sondern auch Verbände und Privatpersonen, die unzählige Stunden ehrenamtlicher Arbeit geleistet und Daten gemeldet und geprüft haben. Die in vielen verschiedenen Dateien vorliegenden Einzeldatensätze wurden von 20 datenhaltenden Institutionen aus allen deutschen Bundesländern akquiriert und zusammengestellt. Die ältesten Angaben reichen bis ins Jahr 1749 zurück, die jüngsten stammen aus dem Jahr 2014.

  7. Zwei Anwohner klagen mit Unterstüzung der Umweltorganisation Greenpeace beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig-Holstein auf Widerruf der Betriebsgenehmigung für das Atomkraftwerk Brokdorf, da dieses nur unzureichend gegen einen Flugzeugabsturz oder terroristischen Anschlag geschützt sei. Das teilte die Umweltorganisation am 24. August 2015 mit. Im vergangenen Juli hatte die Atomaufsicht in Schleswig-Holstein den zuvor gestellten Antrag auf Widerruf der Betriebsgenehmigung für den Druckwasserreaktor in Brokdorf abgelehnt. In ihrem ablehnenden Bescheid, den die Anwohner jetzt beklagen, weist die Landesatomaufsicht selbst auf derzeit laufende „Erörterungen mit der Bundesaufsicht“ wegen unzureichender Schutzmaßnahmen vor einem Flugzeugabsturz hin.

  8. Der Energiekonzern Vattenfall reichte am 24. August 2015 den Antrag auf Stilllegung und Rückbau des Kernkraftwerks Krümmel bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MELUR) in Kiel, ein. Der Energiewendeminister Robert Habeck begrüßte den Antrag. Mehr als vier Jahre nach dem gesetzlich beschlossenen Atomausstieg wurde jetzt das atomrechtlich erforderliche Verwaltungsverfahren zum Abbau des Kernkraftwerks formal eingeleitet.

  9. Am 24. August 2015 entschied das Ständige Schiedsgericht in Den Haag, dass Russland nach der Beschlagnahmung des Greenpeace-Schiff "Artic-Sunrise" und der Festnahme der Besatzung im September 2013 gegen internationales Recht verstieß und Schadenersatz an die Niederlande zahlen muss.

  10. Das Stockholm Environment Institute (SEI) hat die Wirksamkeit des Joint Implementation-Mechanismus der UN-Rahmenkonvention zur Bekämpfung des Klimawandels untersucht und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass das Instrument zu 600 Millionen Tonnen CO₂ Mehremissionen geführt habe, anstatt zur Reduzierung von Treibhausgasen beizutragen. Zustande gekommen sei dieser negative Effekt durch mangelndes Monitoring des Instruments sowie die Zulassung von Projekten mit fragwürdiger oder sehr geringer Umweltwirksamkeit. Die Studie des Stockholm Environment Institute (SEI) untersucht nach dem Zufallsprinzip 60 JI-Projekte. In 73 Prozent der Fälle war eine wichtige Voraussetzung für die Anerkennung der Projekte, nämlich die Zusätzlichkeit, nicht plausibel. Es zeigt sich, dass Firmen ihre Treibhausgas-Emissionen zunächst künstlich in die Höhe getrieben haben, um im Anschluss an den enormen Emissions-Einsparungen zu verdienen. Die Studie wurde am 24. August 2015 unter dem Titel "Perverse effects of carbon markets on HFC-23 and SF6 abatement projects in Russia" in dem in der wissenschaftliche Fachzeitschrift "Nature Climate Change" veröffentlicht.

  11. Am 20. August 2015 veröffentlichten Brasilien und Deutschland eine gemeinsame Regierungserklärung zum Klimaschutz, die im ersten Teil gemeinsame Ziele für das Klimaschutzabkommen 2015 in Paris enthält und im zweiten Teil konkrete Zielsetzungen und Kooperationsvereinbarungen zum Klimaschutz festgehält.

  12. Seit Mai 2015 strandeten 30 Wale an Küste vom Golf von Alaska. Am 20. August 2015 teilte die US-Meeresforschungsbehörde NOAA mit, dass die gehäuften Todesfälle als ungewöhnlich eingestuft wurden und die Behörde eine Untersuchung eingeleitet habe. Nach Angaben der NOAA sind es dreimal so viele Vorfälle wie im Durchschnitt. Betroffen sind mehrere Arten von Walen: So strandeten elf Finnwale, 14 Buckelwale, ein Grauwal und vier weitere Tiere, die noch keiner Spezies zugeordnet werden konnten. Die meisten sind rund um die Kodiak Insel im Südwesten Alaska aufgetaucht. Viele der toten Tiere treiben im Wasser und können daher nicht geborgen werden. Einige sind aber ans Ufer gespült worden.

  13. Die Regierung von US-Präsident Obama erteilte dem britisch-niederländischen Konzern Royal Dutch Shell plc die Genhemigung in der Tschuktschensee in Nordwest-Alaska (USA) nach fossillen Brenstoffen zu bohren. Das teilte das Bureau of Safety and Environmental Enforcement am 18. August 2015 mit. Das Bohrgebiet liegt 113 Kilometer von dem Dorf Wainwright an der Nordwestküste entfernt. Shell hatte zuvor bereits die Erlaubnis bekommen, in höher liegenden Schichten des „Burger J“ genannten Feldes zu bohren. Für eine abschließende Zustimmung auch für tiefere Ebenen musste der Konzern aber noch für zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen sorgen.

  14. Islamische Wissenschaftler aus 20 Ländern verabschiedeten am 18. August 2015 im Rahmen des Internationalen Islamischen Klimawandelsymposiums in Istanbul eine Islamische Erklärung zum Klimawandel.

  15. Am 12. August 2015 beschloss das Bundeskabinett ein umfassendes Konzept zur verantwortungsvollen und sicheren Entsorgung aller radioaktiven Abfälle beschlossen. Als Grundlage für die Erstellung dieses Nationalen Entsorgungsprogramms hat das Bundesumweltministerium erstmals eine Gesamtdarstellung erarbeitet, die allen absehbaren und potentiellen Atommüll beinhaltet, der entsorgt werden muss. Dem Kabinettsbeschluss ging eine Strategische Umweltprüfung unter Beteiligung der Öffentlichkeit voran. In diesem Rahmen konnten Bürgerinnen und Bürger sowie Behörden zum Entwurf Stellung nehmen. Mit dem Beschluss des Nationalen Entsorgungsprogramms kommt die Bundesregierung ihrer Pflicht entsprechend den Vorgaben der EU nach, ein solches Programm aufzustellen und dieses fristgerecht bis zum 23. August 2015 der EU-Kommission zu übersenden.

  16. On 11. August 2015, Japan restarted its first nuclear reactor since the Fukushima disaster in March, 2011. Kyushu Electric Power had reactivated No. 1 reactor at its Sendai nuclear power plant in Kagoshima Prefecture, on the southern island of Kyushu.

  17. Am 11. August 2015 reichte Australien als 54. Staat seinen angestrebten Beitrag zum Klimaschutz (die sogenannte Intended Nationally Determined Contribution - INDC) beim UN-Klimasekretariat ein. Danach will das Australien seine Treibhausgas-Emissionen bis 2030 um 26 bis 28 Prozent senken – gegenüber dem Jahr 2005. Australien gehört mit fast 17 Tonnen CO2 pro Einwohner zu den drei größten Pro-Kopf-Emittenten der westlichen Welt.

  18. Der Bundesgerichtshof in Australien hob am 4. august 2015 die Zustimmung der Regierung Abbott für das größte geplante Kohleprojekt des Landes auf: den Aufschluss der Carmichael Mine im Bundesstaat Queensland im Nordosten Australiens. Die Richter begründeten das mit zwei bedrohten Tierarten, die dort noch einen intakten Lebensraum haben: eine seltene Schuppenechse der Gattung Egernia und eine Vipern-Art. Das berichtet die britische Tageszeitung The Guardian. Das Gericht wies außerdem darauf hin, dass Abbott dem Rat seines eigenen Umweltministers nicht gefolgt sei.

  19. Am 3. August 2015 stellte US-Präsident Barack Obama und die amerikanische Umweltschutzbehörde EPA in Washington die Endfassung des amerikanischen Clean Power Plan vor. Der Clean Power Plan sieht vor, dass die CO2-Emissionen des Stromsektors bis 2030 um 32 Prozent gegenüber 2005 reduziert werden sollen.

  20. Die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen einigten sich am 2. August 2015 auf eine Endfassung der Ziele für nachhaltige Entwicklung für die Zeit nach 2015, die sogenannte "2030-Agenda". Die Agenda mit dem Titel "Transforming our World: The 2030 Agenda for Sustainable Development" liefert erstmals einen weltweit gültigen Umsetzungsplan. Darin einigten sich alle Mitglieder der Vereinten Nationen auf 17 konkrete Ziele für eine nachhaltige Entwicklung, zur Armutsbekämpfung, zu sozialen Fragen und zum Umweltschutz. Diese erarbeiteten mehrere Gremien der UNO innerhalb der vergangenen drei Jahre, allen voran die offenen Arbeitsgruppen zu den so genannten Sustainable Development Goals (SDG), die die Kernelemente der Agenda bilden. Sie ersetzen die bisherigen Millennium-Entwicklungsziele und sollen bis zum Jahr 2030 umgesetzt werden. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: "Die Entscheidung über die Nachhaltigkeitsagenda der UN ist historisch. Erstmals verbindet die Weltgemeinschaft systematisch die Bekämpfung von Armut mit der Bewahrung unseres Planeten."

  21. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) kündigte am 30. Juli 2015 an, dass sie die Ergebnisse eines Berichts der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC) bewerten werde, die zu dem Schluss gelangen, dass das Herbizid Glyphosat wahrscheinlich krebserzeugend für den Menschen ist. Der Bericht wird im Rahmen des laufenden Peer-Reviews der EFSA bezüglich der Neubewertung von Glyphosat berücksichtigt werden, die vom deutschen Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) vorgenommen wurde.

  22. Die 69. Vollversammlung der Vereinten Nationen in New York verabschiedete am 30. Juli 2015 erstmalig eine Resolution zur Bekämpfung der Wilderei und des illegalen Handels mit Wildtieren. Die Resolution stellt ein klares Bekenntnis der Weltgemeinschaft für den gemeinsamen, verstärkten Einsatz gegen den dramatischen Anstieg der Wilderei und des illegalen Wildtierhandels dar. Wichtige Ziele der Resolution sind unter anderem die Verbesserung der Strafverfolgung, die Stärkung der internationalen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Korruption und Geldwäsche sowie die Reduzierung der Nachfrage nach illegalen Produkten.

  23. Das weltweit am meisten eingesetzte Herbizid Glyphosat ist wahrscheinlich krebserregend. Dies bestätigt eine Monographie der internationalen Krebsforschungsagentur (IARC) im Auftrag der Weltgesundheitsorganisation WHO, die am 29. Juli 2015 veröffentlicht wurde. Die Wissenschaftler begründen darin ausführlich ihre Einschätzung, wonach der Pestizidwirkstoff als "wahrscheinlich krebserregend" klassifiziert wird.

  24. Die US-Regierung hat 13 Grossunternehmen für den Kampf gegen den Klimawandel verpflichtet. Gemeinsam mit den Großkonzernen stellte US-Präsident Barack Obama im Weißen Haus am 27. Juli 2015 eine entsprechende Vereinbarung vor. Darin verpflichten sich die Wirtschaftsvertreter, den Ausstoß von Kohlendioxid bei der Produktion zu senken, Müll zu vermeiden und in erneuerbare Energien zu investieren. Zu den Unterzeichnern gehören die Technologiekonzerne Apple, Google und Microsoft, der Aluminiumkonzern Alcoa, die Getränkeriesen Coca Cola und Pepsi, der Autobauer General Motors, die Geldhäuser Bank of America und Goldman Sachs, der Energieversorger Berkshire Hathaway Energy, der Nahrungs- und Futtermittelkonzern Cargill, der Einzelhandelsgigant Walmart sowie das Logistikunternehmen UPS.

  25. Einer Studie zufolge, die am 27. Juli 2015 im Fachblatt National Climate Change veröffentlicht wurde, haben 40 Prozent aller Erwachsenen weltweit haben noch nie etwas vom Klimawandel gehört. Forscher um Anthony Leiserowitz werteten die "Gallup World Poll", eine Umfrage aus den Jahren 2007 und 2008 in 119 Ländern, aus. Die Daten repräsentieren nach Angaben des Umweltforschers von der Yale University mehr als 90 Prozent der Weltbevölkerung. In Nordamerika, Europa und Japan kennen mehr als 90 Prozent der Bevölkerung das Konzept des Klimawandels. In Ländern wie Ägypten, Bangladesch, Nigeria und Indien indes haben zwei Drittel der Bevölkerung noch nie etwas davon gehört, wie aus der Gollup-Umfrage hervorgeht. Entscheidend für das Klimawissen sind der Studie zufolge höhere Bildung, Zugang zu Medien und eigenes Engagement.

  26. 520 325 Europäerinnen und Europäer haben sich an der öffentlichen Befragung der EU-Kommission unter dem Titel „Fitness-Check“ zu den europäischen Naturschutz-Richtlinien beteiligt. Konkret geht es um die EU-Vogelschutzrichtlinie, die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH). Nie zuvor verzeichnete eine EU-Konsultation eine solche Resonanz. Dies ist vor allem auf die Mobilisierungsaktion von 120 Umweltorganisationen in den 28 Mitgliedstaaten zurückzuführen. Die Konsultation endete am 26. Juli 2015 um Mitternacht. Unter dem Motto "Nature Alert.eu" hatten auch in Deutschland der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Naturschutzbund Deutschland (NABU), WWF Deutschland sowie der Dachverband Deutscher Naturschutzring (DNR)aufgerufen, sich an der Konsultation zur Zukunft der EU-Naturschutzrichtlinien zu beteiligen.

  27. Am 24. Juli 2015 gab das indonesische Forstministerium grünes Licht für eine auf 95 Jahre angelegte Naturschutzkonzession. Mehr als fünf Jahre lang hat sich die Zoologische Gesellschaft Frankfurt gemeinsam mit dem WWF dafür eingesetzt, das Management-Recht für zwei Forstkonzessionsblöcke zu bekommen. Die Fläche mit 39.000 Hektar grenzt unmittelbar an den 145.000 Hektar großen Bukit Tigapuluh Nationalpark an. Seit 2002 wildert die Zoologische Gesellschaft Frankfurt im Auftrag der indonesischen Naturschutzbehörde in Bukit Tigapuluh Orang-Utans aus, die zuvor illegal privat gehalten und dann beschlagnahmt worden waren. Ziel ist es, eine eigenständige, überlebensfähige Population von Sumatra Orang-Utans in Bukit Tigapuluh aufzubauen. Neben einer neuen Orang-Utan-Heimat ist die Konzessionsfläche auch ein wichtiger Lebensraum für die hochgradig bedrohten Sumatratiger und Sumatraelefanten. Das Management der Konzession wird in den ersten fünf Jahren mit knapp 3,6 Millionen Euro vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) im Rahmen der Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI) über die KfW Entwicklungsbank finanziert. Der Lizenzerteilung war ein jahrelanges Ringen mit der Papierindustrie voraus gegangen, die das Regenwaldgebiet gerne zur Umwandlung in Akazienplantagen für sich beansprucht hätte.

  28. Am 22 Juli 2015 stimmte die französische Nationalversammlung dem "Gesetz zur Energiewende für grünes Wachstum" zu. Es sieht unter anderem vor, den Ausstoß von Treibhausgasen deutlich zu reduzieren, weniger Energie zu verbrauchen und mehr Strom aus erneuerbaren Energien zu gewinnen. Bis 2050 soll der Energieverbrauch halbiert werden und ein Drittel des Bedarfs aus erneuerbaren Energien kommen. Die Senkung des Anteils der Atomkraft an der Stromproduktion soll von derzeit 75 auf 50 Prozent im Jahr 2025 gesenkt werden. Im Jahr 2030 sollen erneuerbare Energien 32 Prozent der französischen Stromproduktion ausmachen, der Anteil fossiler Energieträger wird bis dahin um 30 Prozent gesenkt werden. Der Ausstoß von Treibhausgasen soll bis 2030 im Vergleich zu 1990 um 40 Prozent reduziert werden. Das Gesetz sieht auch Vorgaben zur energetischen Gebäudemodernisierung vor.

  29. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt unterzeichnete am 21. Juli 2015 zum Schutz vor massenhaftem Bienensterben eine Eilverordnung, die den Handel mit und das Aussäen von Wintergetreide-Saatgut, das mit Pflanzenschutzmitteln mit bestimmten Neonikotinoiden behandelt wurde, verbietet. Die Saatgutbehandlung mit diesen Insektiziden ist in Deutschland bei Wintergetreide bereits untersagt. Mit der Eilverordnung soll der Import derart behandeltes Saatgut aus anderen Ländern verhindert werden. Die Eilverordnung trat am 22. Juli 2015 in Kraft.

  30. Die Anrainer-Staaten der Arktis einigten sich am 16. Juli 2015 auf ein Fischfangverbot in den Gewässern rund um den Nordpol. Die USA, Russland, Kanada, Dänemark für Grönland und Norwegen unterzeichneten in Oslo ein entsprechendes Abkommen, wonach die kommerzielle Fischerei in einer 2,8-Millionen-Quadratkilometer-Zone verboten ist.

  31. Das australische Umweltministerium sieht die Artenvielfalt in Australien durch verwilderte Katzen bedroht. Deshalb verkündete der australische Umweltminister Greg Hunt am 16. Juli 2015 auf einer nationalen Konferenz für bedrohte Tierarten, dass u.a. in den nächsten 5 Jahren 2 Millionen verwilderte Hauskatzen getötet werden sollen. Nach Angaben des Umweltministerium sind Katzen für das Aussterben von 27 einheimischen Tierarten mitverantwortlich, 120 weitere Tierarten seien bedroht. Die heimische Tierwelt müsse vor einem vom Menschen eingeschleppten Raubtier geschützt werden, sagte Hunt. Fünf Inseln sowie zehn Gebiete auf dem Festland sollen als Sicherheitszonen ganz von Katzen befreit werden. Die Katzen kamen im 17. Jahrhundert mit den Siedlern nach Australien. Rund 30 Millionen wilde Katzen sollen frei in der australischen Wildnis leben.

  32. Im Rahmen der Strategie der Energieunion, die von der Europäischen Kommission im Februar 2015 auf den Weg gebracht wurde, schlug die Kommission am 15. Juli 2015 eine Überarbeitung der Rechtsvorschriften zur Energieeffizienzkennzeichnung vor. Um den Verbrauchern die Beurteilung und den Vergleich von Produkten zu erleichtern, soll nur noch ein einheitliches „A-G“-Energieetikett verwendet werden. Die Kommission schlägt damit eine Rückkehr zum bekannten und bewährten Etikett mit der Skala „A-G“ für energieeffiziente Produkte vor, einschließlich eines Verfahrens zur Neuskalierung der bestehenden Etikette. Zusätzlich schlug die Kommission vor, alle neuen auf den EU-Markt gebrachten Produkte in einer Online-Datenbank zu registrieren, um mehr Transparenz zu schaffen und den nationalen Behörden die Marktüberwachung zu erleichtern.

  33. Am 14. Juli 2015 verkündete die der staatliche Ölkonzern ENAP, dass in Chile der Bau des ersten Geothermiekraftwerks in Südamerika begonnen hat. Die Baustelle des Projekts Cerro Pabellón liegt im Geothermalgebiet El Tatio in der Region Antofagasta in den Anden, rund 1.400 Kilometer nördlich der Hauptstadt Santiago. "Cerro Pabellón wird nicht nur das erste geothermische Kraftwerk in Chile und Südamerika sein, sondern auch das erste in der Welt, das in einer Höhe von 4.500 Metern über dem Meeresspiegel errichtet wird", sagte der Chef der staatlichen Ölfirma ENAP.

  34. Das Team der deutsch-französischen Arktis-Forschungsstation AWIPEV des Alfred-Wegener-Instituts empfing am 8. Juli 2015 den Generalsekretär der Vereinten Nationen, Ban Ki-moon. Dieser nutzte die Gelegenheit einer Spitzbergen-Reise, um sich über Klimaforschung in der Arktis zu informieren und sich aus nächster Nähe die Auswirkungen des Klimawandels auf den Blomstrandbreen-Gletscher anzusehen. Vor Ort rief er die internationale Gemeinschaft dazu auf, „jetzt zu handeln“, um den Klimawandels zu stoppen. „Ich bin nur 250 Meter vom Gletscher entfernt. Es sieht fantastisch aus“, sagte Ban. Er sei angesichts des Rückgangs des Gletschers allerdings sehr besorgt. „Wir müssen den globalen Temperaturanstieg unbedingt unter zwei Grad halten.“ Zusammen mit dem AWI-Team und Norwegens Außenminister Borge Brende ließ Ban eine Sonde steigen, die täglich unter anderem die Temperatur und den Luftdruck misst.

  35. Am 8. Juli 2015 verabschiedete das Europäische Parlament die Reform des EU-Emissionshandelssystem (ETS). Das vorgeschlagene Gesetz schafft ein System, das automatisch einen Teil der ETS-Gutschriften vom Markt nimmt und in eine Reserve einstellt, wenn der Überschuss eine bestimmte Schwelle überschreitet. Andersherum können die Gutschriften dann wieder auf den Markt gebracht werden. Nach der Vereinbarung werden "einbehaltene" Zertifikate (900 Millionen Zertifikate, die mindestens bis 2019 vom Markt genommen werden) in die Reserve eingestellt. Alle restlichen Zertifikate, die bis Ende des laufenden Handelszeitraums nicht zugeteilt sind, werden ebenfalls in die Reserve gestellt, vorbehaltlich einer allgemeinen Überprüfung der ETS-Richtlinie, die die Kommission in diesem Jahr vorlegen wird. Die Marktstabilitätsreserve wird früher als bisher geplant zur Anwendung kommen, und zwar am 1. Januar 2019 anstatt wie von der EU-Kommission vorgeschlagen 2021.

  36. Am 8. Juli 2015 trat die EU als 181. Partei, dem Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten (CITES) bei. Das Übereinkommen deckt mehr als 35 000 Tier- und Pflanzenarten ab und stellt sicher, dass der Handel mit ihnen legal und nachhaltig bleibt. Im Anschluss an eine 2014 ins Leben gerufene öffentliche Konsultation haben die Dienststellen der Europäischen Kommission mit der Vorbereitung eines Aktionsplans gegen den Handel mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten begonnen. In diesem Zusammenhang stellt der Beitritt der EU zum CITES-Übereinkommen einen wichtigen Meilenstein dar.

  37. Große Elektrohändler sind künftig verpflichtet, Elektro-Altgeräte wie Kühlschränke oder Flachbildschirme beim Neukauf eines gleichwertigen Geräts zurückzunehmen. Kleinere Geräte, wie Föhne, Mobiltelefone oder Rasierapparate – der Gesetzgeber spricht von Geräten mit einer Kantenlänge bis zu 25 Zentimetern – müssen sie auch ohne Neukauf eines entsprechenden Geräts zurücknehmen. Die Abgabe der Elektrogeräte erfolgt immer kostenlos. Als "große Elektrohändler" gelten solche Geschäfte, die über mehr als 400 Quadratmeter Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte verfügen, zum Beispiel Elektro- oder auch Baumärkte. Kleinere Fachgeschäfte werden von der Rücknahmepflicht ausgenommen. Das so genannte ElektroG wird am 10. Juli 2015 abschließend im Bundesrat behandelt und tritt anschließend in Kraft. Der Handel wird nach Inkrafttreten neun Monate Zeit haben, seinen Verpflichtungen nachzukommen und die erforderlichen Rücknahmestellen einzurichten.

  38. Forschern des Instituts für Flugzeugbau (IFB) der Universität Stuttgart ist es gelungen, mit einem spektakulären Flug über die Alpen die Leistungsfähigkeit und Alltagstauglichkeit von Flugzeugen mit Batterieantrieb nachzuweisen. Damit ist ein wichtiger Schritt hin zur einer CO2-armen und energieeffizienten Luftfahrt gelungen. Am 4. Juli 2015 vom Flugplatz Hahnweide bei Stuttgart ist das Elektroflugzeug „e-Genius“ der Universität Stuttgart über die Alpen nach Italien geflogen. Um den norditalienischen Platz „Calcinate del Pesce“ zu erreichen, musste das High-Tech-Batterieflugzeug über 320 km Distanz zurücklegen. Die über 3000 m hohen Gipfel in der Zentralschweiz überflog der e Genius dabei in einer sicheren Höhe von nahezu 4000 m. Pilotiert wurde das zweisitzige Flugzeug vom erfahrenen Alpenflieger und Rekordpiloten Klaus Ohlmann sowie Ingmar Geiß vom Institut für Flugzeugbau der Universität Stuttgart. Der Zielflugplatz wurde bereits nach gut zwei Stunden Flugzeit erreicht. Am Nachmittag waren die Akkus wieder geladen und der e-Genius startete zum Rückflug. Dieser war dabei aufgrund des steilen Alpenanstiegs in der Südschweiz eine besondere Herausforderung. Um ausreichend Zeit für den Steigflug auf 4000 m Höhe zu gewinnen, verlief die Rückflugroute über den Gotthartpass und war mit 365 km nochmals deutlich länger als der Flug am Vormittag. Neben der Emissionsfreiheit und Geräuscharmut überzeugt vor allem der geringe Energieverbrauch des Forschungsfliegers. So wurden für Hin- und Rückflug trotz der anspruchsvollen Steigflüge nur 83 kWh an elektrischer Energie verbraucht, was dem Energieinhalt von 9,2 l Benzin entspricht. Werden aktuelle deutsche Preise für Ökostrom angesetzt, entstehen gerade einmal Kosten in Höhe von 21 Euro für den Transport von zwei Personen nach Italien und zurück.

  39. Das Great Barrier Reef in Australien kommt vorerst nicht auf die Rote Liste der gefährdeten Weltnaturerbestätten. Diese Entscheidung traf das Welterbe-Komitee der UNESCO am 1. Juli 2015 auf seiner Sitzung in Bonn. Bis zum 1. Dezember 2016 muss die australische Regierung jedoch einen Fortschrittsbericht vorlegen, mit dem die Umsetzung geplanter Maßnahmen zum Schutz des Riffs dokumentiert werden. Zwar würdigte die UNESCO die von Australien vorgelegten Pläne für einen verbesserten Schutz des Riffes bis 2050. Gleichzeitig betonte sie, dass die Umsetzung der Versprechen entscheidend sei. Das Welterbe-Komitee hat sich sehr kritisch mit den Industrialisierungsplänen und den anderen Gefährdungen auseinandergesetzt und gewarnt, dass das Riff als „Welterbe in Gefahr“ gelistet werden müsse, sofern der Schutz und ökologische Zustand des Riffs nicht erheblich verbessert würden.

  40. Am 8. Januar 2015, verkündete die Stadtregierung von New York unter dem Bürgermeister Bill de Blasio, dass vom 1. Juli 2015 die Verwendung von Einwegprodukte aus dem Kunststoff Polystyro verboten ist. Plastikerzeugnisse aus Polysytrol kommen im Alltag häufig vor und umfassen unter anderem Einwegbecher, Einweggeschirr, Eierkartons und Verpackungen aller Art. Das Verbot gibt es schon in anderen US-Städten wie San Francisco, Seattle und Washington.